Kapitel vier befasst sich mit einem der wohl bedeutendsten Themen, das jede:n Freelancer:in betrifft: Steuern! Denn wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, übernimmst du nicht nur die Verantwortung für deine eigenen geschäftlichen Entscheidungen, sondern stehst auch vor der Herausforderung, dich mit den vielschichtigen und oft undurchsichtigen steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen.
Das deutsche Steuersystem mit all seinen Regelungen, Vorschriften und Fristen mag auf den ersten Blick abschreckend wirken. Aber keine Sorge, mit dem richtigen Wissen und einer klaren Struktur lassen sich auch diese Hürden meistern. In diesem Kapitel führen wir dich daher Schritt für Schritt durch die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die du als Freelancer:in kennen solltest.
Vom Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die für dich relevant sind, bis hin zu den wichtigsten Fristen, die es zu beachten gilt – hier findest du alles, was du brauchst, um deine steuerlichen Verpflichtungen sicher zu erfüllen und keine Fehler zu machen.
Außerdem beleuchten wir, wie du deine Einkünfte richtig versteuerst, und geben dir nicht nur Tipps, wie du die häufigsten Fehler vermeidest, sondern auch, wie du bereits begangene Fehler nachträglich korrigieren kannst.
Zu guter Letzt geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben. Denn Arbeitsmittel wie dein Laptop oder dein Diensthandy, aber auch Reisekosten und Geschäftsessen können deine Steuerlast erheblich senken – vorausgesetzt, du weißt genau, wie du sie richtig geltend machst.
Wenn du dich in Deutschland als Freelancer:in selbstständig machst, werden im Wesentlichen drei Steuern relevant:
1) Einkommensteuer
Als Freelancer:in musst du auf deinen im Kalenderjahr erzielten Gewinn Einkommensteuer zahlen. Die Berechnung erfolgt über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und das Ergebnis wird in der Anlage G deiner Einkommensteuererklärung angegeben.
2) Umsatzsteuer
Darüber hinaus musst du als Freelancer:in Umsatzsteuer auf deine Leistungen erheben. Je nach Art deiner Leistung gilt entweder der Regelsteuersatz oder ein ermäßigter Steuersatz. Die Umsatzsteuer wird auf deinen Rechnungen ausgewiesen und muss regelmäßig über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt werden.
Wenn dein Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kannst du in diesem Zusammenhang die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer:in bist du von der Umsatzsteuer befreit und musst diese auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen.
3) Gewerbesteuer
Bei gewerblicher Tätigkeit fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der dein Unternehmen seinen Sitz hat, und muss – wie die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung – einmal jährlich abgegeben werden.
Sonderfall: Lohnsteuer bei Mitarbeiter:innen
Die Lohnsteuer wird für dich als Freelancer:in erst dann relevant, wenn du Mitarbeiter:innen einstellst. Abhängig von der Höhe des Einkommens, der Steuerklasse und vielen anderen Aspekten wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Wenn du als angehende:r Freelancer:in darüber nachdenkst, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll sein könnte, gibt es einige Punkte, die du beachten solltest. Die wichtigsten Vor- und Nachteile, die dir bei deiner Entscheidung helfen können, sind:
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, solltest du von den Vor- und Nachteilen abhängig machen, die mit ihr für deine individuelle Geschäftstätigkeit verbunden sind.
Insbesondere zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit und/oder wenn dein Umsatz innerhalb der festgelegten Umsatzgrenzen liegt, kann die Kleinunternehmerregelung eine attraktive Option sein. Sie reduziert deinen Verwaltungsaufwand erheblich, da du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder -vorauszahlungen abgeben musst – das kann dir helfen, dich auf den Aufbau deines Unternehmens zu konzentrieren.
Wenn du jedoch planst, schnell zu wachsen oder größere Investitionen zu tätigen, kann es sinnvoller sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Verzichtest du zu Beginn deiner Selbstständigkeit auf die Kleinunternehmerregelung, gilt diese Entscheidung für fünf Jahre. So kannst du von Anfang an die Vorsteuer abziehen und musst dich nicht an Umsatzgrenzen halten.
