Kostenlos testen

Unfallversicherung für Freiberufler:innen – Pflicht oder freiwillig?

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Dezember 23, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

Logo RB

Versicherungen sind eine Möglichkeit, sich gegen unvorhergesehene Unglücke finanziell abzusichern. Klar, ohne Krankenversicherung geht es nicht. Das schreibt sogar das Gesetz vor. Doch wie sieht es mit anderen Versicherungen aus? Anders als die Kranken- und Kfz-Haftpflichtversicherung gehört die Unfallversicherung für Freiberufler:innen nicht zu den Pflichtversicherungen. Das heißt aber nicht, dass du sie ausschließen solltest. In einigen Fällen kann sie nämlich deine finanzielle Existenz sichern.

Unfallversicherung für Freiberufler – kurz zusammengefasst

  • Die Unfallversicherung ist für die meisten Freiberufler:innen keine Pflicht, kann aber im Ernstfall existenzsichernd sein.
  • Es gibt zwei Optionen: die private Unfallversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.
  • Gesetzlich versichert sind nur bestimmte Berufsgruppen, etwa im Gesundheits- oder Pflegebereich.
  • Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherungsform, Tätigkeit und abgesichertem Einkommen deutlich.

Unfallversicherung für Freiberufler: Privat oder über die Berufsgenossenschaft?

Was genau deckt eine Unfallversicherung eigentlich ab, was eine Krankenversicherung nicht leistet? Grundsätzlich ist der Leistungsbereich klar umrissen. Eine Unfallversicherung greift nur dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen durch einen Unfall entstehen. Erkrankungen zählen nicht dazu.

Das ist ein wichtiger Unterschied, denn eine dauerhafte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsteht in den meisten Fällen nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit (z.B. Depressionen). Unfälle im Straßenverkehr oder durch äußere Einwirkungen, etwa herabfallende Gegenstände, sind deutlich seltener die Ursache dafür, dass eine Tätigkeit langfristig nicht mehr ausgeübt werden kann.

Trotzdem kann eine Unfallversicherung für Freiberufler:innen sinnvoll sein. Anders als Angestellte sind Selbstständige nicht automatisch über einen Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle oder Berufskrankheiten abgesichert. Wer sich schützen möchte, muss selbst aktiv werden.

Grundsätzlich stehen dafür zwei Möglichkeiten zur Verfügung: eine private Unfallversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Beide Varianten unterscheiden sich deutlich in Leistungsumfang, Kosten und Anwendungsbereich – und erfüllen jeweils unterschiedliche Zwecke.

Private Unfallversicherung für Freiberufler: Wann ist sie sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung schützt Freiberufler:innen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – unabhängig davon, ob dieser während der Arbeit oder in der Freizeit passiert. Sie greift ausschließlich bei unfallbedingten Beeinträchtigungen.

Für Selbstständige ist diese Form der Absicherung freiwillig. Sie kommt vor allem dann infrage, wenn nach einem Unfall Einnahmen wegfallen und keine andere Absicherung greift. Da Freiberufler:innen keinen Arbeitgeber haben, der im Ernstfall Lohnfortzahlung oder zusätzliche Leistungen übernimmt, müssen sie dieses Risiko selbst abdecken.

Eine private Unfallversicherung ist insbesondere für Freiberufler:innen sinnvoll,

  • die keinen gesetzlichen Unfallschutz haben, oder
  • die sich zusätzlich absichern möchten, etwa für Unfälle in der Freizeit oder mit höheren Leistungen.

Vorteile der privaten Unfallversicherung für Freiberufler

Eine private Unfallversicherung bringt insbesondere folgende Vorteile mit sich:

  • Absicherung auch im privaten Bereich: Anders als die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft gilt der Versicherungsschutz nicht nur bei beruflichen Tätigkeiten, sondern auch in der Freizeit und im Haushalt. Das ist relevant, da ein großer Teil aller Unfälle außerhalb der Arbeitszeit passiert.
  • Höhere Leistungen möglich: Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können deutlich über denen der gesetzlichen Absicherung liegen. Gerade bei dauerhaften Beeinträchtigungen reicht die gesetzliche Unfallrente häufig nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.
  • Individuell anpassbarer Versicherungsschutz: Die private Unfallversicherung lässt sich flexibel gestalten. Leistungen und Versicherungssumme können an die persönliche Situation und das verfügbare Budget angepasst werden.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft?

