Von der Errichtung neuer Wohnungen über Umbauten, Reparaturen und Modernisierungen bis zur energetischen Sanierung – es wird wieder viel gebaut. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach Baufirmen und Handwerkerbetrieben.
Nach pandemiebedingten Einbrüchen verzeichnet das Baugewerbe wieder Wachstum und steigende Umsätze. Die ideale Situation, um sich mit einem Bauunternehmen selbstständig zu machen? Wir erklären, wie der Weg in die Selbstständigkeit im Baugewerbe aussieht und welche Voraussetzungen du für die erfolgreiche Gründung einer Baufirma mitbringen solltest.
In vielen Branchen gibt es nur wenige Voraussetzungen, um sich selbstständig zu machen. Anders im Baugewerbe – hier musst du im Vergleich relativ viele Anforderungen erfüllen. Das betrifft vor allem die, die einem Handwerksbetrieb gründen wollen: Bauschlosser:innen, Tischler:innen, Gas- und Wasserinstallateur:innen, Dachdecker:innen, Fliesenleger:innen, Maler:innen, … I
n diesen und anderen Berufen musst du in der Regel fachliches Know-how in Form einer entsprechenden Ausbildung und ein paar Jahre Berufserfahrung nachweisen, bevor du dich mit einer eigenen Baufirma selbstständig machen darfst.
Dabei ist für viele handwerkliche Tätigkeiten in der Baubranche ist der Meistertitel verpflichtend, zum Beispiel für Zimmerleute, Maurer:innen, Dachdecker:innen oder Gerüstbauer:innen. Diese zählen zu den „zulassungspflichtigen Gewerken“, die eine professionelle Ausbildung und den richtigen Umgang mit den typischen Gefahren bei der Ausübung des Berufs voraussetzen. Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, ist in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) geregelt.
💡Tipp von Accountable: Durch die Qualifikation zum Meister erhältst du zu deinem berufsspezifischen Fachwissen auch kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, die für den langfristigen Erfolg deines Bauunternehmens wichtig sind. Zudem kannst du ohne Meistertitel in der Regel keine Auszubildenden beschäftigen.
Gegebenenfalls kommt für die Gründung einer Firma in der Baubranche ein Studium in Frage. Das betrifft aber vor allem alle, die sich zum Beispiel als Vermessungs- oder Bauingenieur:in selbstständig machen wollen. Auch selbstständig tätige Bauleiter:innen fallen in diese Kategorie.
Sie alle gründen allerdings in der Regel kein Bauunternehmen im handwerklichen Bereich, sondern ein Ingenieurbüro oder sind als Freiberufler:innen in planender, beratender oder leitender Funktion tätig.
In einigen Berufszweigen kannst du mittlerweile auch ohne Meister selbstständig als Handwerker arbeiten und dementsprechend auch eine Baufirma ohne Meisterbrief gründen. Das ist möglich, wenn du Arbeiten anbieten willst, für die keine Meisterpflicht mehr besteht, etwa Estrich- und Fliesenlegen, Bautrocknungsleistungen oder Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau. Diese zählen zu den „zulassungsfreien Gewerken“, weitere listet Anlage B der Handwerksordnung auf.
💡Tipp von Accountable: Natürlich kannst du den Meisterbrief im Rahmen einer zwei- bis dreijährigen Weiterbildung auch freiwillig erwerben. Das ist durchaus sinnvoll, weil der Meistertitel ein Qualitäts- und Gütesiegel darstellt und deinen Kund:innen gegenüber deine Kompetenzen unterstreicht. Das schafft Vertrauen.
Du brauchst keinen eigenen Meisterbrief bei der Gründung deines Bauunternehmens, wenn du alle auszuführenden Arbeiten an eine:n Mitarbeiter:in abgibst, der/die über einen Meistertitel verfügt, und du dich auf die Rolle als Geschäftsführer:in in deiner Firma beschränkst.
Als Ingenieur:in oder geprüfte:r Techniker:in kannst du auch eine Ausnahmebewilligung von der Meisterpflicht bei der Handwerkskammer beantragen, wenn du über meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten im betreffenden Handwerk sowie über kaufmännisches und rechtliches Wissen verfügst. Dabei handelt es sich aber um Einzelfallentscheidungen, informiere dich also vorher am besten bei der zuständigen Kammer.
Unter Umständen greift eine weitere Ausnahmeregel, die du für die Gründung deiner Baufirma nutzen kannst. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Ausübungsberechtigung für Altgesellen“. Die Handwerksordnung sieht nämlich vor, dass du dich auch als erfahrene:n Gesell:in mit einem eigenen Bauunternehmen selbstständig machen kannst, wenn du mindesten sechs Jahre in deinem Handwerksberuf tätig warst und davon mindestens vier Jahre lang eine leitende Funktion übernommen hast.
Hast du alle Voraussetzungen erfüllt, steht der Gründung deiner Baufirma nichts mehr im Wege. Dabei solltest du folgende sieben Schritte beachten.
Wie zu Beginn einer jeden Existenzgründung solltest du zunächst den Markt genau betrachten und analysieren. Wie ist es um die Konkurrenz und ihre Angebote bestellt? Besteht die Notwendigkeit, dich mit speziellen Leistungen von ihnen abzugrenzen, oder willst du vielleicht einen speziellen Nischenmarkt bedienen?
