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Arbeitnehmer richtig versichern: Informationen und Tipps für selbstständige Arbeitgeber

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Dein Geschäft läuft so gut, dass du es kaum noch allein stemmen kannst? Dann wäre es sinnvoll, Mitarbeiter:innen einzustellen, die dir unter die Arme greifen. Wenn du dich für diesen Schritt entscheidest, solltest du dich mit dem Thema „Arbeitnehmer:innen richtig versichern“ auskennen. Wir setzen uns im Folgenden mit allem Wichtigen auseinander, das zukünftige Arbeitgeber:innen in Sachen Versicherungsschutz für ihre Arbeitnehmer:innen wissen müssen. 

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer zu versichern? 

Sobald du dein Business nicht mehr alleine führst, sondern ein Team aus Mitarbeiter:innen um dich hast, kommen diverse Verpflichtungen auf dich zu. Du bist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nur für dich verantwortlich. Auch deine Mitarbeiter:innen fallen in deinen Verantwortungsbereich. Abgesehen davon, dass du monatlich pünktlich die Gehälter auszuzahlen hast, stehst du unter anderem in der Pflicht, Sozialabgaben für deine Arbeitnehmer:innen zu leisten und auf diesem Wege für ihre soziale Absicherung zu sorgen.  Die Einstiegsfrage kann also mit einem deutlichen „Ja“ beantwortet werden. Kommst du deinen Pflichten nicht nach, drohen dir empfindliche Strafen bis hin zu fünfstelligen Bußgeldern.  💡Tipp von Accountable: Festgestellt werden Verstöße gegen die Anmelde- und Sozialabgabenpflicht für deine Mitarbeiter:innen in der Regel im Rahmen von routinemäßigen Betriebsprüfungen durch die Versicherungsträger. 

Zunächst muss der Beschäftigungsstatus geklärt werden!

Bevor es daran geht, deine Arbeitnehmer:innen richtig zu versichern, stellt sich die Frage, wer in deinem neuen Team überhaupt versicherungspflichtig ist. In diesem Zusammenhang gilt es, zunächst den eigentlichen Beschäftigungsstatus festzustellen. Soll der/die Mitarbeiter:in zukünftig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für dich tätig sein oder bevorzugst du jemanden, der freiberuflich oder auf selbstständiger Basis für dich arbeitet und nicht bei dir angestellt ist? Im zweitgenannten Fall wird die Versicherungs- und Anmeldungspflicht deinerseits überflüssig, denn dein:e Mitarbeiter:in muss sich eigenständig versichern. Das gilt sowohl dann, wenn er/sie als Arbeitnehmer:in, der/die hauptberuflich selbstständig ist, auftritt oder er/sie nebenberuflich selbstständig für dich arbeitet.  Soll die Person jedoch in Zukunft fest bei dir angestellt werden, sieht die Sache anders aus, denn nun bist du für ihre soziale Absicherung verantwortlich. Die charakteristischen Merkmale eines solchen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses lassen sich wie folgt beschreiben:
  • der/die Arbeitnehmer:in agiert ausschließlich weisungsgebunden und bestimmt durch den/die Arbeitgeber:in 
  • über die anfallenden Tätigkeiten kann nicht frei entschieden oder deren Erledigung individuell gestaltet werden
  • es fließt kein persönliches Kapitel des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin in die Geschäfte des Unternehmens ein und sie/er trägt kein unternehmerisches Risiko
  • der/die Arbeitnehmer:in erhält regelmäßig feste Bezüge (Gehalt oder Lohn), hat einen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung (im Urlaubs- und Krankheitsfall)
  • der Arbeitsort und die Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin festgelegt und müssen befolgt werden
Weiterhin besteht die Möglichkeit, selbstständig und gleichzeitig angestellt zu sein. Das ist dann der Fall, wenn dein:e Arbeitnehmer:in hauptberuflich selbstständig und nebenberuflich bei dir angestellt ist. In dieser Konstellation bleibt die Pflicht zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen außen vor. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen müssen aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung allerdings weiterhin anteilig Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten.  💡Tipp von Accountable: Wenn du das erste Mal mit dem Gedanken spielst, Personal einzustellen, und dir noch unsicher bist, wie du es korrekt anmeldest und versicherst, kannst du dich beispielsweise von der Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten lassen. 

