Manchmal läuft es im Business einfach ruhiger: wenig Aufträge, wenige Rechnungen, wenige Einnahmen. Aber heißt das automatisch, dass du in dieser Zeit nichts ans Finanzamt melden musst? Nicht ganz – denn auch ohne (oder nur mit geringem) Umsatz kann das erforderlich sein. In diesem Artikel erfährst du, was eine Nullmeldung ist, wann sie nötig wird und wie du sie richtig über ELSTER abgibst.
Eine Nullmeldung ist eine Pflichtmeldung ans Finanzamt, bei der du keine Umsätze oder Gewinne angibst. Sie zeigt, dass du deiner steuerlichen Erklärungspflicht nachkommst – auch dann, wenn im betreffenden Zeitraum keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat.
Nullmeldungen können in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel bei:
Die Umsatzsteuer ist der häufigste Anlass für eine Nullmeldung. Auch wenn du keine Umsätze erzielt hast, musst du oft eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben – mit lauter Nullen.
Solange du umsatzsteuerpflichtig bist, erwartet das Finanzamt für jeden Meldezeitraum eine Meldung. Nur so erkennt es, dass du deiner Pflicht nachkommst und keine Umsätze verschwiegen hast.
Du musst eine Nullmeldung einreichen, wenn du im betreffenden Zeitraum
In Mein ELSTER trägst du in den Feldern für Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast jeweils 0,00 € ein und sendest die Erklärung fristgerecht ab. Auch ohne Umsätze gilt die Abgabefrist – sonst drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.
💡 Tipp: Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat, die Nullmeldung bleibt aber trotzdem erforderlich. So kannst du die Dauerfristverlängerung beantragen.
Wenn du das ganze Jahr über keine Umsätze hattest, musst du in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ebenfalls 0 € angeben. Die Jahreserklärung ersetzt jedoch nicht automatisch die einzelnen Voranmeldungen – wenn du monatlich oder quartalsweise zur Abgabe verpflichtet bist, musst du auch jede Nullmeldung im Jahr einreichen.
Die zusammenfassende Meldung betrifft nur Selbstständige mit innergemeinschaftlichen Leistungen. Wenn du im Meldezeitraum keine EU-Umsätze hattest, reicht es, eine Nullmeldung abzugeben oder – falls nicht angefordert – gar keine ZM zu übermitteln.
💡 Tipp: Wer regelmäßig EU-Leistungen erbringt, sollte die ZM besser immer einreichen, zum Beispiel über ELSTER – auch mit 0 €, um Rückfragen zu vermeiden.
Auch als Kleinunternehmer:in kann eine Nullmeldung nötig sein – allerdings nur, wenn dich das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.vNach § 19 UStG bist du zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit, das bedeutet aber nicht automatisch, dass du keine Erklärungen mehr abgeben musst.
Eine Nullmeldung wird verlangt, wenn du zum Beispiel:
Hast du keine Umsätze erzielt, trägst du in der Umsatzsteuererklärung einfach 0 € ein. Wenn keine Aufforderung zur Abgabe besteht und du unter der Grenze bleibst, musst du keine Nullmeldung einreichen.
💡 Tipp: Prüfe regelmäßig dein ELSTER-Postfach. So erkennst du frühzeitig, ob eine Meldung erforderlich ist, und vermeidest Erinnerungsschreiben oder Säumniszuschläge.
Auch wenn du keine Einnahmen erzielt hast, bist du als Selbstständige:r in vielen Fällen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In diesem Fall sprichst du ebenfalls von einer Nullmeldung – allerdings bezieht sie sich hier auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Du musst eine EÜR-Nullmeldung abgeben, wenn:
In diesem Fall trägst du in allen relevanten Feldern der Anlage EÜR einfach 0 € ein. Das zeigt dem Finanzamt: „Ich bin weiterhin selbstständig tätig, hatte aber keine steuerlich relevanten Vorgänge.“ Ansonsten geht das Finanzamt davon aus, dass du deine Tätigkeit eingestellt oder deine Abgabepflichten versäumt hast. Im schlimmsten Fall drohen ansonsten:
💡 Tipp: Wenn du nur geringe Ausgaben hattest (z. B. Versicherungen oder Tools), kannst du diese trotzdem angeben – auch, wenn dein Gewinn dadurch negativ ist. So erkennt das Finanzamt, dass du dein Gewerbe oder deine Tätigkeit nicht aufgegeben, sondern lediglich vorübergehend pausiert hast.
➡️ Auch wichtig: Steuererklärung für Selbstständige: Was tun, wenn du die Frist verpasst hast?
Eine Nullmeldung bei der Gewerbesteuer ist immer dann relevant, wenn du als Unternehmer:in zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet bist, aber keine Gewerbesteuer zahlen musst.
Das ist in Deutschland häufig der Fall, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr gibt (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).
Erzielst du also einen Gewinn unterhalb dieses Freibetrags, fällt keine Gewerbesteuer an – eine Gewerbesteuererklärung musst du aber trotzdem einreichen. Da daraus keine Steuerzahlung entsteht, gilt diese Erklärung als Nullmeldung.
In der Praxis bedeutet das: Du gibst deine Gewerbesteuererklärung über Mein ELSTER ab, trägst den tatsächlichen Gewinn ein (z. B. 12.000 Euro) – und das Finanzamt stellt automatisch fest, dass keine Gewerbesteuer fällig ist.
Wenn du gar keinen Gewinn hattest, kannst du auch 0 Euro als Gewerbeertrag angeben.
