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Schenkungssteuer: Wann sie fällig wird und wie du sparen kannst

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 17, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Geld, Immobilien oder Wertgegenstände verschenken – eine Schenkung kann eine schöne Sache sein. Doch was viele nicht wissen: Auch das Finanzamt hält dabei die Hand auf! Wir verraten dir, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt, welche Freibeträge du nutzen kannst und wie du mit einer klugen Planung viel Geld sparst.

Was genau ist die Schenkungssteuer?

Wenn du jemandem Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte schenkst, kann darauf Schenkungssteuer (offizielle Schreibweise: Schenkungsteuer) fällig werden. Sie ist eng mit der Erbschaftsteuer verwandt, wird aber schon zu Lebzeiten erhoben.

Das bedeutet: Wer sein Vermögen frühzeitig weitergeben möchte, sollte sich mit der Schenkungssteuer gut auskennen. Durch eine strategische Verteilung von Schenkungen lassen sich hohe Steuerbelastungen vermeiden.

Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer? Wann greift welche Regelung?

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer betreffen beide die unentgeltliche Übertragung von Vermögen. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt:

  • Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt wird.
  • Erbschaftsteuer greift, wenn Vermögen nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers bzw. der Eigentümerin auf die Erb:innen übergeht.

Frühzeitiges Schenken kann steuerliche Vorteile bieten, denn die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wird Vermögen schrittweise übertragen, lässt sich so oft viel Steuer sparen.

Trotzdem ist eine Schenkung nicht immer die beste Wahl. Pflichtteilsergänzungsansprüche können dazu führen, dass frühere Schenkungen nachträglich in die Erbmasse eingerechnet werden. Wer sich ein Wohnrecht oder Nießbrauch sichern möchte, sollte ebenfalls gut überlegen, ob eine Schenkung oder eine Erbschaft sinnvoller ist.

Wichtig: Die Freibeträge und Steuersätze sind bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer identisch. Der Vorteil liegt also nicht in niedrigeren Steuersätzen, sondern in der Möglichkeit, die Freibeträge mehrfach zu nutzen.

➡️ Welche Steuern gibt es für Selbstständige?

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer?

Die Steuerfreiheit einer Schenkung hängt vor allem vom Freibetrag ab. Dieser legt fest, bis zu welcher Summe eine Schenkung steuerfrei bleibt. Entscheidend ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person.

Alle zehn Jahre erneuern sich die Freibeträge. Das bedeutet, dass durch eine geschickte Planung größere Vermögen steuerfrei übertragen werden können.

Das sind die aktuellen Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:

Empfänger:inFreibetrag
Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Urenkel100.000 Euro
Eltern, Großeltern, Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatt:innen20.000 Euro
Nicht verwandte Personen20.000 Euro

Ein Beispiel: Eltern können ihrem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro oder entsprechende Vermögenswerte steuerfrei schenken. Das gilt nicht nur für Geld, sondern auch für Immobilien, Unternehmensanteile oder wertvolle Sachgegenstände wie Kunstwerke oder Schmuck. Wird dieser Freibetrag konsequent genutzt, lassen sich große Vermögen über die Jahre hinweg ganz ohne Steuer weitergeben.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Wenn der Wert der Schenkung über dem Freibetrag liegt, wird auf den überschüssigen Betrag Schenkungssteuer fällig.

Die Steuersätze sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt. Die genaue Berechnung der Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis (Steuerklasse) und dem Wert der Schenkung nach Abzug des jeweiligen Freibetrags ab.

In der nachfolgenden Tabelle findest du die derzeit geltenden Schenkungssteuersätze:

Wert der Schenkung über FreibetragSteuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner:innen)Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen/Nichten)Steuerklasse III (nicht verwandte Personen)
Bis 75.000 Euro7 Prozent15 Prozent30 Prozent
75.001–300.000 Euro11 Prozent20 Prozent30 Prozent
300.001–600.000 Euro15 Prozent25 Prozent30 Prozent
600.001–6.000.000 Euro19 Prozent30 Prozent50 Prozent
6.000.001–13.000.000 Euro23 Prozent35 Prozent 50 Prozent
13.000.001 Euro–26.000.000 Euro27 Prozent40 Prozent50 Prozent

Ein Beispiel zur Berechnung der Schenkungssteuer:

Ein Vater schenkt seiner Tochter 600.000 Euro.

  • Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro.
  • Zu versteuern sind 200.000 Euro.
  • Laut Schenkungssteuertabelle für Steuerklasse I (Kinder) beträgt der Steuersatz für Beträge über 75.000 Euro bis 300.000 Euro 11 Prozent.
  • Die Tochter zahlt 22.000 Euro Schenkungssteuer.

💡 Tipp von Accountable: Wer frühzeitig plant und den Betrag über mehrere Jahre verteilt, kann solche Steuerbelastungen vermeiden. Für die Berechnung der Schenkungssteuer kannst du auch spezialisierte Online-Rechner nutzen.

Schenkungssteuer bei Immobilien

Besonders oft betrifft die Schenkungssteuer Immobilien. Da es hierbei um hohe Werte geht, ist eine clevere Planung entscheidend.

Wenn eine Immobilie verschenkt wird, gilt der Freibetrag genau wie bei Geld oder anderen Vermögenswerten. Doch es gibt Sonderregeln:

  • Eine selbstgenutzte Immobilie kann unter Ehepartner:innen steuerfrei übertragen werden.
  • Kinder können eine Immobilie steuerfrei übernehmen, wenn sie dort mindestens zehn Jahre lang selbst wohnen.
  • Wird eine vermietete Immobilie verschenkt, zählt der Verkehrswert – und es kann Schenkungssteuer anfallen.

Wer eine Immobilie verschenken möchte, sollte sich vorher genau informieren. Auch hier lohnt es sich in vielen Fällen, eine schrittweise Übertragung zu planen.

Familienunternehmen und Schenkungssteuer

Bei der Übergabe eines Familienunternehmens kann die Schenkungssteuer eine besonders wichtige Rolle. Eine unüberlegte Übertragung kann zu hohen Steuerzahlungen führen, die die Existenz des Unternehmens gefährden.

Auch hier gibt es Sonderregelungen:

  • Unter bestimmten Bedingungen kann eine steuerbegünstigte Unternehmensübertragung erfolgen.
  • Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eine gewisse Zeit weitergeführt wird.
  • Für kleine und mittelständische Betriebe gibt es zusätzliche Erleichterungen.

➡️ Erfahre, welche steuerlichen Vorteile dir die Gründung eines Familienunternehmens bietet.

➡️ Unternehmen übernehmen: Tipps und Tricks für die Übernahme

Auslandsbezug: Wann fällt Schenkungssteuer an?

Schenkungen mit Auslandsbezug unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Schenkungssteuerpflicht, wenn entweder die schenkende oder die beschenkte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch wenn die Schenkung beispielsweise von einer im Ausland lebenden Person an eine in Deutschland steuerpflichtige Person erfolgt, kann das deutsche Finanzamt die Schenkung besteuern.

Besonders wichtig ist es, zu prüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem betreffenden Land gibt. Fehlt eine solche Regelung, kann es passieren, dass die Schenkung sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert wird. Wer grenzüberschreitend Vermögen übertragen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig über steuerliche Konsequenzen informieren, um unerwartete Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

➡️ So kannst du die Doppelbesteuerung umgehen.

Wie und wo muss ich eine Schenkung melden?

Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden – auch dann, wenn keine Steuer anfällt.

Die Meldung kann schriftlich oder über das ELSTER-Portal erfolgen. Wer dies versäumt, riskiert Nachzahlungen und mögliche Strafen.

Nur in Ausnahmefällen muss keine Meldung erfolgen, etwa wenn es sich um übliche Gelegenheitsgeschenke (z. B. Geburtstag oder Hochzeit) handelt, die den Freibetrag nicht überschreiten.

Kann ich eine Pauschale für Schenkungen nutzen?

Für Erbschaften gibt es bestimmte Pauschalen, die ohne Nachweis abgesetzt werden können. Bei Schenkungen ist das nicht der Fall – hier zählt allein der Freibetrag.

Allerdings gibt es einige Steuerbefreiungen:

  • Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind steuerfrei.
  • Kunstgegenstände und denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein.
  • Betriebsvermögen kann bei einer Unternehmensnachfolge steuerlich begünstigt übertragen werden.

➡️ Die 9 wichtigsten Pauschalen für Selbstständige

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