Wie versichere ich meine Mitarbeiter? 

Wurde der Beschäftigungsstatus ausreichend geklärt, geht es nun daran, deine Arbeitnehmer:innen richtig zu versichern. Im Falle eines einwandfrei nachgewiesenen abhängigen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses stellt sich nun die Frage „Bei welchen Versicherungen muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin anmelden?“  Zunächst einmal meldest du deine neuen Angestellten bei der für sie zuständigen (gesetzlichen) Krankenkasse an. Dies muss zwingend innerhalb einer Frist von maximal sechs Wochen nach Arbeitsbeginn – idealerweise jedoch mit der ersten Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung – erfolgen.  Das mittlerweile vereinheitliche und elektronisch ablaufende Meldeverfahren zur Sozialversicherung umfasst daneben die Meldung zu allen weiteren relevanten Versicherungsträger wie die Rentenversicherungsanstalt (Rentenversicherung), die Pflegekassen (Pflegeversicherung, die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Unfallversicherung).  💡Tipp von Accountable: Für die Anmeldung bei den Versicherungsträgern benötigst du diverse Unterlagen, die dir dein:e Mitarbeiter:in zeitnah zur Verfügung stellen muss. Hierzu gehören vor allem die Versicherungsnummer (aus dem Sozialversicherungsausweis) und eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.  Arbeitgeber:innen müssen darüber hinaus jeweils zum letzten Tag eines Jahres eine entsprechende Jahresmeldung einreichen. Diese enthält neben der Dauer der Beschäftigung den beitragspflichtigen Verdienst aller Angestellten.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge? 

Die monatlichen Abgaben für die Sozialversicherung werden hinsichtlich der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen jeweils hälftig an die Versicherungsträger abgeführt. Den Beitrag, der an die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) geht, zahlen Arbeitgeber:innen vollumfänglich aus der eigenen Tasche. 

Wie zahlt man als Selbstständiger Sozialversicherung?

Hauptberuflich Selbstständige sind nur bedingt zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet, was zum Beispiel für Arbeitnehmer:innen, Auszubildenden und Renter:innen anders ist. Diese Gruppen sind grundsätzlich umfassend sozialversicherungspflichtig.  Für Selbstständige gilt hingegen nur, dass sie zwingend Mitglied in einer Kranken- und Pflegeversicherung sein müssen. Hierbei können sie sich entweder für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden oder einen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließen. In die Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung müssen hauptberuflich Selbstständige hingegen nicht per Gesetz einzahlen. Hier gilt das Prinzip der individuell freien Entscheidungsgewalt.  ➡️ Das musst du über deine Krankenversicherung wissen! 💡Tipp von Accountable: Achtung! Die Beschäftigung selbstständiger und damit nicht sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter:innen, die nachweislich nur einem Auftraggeber verpflichtet sind und ihre gesamten Einkünfte von ebendiesem beziehen, kann unter Umständen als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Bei Feststellung drohen hohe Strafen. 

