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Pferdepension eröffnen: Voraussetzungen, Steuern & Tipps für Gründer

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Oktober 2, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Eine Pferdepension eröffnen: Das klingt für viele Pferdeliebhaber:innen nach dem Traumjob. Doch bevor die ersten Pensionspferde einziehen, gibt es viele rechtliche, steuerliche und organisatorische Voraussetzungen zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, welche Schritte nötig sind, wie du eine Pferdepension anmelden musst und welche steuerlichen Besonderheiten gelten.

Was bedeutet es, eine Pferdepension zu eröffnen?

Eine Pferdepension ist ein Betrieb, in dem du Pferde im Auftrag ihrer Besitzer:innen unterbringst, fütterst und versorgst. Häufig gehören auch das tägliche Misten der Boxen, das Bereitstellen von Weideflächen oder die Betreuung bei Krankheiten dazu.

Für viele Reiter:innen ist eine Pferdepension unverzichtbar, weil sie selbst kein eigenes Land oder keine Stallanlagen besitzen. Als Betreiber:in übernimmst du damit eine große Verantwortung – sowohl für die artgerechte Haltung der Tiere als auch für die Zufriedenheit deiner Kund:innen.

Mit einer Pferdepension Geld verdienen: Chancen & Risiken

Eine Pferdepension kann eine spannende Möglichkeit sein, Hobby und Beruf zu verbinden. Gleichzeitig solltest du dir bewusst machen, dass der Betrieb nicht nur Freude bringt, sondern auch hohe Kosten und Verantwortung mit sich bringt.

Einnahmequellen

Das klassische Geschäftsmodell basiert auf der Boxenmiete. Je nach Region und Ausstattung liegt diese meist zwischen 250 € und 500 € pro Pferd und Monat. Hinzu kommen mögliche Zusatzleistungen, mit denen du deinen Umsatz steigern kannst:

  • Training oder Beritt der Pferde,
  • Reitunterricht für Besitzer:innen,
  • Weidegang oder Führservice,
  • Nutzung einer Reithalle,
  • Organisation von Kursen oder Lehrgängen.

💡 Tipp: Viele Betreiber:innen entwickeln ein Baukastenmodell, bei dem die Grundversorgung im Preis enthalten ist und Extras zusätzlich berechnet werden.

Kostenfaktoren

Auf der Ausgabenseite stehen mehrere Posten, die oft unterschätzt werden:

  • Futterkosten (Heu, Stroh, Kraftfutter),
  • Instandhaltung von Stall und Weideflächen,
  • Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht),
  • Arbeitskräfte für Stallarbeit und Betreuung,
  • Tierarzt- und Hufschmiedkosten, wenn diese auf den Betrieb entfallen.

💡 Achtung: Besonders bei steigenden Energie- und Futterpreisen kann die Wirtschaftlichkeit einer Pferdepension schnell ins Wanken geraten.

Beispielrechnung

Angenommen, du hast zehn Einsteller:innen und verlangst 350 € pro Pferd und Monat:

  • Einnahmen: 3.500 € monatlich
  • Ausgaben: ca. 2.900 € monatlich, davon für Futter (1.200 €), Strom & Wasser (250 €), Mistentsorgung & Instandhaltung (300 €), Tierart/Hufschmied (200 €), Versicherungen (150 €) und Personal (800 €)
  • Gewinn vor Steuern: etwa 600 €

Das zeigt: Eine Pferdepension lohnt sich wirtschaftlich meist erst ab einer größeren Anzahl Pferde oder wenn du zusätzliche Einnahmequellen wie Reitunterricht, Beritt oder Lehrgänge anbietest.

Chancen & Risiken im Überblick

ChancenRisiken
planbare monatliche Einnahmenhohe Fixkosten unabhängig von der Belegung
langfristige Bindung der Kund:innensteigende Preise für Futter und Energie
Zusatzleistungen bieten WachstumspotenzialHaftungsrisiken bei Unfällen oder Krankheiten

arbeitsintensiver Alltag, auch an Wochenenden und Feiertagen

💡 Tipp: Erstelle immer vorab eine realistische Wirtschaftlichkeitsrechnung und spiele im Zweifel auch mehrere Szenarien durch.

Voraussetzungen für die Eröffnung einer Pferdepension

Bevor du deine erste Box vermieten kannst, musst du einige rechtliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese hängen davon ab, ob du einen bestehenden Hof umbaust oder komplett neu gründest.

Rechtliche Grundlagen

Wenn du eine Pferdepension eröffnen willst, brauchst du unter Umständen:

  • eine Baugenehmigung für neue Stallanlagen oder größere Umbauten,
  • eine Nutzungsgenehmigung, falls du bestehende Gebäude anders verwenden willst,
  • eine umweltrechtliche Prüfung, vor allem zur Lagerung von Mist und Gülle.

💡 Tipp: Kläre frühzeitig beim Bauamt, welche Unterlagen nötig sind – das spart Zeit und Nerven.

