Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein wesentlicher Bestandteil deiner Steuererklärung, wenn du Beiträge zu deiner Altersvorsorge und anderen Versicherungen steuerlich geltend machen möchtest. Sie bietet nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern auch Selbstständigen und freiberuflich Tätigen eine Vielzahl von Abzugsmöglichkeiten.
In dieser Ausfüllhilfe zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllst – egal ob auf Papier oder digital über ELSTER.
Die Anlage Vorsorgeaufwand dient dazu, alle Beiträge für Versicherungen zur Altersvorsorge und Absicherung anzugeben und als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenso können private Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen angegeben werden. Diese können jedoch nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Beiträge zu Lebensversicherungen angeben.
➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht
Wenn du deine Steuererklärung mit ELSTER erstellst, kannst du die Anlage Vorsorgeaufwand digital einreichen. Mit unserer Ausfüllhilfe gelingt dir die korrekte Angabe deiner Aufwendungen!
Zeilen 1–3: Grundangaben
Trage hier deinen Namen und deine Steuernummer ein.
Zeilen 4 und 9: Pflichtversicherte Arbeitnehmer:in
In Zeile 4 gibst du deinen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung an (siehe Lohnsteuerbescheinigung). Der Arbeitgeberanteil gehört in Zeile 9.
Zeile 5: Selbstständige und Freiberufler:innen
Selbstständige tragen Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie für Ärzt:innen oder Architekt:innen, in Zeile 5 ein. Steuerfreie Zuschüsse müssen abgezogen werden.
Zeilen 6 und 10: Minijob
Hast du als Minijobber:in freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, gehören diese in Zeile 6. Arbeitgeberanteile trägst du in Zeile 10 ein.
Zeile 8: Rürup-Verträge
Hier kommen die Beiträge zu zertifizierten Basisrenten (Rürup-Verträgen) rein. Voraussetzung: Der Anbieter hat die Beitragsdaten ans Finanzamt übermittelt.
Zeile 11: Steuerfreie Zuschüsse
Gib hier steuerfreie Zuschüsse oder Beihilfen an. Sie beeinflussen den Höchstbetrag deiner abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bei Zuschüssen; 2.800 € für Selbstständige).
Zeilen 12–16: Pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen
Hier trägst du Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung laut Lohnsteuerbescheinigung ein. Rückerstattungen kommen in die Zeilen 15 und 16.
Zeilen 17–22: Selbstständige und Freiberufler:innen
Gib hier die gesamten gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Rückerstattungen gehören in die Zeilen 20 und 21. Basisabsicherung bleibt in voller Höhe abzugsfähig, Wahlleistungen nur begrenzt.
Zeile 23: Zusatzversicherungen
Zusatzleistungen wie Auslandskrankenversicherungen oder Krankenhaustagegeld kannst du hier angeben. Beachte, dass diese nur begrenzt abziehbar sind.
Zeilen 24–28: Privatversicherte
Falls du privat krankenversichert bist, trage die Beitragsanteile zur Basiskrankenversicherung (voll abzugsfähig) und Wahlleistungen (nur eingeschränkt abzugsfähig) in diesen Zeilen ein. Beitragsrückerstattungen gehören in Zeile 26, steuerfreie Zuschüsse in Zeile 27.
Zeile 29: Pflegezusatzversicherung
Falls du eine freiwillige Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hast, gib die Beiträge hier an.
Zeilen 31–36: Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Trage hier Beiträge ein, die du an eine ausländische Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt hast, sofern diese vergleichbar mit inländischen Versicherungen ist. Basisabsicherungen sind in voller Höhe abzugsfähig. Wahlleistungen und Krankengeldansprüche, die in Zeile 36 einzutragen sind, unterliegen Abzugsbeschränkungen.
Zeilen 37–39: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Trage hier die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse ein:
Diese Informationen findest du in deiner Lohnsteuerbescheinigung. Als Selbstständige:r lässt du diese Zeilen leer.
Zeilen 40–45: Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für andere Personen
Hast du Versicherungsbeiträge für andere Personen als Versicherungsnehmer:in übernommen, gib diese hier an.
Wenn du Beiträge für mehrere Personen gezahlt hast, lege eine formlose Anlage bei und vermerke dies in Zeile 98 des Hauptvordrucks.
Zeilen 46 und 48: Arbeitslosenversicherung
Zeile 47: Beiträge ohne elektronische Übermittlung
Wenn du der elektronischen Datenübermittlung deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge widersprochen hast, trage diese hier ein. In diesem Fall gelten die Höchstbeträge.
Zeilen 49–50: Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen
Zeilen 51–52: Rentenversicherungen
➡️ Diese Versicherungen können Selbständige steuerlich absetzen.
Zeilen 53–58: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
Dieser Abschnitt ist für dich relevant, wenn du nicht rentenversicherungspflichtig warst (z. B. als Beamter/Beamtin, Vorstandsmitglied, GmbH-Geschäftsführer:in, Student:in oder Praktikant:in).
Falls du als Geschäftsführer:in oder Vorstandsmitglied Einträge machst, reiche entsprechende Nachweise ein.
➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
Wer ist Tino ?Danke für dein Feedback!
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