Zurzeit erhalten viele Selbstständige und Freelancer:innen Post, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt. Besonders häufig handelt es sich dabei um Spam-E-Mails oder Fake-Mails vom BZSt. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick seriös, enthalten echte Logos und setzen Empfänger:innen mit kurzen Fristen unter Druck.
Doch Vorsicht: In vielen Fällen handelt es sich um gezielte Betrugsversuche. In diesem Ratgeber erfährst du, woran du falsche BZSt-Post erkennst, welche Maschen es gibt und wie du richtig reagierst, bevor Geld oder sensible Daten verloren gehen.
Stell dir vor, du öffnest deine Post und findest ein offizielles Schreiben mit dem Logo des Bundeszentralamt für Steuern. Dein Name steht korrekt im Adressfeld, das Schreiben wirkt seriös, sogar ein Aktenzeichen ist angegeben.
Im Text heißt es, deine Steuererklärung für 2023 sei zu spät eingegangen. Deshalb seien nun Verzugszinsen und ein Verspätungszuschlag fällig. Der Betrag: etwas über 300 Euro. Du sollst ihn innerhalb von zwei Tagen überweisen, sonst drohten weitere Maßnahmen.
Verständlich, dass viele Empfänger:innen in diesem Moment verunsichert reagieren. Die Vorwürfe klingen plausibel, die Frist ist knapp, und niemand möchte Ärger mit den Steuerbehörden riskieren. Genau auf diese Unsicherheit setzen Betrüger.
Denn: Solche Schreiben stammen nicht vom BZSt, auch wenn sie auf den ersten Blick echt aussehen.
➡️Fehler in der Steuererklärung: Was nun?
Viele Leser:innen stoßen zuerst auf eine verdächtige Mail von BZSt, die angeblich auf ein offenes Verfahren oder eine neue Mitteilung hinweist. Häufig handelt es sich dabei um Spam oder gezielte Betrugsmails, die Empfänger:innen unter Druck setzen sollen. Das Problem: Die gefälschte BZSt-Post ist oft gut gemacht. Logos, Aktenzeichen und juristisch klingende Formulierungen wirken auf den ersten Blick glaubwürdig. Entscheidend sind die Details. Wenn du sie kennst, kannst du Betrugsversuche schnell enttarnen.
Ein zentraler Prüfpunkt ist die Zuständigkeit. Das BZSt ist nicht für individuelle Steuererklärungen, Steuerbescheide oder Nachzahlungen zuständig. Auch Verspätungszuschläge oder Verzugszinsen werden dort nicht festgesetzt.
Wird in der Post behauptet, das Finanzamt habe das BZSt „beauftragt“, den Fall zu übernehmen, ist das fachlich falsch. Solche Formulierungen werden gezielt genutzt, um Seriosität vorzutäuschen.
Auch ungewöhnlich platzierte oder frei erfundene Aktenzeichen sind ein Warnsignal. Bei echten Schreiben sind diese klar und einheitlich im Briefkopf oder in der Betreffzeile aufgeführt.
➡️Finanzamt und Bundeszentralamt für Steuern: Das sind die Unterschiede
Echte Steuerpost ist immer personalisiert. Dein Name und deine Steuer-ID sind dem Finanzamt bekannt und werden in der Regel auch verwendet.
Typische Warnsignale sind:
Auch formale Ungereimtheiten solltest du ernst nehmen. Widersprüchliche Datumsangaben, unterschiedliche Briefbögen auf mehreren Seiten oder wechselnde Fußzeilen sprechen klar gegen echte Behördenpost. Öffentliche Stellen arbeiten mit standardisierten Vorlagen.
Betrüger setzen gezielt auf Zeitdruck. Häufig bleiben nur ein oder zwei Tage, um eine angeblich offene Forderung zu begleichen. Zusätzlich werden Drohungen mit Pfändung oder weiteren Strafen ausgesprochen.
Das ist untypisch. Echte Steuerforderungen:
Auffällig ist auch, wenn Strafbegriffe wie Verspätungszuschlag oder Verzugszinsen pauschal genannt werden, ohne dass ein formeller Bescheid vorliegt. Solche Beträge werden nicht per Rechnung eingefordert.
➡️Steuererklärung für Selbstständige: Was tun, wenn du die Frist verpasst hast?
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Ein besonders wichtiger Punkt sind die Zahlungsangaben. Zahlungen an Bundesbehörden erfolgen ausschließlich auf inländische Konten der Bundeskasse. Eine IBAN, die nicht mit „DE“ beginnt, ist ein klares Betrugsmerkmal.
Auch der Verwendungszweck liefert Hinweise. Bei echter Steuerpost ist eindeutig angegeben, ob die Steuer-ID oder ein Aktenzeichen zu verwenden ist. Fehlt diese Angabe oder wirkt sie beliebig, solltest du misstrauisch sein.
