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Nullmeldung: Was ist das und wann ist sie relevant?

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: November 4, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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Manchmal läuft es im Business einfach ruhiger: wenig Aufträge, wenige Rechnungen, wenige Einnahmen. Aber heißt das automatisch, dass du in dieser Zeit nichts ans Finanzamt melden musst? Nicht ganz – denn auch ohne (oder nur mit geringem) Umsatz kann das erforderlich sein. In diesem Artikel erfährst du, was eine Nullmeldung ist, wann sie nötig wird und wie du sie richtig über ELSTER abgibst.

Was ist eine Nullmeldung?

Eine Nullmeldung ist eine Pflichtmeldung ans Finanzamt, bei der du keine Umsätze oder Gewinne angibst. Sie zeigt, dass du deiner steuerlichen Erklärungspflicht nachkommst – auch dann, wenn im betreffenden Zeitraum keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat.

Nullmeldungen können in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel bei:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Jahreserklärungen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, aber keine Umsätze erzielt hast.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), wenn du als Selbstständige:r keine Einnahmen und Ausgaben hattest.
  • Gewerbesteuererklärung, wenn dein Gewinn unter dem Freibetrag von 24.500 € liegt (oder du gar keinen Gewinn hattest).
  • Zusammenfassender Meldung (ZM), wenn du innerhalb der EU keine Leistungen erbracht hast.

Nullmeldung bei der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist der häufigste Anlass für eine Nullmeldung. Auch wenn du keine Umsätze erzielt hast, musst du oft eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben – mit lauter Nullen.
Solange du umsatzsteuerpflichtig bist, erwartet das Finanzamt für jeden Meldezeitraum eine Meldung. Nur so erkennt es, dass du deiner Pflicht nachkommst und keine Umsätze verschwiegen hast.

Wann ist eine Nullmeldung nötig?

Du musst eine Nullmeldung einreichen, wenn du im betreffenden Zeitraum

  • keine Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt hast,
  • keine Vorsteuer geltend machst und
  • keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt hast.

Umsatzsteuervoranmeldung mit Nullmeldung

In Mein ELSTER trägst du in den Feldern für Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast jeweils 0,00 € ein und sendest die Erklärung fristgerecht ab. Auch ohne Umsätze gilt die Abgabefrist – sonst drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.

💡 Tipp: Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat, die Nullmeldung bleibt aber trotzdem erforderlich. So kannst du die Dauerfristverlängerung beantragen.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Wenn du das ganze Jahr über keine Umsätze hattest, musst du in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ebenfalls 0 € angeben. Die Jahreserklärung ersetzt jedoch nicht automatisch die einzelnen Voranmeldungen – wenn du monatlich oder quartalsweise zur Abgabe verpflichtet bist, musst du auch jede Nullmeldung im Jahr einreichen.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Die zusammenfassende Meldung betrifft nur Selbstständige mit innergemeinschaftlichen Leistungen. Wenn du im Meldezeitraum keine EU-Umsätze hattest, reicht es, eine Nullmeldung abzugeben oder – falls nicht angefordert – gar keine ZM zu übermitteln.

💡 Tipp: Wer regelmäßig EU-Leistungen erbringt, sollte die ZM besser immer einreichen, zum Beispiel über ELSTER – auch mit 0 €, um Rückfragen zu vermeiden.

Nullmeldung für Kleinunternehmer

Auch als Kleinunternehmer:in kann eine Nullmeldung nötig sein – allerdings nur, wenn dich das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.vNach § 19 UStG bist du zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit, das bedeutet aber nicht automatisch, dass du keine Erklärungen mehr abgeben musst.

Eine Nullmeldung wird verlangt, wenn du zum Beispiel:

  • neu gegründet hast und das Finanzamt deine Umsätze zunächst überwacht,
  • im Vorjahr über der Kleinunternehmergrenze von 25.000 € lagst,
  • innergemeinschaftliche Leistungen innerhalb der EU erbracht hast,
  • oder eine Mitteilung in Mein ELSTER zur Abgabe erhalten hast.

Hast du keine Umsätze erzielt, trägst du in der Umsatzsteuererklärung einfach 0 € ein. Wenn keine Aufforderung zur Abgabe besteht und du unter der Grenze bleibst, musst du keine Nullmeldung einreichen.

💡 Tipp: Prüfe regelmäßig dein ELSTER-Postfach. So erkennst du frühzeitig, ob eine Meldung erforderlich ist, und vermeidest Erinnerungsschreiben oder Säumniszuschläge.

Nullmeldung bei der Einkommensteuer (EÜR)

Auch wenn du keine Einnahmen erzielt hast, bist du als Selbstständige:r in vielen Fällen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In diesem Fall sprichst du ebenfalls von einer Nullmeldung – allerdings bezieht sie sich hier auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Du musst eine EÜR-Nullmeldung abgeben, wenn:

  • du steuerlich registriert bist (z. B. eine Steuernummer für selbstständige Tätigkeit hast),
  • du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wirst, auch wenn dein Einkommen 0 € beträgt,
  • du im betreffenden Jahr keine Betriebseinnahmen und keine Betriebsausgaben hattest.

