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Die Inflationsprämie für Selbstständige – Das musst du wissen

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 2 Minuten

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Die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen stetig an - im September vergangenen Jahres durch Coronapandemie und den Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingt sogar um ganze 10% im Vergleich zum Vormonat.  Um den Deutschen die dadurch steigenden Kosten ein wenig erträglicher zu machen, hat die Bundesregierung das mittlerweile dritte Entlastungspaket verabschiedet. Teil davon ist auch die sogenannte Inflationsprämie.  In diesem Artikel erfährst du, was diese Prämie beinhaltet und ob Selbstständige überhaupt Anspruch auf den Inflationsausgleich haben.

Was ist die Inflationsprämie?

Am 30. September 2022 beschloss die Bundesregierung das insgesamt bereits dritte Entlastungspaket, um den steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland entgegenzuwirken. Diese Prämienzahlung wird auch als Arbeitgeber-Pauschale bezeichnet. Die Idee hinter dem Paket ist es, nicht etwa generell höhere Löhne zu zahlen, da dies in der Regel mit der Erhöhung von Preisen einhergeht. Stattdessen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter:innen finanziell entlasten, indem sie ihnen eine Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen.  Auf diese Zahlung müssen wiederum weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt werden. Darüber hinaus kann die Inflationsprämie entweder als Einmalzahlung oder aber auch in mehreren Teilzahlungen erfolgen. ➡️ Eine komplette Übersicht darüber, wie du als Selbstständige:r von den Entlastungspaketen der Regierung profitieren kannst, haben wir dir hier zusammengestellt.

Habe ich Anspruch auf den Inflationsausgleich?

Grundsätzlich ist die Zahlung dieser Inflationsprämie nicht verpflichtend und somit jedem Unternehmen und Arbeitgeber selbst überlassen. Und hier liegt auch die Krux: Wie eingangs ja bereits angesprochen, wird diese Sonderzahlung auch als Arbeitgeber-Pauschale bezeichnet. Das bedeutet, dass nur Arbeitende in einem Angestelltenverhältnis Zugang zu dieser Prämienzahlung haben. Dabei ist es zwar egal, ob sie in einem befristeten oder auch Minijobber Vertrag arbeiten, oder unbefristet und Vollzeit angestellt sind, aber dennoch richtet sich die Zahlung ausschließlich an Arbeitnehmer:innen. Selbstständige sind somit von dieser steuerfreien Prämienzahlung ausgeschlossen. ➡️ Wenn du mehr Hintergrundinformationen zu dieser Entscheidung haben möchtest, empfehlen wir diesen Artikel aus der WirtschaftsWoche vom September 2022.

Welche Optionen haben Selbstständige, um Kosten zu sparen?

Das heißt jedoch nicht, dass es nicht auch für selbstständig Arbeitende ein paar Lösungen von Seiten der Bundesregierung gibt, um die steigenden Lebenshaltungskosten - allen voran die Strom- und Heizkosten - erträglicher zu machen. Das dritte Entlastungspaket enthält tatsächlich einige Möglichkeiten für Selbstständige, um Kosten zu sparen.  Das betrifft unter anderem Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeiten im Home Office und auch ein erhöhter Sparer-Pauschbetrag ist mit dem Paket verabschiedet worden. ➡️ Das sind die Änderungen, von denen du als Selbstständige:r ab 2023 profitieren kannst!

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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