Ein ergonomischer Stuhl, ein neuer Laptop oder eine grüne Pflanze im Büro – vieles, was du für deinen Arbeitsplatz anschaffst, kannst du von der Steuer absetzen. Doch was gilt wirklich als Büroausstattung, was ist steuerlich absetzbar und wo zieht das Finanzamt die Grenze? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Anschaffungen zählen und wie du sie richtig verbuchst.
Zur Büroausstattung gehören alle Gegenstände, die dein Arbeitsumfeld dauerhaft funktional oder ergonomisch gestalten – also Schreibtische, Stühle, Regale und auch Lampen. Das Finanzamt unterscheidet aber klar zwischen Büroausstattung, Arbeitsmitteln und Bürobedarf, weil das über die Art der Absetzung entscheidet.
| Kategorie | Beschreibung | Beispiel | Steuerliche Behandlung |
| Büroausstattung | Einrichtung mit dauerhafter Nutzung | Schreibtisch, Lampe, Kaffeemaschine, Teppiche, Vorhänge, Wandfarben | Abschreibung oder Sofortabzug |
| Arbeitsmittel | direkt für berufliche Tätigkeiten | Laptop, Headset, Monitor, Grafiktablet, externe Festplatte | Sofort oder anteilig absetzbar |
| Bürobedarf | Verbrauchsartikel | Papier, Druckerpatronen, Notizblöcke, Kugelschreiber, Versandmaterial | Sofort absetzbar |
Ob du eine Anschaffung sofort oder über mehrere Jahre abschreiben darfst, hängt vom Wert und Zweck ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), Poolabschreibung und AfA über Nutzungsdauer.
Anschaffungen bis 800 € netto (952 € brutto) kannst du als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort im Kaufjahr absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Das gilt z. B. für Bürostühle, Lampen, Drucker oder Regale. Bei einem Kaufpreis zwischen 250 € und 800 € musst du sie in ein GWG-Verzeichnis eintragen.
💬 Tipp: Alles unter 250 € netto (Papier, Kleinmaterial) gilt als Büromaterial – dies kannst du direkt als laufende Betriebsausgaben verbuchen – ein Verzeichnis ist nicht nötig.
Liegt der Preis zwischen 250 € und 1.000 € netto, kannst du entscheiden: entweder sofort absetzen (GWG-Regel) oder stattdessen einen Sammelpostenbilden („Poolabschreibung“). Alle Anschaffungen des Jahres fließen dort hinein und werden über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).
💬 Beispiel: Du kaufst 2025 mehrere Büromöbel im Gesamtwert von 3.000 €. Wenn du sie in den Sammelposten aufnimmst, kannst du jährlich 1/5 (20 %), also 600 € pro Jahr absetzen.
Anschaffungen über 800 € netto (bzw. 952 € brutto) werden in der Regel über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das heißt: Du setzt jedes Jahr nur einen Teil der Anschaffungskosten an. Das Ganze läuft unter AfA (Absetzung für Abnutzung).
Beispiele:
Tipp: Technik wie Laptops, Computer und Software kannst du dank der einjährigen Nutzungsdauer sofort vollständig absetzen.
Seit Mitte 2025 gilt wieder die degressive Abschreibung (AfA) – diese Form hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Investitionsbooster reaktiviert. Damit kannst du im ersten Jahr bis zu 30 % des Restwerts abschreiben (statt linearer Verteilung).
Beispiel:
Ein Regal kostet 1.000 € netto.
So sinkt deine Steuerlast in den ersten Jahren stärker – ein Vorteil, wenn du größere Anschaffungen planst oder viel investierst.
