Versicherungen sind eine Möglichkeit, sich gegen unvorhergesehene Unglücke finanziell abzusichern. Klar, ohne Krankenversicherung geht es nicht. Das schreibt sogar das Gesetz vor. Doch wie sieht es mit anderen Versicherungen aus? Anders als die Kranken- und Kfz-Haftpflichtversicherung gehört die Unfallversicherung für Freiberufler:innen nicht zu den Pflichtversicherungen. Das heißt aber nicht, dass du sie ausschließen solltest. In einigen Fällen kann sie nämlich deine finanzielle Existenz sichern.
Was genau deckt eine Unfallversicherung eigentlich ab, was eine Krankenversicherung nicht leistet? Grundsätzlich ist der Leistungsbereich klar umrissen. Eine Unfallversicherung greift nur dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen durch einen Unfall entstehen. Erkrankungen zählen nicht dazu.
Das ist ein wichtiger Unterschied, denn eine dauerhafte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsteht in den meisten Fällen nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit (z.B. Depressionen). Unfälle im Straßenverkehr oder durch äußere Einwirkungen, etwa herabfallende Gegenstände, sind deutlich seltener die Ursache dafür, dass eine Tätigkeit langfristig nicht mehr ausgeübt werden kann.
Trotzdem kann eine Unfallversicherung für Freiberufler:innen sinnvoll sein. Anders als Angestellte sind Selbstständige nicht automatisch über einen Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle oder Berufskrankheiten abgesichert. Wer sich schützen möchte, muss selbst aktiv werden.
Grundsätzlich stehen dafür zwei Möglichkeiten zur Verfügung: eine private Unfallversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Beide Varianten unterscheiden sich deutlich in Leistungsumfang, Kosten und Anwendungsbereich – und erfüllen jeweils unterschiedliche Zwecke.
Eine private Unfallversicherung schützt Freiberufler:innen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – unabhängig davon, ob dieser während der Arbeit oder in der Freizeit passiert. Sie greift ausschließlich bei unfallbedingten Beeinträchtigungen.
Für Selbstständige ist diese Form der Absicherung freiwillig. Sie kommt vor allem dann infrage, wenn nach einem Unfall Einnahmen wegfallen und keine andere Absicherung greift. Da Freiberufler:innen keinen Arbeitgeber haben, der im Ernstfall Lohnfortzahlung oder zusätzliche Leistungen übernimmt, müssen sie dieses Risiko selbst abdecken.
Eine private Unfallversicherung ist insbesondere für Freiberufler:innen sinnvoll,
Eine private Unfallversicherung bringt insbesondere folgende Vorteile mit sich:
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie schützt Versicherte vor den Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten.
Für Angestellte besteht dieser Schutz automatisch über den Arbeitgeber. Für Freiberufler:innen gilt das nur dann, wenn sie entweder freiwillig beitreten oder kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und nicht individuell verhandelbar.
Zu den Leistungen zählen unter anderem die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen sowie finanzielle Leistungen bei unfallbedingtem Verdienstausfall.
Im Unterschied zur privaten Unfallversicherung greift die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen im beruflichen Zusammenhang. Unfälle im privaten Bereich oder in der Freizeit sind nicht abgesichert. Während die private Unfallversicherung individuell gestaltet werden kann, sind die Leistungen der Berufsgenossenschaft gesetzlich definiert.
Für die meisten Freiberufler:innen ist die Absicherung über die Berufsgenossenschaft freiwillig. Es gibt jedoch bestimmte selbstständige Berufsgruppen, für die eine Versicherungspflicht besteht. Diese ergibt sich aus den Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften in Verbindung mit den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. Das gilt auch für Selbstständige mit Kleingewerbe, sofern sie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Zu den Berufsgruppen, für die regelmäßig eine Versicherungspflicht gilt, zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII unter anderem:
In diesen Fällen besteht ein gesetzlicher Unfallschutz für beruflich verursachte Unfälle. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann dennoch sinnvoll sein, etwa zur Absicherung von Freizeitunfällen oder zur Ergänzung der Leistungen.
➡️ Selbstständig im Gesundheitswesen: So geht’s
Noch darauf hinzuweisen ist, dass es bei Unfällen im Homeoffice zu Problemen mit der gesetzlichen Unfallversicherung kommen kann. Das Problem ist, dass im Homeoffice private und berufliche Tätigkeiten oft miteinander verschmelzen. Machst du beispielsweise während deines heimischen Büroalltags eine kurze Pause, um die Wäsche aufzuhängen und stürzt dabei, zählt dies nicht als Berufsunfall. Die Tätigkeit, bei der du dich verletzt, muss auf deinen Beruf ausgerichtet sein. Dies ist im Homeoffice teils schwer nachweisbar.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich nicht nur in der Berufsgenossenschaft, sondern auch privat gegen Unfälle absichern. Über die Berufsgenossenschaft bist du nämlich nur während der Arbeitszeit und während Tätigkeiten, die mit dem eigenen Gewerbe zusammenhängen, geschützt. Mit einer privaten Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz auch bei Unfällen, die in deiner Freizeit passieren.