Neuere Betrugsfälle enthalten zusätzlich QR-Codes, die angeblich zur Zahlung oder zu weiteren Informationen führen. Solche Codes sind bei echter Steuerpost unüblich und können auf Phishing-Webseiten weiterleiten.
Das Bundeszentralamt für Steuern selbst warnt ausdrücklich vor dieser und weiteren Maschen und stellt klar, dass derzeit zahlreiche Betrugsversuche in seinem Namen im Umlauf sind – per Briefpost, E-Mail und teilweise auch per SMS.
Auf der Website des BZSt sind eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsversuche dokumentiert. Sie unterscheiden sich im Detail, folgen aber immer demselben Ziel: Empfänger:innen sollen vorschnell zahlen oder sensible Daten preisgeben.
| 🧾 Ordnungsgeld & Verspätungszuschlag Angeblich wegen verspäteter Steuererklärung | 💶 Fake-Rechnung PDF mit Zahlungsaufforderung |
| 🔐 IBAN-Verifizierung Aufforderung zur Bestätigung von Bankdaten | 💸 Steuererstattung „Geld zurück – bitte Daten eingeben“ |
| 🔗 Portal-Mitteilung Link zu angeblicher BZSt- oder ELSTER-Seite | |
Besonders verbreitet ist aktuell Spam im Zusammenhang mit dem angeblichen BZSt-Online-Portal. In diesen Fällen wird behauptet, es liege eine neue Mitteilung vor, die nur über einen externen Link abrufbar sei.
Ebenfalls häufig sind Schreiben, in denen behauptet wird, es liege ein Ordnungsgeldverfahren oder ein Verspätungszuschlag vor – etwa wegen angeblich verspäteter Steuererklärungen oder fehlender Umsatzmeldungen.
Die Schreiben klingen juristisch korrekt, beziehen sich auf Gesetze und nennen konkrete Beträge. Tatsächlich sind diese Vorwürfe frei erfunden. Das BZSt ist für solche Verfahren nicht zuständig, auch wenn es im Text anders dargestellt wird.
In vielen Fällen enthalten E-Mails oder Briefe einen angeblichen Bescheid oder eine Rechnung als PDF. Diese Dokumente wirken professionell, enthalten Logos, Aktenzeichen und teils sogar mehrseitige Anlagen.
Auffällig ist jedoch: Es handelt sich nicht um formelle Steuerbescheide, sondern um reine Zahlungsaufforderungen, oft mit sehr kurzer Frist. Genau das ist untypisch für echte Steuerverfahren.
Eine weitere Masche: Empfänger:innen sollen ihre Bankverbindung bestätigen, um angeblich einen Bescheid zu erhalten oder eine Abbuchung zu ermöglichen.
Die Aufforderung erfolgt häufig über einen Link oder QR-Code, der auf eine täuschend echt gestaltete Phishing-Seite führt. Dort werden sensible Daten abgefragt, die später missbraucht werden können.
Auch positive Nachrichten werden genutzt. In diesen Fällen wird behauptet, es liege eine Steuererstattung oder eine neue Mitteilung im BZSt-Onlineportal vor.
Der Zugriff sei angeblich nur über einen Link möglich. Tatsächlich führen diese Links nicht auf offizielle Seiten, sondern auf betrügerische Nachbildungen bekannter Portale.
Relativ neu sind Phishing-Mails mit Bezug auf Kryptovermögen oder neue EU-Richtlinien. Die Schreiben erwecken den Eindruck, es bestünden Meldepflichten oder Abweichungen, die dringend geklärt werden müssten.
Auch hier gilt: Das BZSt fordert solche Angaben nicht per E-Mail oder Link an. Die technische und sprachliche Aufmachung soll lediglich Seriosität vortäuschen.
➡️ Die vollständige Liste wird vom Bundeszentralamt für Steuern laufend aktualisiert.
Selbstständige geraten bei Betrugsversuchen rund um Steuerpost besonders häufig ins Visier. Das liegt nicht an mangelnder Sorgfalt, sondern an der Lebensrealität unternehmerischer Arbeit.
Viele Selbstständige stehen regelmäßig mit Steuerbehörden in Kontakt. Steuererklärungen, Fristen, Vorauszahlungen oder Nachfragen gehören zum Alltag. Genau diese Routine nutzen Betrüger aus. Ein Schreiben mit steuerlichem Bezug wirkt deshalb oft zunächst plausibel.