➡️ So geht die Abschreibung für Selbstständige
Welche Büroausstattung kann ich von der Steuer absetzen?
| Was ist absetzbar? | |
| ✅ Möbel Icon: 🪑 oder minimalistisches Möbel-Symbol (Stuhl/Piktogramm) Schreibtisch, Stuhl, Regale und Lampen sind absetzbar, wenn sie beruflich genutzt werden. | ✅ Technik & Geräte Icon: 💻 oder Monitor-Symbol / Computer-Outline Laptop, Monitor, Drucker und Software gelten als Arbeitsmittel. |
| ✅ Büromaterial Icon: ✏️ / 📎 oder Büroklammer-/Stift-Piktogramm Papier, Stifte, Ordner und Verbrauchsmaterial sind sofort absetzbar. | ✅ Pflanzen & Deko Icon: 🌿 / 🌱 oder Blatt-/Pflanzen-Symbol Absetzbar, wenn sie im Arbeitsbereich stehen oder für Videocalls genutzt werden. |
| ✅ Homeoffice-Ausstattung Icon: 🏠💼 (kombiniert) oder kleines „Homeoffice“-Symbol (Haus + Laptop) Arbeitsmittel im Homeoffice sind absetzbar – auch ohne eigenes Arbeitszimmer. | |
| Was ist nicht absetzbar? | |
| ❌ Privat genutzte Deko Icon: 🖼️ oder schlichter Bilderrahmen mit X Private Dekoration erkennt das Finanzamt nicht an. | ❌ Luxus-Kunstwerke Icon: 🎨 oder Kunst-Icon (Palette) mit Strike Originalkunst oder Wertobjekte gelten als private Lebensführung. |
| ❌ Private Möbel Icon: 🛋️ oder Sofa-Piktogramm mit X Wohnzimmermöbel sind nicht absetzbar. |
Auch im Homeoffice kannst du viele Büroanschaffungen steuerlich geltend machen – entscheidend ist, wie du arbeitest und ob du ein separates Arbeitszimmer hast.
Ein häusliches Arbeitszimmer erkennt das Finanzamt nur an, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und räumlich abgetrennt ist. Dann darfst du anteilig folgende Kosten ansetzen:
💬 Beispiel: 15 m² Arbeitszimmer in einer 75 m² Wohnung → 20 % der Wohnkosten absetzbar.
Dazu kommen alle Büroanschaffungen in voller Höhe, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden.
Ohne eigenes Arbeitszimmer kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen: Das sind 6 € pro Tag, maximal kannst du 1.260 € im Jahr geltend machen. Du brauchst keinen Kostennachweis – nur eine Aufzeichnung der Arbeitstage.
💡 Tipp: Auch in diesem Fall darfst du Arbeitsmittel und Ausstattung (Laptop, Bürostuhl, Lampe) zusätzlich absetzen.
Viele nutzen ihren Laptop, Drucker oder Stuhl nicht zu 100 % beruflich. In solchen Fällen kannst du Anschaffungen anteilig absetzen.
Das Finanzamt akzeptiert eine Pauschalaufteilung von 50 %, wenn du glaubhaft machen kannst, dass das Gerät sowohl privat als auch beruflich genutzt wird.
Das Leasing von Büroausstattung ist eine praktische Alternative zum Kauf, weil du keine hohen Anschaffungskosten hast und die laufenden Zahlungen sofort als Betriebsausgabe absetzen kannst. Im Unterschied zum Kauf musst du nichts abschreiben.
Typische Leasingobjekte sind Drucker, Scanner, Monitore oder Bürobeleuchtung. Auch gemietete Ausstattung kannst du vollständig ansetzen – und das ganz ohne AfA oder Anlageverzeichnis. Das gilt sowohl für gemietete Technik als auch für Möbel.
Blumen, Bilder oder Deko schaffen ein angenehmes Arbeitsumfeld – doch steuerlich ist nicht alles erlaubt, was schön aussieht. Ob du Pflanzen oder Kunstgegenstände absetzen darfst, hängt davon ab, ob sie einen betrieblichen Zweck erfüllen oder nur der privaten Verschönerung dienen.
Grundsätzlich gilt: Pflanzen, Blumen oder andere Dekoelemente sind absetzbar, wenn sie betriebliche Funktion haben – also zum Beispiel:
Beispiel: Du kaufst regelmäßig Grünpflanzen für dein Homeoffice oder Studio, um den Raum repräsentativer zu gestalten – etwa für Video-Calls oder Kundentermine. Diese Anschaffung kannst du voll als Betriebsausgabe ansetzen, solange der betriebliche Zweck dokumentiert ist (z. B. Vermerk auf der Rechnung: „Raumgestaltung Büro“).
