Die Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben, die oft zum Innehalten und zur Neuorientierung einlädt. Viele nutzen diese Zeit nicht nur, um sich intensiv dem Nachwuchs zu widmen, sondern auch, um berufliche Träume zu verwirklichen.
Doch der Weg in die Selbstständigkeit während der Elternzeit ist mit vielen Fragen und Herausforderungen verbunden, von der Geschäftsidee über die Finanzierung bis hin zu rechtlichen Aspekten. Wenn du darüber nachdenkst, die Elternzeit als Sprungbrett in die Selbstständigkeit zu nutzen, ist dieser Ratgeber genau das Richtige für dich.
Die Elternzeit ist eine rechtlich geregelte berufliche Auszeit für Eltern, in der sie sich um ihre Kinder kümmern können. Während dieser Auszeit müssen die Eltern nicht arbeiten, aber auch keine Angst haben, ihren Job zu verlieren (wenn sie angestellt sind). Die Elternzeit bedarf keiner Genehmigung und während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, wovon maximal 24 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstags des Kindes in Anspruch genommen werden können. Die gesamten 36 Monate dürfen auf bis zu drei verschiedene Zeitperioden aufgeteilt werden. Während dieser Perioden bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und am Ende haben die Eltern einen Anspruch drauf zu ihrer Arbeit zurückzukehren. Die Anmeldefrist für die Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes beträgt 7 Wochen und die Frist bis zum 8. Geburtstag 13 Wochen.
Das Basiselterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden und steht beiden Elternteilen gemeinsam für bis zu 14 Monate zur Verfügung. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate nehmen, der Rest ist frei aufteilbar. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein nutzen und der gleichzeitige Bezug durch beide Elternteile ist für einen Monat möglich. Die Höhe liegt in der Regel bei 65 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens aber bei 300 und maximal 1.800 Euro monatlich. Zusätzlich gibt es Zuschläge bei Mehrlingsgeburten oder wenn bereits Kinder im Haushalt leben.
Achtung: Für Geburten seit dem 01. April 2025 gelten neue Grenzen für das Elterngeld. Wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen über 175.000 Euro liegt, hast du oder habt ihr keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
ElterngeldPlus ist eine Möglichkeit das Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu Strecken. Die Zeitspanne wird verdoppelt und das Geld halbiert. Also können Eltern zwischen mindesten 150 und maximal 900 Euro im Monat für maximal 28 Monate erhalten.
Tipp: Wenn du und dein:e Partner:in beide angestellt seid und in Teilzeit arbeitet, erhaltet ihr einen Partnerschaftsbonus. Mit dem Bonus erhaltet ihr ElterngeldPlus für 2-4 Monate länger.
Die Entscheidung, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen, kann aus verschiedenen Gründen attraktiv sein. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
Flexibilität
Finanzielle Aspekte
Persönliche Weiterentwicklung
Beruflicher Wiedereinstieg
Geringeres Risiko
Work-Life-Balance
➡️ Erste Schritte zur Selbstständigkeit Teil 1: Das solltest du vor dem Start wissen
➡️ Erste Schritte zur Selbstständigkeit Teil 2: Steuern, Steuern und nochmal Steuern
Die Zustimmung deines Arbeitgebers bzw. deiner Arbeitgeberin ist nicht immer zwingend notwendig, um eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit auszuüben. In den meisten Fällen ist allerdings im Arbeitsvertrag geregelt, dass du die Erlaubnis einholen musst. Strikt verboten werden kann dir die Tätigkeit allerdings nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise wenn du durch deine Tätigkeit eine Konkurrenz für dein Unternehmen darstellst oder wenn du Arbeitszeitgesetze verletzt. Von rechtlichen Aspekten abgesehen solltest du das Gespräch jedoch hauptsächlich suchen, um ein gutes Verhältnis zu deinem/deiner Arbeitgeber:in zu bewahren.
Das Gespräch ist also einer der ersten wichtigen Schritte, den du sorgfältig planen solltest. Wir haben für dich einige Tipps zusammengestellt, wie du geschickt vorgehen kannst:
Recherche und Vorbereitung
Lies deinen Arbeitsvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen sorgfältig durch, um zu sehen, ob und unter welchen Bedingungen eine nebenberufliche Tätigkeit erlaubt ist. Informiere dich auch über gesetzliche Vorgaben zur Elternzeit und Nebentätigkeit. In Deutschland ist es nach § 15 Abs. 4 BEEG grundsätzlich erlaubt, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten. Und kläre ab, wie sich die Selbstständigkeit auf dein Elterngeld auswirken könnte.