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie schützt Versicherte vor den Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten.

Für Angestellte besteht dieser Schutz automatisch über den Arbeitgeber. Für Freiberufler:innen gilt das nur dann, wenn sie entweder freiwillig beitreten oder kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und nicht individuell verhandelbar.

Zu den Leistungen zählen unter anderem die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen sowie finanzielle Leistungen bei unfallbedingtem Verdienstausfall.

Im Unterschied zur privaten Unfallversicherung greift die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen im beruflichen Zusammenhang. Unfälle im privaten Bereich oder in der Freizeit sind nicht abgesichert. Während die private Unfallversicherung individuell gestaltet werden kann, sind die Leistungen der Berufsgenossenschaft gesetzlich definiert. 

Für welche Freiberufler ist die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft Pflicht?

Für die meisten Freiberufler:innen ist die Absicherung über die Berufsgenossenschaft freiwillig. Es gibt jedoch bestimmte selbstständige Berufsgruppen, für die eine Versicherungspflicht besteht. Diese ergibt sich aus den Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften in Verbindung mit den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. Das gilt auch für Selbstständige mit Kleingewerbe, sofern sie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Zu den Berufsgruppen, für die regelmäßig eine Versicherungspflicht gilt, zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII unter anderem:

In diesen Fällen besteht ein gesetzlicher Unfallschutz für beruflich verursachte Unfälle. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann dennoch sinnvoll sein, etwa zur Absicherung von Freizeitunfällen oder zur Ergänzung der Leistungen.

➡️ Selbstständig im Gesundheitswesen: So geht’s

Was gilt bei Unfällen im Homeoffice?

Noch darauf hinzuweisen ist, dass es bei Unfällen im Homeoffice zu Problemen mit der gesetzlichen Unfallversicherung kommen kann. Das Problem ist, dass im Homeoffice private und berufliche Tätigkeiten oft miteinander verschmelzen. Machst du beispielsweise während deines heimischen Büroalltags eine kurze Pause, um die Wäsche aufzuhängen und stürzt dabei, zählt dies nicht als Berufsunfall. Die Tätigkeit, bei der du dich verletzt, muss auf deinen Beruf ausgerichtet sein. Dies ist im Homeoffice teils schwer nachweisbar. 

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich nicht nur in der Berufsgenossenschaft, sondern auch privat gegen Unfälle absichern. Über die Berufsgenossenschaft bist du nämlich nur während der Arbeitszeit und während Tätigkeiten, die mit dem eigenen Gewerbe zusammenhängen, geschützt. Mit einer privaten Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz auch bei Unfällen, die in deiner Freizeit passieren.

Video: Welche Versicherungen brauchst du als Selbstständige:r?

Als Selbstständiger bist du für deine Absicherung selbst verantwortlich – und das kann schnell überfordern. Und dabei solltest du dich nicht nur um eine private Unfallversicherung kümmern. In diesem Video erfährst du, welche Versicherungen für dich unverzichtbar sind und wie du dich sinnvoll absicherst. 

Wie berechnen sich die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung? 

Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht pauschal, sondern individuell berechnet. Grundlage ist eine feste Berechnungslogik, die sich aus drei Faktoren zusammensetzt:

  • Versicherungssumme: Sie legt fest, welches jährliche Einkommen im Unfallfall abgesichert wird. Je höher die Summe, desto höher sind sowohl Beitrag als auch spätere Leistungen.
  • Gefahrklasse: Sie spiegelt das Unfallrisiko der ausgeübten Tätigkeit wider. Büro- und Dienstleistungsberufe gelten als risikoarm, handwerkliche oder körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten als risikoreicher.
  • Umlageziffer: Dieser Faktor wird jährlich neu festgelegt und richtet sich nach den Ausgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft im Vorjahr.

