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Shisha Bar gründen: Das musst du wissen

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Januar 23, 2026

Lesezeit: 4 Minuten

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Träumst du davon, deine eigene Shisha-Bar zu gründen? Der Shisha-Trend ist nach wie vor ungebrochen und bietet dir die Chance, mit deiner Geschäftsidee voll durchzustarten.

Bevor du deine Bar eröffnest und deine Gäste mit leckeren Shishas und gemütlicher Atmosphäre begeistern kannst, musst du auf folgendes achten. 

Shisha Bar eröffnen: Die Voraussetzungen

Willst du eine Shisha Bar eröffnen, sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Erfahrungen in der Gastronomie sind jedoch von Vorteil. Du solltest deinen Gästen einen exzellenten Service bieten und als Person freundlich und zuvorkommend auftreten.

Grundsätzlich kann auch eine gewisse Leidenschaft für die Shisha nicht schaden. Du solltest selbst gerne Shisha rauchen und dich zumindest für die Shisha-Kultur interessieren. Du musst kein:e Shisha-Expert:in sein, aber grundlegende Kenntnisse über Shishas, Tabaksorten und Zubehör sind natürlich wichtig.

Erst Business Plan schreiben, dann Shisha Bar gründen

Bevor du deine Shisha Bar aufmachen kannst, solltest du einen gut durchdachten Businessplan schreiben. Der Businessplan legt den Grundstein für dein erfolgreiches Unternehmen. Er hilft dir, deine Geschäftsidee zu konkretisieren und deine Ziele klar zu definieren. So behältst du von Anfang an den Überblick und vermeidest unnötige Risiken, wenn du dich selbstständig machst.  

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Shisha Bar eröffnen: Was braucht man alles?

Als Besitzer:in einer Shisha Bar unterliegst du gesetzlichen Bestimmungen, an die du dich unbedingt halten musst. Bevor du gründest, solltest du dich beispielsweise mit dem Gaststättengesetz vertraut machen. Dieses dient als Leitfaden für alle, die sich in der Gastronomie selbstständig machen, und definiert, was in deinem Shisha-Tempel erlaubt und verboten ist. 

Rauchverbot oder Shisha-Oase? Das Nichtraucherschutzgesetz

Das Nichtraucherschutzgesetz wurde in 2007 eingeführt und seitdem immer weiter verschärft. Die genauen Regelungen und Auflagen zum Nichtraucherschutz werden von den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Der Standort deiner Shisha Bar ist also besonders wichtig. Damit du in diesem Wirrwarr die Übersicht behältst, hier die wichtigsten Punkte:

  • Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland: In diesen Bundesländern herrscht absolutes Rauchverbot in Gaststätten. Für NRW gibt es allerdings eine Ausnahme: Shishas mit fruchtigen Köpfen oder Shiazo-Steinen sind weiterhin erlaubt. Du kannst deinen Gästen außerdem den Genuss ermöglichen, indem du einen Außenbereich einrichtest.
  • Restliche Bundesländer: Hier darf geraucht werden, solange ein abgetrennter, gekennzeichneter Nichtraucherbereich vorhanden ist. 
  • Einraumkneipen: In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmen für sogenannte Einraumkneipen, in denen das Rauchen überall erlaubt ist. 

💡Tipp von Accountable: Informiere dich vorab, welche Genehmigungen du für eine Shisha Bar brauchst. So vermeidest du Ärger mit den Behörden und sorgst dafür, dass deine Gäste ihre Shisha in einem rechtskonformen und angenehmen Ambiente genießen können.

Speisen und Rauchen? Geht gar nicht!

Egal welches Bundesland: In Raucherbereichen ist der Verkauf von Speisen generell untersagt. Selbst wenn du deinen Gästen nur kleine Snacks anbieten möchtest, ist dies ausschließlich im Nichtraucherbereich erlaubt. 

