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So setzt du das 58 Euro Ticket ab!  

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Oktober 8, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Viele Deutsche haben von dem Angebot des 58 Euro Tickets für den deutschen Nahverkehr bereits Gebrauch gemacht - darunter sicher auch viele Selbstständige, die aus beruflichen Gründen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.

Wenn das auf dich zutrifft, dann kannst du dich jetzt noch einmal extra freuen, denn du kannst das gekaufte Ticket als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Wie das geht, erfährst du in diesem Artikel.

Das 58 Euro Ticket

Um die deutschen Straßen - und Geldbeutel - zu entlasten, hat die Regierung im Frühling 2022 bekannt gegeben, ein zeitlich begrenztes und stark vergünstigtes Angebot für den deutschen öffentlichen Personennahverkehr anzubieten: Das sogenannte 9 Euro Ticket. Für nur 9 Euro konntest du also im Juni, Juli und August 2022 in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu gehörten Busse, Regionalbahnen, S-Bahnen, Trams und U-Bahnen.

Ziel dieser Aktion war es, den steigenden Benzin- und generellen Lebenshaltungskosten hierzulande entgegenzuwirken - und ganz nebenbei auch noch einen Beitrag zum Thema Klimaschutz zu leisten. 

Auch wenn vorab viele Deutsche Angst vor einer überlasteten Infrastruktur durch das günstige Angebot hatten, so erfreute sich das 9 Euro Ticket großer Beliebtheit: Im ersten Monat der Aktion allein wurden laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) 21 Millionen Tickets verkauft.

Aus diesem Grund wurde nach dem zeitlich beschränkten 9 Euro Ticket schließlich am 1. Mai 2023 das 49 Euro Ticket als dauerhaftes Nachfolgeangebot eingeführt und aktuell auf 58€ erhöht.

Als Selbstständige:r Betriebsausgaben absetzen

Wenn du selbstständig arbeitest, musst du oft gewisse Ausgaben tätigen, um deiner Arbeit nachgehen zu können. Diese sogenannten Betriebsausgaben kannst du wiederum in deiner jährlichen Steuererklärung absetzen und somit deine ausstehende Steuerschuld ein wenig mindern.

➡️ Das ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten

Zu Betriebsausgaben zählen neben Kosten für deinen Arbeitsplatz und für notwendige Anschaffungen wie etwa einem Computer oder anderem Equipment unter anderem auch Fahrtkosten, die im Rahmen deiner Tätigkeit entstanden sind.

Zu Fahrtkosten zählen hierbei Benzinkosten bei Strecken mit dem Auto, aber eben auch Tickets für die Nutzung des ÖPNV - wozu das 58 Euro Ticket gehört. Dementsprechend kannst du die Kosten für das Ticket auch von der Steuer absetzen.

So setzt du das 58 Euro Ticket ab!

Beim Absetzen von Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln reichen die Belege als Nachweis völlig aus. Dementsprechend solltest du dein Ticket aufbewahren - oder im besten Fall einfach digitalisieren. So musst du keine haptischen Belege aufbewahren und hast deine Belege trotzdem immer schnell griffbereit.

💡Tipp von Accountable: Belege sammeln ist mit unserer App gar nicht schwer: mach einfach ein Foto von dem Ticket, lade es hoch und speichere den Beleg digital für deine nächste Steuererklärung ab!

Die konkrete Angabe zur Absetzung der Kosten musst du in der Anlage EÜR, also der Einnahmenüberschussrechnung, machen. Dieses Formular musst du mitsamt deiner Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln.

In der Anlage EÜR kannst du unter dem Punkt Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten in Zeile 83 die Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angeben.

Doch es geht noch einfacher! Mit dem Accountable Steuerprogramm speicherst du einfach die Ausgabe und die App erstellt die EÜR automatisch für dich. Du musst sie nur noch ans Finanzamt übermitteln. Probiere es kostenlos aus!

➡️ So einfach erstellst du die Einahmenüberschussrechnung mit Accountable

Wie weise ich meine Fahrten mit dem Deutschlandticket nach?

Wenn du das Deutschlandticket nutzt, ist dir sicher schon aufgefallen: Anders als bei Einzelfahrkarten oder Tagestickets bekommst du keine Belege für jede einzelne Fahrt. Das wirft natürlich die Frage auf, wie kannst du deine beruflich bedingten Fahrten trotzdem beim Finanzamt nachweisen?

Keine Sorge: Auch ohne einzelne Tickets kannst du deine Nutzung steuerlich belegen. Entscheidend ist, dass du das Deutschlandticket tatsächlich für berufliche Fahrten nutzt und das Finanzamt nachvollziehen kann, wann und wofür.

So gehst du am besten vor:

Beleg über das Deutschlandticket aufbewahren

Dein wichtigster Nachweis ist die Monatsabrechnung oder Quittung deines Deutschlandtickets.
Ob du das Ticket über eine App, die Bahn oder einen Verkehrsverbund gekauft hast, du erhältst in der Regel monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung. Diese kannst du einfach als Beleg für deine Ausgaben verwenden.

Kann ich das absetzen?

Jetzt weißt du, wie du das 58 Euro Ticket absetzen kannst. Doch was, wenn du dir bei einer anderen Ausgabe mal nicht sicher bist?

Für genau diesen Fall haben wir unseren Betriebsausgaben-Rechner entwickelt! Gib dafür einfach eine Ausgabe in das Suchfeld ein und schon verrät dir unser Tool, ob du diese Ausgabe von der Steuer absetzen kannst oder nicht.

➡️ Hier geht’s zur Suche nach Betriebsausgaben!

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!

Viktor Rosin

Sehr freundlich und gezielte , verständliche Angaben und Erklärungen

Pascal Koopmann

Auf meine Anfrage habe ich sehr schnell eine sehr nette und kompetente Antwort bekommen. Die Mitarbeiterin hat mein als Verbesserungsvorschlag weitergegeben - und schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass das entsprechende Feature eingearbeitet wurde. Tolle Arbeit!

Dr. Annika Krummacher

Sehr nette und kompetente Beratung - vielen Dank!

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Johannes Sen

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Albert Friedrich Vontz

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