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Was ein Einkommensteuerbescheid ist und worauf du achten musst

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Dezember 9, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Du hast deine Steuererklärung abgegeben – und dann flattert der Einkommensteuerbescheid ins Haus. Doch was ist der Einkommenssteuerbescheid eigentlich?

Auf den ersten Blick sieht er ziemlich kompliziert aus. In Wahrheit ist er nur eine klare Übersicht über deine steuerliche Situation im vergangenen Jahr. Der Bescheid zeigt dir, ob du Steuern nachzahlen musst oder eine Rückerstattung bekommst – und enthält viele weitere Informationen, die für Selbstständige, Freelancer und Gründer:innen wichtig sind. 

Einkommensteuerbescheid – kurz zusammengefasst

  • Der Bescheid zeigt, ob du Steuern nachzahlen musst oder eine Erstattung bekommst.
  • Er enthält Details zu Einkünften, Abzügen und allen steuerlichen Berechnungen.
  • Du bekommst ihn automatisch, sobald du deine Steuererklärung eingereicht hast.
  • Bei Fehlern kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

Was ist ein Einkommensteuerbescheid?

Der Einkommensteuerbescheid ist kurz gesagt, das Ergebnis deiner Steuererklärung, die du jedes Jahr aufs Neue beim Finanzamt einreichen musst. Aus dem Dokument geht hervor, ob du im vergangenen Jahr zu viel Steuern gezahlt hast und mit einer Rückerstattung rechnen kannst oder ob du zu wenig Steuern gezahlt hast und diese nachzahlen musst.

Dabei gibt der Einkommensteuerbescheid nicht nur die Höhe der Rückerstattung oder Nachzahlung an, sondern enthält auch detaillierte Informationen zu deinem berücksichtigten Einkommen und den daraus resultierenden Steuern, die du zahlen musst bzw. bereits gezahlt hast. Zudem findest du darin gegebenenfalls Erläuterungen des Finanzamts, warum z.B. verschiedene Ausgaben oder Pauschalbeträge, die du in deiner Steuererklärung geltend machen wolltest, nicht anerkannt wurden. 

Lohnsteuerbescheid vs. Einkommensteuerbescheid – wo ist der Unterschied?

Vielleicht bist du über beide Begriffe schon gestolpert: Lohnsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid. Wichtig zu wissen: Einen "Lohnsteuerbescheid" im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Der Begriff wird oft fälschlich verwendet, wenn eigentlich der Einkommensteuerbescheid gemeint ist. Denn: Die Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die bei Angestellten direkt vom Gehalt einbehalten wird.

Als Selbstständige:r erhältst du ausschließlich einen Einkommensteuerbescheid, da du keine Lohnsteuer zahlst.

➡️ Post vom Finanzamt – Schreiben zur Steuervorauszahlung

Einkommensteuerbescheid anfordern: Das Finanzamt meldet sich von allein

Grundsätzlich ist es nicht möglich, den Einkommensteuerbescheid zu beantragen. Diesen erhältst du nur, wenn du deine Steuererklärung z.B. über Elster beim zuständigen Finanzamt einreichst. Die Abgabe deiner Steuererklärung in digitaler Form hat dabei den Vorteil, dass diese schneller bearbeitet werden kann und das Finanzamt deinen Einkommensteuerbescheid dadurch zeitnah an dich versenden kann. 

Durchschnittlich dauert es zwischen sechs und acht Wochen, bis du deinen Einkommensteuerbescheid erhältst. Unter Umständen musst du auf diesen sogar bis zu drei Monate warten. Zu längeren Wartezeiten kommt es dabei insbesondere dann, wenn du deine Steuererklärung, wie viele andere auch, erst kurz vor Ende der Abgabefristen einreichst. Dadurch kommt es in den Finanzämtern zu Verzögerungen bei der Bearbeitung

Zudem unterscheidet sich die Bearbeitungsdauer auch je nach Bundesland. Sofern es allerdings keine Nachfragen zu deiner Steuererklärung gibt, ist das Finanzamt dazu verpflichtet, eine Bearbeitungsfrist von maximal sechs Monaten einzuhalten. 