Tierschutzanforderungen

Das Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) verpflichtet dich, Pensionspferde artgerecht zu halten. Das bedeutet konkret:

  • ausreichend große und saubere Boxen oder Offenställe,
  • täglicher Auslauf (z. B. auf Weide oder Paddock),
  • Fütterung und Wasserzugang nach Bedarf,
  • Schutz vor Witterung, Krankheiten und Verletzungen.

💡 Tipp: Orientiere dich an den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) – sie sind zwar nicht rechtlich gesehen nicht verbindlich, gelten aber gemeinhin als Standard.

Persönliche Qualifikation

Du brauchst zwar keine spezielle Ausbildung, aber: Viele Veterinärämter erwarten einen Sachkundenachweis oder dokumentierte Erfahrung im Umgang mit Pferden.

💡 Tipp: Kannst du nachweisen, dass du schon längere Zeit Pferde hältst oder mit ihnen arbeitest? Dann ist das ein Pluspunkt – besonders, wenn du als Betreiber:in alleinverantwortlich bist.

Behördenkontakte

Abhängig vom Standort deiner Pferdepension musst du dich mit verschiedenen Stellen abstimmen:

  • Bauamt (bei Stall- oder Hofumbauten),
  • Veterinäramt (Kontrolle der Tierhaltung),
  • Ordnungs- oder Gewerbeamt (bei Anmeldung der Tätigkeit).

💡 Wichtig: Auch kleine Betriebe brauchen eine offizielle Genehmigung – es genügt nicht, einfach privat ein paar Pferde unterzustellen.

Pferdepension anmelden: Gewerbe oder Landwirtschaft?

Eine der wichtigsten Fragen bei der Gründung lautet: Muss ich meine Pferdepension als Gewerbe anmelden – oder fällt sie unter Landwirtschaft? Die Antwort hängt davon ab, wie du deinen Betrieb gestaltest und welche Leistungen du anbietest.

Landwirtschaft oder Gewerbe?

  • Landwirtschaftliche Tätigkeit: Wenn du vor allem eigenes Futter anbaust, Pferde auf eigenen Weiden hältst und die Pension eng mit deinem Hof verbunden ist, kann der Betrieb noch als Landwirtschaft eingestuft werden. In diesem Fall gelten steuerlich andere Regeln.
  • Gewerbliche Tätigkeit: Bietest du dagegen Boxenplätze mit umfassenden Dienstleistungen wie Fütterung, Pflege oder Training an, wird die Pferdepension in den meisten Fällen als Gewerbe behandelt.

Gerade für kleinere Betreiber:innen ist es üblich, die Pferdepension beim Gewerbeamt anzumelden. Danach informiert das Amt automatisch das Finanzamt, das sich bei dir meldet und dich steuerlich erfasst.

Kleingewerbe als Ausweichmöglichkeit

Wenn deine Einnahmen zunächst noch überschaubar sind, kannst du die Pferdepension auch als Kleingewerbe anmelden. Der Vorteil: Du musst keine doppelte Buchführung führen, sondern kannst deinen Gewinn ganz einfach über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Das sorgt gerade in der Anfangsphase für mehr Flexibilität und weniger Verwaltungsaufwand. 

Dennoch gilt: Auch im Kleingewerbe bist du verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt korrekt anzugeben.

Umsatzsteuer bei Pferdepensionen: Was gilt?

Ein besonders wichtiger Punkt bei der Gründung ist die Umsatzsteuer. Ob du Umsatzsteuer berechnen musst und in welcher Höhe, hängt davon ab, welche Leistungen du deinen Kund:innen anbietest.

Stallmiete oder Pensionshaltung?

Die reine Vermietung von Stallflächen gilt steuerlich als Vermietungsleistung. Sie ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, solange du keine zusätzlichen Dienstleistungen erbringst. In den meisten Fällen umfasst eine Pferdepension aber mehr als nur die Box – nämlich auch Fütterung, Pflege und Betreuung. Sobald diese Leistungen im Preis enthalten sind, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die umsatzsteuerpflichtig ist.

Umsatzsteuersätze bei Pensionspferden

Für die Pensionspferdehaltung gelten unterschiedliche Steuersätze:

  • 7 % Umsatzsteuer, wenn die Fütterung und Versorgung der Pferde im Vordergrund stehen,
  • 19 % Umsatzsteuer, wenn zusätzliche Leistungen wie Training, Unterricht oder Reitbeteiligungen angeboten werden.

Damit du hier auf der sicheren Seite bist, lohnt sich im Zweifel eine Rücksprache mit deinem Steuerbüro oder dem Finanzamt.

➡️ 10 Fehler bei der Umsatzsteuer, die Selbstständige häufig machen

Kleinunternehmerregelung als Alternative

Gerade zu Beginn kann es sinnvoll sein, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu nutzen. Damit musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Das vereinfacht deine Buchhaltung und macht deine Preise für Kund:innen attraktiver.

Beispielrechnung

Angenommen, du verlangst 350 € pro Monat für die Unterbringung inklusive Fütterung und Pflege:

  • Ohne Kleinunternehmerregelung und mit 7 % Umsatzsteuer erhöht sich der Preis auf 374,50 €.
  • Mit 19 % Umsatzsteuer wären es sogar 416,50 €.
  • Als Kleinunternehmer:in darfst du die 350 € netto berechnen, führst aber keine Umsatzsteuer ab.

