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Falsche Post vom BZSt: Fake-Mails, Spam & Betrugsversuche erkennen und vermeiden

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 10, 2026

Lesezeit: 7 Minuten

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Zurzeit erhalten viele Selbstständige und Freelancer:innen Post, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt. Besonders häufig handelt es sich dabei um Spam-E-Mails oder Fake-Mails vom BZSt. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick seriös, enthalten echte Logos und setzen Empfänger:innen mit kurzen Fristen unter Druck.

Doch Vorsicht: In vielen Fällen handelt es sich um gezielte Betrugsversuche. In diesem Ratgeber erfährst du, woran du falsche BZSt-Post erkennst, welche Maschen es gibt und wie du richtig reagierst, bevor Geld oder sensible Daten verloren gehen.

Falsche Post vom BZSt – kurz zusammengefasst

  • Betrüger:innen geben sich als Bundeszentralamt für Steuern aus und verschicken Briefe, E-Mails oder SMS.
  • Das BZSt warnt offiziell vor zahlreichen aktuellen Betrugsmaschen in seinem Namen.
  • Typische Warnsignale sind Zeitdruck, Drohungen und ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen.
  • Im Zweifel gilt immer: nicht zahlen, sondern erst prüfen.

Wenn ein Schreiben vom BZSt plötzlich Druck macht

Stell dir vor, du öffnest deine Post und findest ein offizielles Schreiben mit dem Logo des Bundeszentralamt für Steuern. Dein Name steht korrekt im Adressfeld, das Schreiben wirkt seriös, sogar ein Aktenzeichen ist angegeben.

Im Text heißt es, deine Steuererklärung für 2023 sei zu spät eingegangen. Deshalb seien nun Verzugszinsen und ein Verspätungszuschlag fällig. Der Betrag: etwas über 300 Euro. Du sollst ihn innerhalb von zwei Tagen überweisen, sonst drohten weitere Maßnahmen.

Verständlich, dass viele Empfänger:innen in diesem Moment verunsichert reagieren. Die Vorwürfe klingen plausibel, die Frist ist knapp, und niemand möchte Ärger mit den Steuerbehörden riskieren. Genau auf diese Unsicherheit setzen Betrüger.

Denn: Solche Schreiben stammen nicht vom BZSt, auch wenn sie auf den ersten Blick echt aussehen.

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Woran erkennst du gefälschte Post vom BZSt?

Viele Leser:innen stoßen zuerst auf eine verdächtige Mail von BZSt, die angeblich auf ein offenes Verfahren oder eine neue Mitteilung hinweist. Häufig handelt es sich dabei um Spam oder gezielte Betrugsmails, die Empfänger:innen unter Druck setzen sollen.  Das Problem: Die gefälschte BZSt-Post ist oft gut gemacht. Logos, Aktenzeichen und juristisch klingende Formulierungen wirken auf den ersten Blick glaubwürdig. Entscheidend sind die Details. Wenn du sie kennst, kannst du Betrugsversuche schnell enttarnen.

Ist das BZSt überhaupt für diese Forderung zuständig?

Ein zentraler Prüfpunkt ist die Zuständigkeit. Das BZSt ist nicht für individuelle Steuererklärungen, Steuerbescheide oder Nachzahlungen zuständig. Auch Verspätungszuschläge oder Verzugszinsen werden dort nicht festgesetzt.

Wird in der Post behauptet, das Finanzamt habe das BZSt „beauftragt“, den Fall zu übernehmen, ist das fachlich falsch. Solche Formulierungen werden gezielt genutzt, um Seriosität vorzutäuschen.

Auch ungewöhnlich platzierte oder frei erfundene Aktenzeichen sind ein Warnsignal. Bei echten Schreiben sind diese klar und einheitlich im Briefkopf oder in der Betreffzeile aufgeführt.

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Anrede, Steuer-ID und formale Angaben genau prüfen

Echte Steuerpost ist immer personalisiert. Dein Name und deine Steuer-ID sind dem Finanzamt bekannt und werden in der Regel auch verwendet.