Wenn du vom Ausland aus als Freelancer:in arbeiten möchtest, gibt es einige wichtige steuerliche Aspekte, die du beachten solltest. Deine steuerliche Situation hängt dabei stark davon ab, ob du deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hast oder nicht:
Wenn du (vorübergehend) im Ausland arbeitest, aber deinen Wohnsitz in Deutschland beibehältst, bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du dein weltweites Einkommen in Deutschland versteuern und in der Steuererklärung angeben musst – unabhängig davon, wo du es verdienst.
Wichtig: Informiere dich über die Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit vielen Ländern hat. Diese Abkommen können verhindern, dass du auf das gleiche Einkommen in zwei Ländern Steuern zahlst.
Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst und dich dort länger als 183 Tage im Jahr aufhältst, kann sich dein steuerlicher Wohnsitz verlagern. In diesem Fall bist du in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig, das heißt, du musst hier nur noch deine Einkünfte aus Deutschland versteuern.
Steuerpflicht und Sozialversicherung
Unabhängig von deinem Wohnsitz musst du auch deine Sozialversicherungspflichten im Auge behalten. Als Freelancer:in bist du nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland versichert, und es kann notwendig sein, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder dich freiwillig gesetzlich zu versichern. Das ist besonders dann wichtig, wenn du keinen festen Wohnsitz in einem EU-Land hast.
Wenn du im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit planst, deine Leistungen über Plattformen wie Fiverr.com anzubieten, haben wir hierzu die wichtigsten steuerlichen Aspekte und Schritte zusammengefasst:
1. Dokumentation deiner Einnahmen
Zunächst ist es wichtig, dass du alle deine Einnahmen genau dokumentierst. Fiverr bietet zwar keine klassischen Kontoauszüge an, aber du kannst für abgeschlossene Geschäftsjahre jährliche Verdienstbescheinigungen von Fiverr anfordern oder alternativ einzelne Rechnungen an Fiverr ausstellen, um deine Einnahmen nachzuweisen. Außerdem kannst du in deinem Profil eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Übersicht über deine Einnahmen erstellen und herunterladen.
2. Einkommensteuer
Deine Einkünfte aus Fiverr müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden alle deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erfasst und die Einkommensteuer berechnet.
3. Gewerbesteuer
Ist deine selbstständige Tätigkeit gewerblich (§ 15 EStG), musst du zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben und Gewerbesteuer zahlen – wenn dein Gewerbeertrag die entsprechende Freigrenze überschreitet.
3. Umsatzsteuer
Grundsätzlich musst du – sofern du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst – auf deine in Deutschland erzielten Umsätze die gesetzliche Umsatzsteuer aufschlagen, vereinnahmen und über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen. Bei Fiverr stellt sich nun das Problem, dass du als Fiverr-Seller oft keine direkten Rechnungen an den:die Käufer:in ausstellst und nicht identifiziert werden kann, in welchem Land diese:r seinen:ihren Sitz hat. Derzeit wird davon ausgegangen, dass Fiverr selbst der Leistungsempfänger ist und aufgrund seines Sitzes in den USA deine Einnahmen in einem Drittland anfallen, sodass deine Einnahmen umsatzsteuerfrei wären.
Wichtig: Diese Rechtsauffassung kann sich ändern! Es ist daher ratsam, sie zum Zeitpunkt deiner geplanten Tätigkeit erneut zu prüfen.
4. Gewerbesteuer
Wenn dein Gewerbeertrag die entsprechende Freigrenze übersteigt, musst du zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben und Gewerbesteuern zahlen. Diese Steuer betrifft alle deine jährlichen Einkünfte aus deiner selbstständigen gewerblichen Tätigkeit.
Das Ausfüllen deiner Steuererklärung kann für dich als Freelancer:in aufgrund der Vielzahl an Formularen am Anfang etwas unübersichtlich erscheinen. Um dir dabei zu helfen, dich bei deiner Steuererklärung zurechtzufinden, geben wir dir hier einen Überblick über die wichtigsten Formulare:
Damit du beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nichts vergisst, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, die dir durch den Prozess hilft.
Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gibt es – neben Rechtschreibfehlern oder vergessenen Feldern – einige häufige Fehler:
Wenn du einen Fehler in deiner Steuererklärung entdeckst, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich zu korrigieren. Das Vorgehen hängt davon ab, ob du deinen Steuerbescheid bereits erhalten hast oder nicht.