Aus diesen drei Werten ergibt sich der jährliche Versicherungsbeitrag. In der Praxis ergeben sich je nach Tätigkeit und Versicherungssumme teils deutliche Unterschiede:

VersicherungssummeGeringes UnfallrisikoHohes Unfallrisiko
40.000 Euroca. 120 Euro pro Jahrüber 1.100 Euro pro Jahr
60.000 Euroca. 180 Euro pro Jahrbis rund 1.700 Euro pro Jahr

Auch zwischen einzelnen Berufsgruppen gibt es Unterschiede. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nannte für 2025 beispielsweise folgende Richtwerte:

  • Kindertagespflegepersonen: ca. 161 Euro jährlich (29.000 Euro Versicherungssumme)
  • Friseur:innen: ca. 301 Euro jährlich (40.000 Euro Versicherungssumme)
  • Schädlingsbekämpfer:innen: ca. 434 Euro jährlich (29.000 Euro Versicherungssumme)

💡 Tipp: Über die Berufsgenossenschaft kann auch der eigene Unternehmerlohn abgesichert werden.

Beispiel: Kalkulation für eine Grafikerin

Eine selbstständige Grafikerin ohne Angestellte entscheidet sich entscheidet sich für die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. Ihre Tätigkeit wird als relativ risikoarm eingestuft (Gefahrklasse 1,0). Sie wählt eine Versicherungssumme von 40.000 Euro. Laut der Beitragstabelle fällt dafür ein Jahresbeitrag von 120 Euro an. Erhöht sie die Summe auf 60.000 Euro, steigt der Beitrag auf 179 Euro. Mit dieser Versicherung wären alle Arbeitsunfälle (z.B. beim Kundentermin) und Wegeunfälle abgedeckt.

Absetzbarkeit der Kosten für die Unfallversicherung für Selbstständige

Auch steuerlich gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung, die für Freiberufler:innen relevant sind. Grundsätzlich gilt: Beiträge zur Unfallversicherung können steuerlich berücksichtigt werden, allerdings je nach Versicherungsform auf unterschiedliche Weise.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft gelten für Selbstständige als Betriebsausgaben. Sie mindern damit unmittelbar den steuerpflichtigen Gewinn und wirken sich direkt auf die Steuerlast aus.

Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung zählen dagegen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie können im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, unterliegen jedoch den gesetzlichen Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen.

💡 Wichtig: Ob und in welchem Umfang sich die private Unfallversicherung steuerlich auswirkt, hängt davon ab, ob diese Höchstbeträge bereits durch andere Versicherungen (etwa die Kranken- und Pflegeversicherung) ausgeschöpft sind.

Fazit: Unfallversicherung – ja oder nein?

Die Unfallversicherung gehört für die meisten Freiberufler:innen nicht zu den Pflichtversicherungen, um die du dich unbedingt nach dem Start in die Selbstständigkeit kümmern musst. Aber dennoch solltest du dir gut überlegen, ob du ganz ohne diese Absicherung auskommen möchtest.

Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine Pflichtversicherung über die Berufsgenossenschaft. In diesen Fällen sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für einen grundlegenden Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen. Dieser greift jedoch ausschließlich im beruflichen Kontext und deckt keine Unfälle im privaten Bereich ab.

Freiberufler:innen, die nicht pflichtversichert sind oder ihren gesetzlichen Schutz erweitern möchten, können über eine private Unfallversicherung zusätzliche Risiken absichern – etwa Unfälle in der Freizeit oder höhere Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

💡 Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige! Mit der App und Web Version kannst du deine komplette Buchhaltung und alle Steuererklärungen erledigen.

FAQ – Häufige Fragen zur Unfallversicherung für Freiberufler

Ist eine Unfallversicherung für Freiberufler Pflicht?

Für die meisten Freiberufler:innen ist die Unfallversicherung keine Pflicht. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen (etwa im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft), für die eine Pflichtversicherung über die Berufsgenossenschaft besteht. 