Typische Warnsignale sind:

  • allgemeine Anreden wie „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“
  • eine fehlende oder falsche Steuer-ID
  • eine Steuernummer, die nicht zu deiner eigenen Kennziffer passt

Auch formale Ungereimtheiten solltest du ernst nehmen. Widersprüchliche Datumsangaben, unterschiedliche Briefbögen auf mehreren Seiten oder wechselnde Fußzeilen sprechen klar gegen echte Behördenpost. Öffentliche Stellen arbeiten mit standardisierten Vorlagen.

Warum kurze Zahlungsfristen und Drohungen verdächtig sind

Betrüger setzen gezielt auf Zeitdruck. Häufig bleiben nur ein oder zwei Tage, um eine angeblich offene Forderung zu begleichen. Zusätzlich werden Drohungen mit Pfändung oder weiteren Strafen ausgesprochen.

Das ist untypisch. Echte Steuerforderungen:

  • kommen nicht überraschend
  • enthalten eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung
  • gewähren in der Regel mehrere Wochen Zahlungsfrist

Auffällig ist auch, wenn Strafbegriffe wie Verspätungszuschlag oder Verzugszinsen pauschal genannt werden, ohne dass ein formeller Bescheid vorliegt. Solche Beträge werden nicht per Rechnung eingefordert.

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IBAN, Zahlungsdetails und QR-Codes prüfen

Ein besonders wichtiger Punkt sind die Zahlungsangaben. Zahlungen an Bundesbehörden erfolgen ausschließlich auf inländische Konten der Bundeskasse. Eine IBAN, die nicht mit „DE“ beginnt, ist ein klares Betrugsmerkmal.

Auch der Verwendungszweck liefert Hinweise. Bei echter Steuerpost ist eindeutig angegeben, ob die Steuer-ID oder ein Aktenzeichen zu verwenden ist. Fehlt diese Angabe oder wirkt sie beliebig, solltest du misstrauisch sein.

Neuere Betrugsfälle enthalten zusätzlich QR-Codes, die angeblich zur Zahlung oder zu weiteren Informationen führen. Solche Codes sind bei echter Steuerpost unüblich und können auf Phishing-Webseiten weiterleiten.

Welche Betrugsmaschen nennt das BZSt noch?

Das Bundeszentralamt für Steuern selbst warnt ausdrücklich vor dieser und weiteren Maschen und stellt klar, dass derzeit zahlreiche Betrugsversuche in seinem Namen im Umlauf sind – per Briefpost, E-Mail und teilweise auch per SMS.

Auf der Website des BZSt sind eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsversuche dokumentiert. Sie unterscheiden sich im Detail, folgen aber immer demselben Ziel: Empfänger:innen sollen vorschnell zahlen oder sensible Daten preisgeben.

Typische Betrugsmaschen im Namen des BZSt

🧾 Ordnungsgeld & Verspätungszuschlag Angeblich wegen verspäteter Steuererklärung
💶 Fake-Rechnung PDF mit Zahlungsaufforderung
🔐 IBAN-Verifizierung Aufforderung zur Bestätigung von Bankdaten
💸 Steuererstattung „Geld zurück – bitte Daten eingeben“
🔗 Portal-Mitteilung Link zu angeblicher BZSt- oder ELSTER-Seite
 pastedGraphic_1.png Krypto-Meldung Bezug auf EU-Richtlinien oder DAC 8

Neue Mitteilung auf BZSt-Online-Portal

Besonders verbreitet ist aktuell Spam im Zusammenhang mit dem angeblichen BZSt-Online-Portal. In diesen Fällen wird behauptet, es liege eine neue Mitteilung vor, die nur über einen externen Link abrufbar sei.

Angebliche Ordnungsgeld- oder Verspätungsverfahren

Ebenfalls häufig sind Schreiben, in denen behauptet wird, es liege ein Ordnungsgeldverfahren oder ein Verspätungszuschlag vor – etwa wegen angeblich verspäteter Steuererklärungen oder fehlender Umsatzmeldungen.

Die Schreiben klingen juristisch korrekt, beziehen sich auf Gesetze und nennen konkrete Beträge. Tatsächlich sind diese Vorwürfe frei erfunden. Das BZSt ist für solche Verfahren nicht zuständig, auch wenn es im Text anders dargestellt wird.