Tipp: Kaufst du Pflanzen regelmäßig nach, lässt sie pflegen oder mietest sie für deinen Arbeitsbereich, gelten diese Ausgaben als laufende Betriebskosten und sind sofort absetzbar
Bei Kunstgegenständen prüft das Finanzamt besonders genau, ob der betriebliche Bezug erkennbar ist. Das Grundsatzurteil des BFH vom 30.10.1990 (VIII R 42/87) sagt klar: Kunstwerke zur reinen Verschönerung eines privaten Raums sind nicht absetzbar (§ 12 Nr. 1 EStG).
Anders sieht es aus, wenn das Kunstobjekt eine Repräsentationsfunktion hat oder im Kundenbereich sichtbar ist. Dann darfst du es als Büroausstattung oder Dekoration ansetzen – z. B. ein Architekturposter, Druckgrafiken oder Designobjekte mit funktionalem Charakter (z.B. Lampen oder Uhren). Selbst Weihnachtsdeko kann dann aus betrieblichen Anlässsen abgesetzt werden.
Folgende Anschaffungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an:
➡️ Hier findest du weitere ungewöhnliche Dinge, die du von der Steuer absetzen kannst.
Damit das Finanzamt deine Büroausgaben anerkennt, musst du sie in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) richtig eintragen. Das geht einfach, wenn du weißt, welche Kategorie passt und wann du die Ausgabe ansetzen darfst.
| Art der Ausgabe | EÜR (2025) | Beispiel |
| Büromaterial & Verbrauch | Feld 229 – Arbeitsmittel | Papier, Stifte, Druckerpatronen |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) | Feld 132 – GWG nach § 6 Abs. 2 EStG | Bürostuhl, Lampe |
| Abschreibungen (AfA) | Feld 130 bzw. 131 – AfA bewegliche/immaterielle Wirtschaftsgüter | Schreibtisch, Regale |
| Leasing / Miete | Feld 222 – Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter | gemietete Geräte |
| Sonstiges | Feld 229 (Arbeitsmittel) oder 224 (Werbung) – je nach Art | Pflanzen, Deko |
Tipp: Eine Buchhaltungssoftware erkennt die passende Kategorie automatisch und erstellt die EÜR korrekt formatiert fürs Finanzamt.
Für die EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG): Du darfst Ausgaben im Jahr der Zahlung ansetzen – nicht im Jahr der Nutzung.
Beispiel: Du kaufst im Dezember 2025 einen Bürostuhl, bezahlst aber erst im Januar 2026.
→ Dann gehört die Ausgabe in die Steuererklärung 2026, nicht 2025.
Tipp: Bezahle größere Anschaffungen noch im laufenden Jahr, wenn du die Steuerentlastung direkt nutzen möchtest.
Wenn du Anschaffungen über 800 € netto tätigst, musst du sie über die Nutzungsdauer abschreiben.
In deiner EÜR führst du dafür ein Anlageverzeichnis – also eine Liste mit allen Wirtschaftsgütern, ihren Anschaffungskosten, der Nutzungsdauer und den jährlichen Abschreibungsbeträgen. Normalerweise trägst du das alles in die Anlage AVEÜR ein.
Viele Buchhaltungs-Tools (z. B. Accountable, Lexoffice oder sevDesk) erstellen dieses Verzeichnis automatisch. Du musst nur die Anschaffungsart und das Kaufdatum eintragen.
Tipp: Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) kannst du bis zu 50 % geplanter Anschaffungen vorab absetzen, auch wenn du erst in den nächsten drei Jahren investierst. Voraussetzung ist, dass dein Betriebsvermögen weniger als 235.000 € beträgt. Wenn du zum Beispiel planst, 2026 Büroausstattung für 6.000 € zu kaufen, kannst du 2025 bereits 3.000 € steuerlich geltend machen.
Damit das Finanzamt deine Ausgaben anerkennt, brauchst du eine eindeutige Dokumentation.
