Die Forschungszulagengesetz ermöglicht es steuerpflichtigen Unternehmen, eine Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form der Forschungszulage zu erhalten. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland sowie Innovations- und Forschungspotenzial zu stärken. Hier findest du alles zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren.
Planst du eine Selbstständigkeit oder die Gründung eines Startups im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) und suchst nach der passenden Förderung? Dann schau dir das Forschungszulagengesetz (FZulG) an, auch bekannt als Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Es bietet dir eine Forschungszulage von bis zu 25 Prozent deiner förderfähigen Aufwendungen. Am 1. Januar 2020 in Kraft getreten, richtet sich die Förderung an alle berechtigten steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe und Tätigkeit.
Du findest weitere Hinweise zu Inhalten, Bedingungen und Anpassungen der Forschungszulage im BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023.
Die Förderung gilt für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige und steuerpflichtige Unternehmen und bietet somit besonders jungen Unternehmen und Startups eine große Chance. Es gibt im Grunde keine Einschränkungen hinsichtlich Unternehmensgröße, Branche, Tätigkeitsbereich und Gewinnsituation. Das gilt zumindest, wenn du nachweislich ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) verfolgst, das nach dem 1. Januar 2020 begann.
Bei erfüllten Voraussetzungen gemäß § 1 FZulG gilt die Förderung gilt unter anderem für folgende anspruchsberechtigte Steuerpflichtige:
Eine Ausnahme bilden Hochschulen, Universitäten sowie andere öffentliche oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die indirekt über Auftragsforschungen und Forschungsprojekte förderfähig sind.
Eine Anspruchsberechtigung gemäß Forschungszulagengesetz liegt in folgenden Fällen nicht vor:
Die Forschungszulage gilt für Projekte, Vorhaben und Entwicklungen, die sich eindeutig dem Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zuordnen lassen. Dein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollte daher mindestens in eine der folgenden FuE-Kategorien passen:
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, die maximal vier Millionen Euro betragen kann und je nach Fall individuell ermittelt wird. Beachte, dass das Geld nicht direkt ausgezahlt, sondern als Steueranrechnung für die nächste Steuerfestsetzung gewährt wird. Dadurch reduziert die Forschungszulage deine Einkommenssteuer. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Forschungszulage deine Gesamtsteuerlast übersteigt, wobei eine Deckelung von einer Million Euro pro Geschäftsjahr besteht.
Gut zu wissen: Sofern du alle Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllst, besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) können gemäß KMU-Definition des Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sogar eine Erhöhung um zehn Prozent beanspruchen.
Zu den wichtigsten Kriterien, die dein FuE-Vorhaben erfüllen muss, zählen:
Für die Gewährung der Forschungszulage gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst beantragst du die FuE-Begutachtung und -Bescheinigung elektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Danach folgt der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Die FUE-Bescheinigung ist hierbei Voraussetzung. Wichtige Informationen für den Antrag umfassen kaufmännische und technische Daten zu deinem Vorhaben, eine Kosten- und Finanzkalkulation und eine Projektbeschreibung. Wichtige Finanzdaten kannst du deinem Businessplan entnehmen.
Um deine Forschungszulage korrekt und ordnungsgemäß zu beantragen und unnötige Antragsfehler zu vermeiden, gehe wie folgt vor:
Neben der Forschungszulage stehen alternative Förderprogramme zur Verfügung, die meist längere Vorlaufzeiten, zusätzliche Finanzierungen sowie Steuerpflichten umfassen. Förderfähig sind beispielsweise Personalkosten in höheren Prozentsätzen, die jedoch steuerpflichtig sind. Weitere Varianten umfassen Fördermittel, die in festen Zeiträumen ausgezahlt werden.
Alternative deutsche FuE-Förderprogramme umfassen:
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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