Begleiten und miterleben, wie neues Leben entsteht – dieses Wunder macht den Beruf als Hebamme so reizvoll. Besonders als freiberufliche Hebamme kannst du dich verwirklichen und deine Leidenschaft maximal ausleben. Spielst du mit dem Gedanken, dich als Hebamme selbstständig zu machen, solltest du aber auch die damit einhergehende Verantwortung bedenken.
Erfahre hier, worauf du bei der Existenzgründung als Hebamme achten solltest und wie sich dein zukünftiges Berufsleben gestaltet!
Im Beruf Hebamme dreht sich alles um die Schwangerschaft und Geburt. Der Berufsalltag ist vielseitig: Er reicht von der intensiven Betreuung schwangerer Personen und Geburten bis hin zur Kursleitung für die Geburtsvorbereitung.
So hast du verschiedene Möglichkeiten, dich in der Existenzgründung als Hebamme auf einen bestimmten Bereich zu spezialisieren. Folgende Tätigkeiten fallen in das mögliche Leistungsspektrum von Hebammen:
Jede Schwangerschaft ist einzigartig, und Familien bzw. werdende Eltern haben unterschiedliche Wünsche für die individuelle Begleitung der Schwangerschaft. Wichtig ist, dass du zur schwangeren Person eine vertrauensvolle Bindung aufbaust.
Sie vertraut sich dir an, und du spielst in einer der wohl prägendsten Lebensphasen eine entscheidende Rolle. Während dieser Zeit kümmerst du dich nicht nur um die physische Gesundheit der Schwangeren. Du unterstützt sie darüber hinaus mental, machst Mut und hast ein offenes Ohr für sie.
Je nachdem, für welches Tätigkeitsgebiet du dich entscheidest, variieren die Arbeitszeiten. Begleitest du hauptsächlich Geburten, musst du ständig in Bereitschaft sein. Wenn du dich hingegen auf die Wochenbettbetreuung fokussierst, sind deine Arbeitszeiten geregelter und du kannst sie freier einteilen.
Um dich als Hebamme selbstständig zu machen, kannst du eine eigene Praxis gründen und Patient:innen zuhause besuchen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, in Geburtshäusern, Kliniken und Krankenhäusern zu arbeiten. In dem Fall bist du freiberuflich als sogenannte Beleghebamme tätig. Du kannst auch beide Wege kombinieren: Verbringe pro Woche ein paar Tage im Kreissaal und arbeite den Rest der Woche in deiner eigenen Einrichtung.
Im Gegensatz zur Festanstellung in einem Krankenhaus bist du in der Freiberuflichkeit auf eigene Neupatient:innen angewiesen, die erst einmal akquiriert werden müssen. Dein Verdienst hängt von der Anzahl deiner Aufträge ab.
Als selbstständige Hebamme gilt das Gehalt im Vergleich zu Festangestellten insgesamt als höher. Anhand einer Modellrechnung schätzt der GKV-Spitzenverband das monatliche Gehalt einer freiberuflichen Hebamme auf knapp 6.500 Euro. Beachte jedoch, dass hohe Zahlungen für Versicherungen, Steuern und mehr auf dich zukommen, die vom Monatslohn abgezogen werden.
Hebammenleistungen sind Kassenleistungen, d.h. die Kosten für eine Hebamme werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse deiner Patient:innen übernommen. Die Kostenübernahme und das Honorar unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertrag. Du rechnest also direkt mit den Krankenkassen ab, indem du ein spezielles Formular bei der jeweiligen Kasse einreichst.
In der Freiberuflichkeit bist du weitestgehend auf dich allein gestellt – du solltest daher über ein gewisses Organisationstalent, Eigenverantwortung und gutes Zeitmanagement verfügen. Auch ein gutes Zahlenverständnis ist hilfreich, denn deine Buchhaltung übernimmst du eigenständig. Um dem anspruchsvollen Beruf einer Hebamme gerecht zu werden, solltest du neben Motivation folgende persönliche Stärken mitbringen:
Damit du dich als Hebamme selbstständig machen darfst, musst du vorher eine gesetzlich geregelte Fachausbildung absolvieren. Im Jahr 2020 wurde die Ausbildung zur Hebamme akademisiert. Seitdem ist ein duales Hebammenkunde-Studium als Bildungsweg vorgeschrieben. Du benötigst also zunächst das (Fach-)Abitur. Mit einem Studienabschluss kannst du dann europaweit auch im Ausland selbstständig als Hebamme tätig werden.
Da es sich um ein duales Studium handelt, erhältst du während des gesamten Studiums bereits eine Vergütung. Während des in der Regel dreieinhalb Jahre dauernden Studiums erlernst du alle fachlichen Kenntnisse für den Beruf auf aktuellem Stand der Wissenschaft. Die genauen Zugangsvoraussetzungen zum Studium bestimmt das Hebammengesetz – zu diesen zählt beispielsweise ein vorliegendes Gesundheitszeugnis.
Um in der Familienbetreuung tätig zu werden, benötigst du außerdem die Zusatzqualifikation als Familienhebamme. Als solche begleitest du besonders geforderte Familien wie beispielsweise Teenager- oder suchtkranke Mütter bis zum ersten Lebensjahr des Kindes.
Hast du dich dafür entschieden, dich als Hebamme selbstständig zu machen, stehen noch einige organisatorische Schritte bevor. Wir zeigen dir, was auf deinem Weg in die Freiberuflichkeit alles zu erledigen ist.
Erstelle zu Beginn einen Businessplan für dein Vorhaben. Darin gehst du auf die Gründerpersönlichkeit, den bestehenden Markt, deine Geschäftsidee, Rechtsform, Ziele sowie Marketingstrategie und Finanzplanung ein. Wenn du eine eigene Praxis gründen möchtest, hilft dir der Businessplan auch dabei, Investierende zu überzeugen oder mit Kooperationspartnern zu verhandeln.
💡Tipp von Accountable: Als Freiberufler:in kannst du gemeinsam mit anderen eine GbR gründen. Welche Vor- und Nachteile das bietet und was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.
Der Hebammenberuf zählt zu den Heilberufen und damit zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Das bedeutet, dass du für den Start in deine Selbstständigkeit kein Gewerbe anmelden musst. Es reicht aus, deine Tätigkeit beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt anzumelden. Im Anschluss bekommst du vom Finanzamt eine Steuernummer erteilt, die dich zur Ausübung des Berufs befähigt.
Wenn du dich als Hebamme selbstständig machst, kommen trotz Freiberuflichkeit einige Pflichten auf dich zu. Generell sind Freiberufliche gesetzlich dazu verpflichtet, sich selbst zu versichern. Hier ein Überblick über Pflichten und nötige Versicherungen für den Hebammen-Beruf:
Beachte bei deiner Existenzgründung als Hebamme auch zukünftige Steuerzahlungen. Gewerbesteuer zahlst du als Freiberufler:in nicht. Da heilberufliche Leistungen gesetzlich von der Umsatzsteuer befreit sind, zählt für selbstständige Hebammen lediglich die Einkommensteuer. Dein Einkommen gibst du in einer jährlichen Steuererklärung an. Wie hoch die Abgaben ausfallen, hängt von deinen Einkünften ab – beachte dabei auch den Grundfreibetrag.
💡Tipp von Accountable: Als freiberufliche Hebamme bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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