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Prop Trading in Deutschland: So funktioniert der Handel mit Firmenkapital

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: November 4, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Prop Trading ist eine moderne Form des Tradings, bei der erfahrene Händler:innen nicht mit eigenem Geld handeln, sondern mit dem Kapital spezialisierter Firmen. Die Aussicht auf hohe Gewinne und geringe Einstiegshürden macht dieses Modell besonders attraktiv – doch rechtliche Vorgaben und steuerliche Pflichten sorgen schnell für Unsicherheit.

Was ist Prop Trading?

Prop Trading, kurz für Proprietary Trading bezeichnet den Handel mit dem Kapital eines Unternehmens anstatt mit eigenem Geld. Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Eigenhandel von Banken und Finanzinstituten, die mit ihrem Eigenkapital auf eigene Rechnung an den Finanzmärkten aktiv waren. Ziel war es, durch Investitionen in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Währungen oder Derivate Gewinne zu erzielen, die nicht mit Kund:innen geteilt werden mussten.

Heute steht Prop Trading meist für spezialisierte Handelsfirmen, die erfahrenen Trader:innen Zugang zu Kapital oder simulierten Handelskonten bieten. Bevor sie mit größeren Summen handeln dürfen, müssen die Teilnehmenden in einer Testphase ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. In dieser sogenannten Challenge gilt es, ein festgelegtes Gewinnziel zu erreichen und Verlustgrenzen einzuhalten. Wer die Prüfung besteht, erhält ein größeres Handelskonto und wird am erzielten Gewinn beteiligt.

Damit hat sich Prop Trading von einer rein institutionellen Praxis zu einem Modell entwickelt, das auch privaten Traderinnen und Tradern offensteht. Es bietet die Chance, professionell zu handeln, erfordert aber ein gutes Verständnis für Marktmechanismen, Risiko und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Wie funktioniert Prop Trading?

Der Ablauf im Prop Trading folgt einem klaren Schema, das aus mehreren Stufen besteht. Am Anfang steht in der Regel eine Eignungsprüfung, die sogenannte Challenge. Sie dient dazu, die Handelsfähigkeiten einer Traderin oder eines Traders unter realistischen Marktbedingungen zu testen. Ziel und Verlustgrenzen sind dabei genau definiert. Typischerweise muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Gewinnziel von etwa zehn Prozent erreicht werden, ohne eine festgelegte Drawdown-Grenze zu überschreiten.

Wer diese Phase besteht, wird zur Evaluation zugelassen. In dieser zweiten Teststufe prüfen Prop-Trading-Firmen, ob die Handelsstrategie auch langfristig stabil ist. Erst danach erhalten erfolgreiche Teilnehmende einen Funded Account, also ein Handelskonto, auf dem sie im Auftrag der Firma agieren. Sie handeln entweder mit echtem Kapital oder auf einem simulierten Konto, das die Marktbewegungen in Echtzeit abbildet. Die erzielten Gewinne werden regelmäßig ausgezahlt, meist in Form eines Gewinnsplits zwischen Prop-Firma und Trader:in.

Prop Trading vs. Eigenhandel: Was ist der Unterschied?

Auf den ersten Blick wirken Prop Trading und Eigenhandel ähnlich, denn in beiden Fällen wird mit dem Kapital eines Unternehmens gehandelt. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, wer das Risiko trägt und in welchem rechtlichen Rahmen gehandelt wird.

Beim klassischen Eigenhandel agieren Banken oder Finanzinstitute mit ihrem eigenen Kapital an regulierten Märkten. Sie benötigen dafür eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gewinne und Verluste fließen direkt in die Bilanz der jeweiligen Institution ein.

Beim modernen Prop Trading hingegen stellen spezialisierte Firmen Handelskonten für externe Trader:innen bereit. Diese handeln eigenständig nach festgelegten Regeln und erhalten eine Beteiligung am erzielten Gewinn. Da sie nicht das Kapital der Kundschaft verwalten, sondern im Namen der Prop-Firma agieren, gelten sie rechtlich nicht als Finanzdienstleister. Viele Prop-Trading-Anbieter haben ihren Sitz im Ausland, um regulatorische Anforderungen zu umgehen, was für Trader:innen zusätzliche Risiken mit sich bringen kann.

MerkmalEigenhandelProp Trading
AkteureBanken und Finanzinstitute (z.B. Deutsche Bank, Goldman Sachs)Private Trader:innen über Prop-Firmen (z.B. FTMO, The Funded Trader, True Forex Funds)
KapitalbasisEigenkapital der BankKapital oder simuliertes Konto der Prop-Firma
RegulierungBaFin-Aufsicht, KWG-Zulassung erforderlichmeist unreguliert, häufig Sitz im Ausland
RisikoträgerBank oder InstitutProp-Firma (bzw. in Challenges indirekt Trader:in)
ZielsetzungRendite aus EigenhandelGewinnbeteiligung durch erfolgreiches Trading
HandelsumgebungEchte Märkte, institutionelle SystemeOnline-Plattformen mit simulierten Konten

Rechtliche Lage in Deutschland (BaFin & KWG)

Prop Trading unterliegt in Deutschland bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist, ob tatsächlich mit echtem Kapital gehandelt wird oder ob der Handel nur auf simulierten Konten stattfindet. Die BaFin spielt beim Prop Trading eine zentrale Rolle, da sie über die Einhaltung des Kreditwesengesetzes (KWG) wacht und prüft, wann eine Erlaubnispflicht vorliegt.

