Kostenlos testen

Steuern bei der Unternehmensnachfolge: Das gilt es zu beachten

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

Logo RB

Die Übertragung eines Unternehmens unterliegt komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen bieten. Sorgfältig und strategisch geplant, kann die Unternehmensnachfolge die Steuern erheblich minimieren und das Unternehmen nachhaltig stärken. Welche steuerlichen Aspekte bei der Unternehmensnachfolge im Einzelnen zu beachten sind und welche Instrumente zur Steuerminimierung eingesetzt werden können, zeigen wir in diesem Artikel.

Relevante Steuern bei der Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge spielen verschiedene Steuerarten eine zentrale Rolle. Diese können sich je nach den spezifischen Verhältnissen des Unternehmens und der beteiligten Personen unterschiedlich auswirken. Zu den möglichen Steuerarten gehören die im Folgenden aufgeführten:

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer sind beide im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verankert und weisen ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen auf.

Beide Steuerarten dienen dazu, Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung steuerlich zu erfassen. Um eine gerechte Besteuerung und Gleichbehandlung aller Arten von Vermögensübertragungen zu ermöglichen, gelten für sie identische Steuersätze und Freibeträge.

Die Steuersätze und Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Geber:in und Empfänger:in gestaffelt. Verwandte näheren Grades profitieren hierbei in der Regel von höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird relevant, wenn Teile des Unternehmens verkauft werden und dabei Veräußerungsgewinne entstehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt wird.

Die Gewinne können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden, besonders wenn das gesamte Unternehmen veräußert wird und der:die Veräußerer:in das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist.

Bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kapitalertragsteuer relevant werden.

Grunderwerbsteuer

Wenn Immobilien und Grundstücke zum Unternehmensvermögen gehören und im Rahmen der Unternehmensnachfolge übertragen werden, fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Freibeträge und Steuerbefreiungen geltend zu machen, z. B. bei der Übertragung von Grundstücken, die bereits der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen.

Umsatzsteuer

In bestimmten Fällen kann auch die Umsatzsteuer eine Rolle spielen, insbesondere wenn im Rahmen der Nachfolge Vermögensgegenstände übertragen werden, die nicht ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der Art des Vermögens und der Struktur der Übertragung ab.

Die Übertragung eines ganzen Unternehmens kann unter bestimmten Voraussetzungen als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen behandelt werden, was eine umsatzsteuerliche Vereinfachung darstellt.

Gewerbesteuer

Wird das Unternehmen als Gewerbebetrieb geführt, kann die Gewerbesteuer bei der Unternehmensnachfolge relevant werden. Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewerbeertrag des Unternehmens und wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen tätig ist.

Bei der Übertragung von Gewerbebetrieben oder Anteilen daran kann eine Neubewertung der Gewerbesteuerpflicht erforderlich sein, abhängig von der Struktur der Übertragung und den lokalen Gewerbesteuersätzen.

Tipps: Bei der Unternehmensnachfolge Steuern minimieren

Eine sorgfältig geplante und langfristig ausgerichtete Steuerstrategie kann bei der Unternehmensnachfolge erheblich die Steuern minimieren. Zu den effektiven Methoden gehören die vorweggenommene Erbfolge und die Regelverschonung.

Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge erlaubt es einem:einer Unternehmer:in, das Unternehmen noch zu Lebzeiten durch einen Schenkungsvertrag an eine:n oder mehrere Erb:innen zu übertragen.

Wird das Unternehmen hierbei schrittweise in Form von Schenkungen übertragen, kann so die Steuerlast reduziert werden. Obwohl die Steuersätze für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich ähnlich sind, bietet die gestaffelte Übertragung durch Schenkung den entscheidenden Vorteil, dass alle zehn Jahre Freibeträge genutzt werden können. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem:der Schenker:in und dem:den Beschenkten.

💡Tipp von Accountable: Diese Methode der Unternehmensübertragung erfordert eine sorgfältige Planung. Die professionelle Expertise eines:einer Steuerberater:in ist hier entscheidend, um alle steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge optimal umzusetzen.

Regelverschonung: Bis zu 85 % bei der Unternehmensnachfolge steuerfrei

Auch die Regelverschonung bietet eine erhebliche steuerliche Erleichterung im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

Diese Regelung ermöglicht es Erb:innen, Betriebsvermögen bis zu einem bestimmten Wert weitgehend steuerfrei zu übernehmen. Im Idealfall können so bis zu 85 % bei der Unternehmensnachfolge steuerfrei übertragen werden; nur die verbleibenden 15 % müssen versteuert werden. Wird eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt und sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sogar eine vollständige Steuerbefreiung in Höhe von 100 % des Betriebsvermögens erreicht werden.