Shisha Bar und Jugendschutz: So bleibst du auf der sicheren Seite

Shisha Bars sind bei jungen Menschen beliebt – doch nicht jede:r darf sie besuchen. Das Jugendschutzgesetz schützt Minderjährige und verbietet ihnen den Zutritt zu deiner Shisha Bar. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen: Bis zu 4.000 € Bußgeld können für dich fällig werden, wenn du Minderjährige in deine Bar lässt.

Die Ausschankgenehmigung, auch Konzession genannt, ist eine behördliche Erlaubnis zum Verkauf von alkoholischen Getränken in deiner Shisha Bar. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll sicherstellen, dass der Ausschank von Alkohol verantwortungsvoll und unter Einhaltung bestimmter Auflagen erfolgt.

Um eine Konzession für deine Shisha Bar zu erhalten, stellst du einen Antrag bei deinem zuständigen Gewerbeamt. In der Regel benötigst du dafür folgende Unterlagen:

  • Antragsformular: Das Formular erhältst du beim Gewerbeamt.
  • Personalausweis oder Reisepass: Damit wird deine Identität bestätigt.
  • Handelsregisterauszug: Dieser belegt deine Eintragung im Handelsregister.
  • Nachweis der Gaststättenunterrichtung: Die IHK bietet Schulungen zur Gaststättenunterrichtung an.
  • Führungszeugnis: In einigen Bundesländern ist ein Führungszeugnis erforderlich.
  • Gewerbezentralregisterauszug: Dieser Auszug zeigt deine gewerberelevante Vorgeschichte auf.
  • Eventuell weitere Unterlagen, die von deinem Bundesland oder deiner Gemeinde gefordert werden.

Die Kosten für die Ausschankgenehmigung variieren je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel liegen sie zwischen 25 € und einigen Hundert Euro. 

Selbstständig machen mit Shisha Bar: Die Gewerbeanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung erhältst du die offizielle Erlaubnis, deine Shisha-Bar als Gewerbe zu betreiben. Das bedeutet, dass du deine Geschäftstätigkeit legal ausüben und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrnehmen kannst. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du dich noch bei deinem Finanzamt registrieren. Mit der Gewerbeanmeldung und der Registrierung beim Finanzamt hast du die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt, um eine Shisha Bar zu gründen. 

➡️ Hier bekommst du eine ausführliche Anleitung für deine Gewerbeanmeldung

Shisha Bar gründen: Die Kosten

Wenn du eine Shisha Bar gründen oder übernehmen willst kommen u. a. folgende Kosten auf dich zu.

  • Miete und Nebenkosten: Die Kosten für die Miete deiner Shisha Bar sowie für Strom, Heizung und Wasser fallen monatlich an.
  • Gewerbesteuer: Sobald du deine Shisha Bar anmeldest, fällt die Gewerbesteuer an.
  • GEMA-Gebühren: Wenn du in deiner Shisha Bar Musik abspielen möchtest, musst du dafür GEMA-Gebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe deiner Bar und der Anzahl der Musikstücke, die du spielst.
  • Personalkosten: Wenn du Mitarbeiter:innen in deiner Shisha Bar beschäftigst, musst du natürlich auch deren Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge einplanen.
  • Warenkosten: Shisha-Tabak, Getränke, Snacks und andere Waren sind ebenfalls Kostenfaktoren, die zu berücksichtigen sind.
  • Marketing: Um neue Gäste zu gewinnen und deine Shisha Bar bekannt zu machen, solltest du in Marketing und Werbung investieren.

Neben den fixen Kosten solltest du auch Puffer für unvorhergesehene Ausgaben einplanen.

Umsatzsteuer für Shisha Bars

Auch die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer sind rechtliche Pflichten, die du für deine Shisha Bar eingehalten musst. Für Getränke, die du in der Shisha Bar verkaufst, erhebst du grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Wenn du Speisen anbietest, die deine Gäste vor Ort konsumieren, werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. In diesem Blogartikel erfährst du mehr über die Umsatzsteuer in der Gastronomie.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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