Argumentation vorbereiten
Überlege dir, wie du die Selbstständigkeit so darstellen kannst, dass sie auch für den Arbeitgeber vorteilhaft erscheint. Du könntest beispielsweise Argumentieren, dass du neue Fähigkeiten erwirbst, die dir bei deinem Job helfen. Stelle aber auch sicher, dass deine selbstständige Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu deinem aktuellen Job steht und keine Betriebsgeheimnisse verletzt werden. Mach dir auch Gedanken darüber, wie du deine Arbeitszeit so organisieren willst, dass sie nicht mit deinen Pflichten als Elternteil kollidiert.
Das Gespräch
Du solltest nicht einfach bei deinem Chef oder deiner Chefin reinplatzen. Vereinbare einen Termin für das Gespräch. Am besten zu einem Zeitpunkt zu dem es gerade nicht viel Stress gibt. Das könnte beispielsweise ein Monatsanfang sein, falls ihr monatliche Deadlines habt. Suche das Gespräch in einer ruhigen Atmosphäre, wo ihr ungestört seid. Sei offen und ehrlich und erkläre so transparent wie möglich deine Pläne. Vor allem wie du sicherstellen willst, dass deine Haupttätigkeit nicht unter der Selbstständigkeit leidet. Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, lass dir das unbedingt schriftlich geben. Das schützt beide Seiten.
Nach dem Gespräch
Halte alle Vereinbarungen schriftlich fest und sorge für eine klare Kommunikation. Halte deinen Arbeitgeber über den Verlauf deiner Selbstständigkeit auf dem Laufenden, besonders wenn sich etwas an deiner Arbeitsbelastung ändert.
Mögliche Hürden
Sollte dein Arbeitgeber nicht zustimmen, frage nach den Gründen und überlege, ob du diese Bedenken ausräumen kannst. Wenn du keine andere Möglichkeit siehst, kannst du auch rechtlichen Rat einholen. Behalte allerdings im Hinterkopf, dass rechtliche Schritte dein Verhältnis zu deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber belasten könnten.
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Das Elterngeld wird in der Regel auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Wenn du während der Elternzeit Einkommen aus Selbstständigkeit erzielst, kann dies die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verändern. Konkret heißt das: Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass ein höheres Einkommen aus der Selbstständigkeit zu einer Reduzierung des Elterngeldes führen kann.
Beispiel: Du hattest bei deiner normalen Arbeit einen Lohn von 3.500 Euro. Aktuell verdienst du durch deine selbstständige Tätigkeit 1.500 Euro. Dann wird die Differenz dieser beiden Einkünfte als Basis für die Berechnung des Elterngeldes genommen. Also erhältst du 65% von 2.000 Euro, was 1.300 Euro entspricht. Würdest du mehr verdienen als vor der Selbstständigkeit, dann würdest du den Mindestbetrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim ElterngeldPlus erhalten.
Du hast allerdings die Möglichkeit, durch Betriebsausgaben deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit zu mindern, was wieder einen positiven Effekt auf die Höhe des Elterngelds haben kann. Denn gerade am Anfang einer nebenberuflichen Selbstständigkeit stehen einige Investitionen wie die Anschaffung von Büroausstattungen und Software oder Kosten für Schulungen und Weiterbildungen an.
Die finanziellen Aspekte einer Selbstständigkeit während des Bezugs von Elterngeld sind recht komplex, so dass sich die Beratung durch eine:n Steuerberater:in lohnt.
💡Wichtige Lektüre: Selbstständig und Eltern – das kann man absetzen
Ein weiterer entscheidender finanzieller Aspekt ist der Beitrag zur Krankenversicherung. Zwar bleibt der bisherige Versicherungsschutz (gesetzliche oder private Krankenversicherung) während des Bezugs von Elterngeld bestehen. Doch es gibt Besonderheiten beim Beitrag: Privatversicherte etwa müssen nun den Zuschuss des Arbeitgebers übernehmen. Und in der gesetzlichen Krankenversicherung können unter Umständen durch die selbstständige Tätigkeit beitragsfreie Mitgliedschaften enden. Die Höhe des fälligen Beitrags kann stark variieren, je nachdem, ob du die Selbstständigkeit nebenberuflich oder als Vollzeitjob ausübst.
Es ist also wichtig, diese finanziellen Aspekte sorgfältig zu planen und zu berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die Höhe des Elterngeldes optimal zu gestalten.
➡️ Krankenversicherung für Selbstständige: Viele Optionen
Die Elternzeit kann nicht nur eine Pause vom Berufsleben sein, sondern auch eine Chance neue berufliche Wege einzuschlagen. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit in dieser Phase wagt, profitiert von mehr Flexibilität, persönlicher Entwicklung und der Möglichkeit, neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, rechtliche Vorgaben, Elterngeld-Regelungen, Krankenversicherung und mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis im Blick zu behalten. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, ehrlicher Kommunikation mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls professioneller Beratung lässt sich die Elternzeit sinnvoll für den Einstieg in die Selbstständigkeit nutzen.
➡️ Auch wichtig: Elternzeit für Selbstständige: Wie gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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