In diesem Fall trägst du in allen relevanten Feldern der Anlage EÜR einfach 0 € ein. Das zeigt dem Finanzamt: „Ich bin weiterhin selbstständig tätig, hatte aber keine steuerlich relevanten Vorgänge.“ Ansonsten geht das Finanzamt davon aus, dass du deine Tätigkeit eingestellt oder deine Abgabepflichten versäumt hast. Im schlimmsten Fall drohen ansonsten:

  • Erinnerungsschreiben oder Zwangsgelder,
  • Schätzungen deines Einkommens,
  • oder eine Aberkennung der Selbstständigkeit.

💡 Tipp: Wenn du nur geringe Ausgaben hattest (z. B. Versicherungen oder Tools), kannst du diese trotzdem angeben – auch, wenn dein Gewinn dadurch negativ ist. So erkennt das Finanzamt, dass du dein Gewerbe oder deine Tätigkeit nicht aufgegeben, sondern lediglich vorübergehend pausiert hast.

➡️ Auch wichtig: Steuererklärung für Selbstständige: Was tun, wenn du die Frist verpasst hast?

Nullmeldung bei der Gewerbesteuer

Eine Nullmeldung bei der Gewerbesteuer ist immer dann relevant, wenn du als Unternehmer:in zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet bist, aber keine Gewerbesteuer zahlen musst.
Das ist in Deutschland häufig der Fall, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr gibt (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).

Erzielst du also einen Gewinn unterhalb dieses Freibetrags, fällt keine Gewerbesteuer an – eine Gewerbesteuererklärung musst du aber trotzdem einreichen. Da daraus keine Steuerzahlung entsteht, gilt diese Erklärung als Nullmeldung.

In der Praxis bedeutet das: Du gibst deine Gewerbesteuererklärung über Mein ELSTER ab, trägst den tatsächlichen Gewinn ein (z. B. 12.000 Euro) – und das Finanzamt stellt automatisch fest, dass keine Gewerbesteuer fällig ist.
Wenn du gar keinen Gewinn hattest, kannst du auch 0 Euro als Gewerbeertrag angeben.

💡 Tipp: Eine Nullmeldung ist nur dann entbehrlich, wenn dein Gewerbe abgemeldet oder offiziell ruhend gestellt ist. Solange dein Unternehmen aktiv gemeldet bleibt, verlangt das Finanzamt weiterhin eine jährliche Erklärung – auch bei 0 Euro Steuerlast.

➡️ Weitere Informationen findest du auch hier: Steuererklärung für Personengesellschaften.

Nullmeldung über ELSTER: So funktioniert’s

Fast alle Nullmeldungen – ob Umsatzsteuer, EÜR oder Gewerbesteuer – werden heute über Mein ELSTER übermittelt. Die Plattform ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung, über das du deine Steuererklärungen digital einreichst.

Eine Nullmeldung über ELSTER einzureichen, ist einfach und dauert meist nur wenige Minuten. Wichtig ist vor allem, das richtige Formular zu wählen und den Zeitraum korrekt anzugeben.

Schritt-für-Schritt: Nullmeldung digital übermitteln

  1. Melde dich in Mein ELSTER mit deinem Zertifikat oder Personalausweis an.
  2. Wähle das Formular, das zu deiner Situation passt:
    • Umsatzsteuer-Voranmeldung oder -Jahreserklärung
    • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit Einkommensteuer
    • Gewerbesteuererklärung
    • Zusammenfassende Meldung (ZM) bei EU-Leistungen
  1. Gib den Zeitraum (Monat, Quartal oder Jahr) korrekt an.
  2. Trage in allen Umsatz-, Gewinn- oder Vorsteuerfeldern 0 € ein.
  3. Überprüfe die Angaben und sende die Erklärung elektronisch ab.
  4. Speichere das Sendeprotokoll als Nachweis – laut § 147 AO musst du steuerrelevante Dokumente zehn Jahre lang aufbewahren.

💡 Tipp: Wenn du eine Dauerfristverlängerung hast, gilt die verlängerte Abgabefrist auch für deine Nullmeldungen. Plane trotzdem feste Reminder, damit du keine Termine verpasst.

Nullmeldung bei der Künstlersozialkasse (KSK)

Wenn du über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert bist, musst du jedes Jahr dein voraussichtliches Einkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit angeben.
Hast du in einem Jahr keine Einnahmen erzielt, gibst du einfach eine Nullmeldung ab – also eine Meldung mit „0 € Jahreseinkommen“.

Eine Nullmeldung ist nötig, wenn du weiterhin Mitglied der KSK bleiben möchtest, deine Tätigkeit aber nur vorübergehend ruhte (zum Beispiel wegen Auftragsflaute oder Krankheit).
So bleibt dein Versicherungsschutz bestehen, und du musst dich nicht neu anmelden, sobald wieder Einnahmen fließen.