Wer mit eigenem Kapital oder im Namen eines Unternehmens echte Marktpositionen eingeht, betreibt nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.

Bei modernen Prop-Firmen ist die Lage anders: Da Trader:innen meist auf simulierten Konten handeln und die Gewinne aus vertraglich geregelten Payouts stammen, gelten sie in der Regel nicht als Finanzdienstleister im Sinne des KWG. Eine BaFin-Erlaubnis ist daher meist nicht erforderlich.

Allerdings gibt es rechtliche Grauzonen, etwa wenn

  • Anbieter doch mit echtem Geld am Markt agieren,
  • der Vertrag wie eine Finanzdienstleistung gestaltet ist oder
  • Trader:innen Gelder von Dritten annehmen.

In solchen Fällen kann eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG greifen. Die BaFin weist regelmäßig darauf hin, dass jede Form des Handels, bei der Kundengelder oder echte Markttransaktionen im Spiel sind, genehmigungspflichtig ist.

Steuerliche Behandlung von Prop Trading in Deutschland

Einnahmen aus Prop Trading gelten in Deutschland in der Regel als gewerbliche Einkünfte. Wer also regelmäßig im Auftrag einer Prop-Firma handelt, erzielt keine privaten Kapitalerträge, sondern erbringt eine selbstständige Leistung. Die erzielten Gewinne müssen daher im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erfasst und in der Anlage G der Steuererklärung angegeben werden.

Entscheidend ist, dass Prop-Trader:innen auf eigene Verantwortung handeln und ein wirtschaftliches Risiko tragen. Damit liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine gewerbliche Tätigkeit vor. Die Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten wie Kapitalerträgen oder freiberuflicher Tätigkeit spielt hier keine Rolle.

Typische steuerliche Pflichten:

  • Einkommensteuer: Auf Gewinne fällt der persönliche Einkommensteuersatz an.
  • Gewerbesteuer: Ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro kann zusätzlich Gewerbesteuer fällig werden. Eine teilweise Anrechnung auf die Einkommensteuer ist möglich (§ 35 EStG).
  • Umsatzsteuer: Wer an eine Prop-Firma innerhalb der EU handelt, erbringt eine B2B-Leistung. Die Umsatzsteuer fällt dann im Empfängerland an (Reverse-Charge-Verfahren nach § 3a Abs. 2 UStG). Bei einem Drittlandsanbieter (z. B. mit Sitz in den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten) ist der Umsatz in Deutschland in der Regel nicht steuerbar.
  • Betriebsausgaben: Challenge-Gebühren, Softwarelizenzen, Datenfeeds, Hardware oder Weiterbildungskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Für die steuerliche Erfassung ist eine korrekte Dokumentation wichtig. Rechnungen sollten die Umsatzsteuer-ID der Prop-Firma enthalten; bei EU-Anbietern ist zudem eine Zusammenfassende Meldung erforderlich. Da sich die steuerliche Behandlung im Prop Trading unterscheiden kann, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hinzuzuziehen.

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Gewerbe anmelden – ja oder nein?

Wer in Deutschland regelmäßig über eine Prop-Firma handelt und damit Gewinne erzielt, übt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus. Das bedeutet, dass für Prop-Trader:innen meist eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Tätigkeit gilt als selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt – drei Kriterien, die für eine gewerbliche Einordnung entscheidend sind.

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Nach der Registrierung vergibt das Finanzamt eine Steuernummer, die für Rechnungen und die jährliche Steuererklärung benötigt wird. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sinnvoll ist. Sie kann zwar zu einer Befreiung von der Umsatzsteuer führen, ist jedoch im internationalen Kontext meist unpraktisch, da Prop-Firmen häufig im Ausland sitzen und Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer ohnehin üblich sind.

„Wer sich für die gewerbliche Tätigkeit entscheidet, sollte außerdem prüfen, ob eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich ist und ob eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Buchführungsform ausreicht. Eine doppelte Buchführung ist erst ab höheren Gewinnen oder bestimmten Unternehmensformen verpflichtend.“

Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland

tino author

Woran man seriöse Prop-Trading-Anbieter erkennt

Die Qualität eines Prop-Trading-Anbieters entscheidet oft über den Erfolg beim Trading. Seriöse Firmen arbeiten transparent, stellen faire Bedingungen und kommunizieren offen. Wer in Deutschland oder über internationale Plattformen traden möchte, sollte auf einige zentrale Punkte achten:

  • Klare Regeln und Gebühren: Gewinnziele, Drawdown-Grenzen und Payout-Zyklen müssen eindeutig beschrieben sein.
  • Verständliche Vertragsbedingungen: AGB sollten leicht zugänglich, klar formuliert und ohne versteckte Klauseln sein.
  • Realistische Erwartungen: Anbieter, die mit extrem hohen Gewinnen oder „risikofreiem Trading“ werben, sind meist nicht seriös.
  • Verlässlicher Firmensitz: Ein Sitz innerhalb der EU erleichtert die rechtliche Absicherung bei Streitfällen.
  • Echte Erfahrungsberichte: Bewertungen anderer Trader:innen geben Aufschluss über Zuverlässigkeit, Support und Auszahlungen.

