Mit der Sonderabschreibung und dem Investitionsabzugsbetrag lassen sich zwischen 20 bis 50 Prozent deiner Anschaffungs- und Herstellungskosten sparen. Nach dem Stundungsprinzip kannst du somit bei erfüllten Voraussetzungen deutliche Steuervorteile in Anspruch nehmen. Wir erklären, wie es funktioniert.
Im deutschen Steuerrecht haben Sonderabschreibungen gemäß § 7 EstG Subventionscharakter und kommen zusätzlich zu normalen Abschreibungen zum Einsatz. Sie werden auch als Sonder-AfA zur Abgrenzung von der standardmäßigen Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Sonderabschreibungen werden als Aufwand interpretiert, da sie sich auf einen Wertverlust von Wirtschafts-/Vermögensgütern beziehen.
Die Abgrenzung der Sonder-AfA zur AfA ist in § 7g EstG in Form von zwei steuerlichen Fördermöglichkeiten geregelt:
Das Ziel von Sonderabschreibungen nach 7g (EstG) und Investitionsabzugsbeträgen liegt in der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Branchen. Die wichtigsten Zwecke von Sonderabschreibungen für Selbstständige und Unternehmen umfassen:
Je nachdem, ob du eine Sonderabschreibung oder den Investitionsabzugsbetrag nutzt, gelten folgende Begünstigungszeiträume:
Für Sonderabschreibungen gemäß § 7g gilt ein Begünstigungszeitraum von fünf Jahren. Du kannst die Steuerbegünstigung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern geltend machen oder über fünf Nutzungsjahre verteilen. Die maximale Höhe liegt bei 40 Prozent. Es steht dir frei, im ersten Jahr 40 Prozent zu veranlagen oder sie nach Bedarf über den Begünstigungszeitraum verteilen.
Gemäß § 7g Abs. 1 EstG kannst du den Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Beantragung, auch als Geltungsjahr bekannt, geltend machen. Die begünstigte Investition muss wiederum bis zum dritten Jahr nach dem Geltungsjahr erfolgt und spätestens im vierten Jahr erfolgt sein.
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Die Voraussetzungen für Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge unterscheiden sich je nach Betrieb, Investitionsobjekt und Nutzung:
Unter folgenden Bedingungen kannst du die Sonderabschreibung gemäß § 7g geltend machen:
Für die Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags gelten folgende Voraussetzungen:
Zur Veranschaulichung der verschiedenen Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Ausnahmen für Immobilien oder erneuerbare Energien stellen wir gängige Sonderabschreibungen vor:
Beim Mietwohnungsneubau kannst du für Neubauprojekte Sonderabschreibungen unter bestimmten Energieeffizienzvorgaben beanspruchen. Hierbei lassen sich zusätzlich zur Sonderabschreibung bis zu fünf Prozent jährlich innerhalb von vier Jahren abziehen. Es muss sich um eine Vermietung neuen Wohnraums von mindestens zehn Jahren sowie um Anschaffungskosten von maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter handeln.
Zur Förderung erneuerbarer Energien lassen sich für Investitionen in Photovoltaikanlagen bis zu 40 Prozent der Kosten in einem Fünf-Jahres-Zeitraum mindern. Eine flexible Verteilung der Steuerentlastung auf fünf Jahre ist möglich.
Bei erfüllten Voraussetzungen lassen sich für die Anschaffung von betrieblichen Elektronutzfahrzeugen und elektrischen Lastenfahrrädern die Kosten im Anschaffungsjahr sowie in den drei Folgejahren um 50 Prozent senken. Das gilt auch für Elektrolieferfahrzeuge (bis 7,5 Tonnen).
Um denkmalgeschützte Immobilien und Objekte zu erhalten, profitieren Privateigentümer ebenso wie Unternehmen von der Denkmal-AfA. Bei selbstbewohnten Immobilien lassen sich über zehn Jahre bis zu 90 Prozent der Kosten (neun Prozent Jährlich) ermäßigen. Bei vermieteten Immobilien ist eine Kostenermäßigung bis zu 100 Prozent möglich – neun Prozent in den ersten acht Jahren und sieben Prozent in den letzten vier Jahren.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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