Gerade am Anfang der Selbständigkeit stehst du vor einer Vielzahl von Entscheidungen, die später einen enormen Einfluss auf deine finanzielle Unabhängigkeit haben können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Versicherungen, denn diese brauchst du gerade als Selbständige:r.
Dieses Mal geht es um die Künstlersozialversicherung bzw. Künstlersozialkasse, die kurz auch KSK genannt wird. Die KSK ist eine – in ganz Europa einmalige – Institution, die geschaffen wurde, um den Beitrag und die schöpferische Arbeit von Künstlern und Publizisten als gesellschaftlich relevant anzuerkennen und dieser Gruppe einen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung zu ermöglichen. Mittlerweile ist die KSK eine Pflichtversicherung für alle selbständigen Künstler:innen und Publizisten, bzw. Publizistinnen.
Wenn du zu diesem Kreis gehörst, dann liegt es in deiner Verantwortung dich, um eine Aufnahme zu bemühen. Welche Versicherungen sich für Selbständige “lohnen” ist unter Selbständigen ein heiß diskutiertes Thema. Die Debatte macht auch vor der KSK nicht Halt, denn obwohl die Vorteile dieser auf der Hand liegen, wird sie von anderen auch kritisch beurteilt. In diesem Artikel möchten wir dir die KSK – inklusive Vorteile und kritischem Blick – vorstellen.
Die KSK bietet seit 1983 allen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Versicherungsschutz, wie ihn sonst nur reguläre Arbeitnehmer:innen in der Sozialversicherung genießen. Dies soll dieser Berufsgruppe die gleichen Möglichkeiten der Sozialabsicherung wie Arbeitnehmer:innen bieten. Dabei ist die KSK selber kein Leistungsbringer selbst, sondern koordiniert lediglich die Beitragsabführung zur Krankenkasse sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung für ihre Mitglieder.
Als Mitglied der KSK kannst du dabei deine Krankenkasse selber auswählen – das bedeutet auch, dass du hier in der Verantwortung bist, dich um eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu kümmern. Für die Mitgliedschaft in der KSK wird ein monatlicher Beitrag fällig, welcher sich nach der Höhe des jeweiligen Arbeitseinkommens richtet.
💡Accountable-Tipp: Auf der Website der KSK findest du ein aktuelles Beispiel der Beitragsberechnung.
Anders als Angestellte haben selbständige Künstler:innen und Publizisten, bzw. Publizistinnen in der Regel keinen festen Arbeitgeber. Jener zahlt – im Falle von Arbeitnehmern – einen Anteil zur Sozialversicherung. Genau dies übernimmt die KSK für die oben beschriebene Gruppe und trägt ganze 50% der Beiträge zu Kranken, - Renten,- und Pflegeversicherung.
Für dich bedeutet das dann schlussfolgernd, dass du nur noch die Hälfte deiner Versicherungsbeiträge selbst aufbringen musst. Die anderen 50% werden übrigens aus einem Zuschuss des Bundes sowie durch eine Abgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – auch „Verwerter“ genannt – aufgebracht.
Mit einer Mitgliedschaft in der KSK erhältst du also mit geringerem finanziellem Aufwand Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung. Gerade zu Beginn deiner Selbständigkeit ist dies relevant, um über eine Mindestabsicherung zu verfügen.
💡 Tipp von Accountable: Viele Versicherungen, die du als Selbständige:r brauchst, kannst du dabei sogar von der Steuer absetzen. Mehr dazu hier.
Die Aufnahme in die KSK funktioniert über einen sogenannten Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Diesen musst du ausfüllen und gemeinsam mit weiteren Unterlagen, z.B. deinem Tätigkeitsnachweis – etwa ein Vertrag von Kunden oder der Nachweis über eine Veröffentlichung – einreichen. Der Fragebogen und die einzureichenden Nachweise werden dann durch die KSK geprüft und diese entscheidet dann über deine Aufnahme.
