Musst du auf dein Stipendium Steuern zahlen? Keine Panik, in der Regel ist das nicht der Fall! Wir erklären dir, unter welchen Voraussetzungen ein Stipendium von der Steuer befreit ist, was du bei der Steuererklärung bei deinem Auslandsstipendium beachten musst und wieso eine Krankenversicherung als Doktorand:in unerlässlich ist.
Viele Student:innen ziehen eine Promotion nach dem Studium in Betracht, da ein Doktortitel den Lebenslauf aufwertet und Karrierechancen verbessert. Doch die Umsetzung scheitert oft an der zeitlichen und finanziellen Belastung, da eine Promotion mehrere Jahre dauert und ein fester Job nebenbei kaum möglich ist. Während einige als wissenschaftliche Mitarbeitende an der Uni gefördert werden, bleibt für andere ein Stipendium die einzige Option, die Promotion zu finanzieren. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Stipendium steuerlich anzugeben ist und wie sich dies auf die finanzielle Absicherung auswirkt.
Hier die gute Nachricht: Die meisten Stipendien sind steuerfrei, denn ein solches wird durch das Finanzamt nicht als Lohn, sondern als Zuschuss zum Lebensunterhalt und für die Ausbildung gewertet. Dadurch, dass du in der Regel kein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Stipendiengeber eingehst, musst du dein Stipendium auch nicht bei der Steuer angeben. Das gilt nicht nur für Promotionsstipendien.
Stipendien, die dir dabei helfen, dein Studium oder Auslandssemester zu finanzieren, sind in der Regel ebenfalls steuerfrei. Dazu gehören z. B. auch solche, die von gemeinnützigen europäischen Stiftungen vergeben werden. Bei diesen Stipendien kann es lediglich vorkommen, dass dich das Finanzamt nach Informationen zu deren Satzung und gegebenfalls deinem Forschungsprojekt fragt. Zu den Stipendien, die in Deutschland von der Steuer befreit sind, gehören unter anderem:
Auch das für Auslandssemester vorgesehene Erasmus-Stipendium ist von der Steuer befreit. Allerdings solltest du in diesem Fall gewisse Dinge beachten, wenn du die Kosten deines Auslandsaufenthalts in deiner Steuererklärung geltend machen willst.
Grundsätzlich gilt: Erhältst du für ein Auslandssemester ein Stipendium, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, ist dieses steuerfrei. So auch das Erasmus-Stipendium der EU. Allerdings kannst du die verschiedenen Kosten, die während deines Auslandsaufenthalts anfallen, steuerlich geltend machen – so z. B.:
In diesem Fall musst du dein Erasmus-Stipendium bei der Steuer angeben. Es wird dann mit den Kosten verrechnet, die du geltend machen willst. Das gleiche gilt, wenn du Auslands-BAföG für deine Unterkunft erhalten hast.
In der Regel gilt: Ein Stipendium ist von der Steuer befreit, wenn es von einer öffentlichen Einrichtung, wie einer staatlichen Stiftung oder einem Verein, vergeben wird. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Zudem darf dein Stipendium nicht zu hoch sein. Der Förderbetrag soll gerade so hoch sein, dass es die Kosten für deinen Lebensunterhalt deckt und dir deine Promotion bzw. Ausbildung ermöglicht. Dabei hängt die Höhe von deinen individuellen Lebensumständen, deinem Alter, deinem akademischen Grad und dem Gehalt ab, das du eventuell vor dem Erhalt des Stipendiums verdient hast.
Liegt dein erster Hochschulabschluss mehr als zehn Jahre zurück, musst du auf dein Stipendium grundsätzlich Einkommensteuer zahlen. Wie bereits erwähnt, ist ein Stipendium auch nicht länger steuerfrei, wenn du als Gegenleistung für dieses ein Arbeitsverhältnis eingehst. Erhältst du z. B. ein Stipendium von einem Unternehmen, musst du Steuern darauf zahlen, sofern du für es arbeitest. Unter diesen Voraussetzungen kommt es bei einem Stipendium ebenfalls zu einer anderen steuerlichen Behandlung:
Beispiele für nicht steuerfreie Stipendien sind das EXIST-Gründerstipendium, das Existenzgründer unterstützt. Schließlich erfüllt es nicht den Zweck der Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Ausbildung. Auch das Heisenberg-Programm, bei der sich die Höhe des Förderbetrags nach dem Gehalt eines Hochschullehrers richtet, ist nicht steuerfrei.
Ein Stipendium ist nicht nur steuerfrei, sondern auch frei von Sozialabgaben. Da du dich in keinem klassischen Beschäftigungsverhältnis befindest, zahlt der Stipendiengeber weder Renten- noch Kranken- oder Arbeitslosenversicherungfür dich. Das heißt, dass du dich vor allem um deine Krankenversicherung selbst kümmern musst, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Lebenssituation hast du dabei folgende Optionen:
Obwohl du keine Beiträge einzahlst, wird deine Studienzeit zu deiner späteren Rente dazugezählt. Dies ist während deiner Promotion nicht mehr der Fall, auch nicht, wenn du noch an der Uni eingeschrieben bist. Hier hast du die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Ob sich das für diese Zeit lohnt, solltest du zunächst in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung klären.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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