Falls du den Steuerbescheid noch nicht erhalten hast:
Solange du noch keinen Steuerbescheid erhalten hast, kannst du eine berichtigte Steuererklärung einreichen. Du kannst dich mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um auf den Fehler hinzuweisen und die Bearbeitung deiner Steuererklärung zu stoppen, damit du eine überarbeitete Steuererklärung einreichen kannst. So hast du die Möglichkeit, die Fehler zu korrigieren, bevor der Steuerbescheid erstellt wird.
Falls du bereits einen Steuerbescheid erhalten hast:
Hier hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1) Einspruch gegen den Steuerbescheid: Du kannst innerhalb der ersten vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und sollte den Fehler und die gewünschten Korrekturen in der Steuererklärung genau beschreiben. Wird deinem Einspruch stattgegeben, erhältst du einen geänderten Steuerbescheid.
2) Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 AO): Alternativ kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids stellen. Diesen Antrag kannst du auch dann stellen, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist, sofern der Fehler zu deinem Nachteil ausgelegt wurde.
Allgemeine Tipps:
Um bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder bei anderen steuerlichen Nachfragen jederzeit alle erforderlichen Unterlagen vorweisen zu können, gelten für dich als Freelancer:in zwei wichtige Fristen zur Aufbewahrung von Steuerdokumenten:
Zu den Unterlagen, die du zehn Jahre lang aufbewahren musst, gehören:
Unter die Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren fallen Dokumente wie:
Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Erstellt du z. B. im Laufe des Jahres 2024 eine Steuererklärung für das Jahr 2023, beginnt die zehnjährige Aufbewahrungsfrist erst mit dem 1. Januar 2025 und endet mit dem 31. Dezember 2035.
Im Zweifelsfall solltest du dich immer für die längere Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren entscheiden, um auf der sicheren Seite zu sein. Wichtig ist zudem, dass die Unterlagen unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar und gut lesbar aufbewahrt werden. Digitale Lösungen können hier hilfreich sein, da sie eine einfache und digitale Speicherung der Nachweise und Belege ermöglichen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss je nach Höhe deines Umsatzes monatlich, vierteljährlich oder jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Die genauen Fristen legt dein zuständiges Finanzamt fest, in der Regel gilt bei monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldung jedoch der 10. des Folgemonats als Abgabe- und Zahlungsfrist.
Für die eigentliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kannst du ganz unkompliziert das ELSTER-Portal nutzen. So geht’s:
Wenn du dich selbstständig machst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du Arbeitsmittel wie Laptop, Diensthandy und Drucker von der Steuer absetzen kannst, um deine steuerliche Belastung zu senken.
Laptop und Computer:
Für Laptops und Computer, die du für deine selbstständige Tätigkeit benötigst, kannst du die Kosten vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Laptop oder Computer fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
Wenn du den Laptop sowohl privat als auch beruflich nutzt, ist die prozentuale Nutzung entscheidend. Bei einer beruflichen Nutzung von über 90 % kannst du die Kosten vollständig absetzen. Liegt die Nutzung darunter, musst du die Kosten anteilig ansetzen.
Diensthandy und Internet:
Ähnlich verhält es sich mit einem Diensthandy. Wenn du ein separates Handy ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, kannst du die Kosten dafür vollständig absetzen.
Nutzt du dein privates Handy auch beruflich, musst du die Kosten aufteilen, basierend auf der prozentualen Nutzung für berufliche Zwecke.
Für das Internet gilt dasselbe: Wenn du eine getrennte berufliche Internetverbindung hast, sind die Kosten voll absetzbar. Bei gemischter Nutzung musst du die Kosten entsprechend der Nutzung aufteilen.
Drucker und weitere Arbeitsmittel:
Kosten für Drucker und andere Arbeitsmittel, die du für deine Tätigkeit anschaffst, sind ebenfalls absetzbar. Wenn diese Arbeitsmittel ausschließlich beruflich genutzt werden, kannst du die vollen Kosten in der Steuererklärung angeben. Bei gemischter Nutzung gilt wieder die Regelung der prozentualen Aufteilung.
Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, da diese als Nachweis für das Finanzamt dienen. Zudem solltest du darauf achten, dass du die Nutzung der Arbeitsmittel klar dokumentierst, besonders wenn eine private Nutzung vorliegt.
Wenn du dich selbstständig machst und von zu Hause aus arbeiten möchtest, hast du die Möglichkeit, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen – das kann erheblich zur Senkung deiner Steuerlast beitragen. Die Absetzbarkeit hängt jedoch von bestimmten Voraussetzungen ab, die erfüllt sein müssen.