Das bedeutet konkret:
Beispiel: Auf der Rechnung für eine Lampe steht nur „Design-Leuchte, 249 €“. Schreibe kurz dazu: „Beleuchtung Homeoffice – betriebliche Nutzung“. So erkennt das Finanzamt sofort, dass die Ausgabe zum Arbeitszimmer gehört.
Ob Laptop, Schreibtisch oder Pflanzen – viele Büroanschaffungen lassen sich steuerlich absetzen.
Wichtig ist nur, wie du sie einordnest:
Mit der degressiven AfA (30 %) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) hast du weitere Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken.
Wenn du Anschaffungen dokumentierst, Belege digital aufbewahrst und das Zahlungsdatum beachtest, erkennt das Finanzamt deine Ausgaben in der Regel problemlos an.
💡 Tipp: Mit der Accountable-App kannst du Belege scannen, GWG automatisch erkennen und deine EÜR direkt fürs Finanzamt vorbereiten.
Was zählt zur absetzbaren Büroausstattung?
Dauerhafte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische, Stühle, Regale, Lampen oder Pflanzen. Sie müssen beruflich genutzt werden – nicht privat.
Was kann ich sofort absetzen?
Bis 800 € netto gilt der Sofortabzug als GWG. Teurere Anschaffungen werden über die AfA oder per degressiver Abschreibung verteilt.
Was gilt für Büroausstattung im Homeoffice?
Ein anerkanntes Arbeitszimmer darfst du immer von der Steuer absetzen, alternativ kannst du die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) nutzen. Arbeitsmittel wie Laptop oder Bürostuhl darfst du zusätzlich geltend machen.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladen
Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
Hilfreich
Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...
Mehr erfahrenSteuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...
Mehr erfahrenJeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...
Mehr erfahrenFür mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.
Ardalan Zamanimehr
Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!
Viktor Rosin
Sehr freundlich und gezielte , verständliche Angaben und Erklärungen
Pascal Koopmann
Auf meine Anfrage habe ich sehr schnell eine sehr nette und kompetente Antwort bekommen. Die Mitarbeiterin hat mein als Verbesserungsvorschlag weitergegeben - und schon nach kurzer Zeit kam die Antwort, dass das entsprechende Feature eingearbeitet wurde. Tolle Arbeit!
Dr. Annika Krummacher
Sehr nette und kompetente Beratung - vielen Dank!
Annika Schirmer
Sehr gute App sehr einfach zu verstehen und leichte Bedienung
Johannes Sen
Schnelle Antwort mit Hilfestellung die das Problem sofort gelöst hat. Danke
Albert Friedrich Vontz
Meine Erfahrung mit Accountable ist wirklich klasse! Alles ist sehr übersichtlich und gut strukturiert und das Wichtigste: es funktioniert wie es soll! Es gibt online Webinare, einen KI Steuerberater der Zugriff auf die persönlichen Dokumente hat und die Steuer Coaches von welchen ich extrem begeistert bin. Sehr klare, ausführliche, vorausschauende und freundliche Antworten auf meine Fragen. Als selbsständiger Dienstleister fühle ich mich sehr gut aufgehoben und kann Accountable nur empfehlen.
Sven Schöffel
Ich finde es gut, dass ich als Kunde des Max Plans jetzt deutlich schnellere Antworten bekomme. Das war eine Zeit lang nicht zuverlässig so, umso positiver fällt mir die Verbesserung auf. Die Steuer Coaches sind stets bemüht zu helfen. Sie antworten freundlich, klar und lösungsorientiert. Ich bin damit wirklich sehr happy. Für mich war es außerdem die beste Entscheidung, meine Steuer selbst zu machen. Ich habe jetzt mehr Überblick über meine Zahlen und verstehe die Abläufe besser. Dadurch fühle ich mich deutlich sicherer, auch in der Kommunikation mit den Steuerbehörden. Ich kann Rückfragen schneller einordnen und gezielter reagieren. Das nimmt mir viel Stress und gibt mir das Gefühl, die Kontrolle zu haben. Der Live Call ist ein sinnvoller Zusatz. Du kannst offene Punkte direkt klären, ohne lange hin und her zu schreiben. Das spart Zeit und bringt schnell Klarheit. Fazit: Liebs 😊
Marco Richter
Top Team! Top Service!
Anonym