💡 Hinweis: In gefälschter BZSt-Post werden gezielt Fachbegriffe und Gesetzesbezüge verwendet. Begriffe wie Verspätungszuschlag, Ordnungsgeld oder Verzugszinsen sind real – werden aber bewusst aus dem Zusammenhang gerissen. Ohne tieferes Prüfen entsteht schnell der Eindruck, man habe etwas übersehen.
Ein weiterer Faktor ist der moderate Forderungsbetrag. Summen zwischen 300 und 400 Euro wirken unangenehm, aber lösbar. Viele denken: „Bevor ich Ärger bekomme, zahle ich lieber schnell.“ Genau darauf zielen diese Schreiben ab.
Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Dinge zusammenkommen:
In solchen Momenten fällt es schwer, ruhig zu bleiben und formale Details zu prüfen. Betrüger setzen gezielt auf diese Mischung aus Stress, Autorität und Zeitdruck.
➡️Zu hohe Steuervorauszahlung? So kannst du sie beim Finanzamt anpassen lassen
Wenn ein Schreiben Druck macht oder dir ungewöhnlich vorkommt, ist vor allem eines wichtig: nicht vorschnell reagieren. Das BZSt gibt klare Handlungsempfehlungen, wie du Betrugsversuche sicher entschärfen kannst.
Auch wenn Fristen sehr kurz gesetzt sind: Zahle nicht sofort. Echte steuerliche Forderungen lassen sich prüfen, einordnen und notfalls anfechten. Zeitdruck ist ein typisches Mittel von Betrügern – kein Zeichen für Dringlichkeit.
Öffne keine Links und scanne keine QR-Codes, die dich zu Zahlungen oder Dateneingaben auffordern. Auch PDF-Anhänge können manipuliert sein. Behörden kommunizieren in der Regel über Briefe oder über Online-Portale, die du selbst aufrufst – nicht über solche Umwege.
Wenn du unsicher bist, ruf beim zuständigen Finanzamt an und frage nach, ob der Vorgang bekannt ist. Ein kurzes Gespräch bringt meist schnell Klarheit – und verhindert teure Fehlentscheidungen.
Wichtig: Nutze nicht die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten, sondern offizielle Telefonnummern.
Solltest du bereits gezahlt oder persönliche Daten weitergegeben haben:
💡 Tipp: Je früher du reagierst, desto besser lassen sich weitere Schäden begrenzen.
Gefälschte Post im Namen des Bundeszentralamt für Steuern setzt gezielt auf Autorität und Zeitdruck. Logos, Fachbegriffe und kurze Fristen sollen Empfänger:innen dazu bringen, schnell zu zahlen oder Daten preiszugeben.
Wer weiß, wofür das BZSt tatsächlich zuständig ist, und typische Warnsignale kennt, kann Betrugsversuche jedoch gut erkennen. Im Zweifel gilt immer: nicht überstürzt handeln, sondern prüfen und nachfragen. Ein kurzer Anruf beim zuständigen Finanzamt ist oft der einfachste Weg, um Klarheit zu schaffen – und schützt vor unnötigen finanziellen Verlusten.
➡️Achtung, Abzocke! Betrug mit gefälschten Handelsregister-Rechnungen
Kann das BZSt Verspätungszuschläge oder Verzugszinsen verlangen?
Nein. Verspätungszuschläge, Verzugszinsen und Steuerbescheide werden ausschließlich vom zuständigen Finanzamt festgesetzt – nicht vom BZSt.
Meldet sich das BZSt per E-Mail oder SMS mit Zahlungsaufforderungen?
Nein. So eine SMS oder Mail ist nur Spam. Das BZSt fordert keine Zahlungen per E-Mail, SMS, Link oder QR-Code an. Solche Nachrichten sind ein klares Warnsignal.
Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ein Schreiben echt ist?
Zahle nicht vorschnell. Prüfe Absender, Fristen und Zuständigkeit und frage direkt beim Finanzamt nach, ob der Vorgang bekannt ist.
Was mache ich, wenn ich bereits gezahlt oder Daten weitergegeben habe?
Informiere umgehend deine Bank, erstatte Anzeige bei der Polizei und sichere alle Unterlagen. Je schneller du reagierst, desto besser lassen sich weitere Schäden begrenzen.
| ❌ Typische Warnsignale - sehr kurze Zahlungsfrist (1–2 Tage) - Drohung mit Pfändung oder Strafen - Zahlung auf ausländische IBAN - QR-Code oder Zahlungslink enthalten - allgemeine Anrede („Sehr geehrte Steuerzahlerin …“) - Rechnung statt offizieller Bescheid - widersprüchliche Datumsangaben | ✅ So sieht echte Steuerpost aus - personalisierte Anrede - klare Zuständigkeit - längere Fristen - Rechtsbehelfsbelehrung - eindeutige Zahlungsangaben - keine QR-Codes |
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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