Kriterien für die Anerkennung des Arbeitszimmers:
Damit das Finanzamt dein Arbeitszimmer anerkennt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Abzugsfähige Kosten:
Zu den absetzbaren Kosten gehören nicht nur die Miete, sondern auch Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Reinigung, Grundsteuer und anteilige Abschreibungen für Renovierungen. Die Berechnung der absetzbaren Kosten basiert auf dem prozentualen Anteil der Fläche des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche.
Die Kosten für das Arbeitszimmer können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Belege und Dokumentation:
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese zur Überprüfung der Angaben anfordern kann. Dazu gehören Mietverträge, Rechnungen für Möbel oder technische Geräte und Belege über laufende Kosten.
Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer:
Eine alternative Möglichkeit, die Arbeit von zu Hause aus steuerlich geltend zu machen, ist die so genannte Home-Office-Pauschale. Mit dieser Pauschale kannst du für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause arbeitest, einen bestimmten Betrag bis zu einer jährlichen Höchstgrenze absetzen. Diese Regelung ist besonders praktisch, da sie keine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten erfordert. Ein gleichzeitiger Abzug der Home-Office-Pauschale und des häuslichen Arbeitszimmers ist jedoch nicht möglich.
Wenn du dich selbstständig machst und einen Arbeitsplatz in einem Coworking Space mietest, gibt es gute Nachrichten für dich: Du kannst auch diese Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Damit ist nicht nur die Miete für den eigentlichen Arbeitsplatz gemeint, sondern auch zusätzliche Kosten, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen.
Coworking Space absetzen:
Zunächst ist es wichtig, alle Kosten, die direkt mit dem Arbeitsplatz im Coworking Space zusammenhängen, klar zu dokumentieren. Zu den absetzbaren Kosten gehören:
Fahrtkosten zum Arbeitsplatz absetzen:
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Fahrtkosten. Wenn du regelmäßig zwischen deinem Wohnort und dem Coworking Space pendelst, kannst du auch diese Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für Fahrten mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit deinem privaten Auto. Die Fahrtkosten kannst du ganz einfach mit der Kilometerpauschale in der Einkommensteuererklärung abrechnen.
Verpflegungspauschale absetzen:
Wenn du im Coworking Space mehr als 8 Stunden von deiner regulären Betriebsstätte (z. B. deinem häuslichen Arbeitszimmer) abwesend bist, kannst du auch eine Verpflegungspauschale von 14 Euro als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen.
Um dein Auto und Dienstfahrrad steuerlich abzusetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Nutzung und Art des Fahrzeugs variieren.
Auto als Betriebsausgabe:
Wenn du dein Auto sowohl beruflich als auch privat nutzt, kannst du die Kosten anteilig als Betriebsausgaben absetzen. Die Herausforderung besteht darin, die berufliche von der privaten Nutzung klar zu trennen. Hierfür gibt es zwei Methoden: die 1-%-Regelung und das Führen eines Fahrtenbuchs.
Dienstfahrrad steuerlich absetzen:
Für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes, die beruflich genutzt werden, gelten ebenfalls steuerliche Vorteile.
Die Anschaffungskosten können dann entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Fahrrädern, die weniger als 1.000 Euro kosten, ist sogar eine sofortige Abschreibung möglich.
Wichtig zu beachten:
Wenn du dich selbstständig machst und oft beruflich unterwegs bist, kannst du deine Reisekosten steuerlich absetzen. Dies umfasst verschiedene Arten von Ausgaben, die während der Geschäftsreisen anfallen.
Absetzbare Reisekosten
Zu den absetzbaren Reisekosten gehören:
Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Reisekosten
Reisekosten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
Geschäftsessen sind ein wichtiger Bestandteil des geschäftlichen Netzwerkens und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Wenn du dich selbstständig machst, ist es wichtig zu verstehen, wie du diese Kosten korrekt in deiner Steuererklärung angibst.
Abzugsfähige Kosten:
Als Freelancer:in kannst du 70 Prozent der Bewirtungskosten von der Steuer absetzen. Die restlichen 30 Prozent gelten als privat veranlasst. Dies gilt allerdings nur, wenn das Geschäftsessen in einem Restaurant stattfindet. Auch die in den Bewirtungskosten enthaltene Vorsteuer kann nur anteilig (entsprechend 70 % der Betriebsausgaben) beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Die abzugsfähigen Bewirtungskosten trägst du in der Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) deiner Einkommensteuererklärung ein.