Ein Anbieter ist dann vertrauenswürdig, wenn seine Regeln nachvollziehbar sind, die Kommunikation offen verläuft und Auszahlungen ohne Verzögerung erfolgen. Wer diese Punkte prüft, kann Risiken deutlich reduzieren.

Futures-Prop-Trading-Firmen

Eine besondere Form des Prop Tradings konzentriert sich auf den Handel mit Futures, also standardisierten Terminkontrakten auf Indizes, Rohstoffe oder Finanzinstrumente. Diese Kontrakte werden an regulierten Terminbörsen wie der CME gehandelt und gelten als besonders transparent. Futures-Prop-Trading-Firmen legen daher großen Wert auf strenge Risiko- und Marginvorgaben. Für erfahrene Trader:innen bietet dieses Modell die Möglichkeit, unter realen Marktbedingungen zu handeln, während die Prop-Firma das Kapital und die technische Infrastruktur bereitstellt.

Vor- und Nachteile von Prop Trading

Prop Trading bietet attraktive Chancen, bringt aber auch Risiken und Verpflichtungen mit sich. Wer den Einstieg plant, sollte beide Seiten kennen, um realistisch einschätzen zu können, ob dieses Modell zur eigenen Situation passt.

VorteileNachteile
Zugang zu großem Handelskapital ohne eigene EinlageRisiko von Regelverstößen oder Drawdown-Verlusten
Professionelle Handelsumgebung und LernmöglichkeitenEingeschränkte Freiheit durch feste Handelsvorgaben
Gewinnbeteiligung mit hohem ErtragspotenzialGebühren für Challenges und Plattformzugang
Kein eigenes Kapitalrisiko bei simulierten KontenKein gesetzlicher Anlegerschutz, da keine Finanzdienstleistung
Flexible Arbeitsweise, ortsunabhängig handelbarAbhängigkeit von der Zuverlässigkeit des Anbieters

Fazit: Prop Trading ist ein spannendes Modell für erfahrene Trader:innen

Prop Trading eröffnet erfahrenen Trader:innen die Möglichkeit, mit größerem Kapital zu handeln und ihr Fachwissen professionell einzusetzen. Gleichzeitig erfordert es Disziplin, Risikobewusstsein und ein klares Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Wer die Regeln kennt, seriöse Anbieter wählt und seine Tätigkeit sauber dokumentiert, kann Prop Trading als attraktive Ergänzung zur eigenen Handelsstrategie nutzen. Es ist kein einfacher Weg zu schnellen Gewinnen, sondern ein Modell, das sich für diejenigen eignet, die strukturiert, langfristig und verantwortungsvoll handeln.

FAQ – Häufige Fragen zu Prop Trading

Wer kann Prop-Trader:in werden?
Grundsätzlich kann jede Person mit fundierten Handelskenntnissen Prop-Trader:in werden. Wichtiger als formale Abschlüsse sind Disziplin, strategisches Denken und ein gutes Risikomanagement. Viele Prop-Firmen bieten Trainingsphasen oder Challenges an, um Fähigkeiten unter realen Marktbedingungen zu prüfen, bevor echtes oder simuliertes Kapital eingesetzt wird.

Ist Prop Trading in Deutschland erlaubt?
Ja. Prop Trading ist grundsätzlich legal, solange Trader:innen kein Geld Dritter annehmen oder verwalten.

Wie werden Einnahmen aus Prop Trading versteuert?
Gewinne gelten als gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer. Ab einem Gewinn von 24.500 Euro jährlich kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen.

Muss ich für Prop Trading ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen ja. Da es sich um eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wie finde ich einen seriösen Prop-Trading-Anbieter?
Achte auf klare Regeln, transparente Gebühren und nachvollziehbare Auszahlungsbedingungen. Ein Firmensitz innerhalb der EU erleichtert die rechtliche Absicherung. Bewertungen anderer Trader:innen helfen, die Zuverlässigkeit eines Anbieters einzuschätzen.

Was ist der Unterschied zwischen Prop Trading und Eigenhandel?
Beim Eigenhandel agieren Banken oder Finanzinstitute mit eigenem Kapital unter BaFin-Aufsicht. Prop-Trader:innen handeln hingegen mit dem Kapital einer Prop-Firma und erhalten eine Gewinnbeteiligung, ohne selbst über eine Banklizenz zu verfügen.

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Robert Jödicke

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Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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