Am 1. März 2023 ist die Strompreisbremse in Deutschland in Kraft getreten. Zusammen mit der Gaspreisbremse will die Bundesregierung damit Verbraucher:innen, aber auch kleinere Unternehmen vor den stark gestiegenen Energiekosten schützen. Hier verraten wir dir, wie die Strompreisbremse für Unternehmen und Selbständige funktioniert, wie hoch sie ausfällt und was du tun musst, um von ihr zu profitieren.
Die Strompreisbremse ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, mit dem die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise abgefedert werden sollen. Die Strompreisbremse soll in Deutschland dafür sorgen, dass die stark gestiegenen Strompreise insgesamt wieder sinken. Dazu wird der Strompreis für private Haushalte und kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Die Strompreisbremse gilt für 80 % deines Basisbedarfs. Das bedeutet: Du erhältst 80 % deines bisherigen Grundbedarfs an Strom zu einem Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben. Wie hoch dein Basisbedarf ist, wird dabei anhand der sogenannten Jahresverbrauchsprognose durch den Netzbetreiber ermittelt. Grundlage dafür ist dein Verbrauch im Vorjahr. Falls du gerade erst umgezogen bist, wird mit dem bisherigen Energieverbrauch deiner neuen Wohnung gerechnet. Für jede Kilowattstunde, die du mehr verbrauchst, musst du jedoch den Preis bezahlen, der im Vertrag mit deinem Stromversorger festgelegt ist. Dadurch sollst du zum Energiesparen motiviert werden.
Die Strompreisbremse gilt auch für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Dadurch sollen die Produktion und die damit verbundenen Arbeitsplätze in den ebenfalls von hohen Energiepreisen betroffenen Unternehmen gesichert werden. Dabei gelten für kleine und mittlere Unternehmen dieselben Regeln wie für private Haushalte: Beträgt der Jahresverbrauch an Strom weniger als 30.000 kWh, liegt der Strompreis ebenfalls bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
Für mittlere und große Unternehmen, deren Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden beträgt, wird der Strompreis auf 13 Cent des Nettoarbeitspreises gedeckelt. Dieser Preis gilt für 70 % des bisherigen Bedarfs. Auch hier gilt: Für den darüberhinausgehenden Verbrauch muss der aktuelle Marktpreis gezahlt werden.
Die Strompreisbremse greift ab dem 1. März 2023 und soll zunächst bis zum 30. April 2024 gelten. Zusätzlich wurde beschlossen, dass die Verbraucher:innen auch für Januar und Februar 2023 rückwirkend entlastet werden sollen. Daher müssen die Stromversorger für die beiden Monate die Strompreisbremse rückwirkend anwenden. Dazu wird dir die entsprechende Entlastung im März 2023 gutgeschrieben.
Von der Strompreisbremse profitierst du ganz automatisch, egal ob Privathaushalt oder Selbstständige:r. Du musst also nichts unternehmen. Vielmehr muss dich dein Stromanbieter bis zum 1. März schriftlich über die berücksichtigte Strompreisbremse bzw. die Höhe deiner neuen Abschlagszahlung informiert haben. Die Entlastung für die Monate Januar und Februar wird dir ebenfalls automatisch gutgeschrieben. Falls du keine Information zu deiner neuen Abschlagszahlung erhalten oder du einen Fehler in der Berechnung entdeckt hast, solltest du dich bei deinem Stromanbieter melden. Er ist dazu verpflichtet, den Abschlag neu und vor allem richtig zu berechnen.
Zudem solltest du prüfen, ob dein Stromanbieter mit dem richtigen Jahresverbrauch gerechnet hat, bzw. der Rabatt richtig berechnet wurde. Dabei gilt: Je höher der Preis pro Kilowattstunde über 40 Cent liegt, desto mehr profitiert man von der Entlastung durch die Strompreisbremse. Das funktioniert so:
Noch mehr kannst du sparen, wenn du es schaffst, deinen Verbrauch um 20 % zu senken. Dann zahlst du für deinen gesamten Stromverbrauch im Jahr 2023 automatisch nur noch den Preis der Strompreisbremse, also 40 Cent pro Kilowattstunde, weil dir dieser Preis für 80 % deines festgelegten Grundbedarfs gewährt wird.
Dadurch, dass du die eingesparten 20 % bereits zu einem höheren Preis im Voraus gezahlt hast, fällt die Rückerstattung am Jahresende deutlich höher aus. Sie beträgt bei 20 % Ersparnis etwa 300 Euro und fällt jeweils höher aus, je mehr Strom du einsparst. So ist bei einer Einsparung von bis zu 40 % sogar eine Rückerstattung von ca. 600 Euro möglich.
Nehmen wir an, du lebst in einem Zwei-Personen-Haushalt. Der durchschnittliche Stromverbrauch liegt hier bei 2.500 kWh. Laut deinem Stromvertrag musst du pro Kilowattstunde 49,97 Cent zahlen. Dank der Strompreisbremse zahlst du für 80 % deines Stromverbrauchs, sprich 2.000 kWh, den gedeckelten Preis von 40 Cent. Für die restlichen 500 kWh wird der vertraglich vereinbarte Preis von 49,97 Cent fällig. Mit der Strompreisbremse sparst du also knapp 200 Euro im Jahr:
Die Strompreisbremse in Höhe von 40 Cent entlastet vor allem Neukunden, die im vergangenen Jahr einen neuen Vertrag bei einem Stromanbieter abschließen mussten. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 explodierten die Preise für Neukunden und lagen teilweise sogar bei 60 Cent pro Kilowattstunde.
Für Kunden mit älteren Verträgen gelten dagegen häufig noch moderate Strompreise unter 40 Cent pro Kilowattstunde, für die zusätzlich noch eine Preisgarantie gilt. In diesem Fall hat die Strompreisbremse keine entlastende Wirkung. Seit Anfang 2023 normalisieren sich die Strompreise langsam wieder.
Falls du also erst zum Jahresanfang den Stromanbieter gewechselt hast, profitierst du als Neukunde wahrscheinlich schon von einem Angebot, das ebenfalls unter 40 Cent liegt. Auch wenn du in diesem Fall nicht direkt von der Strompreisbremse profitierst, bietet sie dir trotzdem die Sicherheit, dass der Strompreis bei einer weiteren möglichen Erhöhung gedeckelt ist.
Für kleine und mittlere Unternehmen hat die Bundesregierung genau wie z. B. für Mieter:innen, soziale- Kultur- und Pflegeeinrichtungen, Härtefallregelungen vorgesehen. Mit diesen Regelungen soll Unternehmen geholfen werden, die besonders stark von den gestiegenen Strompreisen betroffen sind und bei denen die Strompreisbremse als Unterstützung nicht ausreicht.
Für diese Härtefälle stellt der Bund den Ländern eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt über die einzelnen Länder. Dort erfährst du auch, wer antragsberechtigt ist und erhältst alle nötigen Informationen zur Abwicklung.
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