Ausnahmen von der Regel

Dass hauptberuflich Selbstständige prinzipiell nicht verpflichtet sind, in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallkasse einzuzahlen, gilt nicht für alle Berufsgruppen. So gehören zum Beispiel:
  • Handwerker:innen,
  • Landwirtinnen und Landwirte,
  • künstlerisch, schriftstellerisch und publizistisch Tätige,
  • Hebammen
  • Lehrer:innen und Erzieher:innen
zu denjenigen, die abseits der Regelung Beiträge zur Sozialversicherung leisten müssen.  💡Tipp von Accountable: Gut zu wissen! Künstler:innen, Schriftsteller:innen und Publizist:innen sind im Normalfall über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversicherungspflichtig – allerdings nur, wenn das Jahreseinkommen aller Voraussicht nach die Marke von 3.900 Euro überschreitet. Der große Vorteil bei einer Sozialversicherungspflicht über die KSK: Als Versicherter zahlst du lediglich die Hälfte des Gesamtbeitrags ein. Die andere Hälfte führt die Künstlersozialkasse an die Versicherungsträger ab. 

Steuer machen: So trägst du Kosten für Angestellte ein

Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Egal ob du Mitarbeiter hast oder nicht, mit dem Steuerprogramm kannst du deine Buchhaltung und Steuererklärungen sicher und auch ohne Vorkenntnisse selbst erledigen. So trägst du die Betriebsausgaben für deine Angestellte in Accountable ein:
  1. Logge dich im Web in dein Accountable Konto ein, öffne die App oder erstelle dir ein kostenloses Konto.
  2. Gehe zum pinken Ausgaben Screen und lade die Ausgabe direkt vom Laptop hoch. Hast du die Rechnung in Papierform, kannst du sie auch einfach in der App per Kamera scannen.
  3. Nun siehst du die Angaben zu deiner Ausgabe. Klicke auf das Feld "Kategorie"und wähle "Personalaufwand". Egal ob du die Gehälter oder Krankenversicherungsbeiträge eintragen willst, hier findest du alle passenden Angaben!
 

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!

Viktor Rosin

Sehr freundlich und gezielte , verständliche Angaben und Erklärungen

Pascal Koopmann

Auf meine Anfrage habe ich sehr schnell eine sehr nette und kompetente Antwort bekommen. Die Mitarbeiterin hat mein als Verbesserungsvorschlag weitergegeben - und schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass das entsprechende Feature eingearbeitet wurde. Tolle Arbeit!

Dr. Annika Krummacher

Sehr nette und kompetente Beratung - vielen Dank!

Annika Schirmer

Sehr gute App sehr einfach zu verstehen und leichte Bedienung

Johannes Sen

Schnelle Antwort mit Hilfestellung die das Problem sofort gelöst hat. Danke

Albert Friedrich Vontz

Meine Erfahrung mit Accountable ist wirklich klasse! Alles ist sehr übersichtlich und gut strukturiert und das Wichtigste: es funktioniert wie es soll! Es gibt online Webinare, einen KI Steuerberater der Zugriff auf die persönlichen Dokumente hat und die Steuer Coaches von welchen ich extrem begeistert bin. Sehr klare, ausführliche, vorausschauende und freundliche Antworten auf meine Fragen. Als selbsständiger Dienstleister fühle ich mich sehr gut aufgehoben und kann Accountable nur empfehlen.

Sven Schöffel

Ich finde es gut, dass ich als Kunde des Max Plans jetzt deutlich schnellere Antworten bekomme. Das war eine Zeit lang nicht zuverlässig so, umso positiver fällt mir die Verbesserung auf. Die Steuer Coaches sind stets bemüht zu helfen. Sie antworten freundlich, klar und lösungsorientiert. Ich bin damit wirklich sehr happy. Für mich war es außerdem die beste Entscheidung, meine Steuer selbst zu machen. Ich habe jetzt mehr Überblick über meine Zahlen und verstehe die Abläufe besser. Dadurch fühle ich mich deutlich sicherer, auch in der Kommunikation mit den Steuerbehörden. Ich kann Rückfragen schneller einordnen und gezielter reagieren. Das nimmt mir viel Stress und gibt mir das Gefühl, die Kontrolle zu haben. Der Live Call ist ein sinnvoller Zusatz. Du kannst offene Punkte direkt klären, ohne lange hin und her zu schreiben. Das spart Zeit und bringt schnell Klarheit. Fazit: Liebs 😊

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