Reiche die Nullmeldung am besten bis zum 1. Dezember über das Formular zur Jahreseinkommensmeldung ein und vermerke kurz, dass du deine Tätigkeit fortführst.
Wenn du später wieder Aufträge hast, kannst du dein Einkommen jederzeit nachmelden.

💡 Tipp: Keine Meldung abzugeben, gilt bei der KSK als Beendigungsanzeige. Schicke also lieber eine kurze Nullmeldung, um deinen Status aktiv zu halten.

Vorlage für eine Nullmeldung beim Finanzamt

Manchmal ist der einfachste Weg die klassische Variante per formlosem Schreiben oder E-Mail ans Finanzamt – etwa, wenn du (noch) keinen Zugang zu ELSTER hast oder das Finanzamt ausdrücklich um eine schriftliche Nullmeldung bittet. Hier findest du eine einfache Vorlage, die du direkt übernehmen kannst.

Beispiel: Formlose Nullmeldung an das Finanzamt

Betreff: Nullmeldung für [Art der Steuer] – [Zeitraum, z. B. 2. Quartal 2025]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich meine Nullmeldung für den oben genannten Zeitraum ein.
In diesem Zeitraum habe ich keine Umsätze erzielt und keine Vorsteuer geltend gemacht.

Bitte vermerken Sie dies entsprechend in meinen Unterlagen.

Angaben zur Person / zum Unternehmen:
Name: [Vor- und Nachname]
Steuernummer: [Deine Steuernummer]
Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
Art der Tätigkeit: [z. B. freiberufliche Grafikdesignerin]

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

💡 Tipp:

  • Wenn du deine Nullmeldung per E-Mail sendest, nutze die offizielle Adresse deines Finanzamts (findest du z. B. auf dem letzten Steuerbescheid).
  • Für eine rechtssichere Dokumentation speichere die gesendete E-Mail und ggf. die Empfangsbestätigung.
  • Am zuverlässigsten ist aber immer die Abgabe über Mein ELSTER.

Wann eine formlose Nullmeldung reicht

Eine formlose Nullmeldung genügt, wenn:

  • du nicht ELSTER-pflichtig bist (z. B. Kleinunternehmer:in im Nebenerwerb),
  • das Finanzamt ausnahmsweise eine schriftliche Bestätigung verlangt,
  • du deine Tätigkeit gerade erst aufgenommen oder vorübergehend ruhend gestellt hast.

Sobald du aber regelmäßig steuerpflichtig bist (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst), solltest du deine Nullmeldungen immer digital über ELSTER einreichen.

Fazit: Nullmeldung nicht vergessen

Auch wenn du keine Einnahmen hattest, bleibst du gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Eine Nullmeldung zeigt, dass du dein Business aktiv führst – selbst in umsatzschwachen Phasen.
Sie verhindert Mahnschreiben, Schätzungen oder Verspätungszuschläge und ist schnell erledigt – besonders über Mein ELSTER.

Kurz gesagt: Eine Nullmeldung kostet dich nur wenige Minuten, spart aber im Zweifel viel Ärger.
Wenn du dich nicht selbst um Fristen und Formulare kümmern willst, hilft dir die Accountable-App, deine Steuererklärungen – auch Nullmeldungen – einfach und fristgerecht zu erledigen.

➡️ Das erste Jahr der Selbstständigkeit: Das sind deine Steuerpflichten

FAQ: Häufige Fragen zur Nullmeldung

Was ist eine Nullmeldung?

Eine Nullmeldung ist eine Steuererklärung – etwa für Umsatzsteuer, EÜR oder Gewerbesteuer –, in der du 0 Euro Einnahmen und Ausgaben angibst. Sie zeigt dem Finanzamt, dass du deiner Erklärungspflicht nachkommst, auch wenn du nichts verdient hast.

Muss ich eine Nullmeldung abgeben, wenn ich keine Einnahmen hatte?

Ja, wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Erhältst du keine Aufforderung, ist in manchen Fällen – etwa bei Kleinunternehmer:innen – keine Nullmeldung nötig. Im Zweifel solltest du lieber kurz nachfragen.

Wie reiche ich eine Nullmeldung über ELSTER ein?

Logge dich in Mein ELSTER ein, öffne das passende Formular, trage 0 Euro ein, prüfe die Angaben und sende die Erklärung ab. Speichere das Sendeprotokoll als Nachweis.

Wann ist eine Nullmeldung beim Kleingewerbe erforderlich?

Nur wenn du vom Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wirst – zum Beispiel nach der Gründung oder bei EU-Leistungen. Ansonsten reicht meist die Jahreserklärung mit 0 Euro.

Was passiert, wenn ich keine Nullmeldung abgebe?

Das Finanzamt kann dann dein Einkommen oder deinen Umsatz schätzen und Verspätungszuschläge verhängen. Eine kurze Nullmeldung ist also immer die einfachere und sicherere Lösung.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

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