Wenn du deine Steuern nicht fristgerecht zahlst, ist das Finanzamt äußerst wachsam und lauert mit dem Säumniszuschlag auf dich.
In diesem Blogartikel erfährst du alles Wissenswerte rund um den Säumniszuschlag: Was ist das eigentlich genau? Wie hoch kann er ausfallen? Und vor allem: Wie kannst du ihn vermeiden?
Der Säumniszuschlag wird in § 240 der Abgabenordnung (AO) geregelt und wird erhoben, wenn Steuerzahlungen, Verwaltungskosten oder Beiträge nicht bis zum Fälligkeitstag erfolgt. Er entsteht allein durch Zeitablauf, d. h. du wirst in der Regel keine gesonderte Aufforderung erhalten.
Mit dem Säumniszuschlag deckt die Finanzverwaltung die entstandenen Kosten für Erinnerungen und Mahnungen und hält dich gleichzeitig dazu an, deine Zahlungsverpflichtungen pünktlich zu erfüllen.
Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Arten von Säumniszuschlägen, die jeweils bei unterschiedlichen Versäumnissen fällig werden. Welche sind das und wie berechnet man sie?
Diese Art des Säumniszuschlags kommt ins Spiel, wenn du eine Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlst. Die Höhe des Zuschlags beträgt 1 Prozent pro angefangenen Monat der Säumnis. Dabei wird die rückständige Steuer auf den nächsten Betrag abgerundet, der durch 50 Euro geteilt werden kann. Das bedeutet, dass kein Säumniszuschlag auf einen verspäteten Steuerbetrag unter 50 Euro erhoben wird.
Die Berechnung des Säumniszuschlags: Deine Steuerschuld von 230 Euro wird am 31. März fällig, aber du zahlst erst am 15. Mai. Der Säumniszuschlag beträgt dann 1 Prozent von 230 Euro (abgerundet auf 200 Euro) für einen Monat = 2 Euro.
Diesen Säumniszuschlag musst du zahlen, wenn du Gebühren oder Auslagen für Amtshandlungen nicht fristgerecht bezahlst. Das betrifft in der Regel private Haushalte, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag (GEZ).
Die Berechnung des Säumniszuschlags: Die Höhe des Säumniszuschlags entspricht in der Regel dem Säumniszuschlag auf Steuern, d. h. 1 Prozent pro angefangenen Monat der Säumnis.
Ähnlich wie der Säumniszuschlag auf Verwaltungskosten wird auch der Säumniszuschlag auf Beiträge erhoben, wenn du Beiträge, z. B. Krankenversicherungsbeiträge, nicht pünktlich bezahlst.
Die Berechnung des Säumniszuschlags: Auch hier liegt die Höhe des Säumniszuschlags meist bei 1 Prozent pro angefangenen Monat der Säumnis.
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Beim Säumniszuschlag für die Steuer räumt dir das Finanzamt eine dreitägige Schonfrist ein, bevor der Zuschlag fällig wird (§ 240 Abs. 3 AO). Das bedeutet, dass du deine Steuerzahlung bis zu drei Tage nach dem Fälligkeitstag begleichen kannst, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Fällt der letzte Tag der Schonfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag.
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Hier sind vier Möglichkeiten, um den Säumniszuschlag zu vermeiden:
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Unter Umständen kann das Finanzamt den Säumniszuschlag auf Antrag erlassen. Dafür muss entweder Erlassbedürftigkeit oder Erlasswürdigkeit vorliegen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn du den Säumniszuschlag nicht zahlen kannst aus schwerwiegenden Gründen wie Krankheit oder Zahlungsunfähigkeit.
Voraussetzungen für den Erlass:
Mögliche Gründe, den Säumniszuschlag zu erlassen, sind:
Ob dein Antrag auf Erlass des Säumniszuschlags bewilligt wird, entscheidet das der oder die zuständige Sachbearbeitende im Einzelfall. Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen deines Falls ab.
Sowohl der Verspätungszuschlag als auch der Säumniszuschlag sind Gebühren des Finanzamts.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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