Fake-Bescheide und Rechnungen mit PDF-Anhang

In vielen Fällen enthalten E-Mails oder Briefe einen angeblichen Bescheid oder eine Rechnung als PDF. Diese Dokumente wirken professionell, enthalten Logos, Aktenzeichen und teils sogar mehrseitige Anlagen.

Auffällig ist jedoch: Es handelt sich nicht um formelle Steuerbescheide, sondern um reine Zahlungsaufforderungen, oft mit sehr kurzer Frist. Genau das ist untypisch für echte Steuerverfahren.

Aufforderung zur IBAN-Bestätigung oder Datenerneuerung

Eine weitere Masche: Empfänger:innen sollen ihre Bankverbindung bestätigen, um angeblich einen Bescheid zu erhalten oder eine Abbuchung zu ermöglichen.

Die Aufforderung erfolgt häufig über einen Link oder QR-Code, der auf eine täuschend echt gestaltete Phishing-Seite führt. Dort werden sensible Daten abgefragt, die später missbraucht werden können.

Angebliche Steuererstattungen oder neue Mitteilungen

Auch positive Nachrichten werden genutzt. In diesen Fällen wird behauptet, es liege eine Steuererstattung oder eine neue Mitteilung im BZSt-Onlineportal vor.

Der Zugriff sei angeblich nur über einen Link möglich. Tatsächlich führen diese Links nicht auf offizielle Seiten, sondern auf betrügerische Nachbildungen bekannter Portale.

Neue Maschen: Krypto-Angaben und EU-Richtlinien

Relativ neu sind Phishing-Mails mit Bezug auf Kryptovermögen oder neue EU-Richtlinien. Die Schreiben erwecken den Eindruck, es bestünden Meldepflichten oder Abweichungen, die dringend geklärt werden müssten.

Auch hier gilt: Das BZSt fordert solche Angaben nicht per E-Mail oder Link an. Die technische und sprachliche Aufmachung soll lediglich Seriosität vortäuschen.

➡️ Die vollständige Liste wird vom Bundeszentralamt für Steuern laufend aktualisiert.

Warum Selbstständige besonders verwundbar für falsche BZSt-Post sind

Selbstständige geraten bei Betrugsversuchen rund um Steuerpost besonders häufig ins Visier. Das liegt nicht an mangelnder Sorgfalt, sondern an der Lebensrealität unternehmerischer Arbeit.

Viele Selbstständige stehen regelmäßig mit Steuerbehörden in Kontakt. Steuererklärungen, Fristen, Vorauszahlungen oder Nachfragen gehören zum Alltag. Genau diese Routine nutzen Betrüger aus. Ein Schreiben mit steuerlichem Bezug wirkt deshalb oft zunächst plausibel.

💡 Hinweis: In gefälschter BZSt-Post werden gezielt Fachbegriffe und Gesetzesbezüge verwendet. Begriffe wie Verspätungszuschlag, Ordnungsgeld oder Verzugszinsen sind real – werden aber bewusst aus dem Zusammenhang gerissen. Ohne tieferes Prüfen entsteht schnell der Eindruck, man habe etwas übersehen.

Ein weiterer Faktor ist der moderate Forderungsbetrag. Summen zwischen 300 und 400 Euro wirken unangenehm, aber lösbar. Viele denken: „Bevor ich Ärger bekomme, zahle ich lieber schnell.“ Genau darauf zielen diese Schreiben ab.

Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Dinge zusammenkommen:

  • hoher Arbeitsdruck
  • knappe Zeitfenster
  • Unsicherheit bei steuerlichen Details

In solchen Momenten fällt es schwer, ruhig zu bleiben und formale Details zu prüfen. Betrüger setzen gezielt auf diese Mischung aus Stress, Autorität und Zeitdruck.

➡️Zu hohe Steuervorauszahlung? So kannst du sie beim Finanzamt anpassen lassen

Was solltest du tun, wenn du verdächtige BZSt-Mails bekommst?

Wenn ein Schreiben Druck macht oder dir ungewöhnlich vorkommt, ist vor allem eines wichtig: nicht vorschnell reagieren. Das BZSt gibt klare Handlungsempfehlungen, wie du Betrugsversuche sicher entschärfen kannst.

