Viele Selbstständige, Freelancer:innen und Unternehmer:innen wissen gar nicht, dass sie Handwerkerkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dabei sind Steuern eigentlich dein tägliches Business.
Falls du noch nicht alle Möglichkeiten kennst, Handwerkerleistungen steuerlich zu nutzen – sowohl privat als auch geschäftlich –, lohnt sich ein genauer Blick. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kosten nämlich problemlos absetzen.
Dass du private Handwerkerkosten steuerlich geltend machen kannst, weißt du vielleicht schon. Die rechtliche Grundlage dafür bietet § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, musst du allerdings drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:
Damit das Finanzamt deine Handwerkerrechnung anerkennt, müssen zwei Dinge stimmen:
Falls du die Steuererklärung mit Elster machst, findest du das entsprechende Feld im Hauptvordruck auf Seite 3, Zeile 75, unter dem Abschnitt „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“. Dort kannst du die Kosten eintragen, um dir die Steuerersparnis zu sichern.
Anders sieht es aus, wenn du die Handwerkerleistung geschäftlich in Anspruch nimmst. In diesem Fall wird die Rechnung in deiner Buchhaltung als Betriebsausgabe erfasst. Das bedeutet:
Kurz gesagt: Als Unternehmer:in profitierst du doppelt – du senkst deinen Gewinn und kannst dir die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Damit du genau weißt, welche Handwerkerkosten du absetzen kannst und welche nicht, findest du hier eine Übersicht:
| Absetzbare Handwerkerkosten | Nicht absetzbare Kosten |
| Reparatur oder Austausch von Türen und Fenstern | Materialkosten (z. B. Fliesen, Farben, Tapeten) |
| Arbeiten an Dach, Fassade oder Garage (innen und außen) | Arbeiten, die in einer Werkstatt stattfinden |
| Streichen oder Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern, Schränken | Kosten für öffentliche Maßnahmen (z. B. Straßenausbesserung vor deinem Grundstück) |
| Wartung, Reparatur oder Austausch von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen | |
| Austausch oder Reparatur von Parkett, Laminat oder anderen Bodenbelägen | |
| Modernisierung oder Austausch der Einbauküche | |
| Reparatur von Haushaltsgeräten (z. B. Spülmaschine, Waschmaschine) | |
| Garten- und Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück | |
| Gebühren für den Schornsteinfeger | |
| Wartung und Reparatur von Hausanschlüssen | |
| Kosten für den Winterdienst | |
| Arbeitskosten, Anfahrtskosten (z. B. Anfahrtspauschale) | |
| Verbrauchsmaterial und Entsorgungskosten (wenn Teil des Modernisierungsauftrags) |
Wichtige Hinweise:
In § 35a EStG wird zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen unterschieden. Diese Unterscheidung gilt für private Haushalte – aber was bedeutet das für Selbstständige und Unternehmen?
| Privat: Steuerermäßigung nach § 35a EStG | Geschäftlich: Betriebsausgabe & Vorsteuerabzug |
| Handwerkerleistungen (z. B. Renovierungen, Reparaturen) sind mit 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr, absetzbar. | Handwerkerleistungen in Geschäftsräumen zählen als Betriebsausgaben und können in voller Höhe steuermindernd verbucht werden. |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege) sind ebenfalls mit 20 % der Kosten, max. 1.200 € pro Jahr, absetzbar. | Regelmäßige Dienstleistungen (z. B. Büroreinigung) sind voll absetzbare Betriebsausgaben. Die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. |
| Gilt nur für selbst genutzte private Wohnräume. | Gilt für angemietete oder eigene Geschäftsräume sowie betriebliche Flächen. |
Hinweise für Selbstständige und Unternehmen:
Tipp für deine Buchhaltung:
In der Buchführung solltest du private und geschäftliche Handwerkerkosten strikt trennen. Falls du sowohl privat als auch geschäftlich genutzte Räume in einem Gebäude hast (z. B. ein Büro in deinem Wohnhaus), müssen die Kosten anteilig aufgeteilt werden.
Keine doppelte steuerliche Geltendmachung: Handwerkerrechnungen, die bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, können nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG angesetzt werden.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
Wer ist Tino ?Danke für dein Feedback!
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