Ob Bitcoin, Ethereum, Tether, Binance Coin oder Ripple: Generell müssen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen auf Blockchain-Basis versteuert werden. Erfahre, wie hoch die Steuer ausfällt und unter welchen Umständen Erträge steuerfrei bleiben können. Alle wichtigen Informationen findest du hier.
Kryptowährungen sind digitales Geld, das weder als Münzen noch als Scheine existiert. Sie bestehen nur virtuell als digitale Zeichenfolgen. Diese digitalen Währungen nennt man Coins. Der Kurs einer Kryptowährung zeigt dir, wie viel ein einzelner Coin in traditionellen Währungen wie Dollar oder Euro wert ist.
In den meisten Fällen erstellen Nutzer:innen neue Währungseinheiten durch einen mathematischen Prozess, der als Mining bezeichnet wird. Die Guthaben und Transaktionen werden in einem dezentralen Netzwerk, der Blockchain, verwaltet, das unabhängig von Regierungen oder Zentralbanken arbeitet. Zu den bekanntesten Kryptowährungen mit der größten Marktkapitalisierung gehören Bitcoin, Ethereum, Tether, Binance Coin und Ripple.
Allerdings sind nicht alle Kryptowährungen als Zahlungsmittel gedacht. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel Smart Contracts, also selbst ausführende Verträge auf Plattformen wie Ethereum. Dezentrale Finanzdienstleistungen (DeFi) bieten Kreditvergabe, Versicherungen und andere Finanzprodukte ohne traditionelle Banken. Schließlich ermöglicht der Energiehandel mit Kryptowährungen wie Power Ledger den Peer-to-Peer-Handel von Energie.
Die Blockchain-Technologie findet nicht nur im Finanzwesen Anwendung, sondern auch in vielen anderen Bereichen.
Das Bundesfinanzministerium betrachtet Kryptowährungen als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“. Dazu zählen normalerweise wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Gemälde, Gold oder Fahrzeuge. Wenn du als Privatanleger:in solche Wirtschaftsgüter gewinnbringend verkaufst, wird das als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft und muss in der Steuererklärung unter sonstigen Einkünften angegeben werden.
Eine Veräußerung liegt auch vor, wenn du mit Kryptowährungen bezahlst oder sie in eine andere Kryptowährung oder in staatliche Währungen umtauscht. Gewinne aus dem Handel oder der Nutzung von Kryptowährungen sind also steuerpflichtig.
Im Gegensatz zu Kapitalerträgen gibt es für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen keinen festen Steuersatz. Stattdessen wird dein individueller Einkommenssteuersatz angewendet, was bedeutet, dass diese Gewinne dein Einkommen und damit deine Steuerlast erhöhen.
💡Tipp von Accountable: Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Leitfaden veröffentlicht, der „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ klärt.
Anders als beim Handel mit Aktien – bei dem Abgeltungssteuer fällig wird – können Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerfrei sein. Das gilt in diesen Fällen:
In gewissen Fällen können Unklarheiten auftreten, beispielsweise beim Verkauf und Kauf der Kryptowährung: Üblicherweise werden nicht alle Coins gleichzeitig angeschafft und wieder gleichzeitig veräußert. Um die Besteuerung zu vereinfachen, wird in Deutschland gemäß des First-in-first-out-Prinzips (FIFO) davon ausgegangen, dass die zuerst gekauften Coins auch als Erste verkauft werden.
Wichtig: Beachte, dass nicht nur der Verkauf von Bitcoin innerhalb der 1-Jahres-Frist eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft auslösen kann, sondern auch der Kauf von Waren mit Bitcoin innerhalb dieser Frist.
Beispiel: Angenommen, du hast im Jahr 2023 Bitcoin für 6.000 Euro gekauft und erwirbst sechs Monate später mit diesen Bitcoin Waren im Wert von 12.000 Euro (wegen des rasanten Kursanstiegs). Da zwischen dem Kauf der Bitcoin und dem Tausch (gleichbedeutend mit einem Verkauf) weniger als ein Jahr vergangen ist, fällt für den Gewinn in Höhe von 6.000 Euro eine Steuer an.
Bei der Freigrenze von 1.000 Euro ist zu beachten, dass für diese Grenze neben Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen alle weiteren Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres dazugezählt werden. Und sobald die Erträge größer sind als 1.000 Euro, müssen sie komplett versteuert werden, nicht nur die Summe, die die 1.000 Euro überschreitet, wie es bei einem Freibetrag der Fall wäre.
Beispiel: Verkaufst du ein Kunstwerk mit 1.200 Euro Gewinn, ist die Freigrenze für das Jahr bereits ausgeschöpft, die gesamten 1.200 Euro plus eventuell weitere realisierte Gewinne müssen versteuert werden. Jedoch können anfallende Verkaufswerbungskosten vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden, zum Beispiel Händlerprovisionen.
Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können deine Steuerlast senken, indem sie mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Das gilt sogar jahresübergreifend: Wenn du in einem Jahr keine Gewinne erzielst, können die Verluste aus Geschäften mit Kryptowährungen in die Vorjahre zurückgetragen und dort mit etwaigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Falls dann immer noch ein Verlust übrigbleibt, kann dieser als Verlustvortrag festgestellt und in der Zukunft mit privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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