Ruhe bewahren und nichts überstürzen

Auch wenn Fristen sehr kurz gesetzt sind: Zahle nicht sofort. Echte steuerliche Forderungen lassen sich prüfen, einordnen und notfalls anfechten. Zeitdruck ist ein typisches Mittel von Betrügern – kein Zeichen für Dringlichkeit.

Öffne keine Links und scanne keine QR-Codes, die dich zu Zahlungen oder Dateneingaben auffordern. Auch PDF-Anhänge können manipuliert sein. Behörden kommunizieren in der Regel über Briefe oder über Online-Portale, die du selbst aufrufst – nicht über solche Umwege.

Zuständigkeit prüfen und nachfragen

Wenn du unsicher bist, ruf beim zuständigen Finanzamt an und frage nach, ob der Vorgang bekannt ist. Ein kurzes Gespräch bringt meist schnell Klarheit – und verhindert teure Fehlentscheidungen.

Wichtig: Nutze nicht die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten, sondern offizielle Telefonnummern.

Bei Schaden sofort handeln

Solltest du bereits gezahlt oder persönliche Daten weitergegeben haben:

  • informiere sofort deine Bank,
  • erstatte Anzeige bei der Polizei,
  • und sichere alle Unterlagen und Nachrichten.

💡 Tipp: Je früher du reagierst, desto besser lassen sich weitere Schäden begrenzen.

Fazit: E-Mail-Spam vom BZSt? Ruhe bewahren schützt (oft) vor Betrug!

Gefälschte Post im Namen des Bundeszentralamt für Steuern setzt gezielt auf Autorität und Zeitdruck. Logos, Fachbegriffe und kurze Fristen sollen Empfänger:innen dazu bringen, schnell zu zahlen oder Daten preiszugeben.

Wer weiß, wofür das BZSt tatsächlich zuständig ist, und typische Warnsignale kennt, kann Betrugsversuche jedoch gut erkennen. Im Zweifel gilt immer: nicht überstürzt handeln, sondern prüfen und nachfragen. Ein kurzer Anruf beim zuständigen Finanzamt ist oft der einfachste Weg, um Klarheit zu schaffen – und schützt vor unnötigen finanziellen Verlusten.

➡️Achtung, Abzocke! Betrug mit gefälschten Handelsregister-Rechnungen

FAQs – Häufige Fragen zu BZSt-Fake-Mails

Kann das BZSt Verspätungszuschläge oder Verzugszinsen verlangen?

Nein. Verspätungszuschläge, Verzugszinsen und Steuerbescheide werden ausschließlich vom zuständigen Finanzamt festgesetzt – nicht vom BZSt.

Meldet sich das BZSt per E-Mail oder SMS mit Zahlungsaufforderungen?

Nein. So eine SMS oder Mail ist nur Spam. Das BZSt fordert keine Zahlungen per E-Mail, SMS, Link oder QR-Code an. Solche Nachrichten sind ein klares Warnsignal.

Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ein Schreiben echt ist?

Zahle nicht vorschnell. Prüfe Absender, Fristen und Zuständigkeit und frage direkt beim Finanzamt nach, ob der Vorgang bekannt ist.

Was mache ich, wenn ich bereits gezahlt oder Daten weitergegeben habe?

Informiere umgehend deine Bank, erstatte Anzeige bei der Polizei und sichere alle Unterlagen. Je schneller du reagierst, desto besser lassen sich weitere Schäden begrenzen.

Checkliste: Ist die BZSt-Post echt oder gefälscht?

Typische Warnsignale
- sehr kurze Zahlungsfrist (1–2 Tage)
- Drohung mit Pfändung oder Strafen
- Zahlung auf ausländische IBAN
- QR-Code oder Zahlungslink enthalten
- allgemeine Anrede („Sehr geehrte Steuerzahlerin …“)
- Rechnung statt offizieller Bescheid
- widersprüchliche Datumsangaben
So sieht echte Steuerpost aus
- personalisierte Anrede
- klare Zuständigkeit
- längere Fristen
- Rechtsbehelfsbelehrung
- eindeutige Zahlungsangaben
- keine QR-Codes


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