💡 Weiterführend: Alles, was du zur Umsatzsteuer wissen musst, findest du in unserem Ratgeber.

Steuerliche Behandlung einer Pferdepension

Neben der Umsatzsteuer spielt auch die Einkommensteuer eine zentrale Rolle, wenn du eine Pferdepension eröffnest. Alle Einnahmen, die du durch die Unterbringung und Versorgung von Pferden erzielst, gelten steuerlich als betriebliche Einkünfte.

Gewinnermittlung

In der Regel reicht für kleinere Betriebe die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Dabei stellst du einfach alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ermittelst so den Gewinn. Erst wenn deine Pferdepension wächst oder du dich für eine andere Rechtsform entscheidest, kann eine aufwändigere Buchführungspflicht entstehen.

Typische Betriebsausgaben

Viele Kosten, die im Zusammenhang mit der Pferdehaltung entstehen, kannst du steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Futterkosten wie Heu, Stroh oder Kraftfutter,
  • Stall- und Gebäudekosten für Miete, Strom, Wasser und Instandhaltung,
  • Tierarzt- und Hufschmiedkosten, sofern sie deine Pensionspferde betreffen,
  • Lohnkosten, falls du Mitarbeiter:innen beschäftigst,
  • Versicherungen, etwa eine Betriebshaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht.

💡 Tipp: Je besser du diese Ausgaben dokumentierst, desto leichter kannst du deine Steuerlast reduzieren.

Besonderheiten bei gemischter Nutzung

Viele Betreiber:innen halten auf dem Hof nicht nur Pensionspferde, sondern auch eigene Tiere. In diesem Fall musst du die Kosten sauber trennen. Nur die Ausgaben, die eindeutig der Pensionspferdehaltung zugeordnet werden können, gelten als Betriebsausgaben. Futter- oder Tierarztkosten für deine eigenen Pferde sind dagegen Privatausgaben und nicht abziehbar.

Tipp: Da du die Steuer nicht monatlich, sondern in Form von Vorauszahlungen oder Nachzahlungen leisten musst, solltest du regelmäßig Geld zurücklegen. Viele Selbstständige fahren gut damit, etwa 30 % ihrer Einnahmen für Steuern auf die Seite zu legen. So vermeidest du unangenehme Überraschungen am Jahresende.

💡 Tipp: Im Blog erklären wir, wie sich Betriebsausgaben und Werbungskosten unterscheiden.

Fazit: Pferdepension eröffnen - mit guter Planung zum Erfolg

Eine Pferdepension zu eröffnen ist für viele Pferdefreund:innen ein Traum – aber eben auch ein anspruchsvolles Geschäft. Damit dein Vorhaben gelingt, musst du rechtliche Voraussetzungen erfüllen, die Umsatzsteuer-Regelungen für Pensionspferde kennen und deine Einnahmen sowie Ausgaben realistisch kalkulieren.

Ob du deine Pferdepension als Gewerbe oder Kleingewerbe anmeldest, hängt von der Größe und Struktur deines Betriebs ab. Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine Buchhaltung im Griff hast und von Anfang an mit Rücklagen planst. So stellst du sicher, dass du nicht in finanzielle Engpässe gerätst.

Wenn du die Leidenschaft für Pferde mit einem guten Konzept verbindest, kannst du mit einer Pferdepension nicht nur deinen Traum leben, sondern auch ein stabiles Einkommen erzielen.

💡 Tipp: Mit der Accountable-App erledigst du deine Buchhaltung und Steuern einfach und behältst immer den Überblick – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: die Pferde.

FAQ – Häufige Fragen zur Pferdepension

Brauche ich zwingend einen Sachkundenachweis für eine Pferdepension?

Ein gesetzlicher Zwang besteht nicht. Allerdings verlangen viele Veterinärämter einen Nachweis über deine Erfahrung in der Pferdehaltung. Ein Kurs oder praktische Erfahrung kann entscheidend sein.

Welche Umsatzsteuer gilt für Pensionspferde?

In der Regel fallen 7 % Umsatzsteuer an, wenn die Grundversorgung im Vordergrund steht. Bietest du zusätzliche Leistungen wie Training oder Unterricht an, können 19 % fällig werden.

Kann ich eine Pferdepension als Nebengewerbe starten?

Ja, das ist möglich. Auch nebenberuflich musst du die Pension beim Gewerbeamt anmelden und deine Einkünfte versteuern. Prüfe aber, ob deine Kapazitäten ausreichen – die Arbeit ist zeitintensiv.

Ab wann lohnt sich eine Pferdepension wirtschaftlich?

Das hängt stark von den Kosten ab. In vielen Fällen brauchst du mindestens 8–10 Einsteller:innen, um die Fixkosten zu decken. Ein detaillierter Businessplan hilft, die Schwelle zu ermitteln.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflicht, da Schäden durch Pensionspferde schnell teuer werden können. Zusätzlich empfehlen sich eine Tierhalterhaftpflicht sowie Versicherungen für Stall und Hof. 

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

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