Was kostet eine Unfallversicherung für Freiberufler?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsform deutlich. Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft berechnet die Beiträge individuell, abhängig von Tätigkeit, Unfallrisiko und versichertem Einkommen. Die private Unfallversicherung richtet sich nach Tarif, Versicherungssumme und gewählten Zusatzleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Unfälle in der Freizeit sind nicht abgedeckt. Die private Unfallversicherung greift dagegen unabhängig vom Unfallort, also auch im Haushalt oder in der Freizeit, und kann individuell gestaltet werden.

Können Selbstständige die Unfallversicherung steuerlich absetzen?

Ja. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gelten für Freiberufler:innen als Betriebsausgaben. Beiträge zur privaten Unfallversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen.

Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für Freiberufler aus?

Das hängt vom individuellen Absicherungsbedarf ab. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine Grundabsicherung für beruflich verursachte Unfälle, deckt aber keine Freizeitunfälle ab. Wer auch außerhalb der Arbeit geschützt sein möchte oder höhere Leistungen benötigt, sollte prüfen, ob eine private Unfallversicherung sinnvoll ist.

Neues E-book über den Einstieg in die Selbstständigkeit

20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft

Kostenlos herunterladen
Sophia Author

Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

Wer ist Sophia ?

Hast du gefunden, was du gesucht hast?

Das könnte dich auch interessieren

Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...

Mehr erfahren

Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Steuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...

Mehr erfahren

Wie viel Geld sollte ich als Selbstständiger für Steuern beiseite legen?

Jeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...

Mehr erfahren

Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!

Viktor Rosin

Sehr freundlich und gezielte , verständliche Angaben und Erklärungen

Pascal Koopmann

Auf meine Anfrage habe ich sehr schnell eine sehr nette und kompetente Antwort bekommen. Die Mitarbeiterin hat mein als Verbesserungsvorschlag weitergegeben - und schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass das entsprechende Feature eingearbeitet wurde. Tolle Arbeit!

Dr. Annika Krummacher

Sehr nette und kompetente Beratung - vielen Dank!

Annika Schirmer

Sehr gute App sehr einfach zu verstehen und leichte Bedienung

Johannes Sen

Schnelle Antwort mit Hilfestellung die das Problem sofort gelöst hat. Danke

Albert Friedrich Vontz

Meine Erfahrung mit Accountable ist wirklich klasse! Alles ist sehr übersichtlich und gut strukturiert und das Wichtigste: es funktioniert wie es soll! Es gibt online Webinare, einen KI Steuerberater der Zugriff auf die persönlichen Dokumente hat und die Steuer Coaches von welchen ich extrem begeistert bin. Sehr klare, ausführliche, vorausschauende und freundliche Antworten auf meine Fragen. Als selbsständiger Dienstleister fühle ich mich sehr gut aufgehoben und kann Accountable nur empfehlen.

Sven Schöffel

Ich finde es gut, dass ich als Kunde des Max Plans jetzt deutlich schnellere Antworten bekomme. Das war eine Zeit lang nicht zuverlässig so, umso positiver fällt mir die Verbesserung auf. Die Steuer Coaches sind stets bemüht zu helfen. Sie antworten freundlich, klar und lösungsorientiert. Ich bin damit wirklich sehr happy. Für mich war es außerdem die beste Entscheidung, meine Steuer selbst zu machen. Ich habe jetzt mehr Überblick über meine Zahlen und verstehe die Abläufe besser. Dadurch fühle ich mich deutlich sicherer, auch in der Kommunikation mit den Steuerbehörden. Ich kann Rückfragen schneller einordnen und gezielter reagieren. Das nimmt mir viel Stress und gibt mir das Gefühl, die Kontrolle zu haben. Der Live Call ist ein sinnvoller Zusatz. Du kannst offene Punkte direkt klären, ohne lange hin und her zu schreiben. Das spart Zeit und bringt schnell Klarheit. Fazit: Liebs 😊

Marco Richter

Top Team! Top Service!

Anonym