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Anlage Kind ausfüllen: Darauf musst du als Freelancer oder Selbstständige achten

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Juni 11, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Einige Ausgaben, die mit der Erziehung und Betreuung deiner Kinder verbunden sind, können deine Steuerlast reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Kinderbetreuung oder Ausbildung. Damit diese steuermindernd berücksichtigt werden, musst du für jedes Kind eine eigene Anlage Kind ausfüllen und deiner Steuererklärung beifügen. Wir klären die wichtigsten Fragen. 

Ist die Anlage Kind Pflicht?

Nein, die Abgabe der Anlage Kind ist nicht verpflichtend. Aber: Ohne die Anlage Kind kannst du keine steuerlichen Vergünstigungen wie den Kinderfreibetrag, die Erstattung von Betreuungskosten oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Dadurch verzichtest du auf mögliche Steuerersparnisse und bleibst auf den Kosten, die mit deinem Kind verbunden sind, sitzen.

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Wann solltest du die Anlage Kind ausfüllen?

Die Anlage Kind solltest du immer dann ausfüllen, wenn du steuerliche Vorteile für deine Kinder nutzen möchtest. Das gilt:

  • für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr sowie
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn bestimmte Berücksichtigungsgründe vorliegen, wie:
    • Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung,
    • Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate),
    • Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr,
    • Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind daran hindert, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Wenn einer dieser Fälle zutrifft, lohnt sich die Abgabe der Anlage Kind, um alle möglichen Steuervorteile zu sichern.

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?

Hintergrund: Kindergeld und Kinderfreibetrag optimal nutzen

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen für Eltern. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, während der Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Eine gleichzeitige volle Inanspruchnahme beider Leistungen ist nicht möglich; das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für dich günstiger ist.

Aktuelle Beträge:

  • Kindergeld: Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 250 Euro pro Monat, also 3.000 Euro pro Jahr. 
  • Kinderfreibetrag: Für das Jahr 2024 liegt der Kinderfreibetrag bei 6.384 Euro pro Kind und Elternteil. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.312 Euro pro Kind. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge entsprechend. 

Das Finanzamt führt im Rahmen der Steuerveranlagung eine sogenannte Günstigerprüfung durch, um festzustellen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für dich finanziell vorteilhafter ist. Dabei wird das bereits ausgezahlte Kindergeld auf die Steuerersparnis durch den Freibetrag angerechnet.

Achtung: Pro Kind musst du eine eigene Anlage einreichen. Bedeutet: Jede Anlage wird separat ausgefüllt, auch bei mehreren Kindern.

➡️ Selbstständig und Eltern – das kann man absetzen

Ausfüllhilfe für die Anlage Kind – Steuerliche Vergünstigungen für Kinder

Hier findest du eine detaillierte Anleitung für die einzelnen Zeilen des Formulars.

Allgemeine Angaben (Zeilen 1–3)

  • Trage hier deine persönlichen Daten ein: Vor- und Nachname sowie deine Steuernummer.

Angaben zum Kind

Zeilen 4–6: Grundlegende Informationen

  • Trage den Vor- und Nachnamen, die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum deines Kindes ein.
  • Hinweis: Eine eigene Steuernummer für das Kind ist in der Regel nicht erforderlich.

Zeilen 6–9: Kindergeldanspruch

  • Hier werden Informationen zur Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, sowie zum Wohnsitz deines Kindes (Inland oder Ausland) angegeben.
  • Wichtig: In der Steuererklärung wird der Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt, unabhängig von der tatsächlich ausgezahlten Summe.

Zeilen 10–15: Kindschaftsverhältnis und Elternangaben

  • Zeile 10: Wähle aus, in welchem Verhältnis du zu deinem Kind stehst (leibliches Kind, Adoptivkind, Pflegekind, Enkelkind, Stiefkind).
  • Zeilen 11–15: Wenn du getrennt vom anderen Elternteil lebst, gib dessen Name, Geburtsdatum und – falls bekannt – die letzte Adresse an.

Angaben für volljährige Kinder

Zeilen 16–19: Berücksichtigungsgründe

  • Volljährige Kinder können weiterhin berücksichtigt werden, wenn sie z. B. in Ausbildung sind, sich in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten befinden, ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Zeilen 20–24: Erwerbstätigkeit

  • Fülle diese Zeilen aus, wenn das Kind bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat.
  • Trage den Zeitraum der Erwerbstätigkeit sowie die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ein.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Zeilen 31–34: Inländische Versicherung

  • Warst du der:die Versicherungsnehmer:in, trage hier die Basisbeiträge, Rückerstattungen und Beiträge für Zusatzversicherungen deines Kindes ein.

Zeilen 35–40: Kind als Versicherungsnehmer:in

  • Wenn dein Kind selbst Versicherungsnehmer:in war und du die Kosten getragen hast, trage diese hier ein.

Zeilen 41–42: Ausländische Versicherung

  • Relevante Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland sind hier einzutragen, unabhängig davon, ob du oder dein Kind Versicherungsnehmer:in warst.

Übertragung von Freibeträgen

Zeilen 43–45: Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag

  • Eltern können den eigenen hälftigen Freibetrag auf den anderen Elternteil übertragen lassen, z. B. wenn Unterhaltspflichten nicht erfüllt wurden.

Zeilen 46–48: Großeltern oder Stiefeltern

  • Diese Zeilen sind relevant, wenn dein Kind bei Großeltern oder Stiefeltern lebt und diese den Freibetrag übernehmen sollen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Zeilen 49–54

  • Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag beantragen. Trage den Zeitraum ein, in dem dein Kind in deinem Haushalt gemeldet war, sowie Angaben zu Kindergeld und etwaigen weiteren volljährigen Personen im Haushalt.

Freibetrag für Berufsausbildung eines volljährigen Kindes

Zeilen 61–64: Ausbildungsfreibetrag

  • Für auswärts untergebrachte Kinder in Ausbildung kannst du 924 Euro pro Jahr beantragen. Gib den Zeitraum und die Adresse der Unterbringung an.

Weitere steuerliche Vergünstigungen

Zeilen 65–67: Schulgeld

  • Trage das Schulgeld für private oder freie Schulen ein. Berücksichtigt werden 30 % der Kosten, maximal 5.000 Euro pro Jahr.

Zeilen 68–72: Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbetrag

  • Beantrage die Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrags auf dich, falls dein Kind keine oder geringe Einkünfte hat.

Zeilen 73–75: Fahrtkostenpauschale bei Behinderung

  • Eltern können die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ihres Kindes auf sich übertragen lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Behinderungsgrad von mindestens 70 mit Merkzeichen „G“).

Kinderbetreuungskosten

Zeilen 76–82

  • Zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind, können abgesetzt werden.
  • Trage die Kosten, die Dienstleisterdaten und die Zeiträume der Betreuung ein. Falls du von deinem:deiner Arbeitgeber:in Erstattungen erhalten hast, musst du diese angeben.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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