Bei der Prüfung werden vor allem zwei Aspekte betrachtet: Qualifiziert dich deine selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit für eine Mitgliedschaft und: Wie hoch ist dein Einkommen? In der Regel gilt nämlich, dass das jährliche Einkommen seit 2014 über der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro im Jahr liegen muss, damit die KSK genutzt werden kann. Eine Ausnahme gilt dabei für Berufsanfänger:innen, welche die Mitgliedschaft in den ersten drei Jahren auch ohne das Erreichen des Mindesteinkommens genießen können. Diese Zeitspanne kann unter besonderen Bedingungen verlängert werden, z.B. Elternzeit oder freiwilliger Wehrdienst. Um Rechtssicherheit zu erlangen kann auch ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durchgeführt werden. Verantwortlich ist hierfür die Clearingstelle der DRV Bund.
💡 Tipp: Die Mitgliedschaft ist Pflicht, wenn du zu der angesprochenen Berufsgruppe gehörst. Den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz findest Du hier.
Wenn dein Antrag angenommen wurde und du Mitglied der KSK bist, dann kannst du dir deine Krankenversicherung selber aussuchen. Diese ist dann auch dein Ansprechpartner für deine Leistungsansprüche – nicht etwa die KSK selbst. Für die Ansprüche an die Renten- und Pflegeversicherung meldest du dich auch direkt bei den entsprechenden Trägern.
Die Vorteile der KSK liegen auf der Hand. Dennoch deckt diese nicht gegen alle Risiken ab, so sind z.B. die gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung kein Teil der KSK. Hier besteht für dich, als Freiberufler:in die Wahlfreiheit dich entweder privat zu versichern oder auf gesetzliche Angebote zurückzugreifen. Dies gilt jedoch nicht für alle Freiberufler:innen. So sind z.B. Krankengymnasten, Physiotherapeutinnen, Hebammen, Logopädinnen, Kranken- und Altenpfleger in einer Berufsgenossenschaft (BG) pflichtversichert. Alle anderen können sich freiwillig in den passenden BG versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen.
Unter Selbständigen herrscht ein kontroverser Diskurs darüber, ob eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit überhaupt Sinn ergibt oder aber, ob es nicht sinnvoller wäre die Beiträge zu sparen und das Geld in den eigenen Vermögensaufbau zu investieren. Die eine richtige Antwort gibt es hier nicht und auch eine Mitgliedschaft in der KSK wird dir diese Entscheidung nicht abnehmen, da diese keine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit beinhaltet. Als Freiberufler:in gibt es dennoch Wege, dich unter bestimmten Voraussetzungen zu versichern. Dafür musst du z.B. in den letzten 24 Monaten Arbeitslosengeld/eine andere Entgeltersatzleistung bezogen haben oder mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Am Beginn deiner Selbständigkeit kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung absichern. Wenn du dich für die freiwillige Absicherung entscheidest, bist du in der Regel fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Alle, die von der obigen Regelung ausgeschlossen sind, können private Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit abschließen. Die Höhe der Beiträge hängt stark von der Höhe der gewünschten Absicherung und der jeweiligen Branche und Tätigkeit ab.
💡 Was du sonst noch alles (an Versicherungen) absetzen kannst, um Geld zu sparen, erfährst du hier.
Wenn du am Beginn deiner künstlerischen Laufbahn stehst und dein Einkommen noch überschaubar ist, dann bietet dir die KSK die günstigste Möglichkeit dich zu versichern und Zugang zu den gesetzlichen Sozialsystemen zu haben. Jedoch handelt es sich bei der KSK um eine Pflichtversicherung für alle im künstlerischen Bereich tätigen Freiberufler:innen und somit entfällt die mögliche Wahlfreiheit, die andere Selbständige genießen, ob man sich den gesetzlichen Sozialsystemen anschließen möchte oder nicht. Gerade Künstler:innen mit deutlich höherem Einkommen sehen darin einen Nachteil. Als problematisch sehen andere wiederum das Mindesteinkommen, welches gerade von Berufsanfängern erreicht werden muss, damit sie den Zugang zu den Sozialsystemen erhalten. Die drei Jahre Zeit, um im Kunstbetrieb Fuß zu fassen, werden oft als nicht ausreichend angesehen und führen dazu, dass gerade die Künstler:innen die am dringendsten die Zuschüsse benötigen leider oftmals leer ausgehen.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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