Auch die Standortfrage sollte schon möglichst früh geklärt werden: Kannst du von Aufträgen in deiner Region leben? Oder musst du dich überregional orientieren? Viele Handwerker:innen übernehmen auch Arbeiten, für die sie längere Strecken reisen und Übernachtungen in Kauf nehmen müssen. Das ist mit Blick auf das Familienleben nicht immer unproblematisch.
Zudem solltest du prüfen, ob geeignete Objekte für deinen Baubetrieb vorhanden sind, denn gegebenenfalls brauchst du ein Werksgelände für vorbereitende Arbeiten oder genügend Abstellfläche für Fahrzeuge und Maschinen.
Bevor du dich im Baugewerbe selbstständig machst, musst du festlegen, welches Leistungsspektrum du anbieten möchtest. Dazu gehört auch, dass die neu gegründete Baufirma mit einer bestimmten Bezeichnung versehen werden muss:
Zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens gehört auch, dass du deine Kosten kennst und im Griff hast. Neben eigenem Kapital kannst du für die Gründung einer Baufirma auch auf Finanzierungen und gegebenenfalls staatliche Förderung zurückgreifen. Dafür ist eine gründliche Planung notwendig, die du in deinem Businessplan ausführlich aufschlüsselst. Auch Kredite und Fördermöglichkeiten, die du möglicherweise in Anspruch nehmen willst, solltest du hier aufnehmen.
Da Baufirmen zu den kapitalintensiveren Unternehmen gehören, gehört eine Aufstellung der Gründungs- und laufenden Kosten zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ebenfalls zwingend dazu.
| Gründungskosten | Laufende Kosten |
| Werkzeuge / Material | Betriebskosten (Miete, Telefon, Strom, …) |
| Maschinen / Fahrzeuge | Unterhalt der Maschinen / Fahrzeuge |
| Bürobedarf / Einrichtung | Eigenes Gehalt / Mitarbeiterlöhne |
| Marketing / Website | Versicherungen / Steuern |
Je nachdem ob du dich allein im Bau selbstständig machen oder eine größere Baufirma gründen willst, musst du die passende Rechtsform für deinen Betrieb auswählen. Bei der Gründung von Bauunternehmen kommt meist eine der folgenden Rechtsformen in Frage:
Im nächsten Schritt musst du deine Baufirma bei der Handwerkskammer anmelden. Bei meisterpflichtigen Gewerken erfolgt die Eintragung in die Handwerksrolle. Gründest du eine Baufirma ohne Meisterbrief, wird sie in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen. Anschließend erhältst du eine Handwerkskarte und wirst automatisch Mitglied der Handwerkskammer.
Dein nächster Schritt führt dich ins Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, wo du die Aufnahme deiner Firma in das Gewerberegister beantragst. Dafür musst du die Handwerkskarte vorlegen. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und andere Behörden, die von der Anmeldung wissen müssen. Du musst dich darum also nicht kümmern, die Institutionen melden sich bei dir.
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du mit deiner neu gegründeten Baufirma automatisch Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG-Bau). Diese übernimmt zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung für das Baugewerbe.
Zudem bist du Pflichtmitglied bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau). Diese fungiert zum Beispiel als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für Handwerker:innen und übernimmt die betriebliche Altersvorsorge. Dafür muss deine Firma bestimmte Beiträge in festgelegter Höhe abführen.
Im Vergleich zu anderen Unternehmen tragen Baubetriebe ein erhöhtes Gefahrenrisiko: Nicht nur sind sie auf Maschinen angewiesen, die in der Regel sehr teuer sind und gestohlen werden könnten. Auch tragen sie für die Sicherheit der Baustelle die Verantwortung.
Und da kann viel passieren: Eine Baugrube wird schlecht gesichert und jemand fällt hinein; während der Arbeiten wird ein vor der Baustelle abgestelltes Auto beschädigt; ein Sturm wirft halbfertige Mauern um und reißt Ziegel vom Dachstuhl. Daher sollte auch der Versicherungsschutz immer den auftretenden Risiken entsprechen.
Angesichts der derzeitigen Situation ist es im Moment für erfahrene Handwerker:innen wohl nicht allzu schwierig, eine Baufirma erfolgreich zu gründen. Allerdings solltest du genügend Zeit in die Finanzplanung investieren, denn nur damit sicherst du den langfristigen Profit ab. Falls du nicht über ein großes Netzwerk an Kontakten verfügst, auf das du gleich zurückgreifen kannst, sind Marketingmaßnahmen für dein neues Bauunternehmen unerlässlich.
Eine eigene Internetpräsenz ist quasi Pflicht, dazu kommen Einträge in Branchen-Verzeichnisse. Für die Kunden-Akquise kannst du aber auch ganz klassisch Flyer verteilen, Anzeigen in der regionalen Tageszeitung schalten oder dich bei Online-Handwerkerportalen anmelden.
Eine Alternative zur Gründung einer eigenen Baufirma ist die Übernahme eines bestehenden Baubetriebs. Viele Unternehmer:innen, die sich in den Ruhestand verabschieden möchten, suchen händeringend nach Nachfolger:innen.
Sind diese im Unternehmen nicht zu finden, haben auch externe Fachkräfte eine Chance. Die Vorteile: Die Firma ist bereits etabliert, die Mitarbeiter:innen sind eingespieltes Team, und es gibt vertrauensvolle Beziehungen zu Lieferant:innen und Kund:innen.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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