Video: Welche Versicherungen brauchst du als Selbstständige:r?
Als Selbstständiger bist du für deine Absicherung selbst verantwortlich – und das kann schnell überfordern. Und dabei solltest du dich nicht nur um eine private Unfallversicherung kümmern. In diesem Video erfährst du, welche Versicherungen für dich unverzichtbar sind und wie du dich sinnvoll absicherst.
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht pauschal, sondern individuell berechnet. Grundlage ist eine feste Berechnungslogik, die sich aus drei Faktoren zusammensetzt:
Aus diesen drei Werten ergibt sich der jährliche Versicherungsbeitrag. In der Praxis ergeben sich je nach Tätigkeit und Versicherungssumme teils deutliche Unterschiede:
| Versicherungssumme | Geringes Unfallrisiko | Hohes Unfallrisiko |
| 40.000 Euro | ca. 120 Euro pro Jahr | über 1.100 Euro pro Jahr |
| 60.000 Euro | ca. 180 Euro pro Jahr | bis rund 1.700 Euro pro Jahr |
Auch zwischen einzelnen Berufsgruppen gibt es Unterschiede. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nannte für 2025 beispielsweise folgende Richtwerte:
💡 Tipp: Über die Berufsgenossenschaft kann auch der eigene Unternehmerlohn abgesichert werden.
Eine selbstständige Grafikerin ohne Angestellte entscheidet sich entscheidet sich für die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. Ihre Tätigkeit wird als relativ risikoarm eingestuft (Gefahrklasse 1,0). Sie wählt eine Versicherungssumme von 40.000 Euro. Laut der Beitragstabelle fällt dafür ein Jahresbeitrag von 120 Euro an. Erhöht sie die Summe auf 60.000 Euro, steigt der Beitrag auf 179 Euro. Mit dieser Versicherung wären alle Arbeitsunfälle (z.B. beim Kundentermin) und Wegeunfälle abgedeckt.
Auch steuerlich gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung, die für Freiberufler:innen relevant sind. Grundsätzlich gilt: Beiträge zur Unfallversicherung können steuerlich berücksichtigt werden, allerdings je nach Versicherungsform auf unterschiedliche Weise.
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft gelten für Selbstständige als Betriebsausgaben. Sie mindern damit unmittelbar den steuerpflichtigen Gewinn und wirken sich direkt auf die Steuerlast aus.
Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung zählen dagegen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie können im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, unterliegen jedoch den gesetzlichen Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen.
💡 Wichtig: Ob und in welchem Umfang sich die private Unfallversicherung steuerlich auswirkt, hängt davon ab, ob diese Höchstbeträge bereits durch andere Versicherungen (etwa die Kranken- und Pflegeversicherung) ausgeschöpft sind.
Die Unfallversicherung gehört für die meisten Freiberufler:innen nicht zu den Pflichtversicherungen, um die du dich unbedingt nach dem Start in die Selbstständigkeit kümmern musst. Aber dennoch solltest du dir gut überlegen, ob du ganz ohne diese Absicherung auskommen möchtest.
Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine Pflichtversicherung über die Berufsgenossenschaft. In diesen Fällen sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für einen grundlegenden Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen. Dieser greift jedoch ausschließlich im beruflichen Kontext und deckt keine Unfälle im privaten Bereich ab.
Freiberufler:innen, die nicht pflichtversichert sind oder ihren gesetzlichen Schutz erweitern möchten, können über eine private Unfallversicherung zusätzliche Risiken absichern – etwa Unfälle in der Freizeit oder höhere Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.
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Ist eine Unfallversicherung für Freiberufler Pflicht?
Für die meisten Freiberufler:innen ist die Unfallversicherung keine Pflicht. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen (etwa im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft), für die eine Pflichtversicherung über die Berufsgenossenschaft besteht.
Was kostet eine Unfallversicherung für Freiberufler?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsform deutlich. Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft berechnet die Beiträge individuell, abhängig von Tätigkeit, Unfallrisiko und versichertem Einkommen. Die private Unfallversicherung richtet sich nach Tarif, Versicherungssumme und gewählten Zusatzleistungen.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Unfälle in der Freizeit sind nicht abgedeckt. Die private Unfallversicherung greift dagegen unabhängig vom Unfallort, also auch im Haushalt oder in der Freizeit, und kann individuell gestaltet werden.
Können Selbstständige die Unfallversicherung steuerlich absetzen?
Ja. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gelten für Freiberufler:innen als Betriebsausgaben. Beiträge zur privaten Unfallversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen.
Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für Freiberufler aus?
Das hängt vom individuellen Absicherungsbedarf ab. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine Grundabsicherung für beruflich verursachte Unfälle, deckt aber keine Freizeitunfälle ab. Wer auch außerhalb der Arbeit geschützt sein möchte oder höhere Leistungen benötigt, sollte prüfen, ob eine private Unfallversicherung sinnvoll ist.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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