Nachweis der Geschäftsmäßigkeit
Zunächst müssen die Kosten für Geschäftsessen einen klaren beruflichen Bezug haben. Typische Anlässe sind z. B. Vertragsverhandlungen, Kund:innenpflege, Projektbesprechungen oder Netzwerkveranstaltungen.
Weitere Voraussetzungen zur Absetzbarkeit des Geschäftsessens
Damit das Finanzamt ein Geschäftsessen anerkennt, gibt es darüber hinaus einige weitere wichtige Besonderheiten:
Bewirtungsbeleg und Dokumentation
Ein wichtiger Punkt für die Abzugsfähigkeit deines Geschäftsessens ist die Dokumentation, um nachweisen zu können, dass das Essen tatsächlich aus geschäftlichen Gründen stattgefunden hat. Dazu gehört, dass du dir vom Restaurant einen Bewirtungsbeleg ausstellen lässt. Das Finanzamt verlangt dazu folgende Angaben:
1. Relevante Steuern im Blick behalten
Mach dich mit den Grundlagen der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer vertraut.
2. Kleinunternehmerregelung prüfen
Überlege, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist, und erwäge die Vor- und Nachteile basierend auf deinem erwarteten Jahresumsatz und deinen betrieblichen Ausgaben.
3. Internationale Einkünfte versteuern
Informiere dich über die steuerlichen Pflichten, wenn du aus dem Ausland arbeitest:
4. Einnahmen von Online-Plattformen korrekt versteuern
Dokumentiere alle Einnahmen von Plattformen wie Fiverr sorgfältig. Achte darauf, diese in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben und die entsprechenden Regelungen zur Umsatzsteuer zu beachten.
5. Die richtigen Steuerformulare nutzen
Lerne die relevanten Formulare für deine Steuererklärung kennen:
6. Fehler im Fragebogen vermeiden
Achte darauf, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genau und korrekt auszufüllen, um spätere Korrekturen oder Missverständnisse zu vermeiden.
7. Fehler in der Steuererklärung korrigieren
Wenn du einen Fehler entdeckst:
8. Steuerunterlagen richtig aufbewahren
Halte die Fristen zur Aufbewahrung deiner Dokumente ein:
9. Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig abgeben
Reiche deine Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig und pünktlich ein und beachte die Abgabefristen (meist der 10. des Folgemonats).
10. Arbeitsmittel richtig absetzen
Nutze die Möglichkeit, Arbeitsmittel wie Laptops, Diensthandys und Drucker steuerlich abzusetzen und achte darauf, den Anteil der privaten Nutzung korrekt anzugeben.
11. Häusliches Arbeitszimmer
Falls du ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, stelle sicher, dass es den steuerlichen Anforderungen entspricht (eigener Raum, überwiegend beruflich genutzt). Alternativ kannst du die Home-Office-Pauschale in Anspruch nehmen.
12. Kosten für Coworking Spaces geltend machen
Setze die Kosten für einen Arbeitsplatz im Coworking Space ab, einschließlich aller zugehörigen Ausgaben, wie z. B. Kosten für den Druckservice oder Besprechungsräume. Denke auch an die Absetzbarkeit von Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen.
13. Fahrzeugkosten richtig absetzen
Berücksichtige die Möglichkeit, dein Auto und/oder Dienstfahrrad abhängig von der Nutzungshäufigkeit und -art steuerlich geltend zu machen. Wenn du dein Auto oder Dienstfahrrad sowohl privat als auch beruflich nutzt, kannst du die Kosten anteilig absetzen. Führe ein Fahrtenbuch oder nutze die 1-%-Regelung.
14. Reisekosten sorgfältig dokumentieren
Setze Reisekosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten ab, sofern sie einen beruflichen Bezug haben. Halte alle Belege gut geordnet bereit.
15. Geschäftsessen korrekt absetzen
Setze 70 % der Kosten für Geschäftsessen ab und dokumentiere den geschäftlichen Anlass genau. Bewahre alle Belege sorgfältig auf, um den beruflichen Hintergrund nachweisen zu können.
Hier geht's zu den ersten Kapiteln:
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
Hilfreich
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Marco Richter
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Anonym