Als Selbstständige:r musst du viele deiner Kosten selber tragen. Dazu gehört auch das Einrichten und Bezahlen eines Arbeitsplatzes. Doch die gute Nachricht ist: Viele der dabei entstehenden Kosten kannst du von der Steuer absetzen. Und das gilt nicht nur für dein Arbeitszimmer im Homeoffice, sondern auch für die Miete von Büros, Studios oder einem Co-Working Space.
Wie du diese Angaben in deiner Steuererklärung absetzen kannst und was du dabei beachten solltest, erfährst du auf dieser Seite.
Darum geht’s:
Bevor wir in das Thema tiefer einsteigen, wollen wir vorab noch ein paar grundsätzliche Dinge klären. Du darfst in Deutschland nämlich nur dann eine Ausgabe von der Steuer absetzen, wenn du die Anschaffung auch belegen kannst. Das bedeutet, dass du einen offiziellen Kaufbeleg oder eine Eingangsrechnung benötigst und diese 10 Jahre lang aufbewahrst.
Ausgaben von der Steuer absetzen ohne Belege kannst du nur, wenn eine sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze vorliegt. Bei einigen Kosten lohnt es sich für das Finanzamt nämlich schlicht und ergreifend nicht, mit Belegen zu prüfen, ob die Angaben korrekt sind. In diesem Fall greift eine Nichtbeanstandungsgrenze, die pauschal gilt, ohne dass einzelne Rechnungen in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen. Bei Kontogebühren liegt diese Grenze zum Beispiel bei 16€ und bei Arbeitsmitteln wie Schreibwaren oder Computer bei bis zu 110€.
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Wenn du von Zuhause arbeitest, dann darfst du die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen - sofern dein Arbeitsraum einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt. So muss dein Homeoffice Raum ein abgegrenztes eigenes Zimmer sein und darf nicht im Keller liegen. Kurz gesagt musst du also einen speziellen Raum haben, der den Mittelpunkt deiner selbstständigen Tätigkeit darstellt.
Wenn dies der Fall bei dir ist, dann kannst du die anteiligen Mietkosten für den Raum in deiner Steuererklärung geltend machen. Dafür musst du nur noch die genaue Größe in Quadratmeter des Zimmers kennen und den entsprechenden Mietpreis dafür ausrechnen.
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Falls du dich dafür entscheidest, einen Büroraum anzumieten und von dort aus deiner selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, dann kannst du die dadurch entstehenden Kosten von der Steuer absetzen. Hierbei gelten auch nicht die sonst etwas strengen Regeln für ein häusliches Arbeitszimmer. Dein Büro kann sogar im Nachbarhaus sein und du kannst trotzdem die vollen Kosten dafür absetzen.
Hierbei gilt allerdings: Das Büro muss deine Betriebsstätte darstellen. Das heißt, dass das Büro den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Betätigung darstellt. In diesem Falle sind die Kosten unbegrenzt und in der tatsächlichen Höhe abziehbar.
➡️ Die 9 wichtigsten Steuer-Tipps für Freelancer – Unser Ratgeber für Selbständige
Wer kreativ arbeitet, benötigt oft auch einen speziellen Raum für die Ausübung der Tätigkeit. Wenn du dir also zum Beispiel für deine Arbeit als Fotorgraf:in oder als Influencer ein Studio in deiner Wohnung einrichtest, kannst du die Kosten dafür ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben und geltend machen.
Dabei muss das Studio kein separates Zimmer sein, sondern kann auch nur einen Teil deines Wohnzimmers einnehmen.
Achtung: Die vollen Kosten dafür kannst du allerdings nur dann abziehen, wenn es sich bei dem Studio nicht zeitgleich auch um dein Arbeitszimmer handelt. Wenn du allerdings beides separat bei dir Zuhause hast, kannst du entsprechend die Kosten für beide Räume anmerken.
➡️ Steuertipps für Influencer: Antworten auf die 6 häufigsten Fragen
Wenn du dich dafür entscheidest, einen Arbeitsplatz in einem Co-Working Space anzumieten, dann kannst du die Kosten hierfür ebenfalls in deiner Steuererklärung geltend machen. Dazu gehört nicht nur die Miete für den eigentlichen Arbeitsplatz, sondern gegebenenfalls auch Kosten für die Anschaffung von Büromaterial sowie eine Fahrtkostenpauschale für den Arbeitsweg zum Co-Working Space.
➡️ So kannst du die Fahrtkosten zu deinem Co-Working Space absetzen
Außerdem gut zu wissen: Auch wenn du in einem Co-Working Space arbeitest, kannst du Kosten für dein Homeoffice absetzen. Denn es gibt durchaus immer mal ein paar Aufgaben die bei Selbstständigen anfallen, die sich nunmal besser in den eigenen vier Wänden durchführen lassen. Dazu gehören zum Beispiel die Buchhaltung oder auch das Thema Steuern. Also auch wenn du einen Co-Working Platz anmietest, kannst du Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 Euro im Jahr abziehen.
Wenn du selbstständig arbeitest, dann fallen für dich in der Regel nicht nur die Mietkosten für Homeoffice, Büro oder Co-Working Space an, sondern auch die mit der Arbeit verbundenen Nebenkosten. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Stromnutzung sowie alle in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Zusatzleistungen, aber auch Internet- und Telefonrechnungen.
Diese Kosten kannst du als Selbstständige:r ebenfalls absetzen. Wichtig ist hierbei nur, dass eine klare Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung ersichtlich wird. Das ist bei einem Arbeitshandy zum Beispiel eindeutig, aber wenn du dein privates Telefon auch betrieblich nutzt, kannst du die Kosten erneut nur anteilig für die berufliche Nutzung geltend machen.
Für Telefon- und Internetkosten stehen dir dabei zwei unterschiedliche Absetzmöglichkeiten zur Verfügung:
➡️Mehr darüber, wie du Internet und Handykosten steuerlich absetzen kannst, liest du hier.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
Wer ist Tino ?Danke für dein Feedback!
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Ardalan Zamanimehr
Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!
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