Um die Regelverschonung in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Behaltensfristen: Der:die Erb:in muss den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen. Wird das Betriebsvermögen innerhalb dieser Frist veräußert oder die betriebliche Tätigkeit eingestellt, fällt rückwirkend Erbschaftsteuer an.
  2. Lohnsummenregelung: Bei mehr als fünf Beschäftigten ist zusätzlich die Einhaltung der Lohnsumme erforderlich. Dabei muss nach fünf Jahren nachgewiesen werden, dass die Lohnsumme einen bestimmten Prozentsatz der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme). Die genaue Höhe variiert je nach Anzahl der Beschäftigten.
  3. Art des Vermögens: Es kann nur begünstigtes Vermögen von der Steuer befreit werden. Dazu zählen
    1. Betriebsvermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Beteiligung an einer Personengesellschaft)
    2. inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder
    3. Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der:die Erblasser:in oder Schenker:in zu mehr als 25 Prozent beteiligt war.
  4. Größenbegrenzung: Die Regelverschonung gilt nur für ein erworbenes begünstigtes Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro. Für Unternehmen, deren Vermögen diesen Wert übersteigt, kann ein Verschonungsabschlag oder eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt werden.

Zeitlicher Rahmen für die Planung der Unternehmensnachfolge

Ein kritischer Faktor bei der Unternehmensnachfolge ist die zeitliche Planung. Durch eine frühzeitige und strategische Vorbereitung können erhebliche Steuervorteile erzielt und mögliche Risiken minimiert werden. Die vorweggenommene Erbfolge ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie erst durch eine zeitlich gestaffelte Übertragung bei der Unternehmensnachfolge erheblich Steuern gespart werden.

Eine gut durchdachte Strategie, die sowohl steuerliche Aspekte als auch die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt, kann so nicht nur die Übernahme des Unternehmens erleichtern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu dessen langfristiger Sicherung leisten.

Es ist daher wichtig, den Prozess der Unternehmensnachfolge rechtzeitig zu beginnen und genügend Spielraum für Anpassungen zu lassen. So kannst du flexibel auf Veränderungen der Rechtslage, der Marktbedingungen oder der persönlichen Situation der Beteiligten reagieren.

Neues E-book über den Einstieg in die Selbstständigkeit

20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft

Kostenlos herunterladen
Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

Wer ist Robert ?

Hast du gefunden, was du gesucht hast?

Das könnte dich auch interessieren

Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...

Mehr erfahren

Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Steuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...

Mehr erfahren

Wie viel Geld sollte ich als Selbstständiger für Steuern beiseite legen?

Jeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...

Mehr erfahren

Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!

Viktor Rosin

Sehr freundlich und gezielte , verständliche Angaben und Erklärungen

Pascal Koopmann

Auf meine Anfrage habe ich sehr schnell eine sehr nette und kompetente Antwort bekommen. Die Mitarbeiterin hat mein als Verbesserungsvorschlag weitergegeben - und schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass das entsprechende Feature eingearbeitet wurde. Tolle Arbeit!

Dr. Annika Krummacher

Sehr nette und kompetente Beratung - vielen Dank!

Annika Schirmer

Sehr gute App sehr einfach zu verstehen und leichte Bedienung

Johannes Sen

Schnelle Antwort mit Hilfestellung die das Problem sofort gelöst hat. Danke

Albert Friedrich Vontz

Meine Erfahrung mit Accountable ist wirklich klasse! Alles ist sehr übersichtlich und gut strukturiert und das Wichtigste: es funktioniert wie es soll! Es gibt online Webinare, einen KI Steuerberater der Zugriff auf die persönlichen Dokumente hat und die Steuer Coaches von welchen ich extrem begeistert bin. Sehr klare, ausführliche, vorausschauende und freundliche Antworten auf meine Fragen. Als selbsständiger Dienstleister fühle ich mich sehr gut aufgehoben und kann Accountable nur empfehlen.

Sven Schöffel

Ich finde es gut, dass ich als Kunde des Max Plans jetzt deutlich schnellere Antworten bekomme. Das war eine Zeit lang nicht zuverlässig so, umso positiver fällt mir die Verbesserung auf. Die Steuer Coaches sind stets bemüht zu helfen. Sie antworten freundlich, klar und lösungsorientiert. Ich bin damit wirklich sehr happy. Für mich war es außerdem die beste Entscheidung, meine Steuer selbst zu machen. Ich habe jetzt mehr Überblick über meine Zahlen und verstehe die Abläufe besser. Dadurch fühle ich mich deutlich sicherer, auch in der Kommunikation mit den Steuerbehörden. Ich kann Rückfragen schneller einordnen und gezielter reagieren. Das nimmt mir viel Stress und gibt mir das Gefühl, die Kontrolle zu haben. Der Live Call ist ein sinnvoller Zusatz. Du kannst offene Punkte direkt klären, ohne lange hin und her zu schreiben. Das spart Zeit und bringt schnell Klarheit. Fazit: Liebs 😊

Marco Richter

Top Team! Top Service!

Anonym