💡 Tipp: Eine Nullmeldung ist nur dann entbehrlich, wenn dein Gewerbe abgemeldet oder offiziell ruhend gestellt ist. Solange dein Unternehmen aktiv gemeldet bleibt, verlangt das Finanzamt weiterhin eine jährliche Erklärung – auch bei 0 Euro Steuerlast.
➡️ Weitere Informationen findest du auch hier: Steuererklärung für Personengesellschaften.
Fast alle Nullmeldungen – ob Umsatzsteuer, EÜR oder Gewerbesteuer – werden heute über Mein ELSTER übermittelt. Die Plattform ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung, über das du deine Steuererklärungen digital einreichst.
Eine Nullmeldung über ELSTER einzureichen, ist einfach und dauert meist nur wenige Minuten. Wichtig ist vor allem, das richtige Formular zu wählen und den Zeitraum korrekt anzugeben.
💡 Tipp: Wenn du eine Dauerfristverlängerung hast, gilt die verlängerte Abgabefrist auch für deine Nullmeldungen. Plane trotzdem feste Reminder, damit du keine Termine verpasst.
Wenn du über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert bist, musst du jedes Jahr dein voraussichtliches Einkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit angeben.
Hast du in einem Jahr keine Einnahmen erzielt, gibst du einfach eine Nullmeldung ab – also eine Meldung mit „0 € Jahreseinkommen“.
Eine Nullmeldung ist nötig, wenn du weiterhin Mitglied der KSK bleiben möchtest, deine Tätigkeit aber nur vorübergehend ruhte (zum Beispiel wegen Auftragsflaute oder Krankheit).
So bleibt dein Versicherungsschutz bestehen, und du musst dich nicht neu anmelden, sobald wieder Einnahmen fließen.
Reiche die Nullmeldung am besten bis zum 1. Dezember über das Formular zur Jahreseinkommensmeldung ein und vermerke kurz, dass du deine Tätigkeit fortführst.
Wenn du später wieder Aufträge hast, kannst du dein Einkommen jederzeit nachmelden.
💡 Tipp: Keine Meldung abzugeben, gilt bei der KSK als Beendigungsanzeige. Schicke also lieber eine kurze Nullmeldung, um deinen Status aktiv zu halten.
Manchmal ist der einfachste Weg die klassische Variante per formlosem Schreiben oder E-Mail ans Finanzamt – etwa, wenn du (noch) keinen Zugang zu ELSTER hast oder das Finanzamt ausdrücklich um eine schriftliche Nullmeldung bittet. Hier findest du eine einfache Vorlage, die du direkt übernehmen kannst.
Betreff: Nullmeldung für [Art der Steuer] – [Zeitraum, z. B. 2. Quartal 2025]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich meine Nullmeldung für den oben genannten Zeitraum ein.
In diesem Zeitraum habe ich keine Umsätze erzielt und keine Vorsteuer geltend gemacht.
Bitte vermerken Sie dies entsprechend in meinen Unterlagen.
Angaben zur Person / zum Unternehmen:
Name: [Vor- und Nachname]
Steuernummer: [Deine Steuernummer]
Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
Art der Tätigkeit: [z. B. freiberufliche Grafikdesignerin]
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
💡 Tipp:
Eine formlose Nullmeldung genügt, wenn:
Sobald du aber regelmäßig steuerpflichtig bist (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst), solltest du deine Nullmeldungen immer digital über ELSTER einreichen.
Auch wenn du keine Einnahmen hattest, bleibst du gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Eine Nullmeldung zeigt, dass du dein Business aktiv führst – selbst in umsatzschwachen Phasen.
Sie verhindert Mahnschreiben, Schätzungen oder Verspätungszuschläge und ist schnell erledigt – besonders über Mein ELSTER.
Kurz gesagt: Eine Nullmeldung kostet dich nur wenige Minuten, spart aber im Zweifel viel Ärger.
Wenn du dich nicht selbst um Fristen und Formulare kümmern willst, hilft dir die Accountable-App, deine Steuererklärungen – auch Nullmeldungen – einfach und fristgerecht zu erledigen.
➡️ Das erste Jahr der Selbstständigkeit: Das sind deine Steuerpflichten
Was ist eine Nullmeldung?
Eine Nullmeldung ist eine Steuererklärung – etwa für Umsatzsteuer, EÜR oder Gewerbesteuer –, in der du 0 Euro Einnahmen und Ausgaben angibst. Sie zeigt dem Finanzamt, dass du deiner Erklärungspflicht nachkommst, auch wenn du nichts verdient hast.
Muss ich eine Nullmeldung abgeben, wenn ich keine Einnahmen hatte?
Ja, wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Erhältst du keine Aufforderung, ist in manchen Fällen – etwa bei Kleinunternehmer:innen – keine Nullmeldung nötig. Im Zweifel solltest du lieber kurz nachfragen.
Wie reiche ich eine Nullmeldung über ELSTER ein?
Logge dich in Mein ELSTER ein, öffne das passende Formular, trage 0 Euro ein, prüfe die Angaben und sende die Erklärung ab. Speichere das Sendeprotokoll als Nachweis.
Wann ist eine Nullmeldung beim Kleingewerbe erforderlich?
Nur wenn du vom Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wirst – zum Beispiel nach der Gründung oder bei EU-Leistungen. Ansonsten reicht meist die Jahreserklärung mit 0 Euro.
Was passiert, wenn ich keine Nullmeldung abgebe?
Das Finanzamt kann dann dein Einkommen oder deinen Umsatz schätzen und Verspätungszuschläge verhängen. Eine kurze Nullmeldung ist also immer die einfachere und sicherere Lösung.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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