➡️ Steuerfristen 2025: Diese Fristen solltest du nicht verpassen

➡️ Abgabefrist für Einkommensteuererklärung verpasst: Das kannst du jetzt noch tun

Was tun, wenn der Einkommensteuerbescheid verloren geht?

Solltest du deinen Einkommensteuerbescheid nicht mehr finden können, kannst du in diesem Fall das Finanzamt darum bitten, dir diesen nochmals zuzusenden. Falls dir dein:e Steuerberater:in bei deiner Steuererklärung geholfen hat, bzw. diese:r über eine Empfangsvollmacht von dir verfügt, erhältst du auch dort eine Kopie. Denn dein:e Steuerberater:in erhält in der Regel ebenfalls deinen Einkommensteuerbescheid. 

Einkommensteuerbescheid online abrufen – geht das?

Wenn du deine Steuererklärung digital eingereicht hast (zum Beispiel über ELSTER oder eine Steuersoftware wie Accountable), kannst du deinen Einkommensteuerbescheid online abrufen.

Du bekommst dann eine Benachrichtigung, sobald der Bescheid zum Download bereitsteht. Das spart Zeit und ist besonders praktisch, wenn du schnell auf die Infos zugreifen willst. 

Wichtig: Achte darauf, dass du deine Zugangsdaten zur Plattform sicher verwahrst.

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen

Nachdem dir das Finanzamt deinen Einkommensteuerbescheid zugesandt hat, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch gegen diesen einlegen, wenn du der Meinung bist, dass dieser nicht korrekt ist. Dabei spricht man vom sogenannten Rechtsbehelfsverfahren. Hältst du diese Frist nicht ein, wertet das Finanzamt deinen Einspruch als unzulässig. Da das Finanzamt Einkommensteuerbescheide in der Regel per Post verschickt, beginnt die Frist am dritten Tag, nachdem dieser bei der Post aufgegeben wurde.  In bestimmten Fällen kann der Einkommensteuerbescheid auch elektronisch über Elster an dich versandt werden. Dabei schickt dir das Finanzamt eine separate Mitteilung und informiert dich darüber, dass dieser zum Abruf bereitsteht. 

Genau wie beim Postweg beginnt auch hier die Einspruchsfrist am dritten Tag, nachdem diese Mitteilung an dich versandt wurde. Damit dein Einspruch rechtskräftig ist, musst du diesen schriftlich per Post oder E-Mail an das zuständige Finanzamt schicken. Darin muss enthalten sein:

  • Deine Daten: Name, Adresse, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer.
  • Bezeichnung des Einkommensteuerbescheids, gegen den du Einspruch einlegen willst: z. B. Einkommensteuerbescheid 2025.
  • Begründung des Einspruchs: z. B. Fehler bei der Berechnung, unbegründete Abweichungen von deiner Steuererklärung, falsche Angaben, nicht anerkannte Aufwände, Freibeträge oder Pauschalbeträge.
  • Belege bzw. Beweise, die deinen Einspruch begründen.

Einkommensteuerbescheid: Erklärung zur Fristberechnung

Damit du die Frist für den Einspruch gegen deinen Einkommensteuerbescheid einhalten kannst, solltest du genau wissen, wann diese endet. Die Frist beginnt grundsätzlich am dritten Tag, nachdem der Einkommensteuerbescheid bei der Post aufgegeben wurde, und nicht ab dem Tag, an dem du diesen erhalten hast. Die Frist beginnt dabei um 0:00 Uhr.

Beginnt deine einmonatige Einspruchsfrist z.B. am ersten eines Monats, endet diese am letzten Tag des Monats um 0:00 Uhr. Fällt das Ende deiner Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, läuft die Frist erst am Ende des darauffolgenden Werktags ab. Die genaue Fristberechnung stellt für die meisten eine größere Herausforderung dar, denn neben Wochenenden und Feiertagen gelten auch Sonderregelungen bei Monaten mit weniger als 31 Tagen. Daher ist es hier empfehlenswert, einen der vielen Online-Rechner zur Fristberechnung zu nutzen, um wirklich sicherzugehen. 

Einkommensteuerbescheid: Was ist das Ergebnis eines Einspruchs?

Grundsätzlich gilt: Falls du in deinem Einkommensteuerbescheid einen Fehler entdeckst, solltest du dein Recht auf Einspruch nutzen. Auch wenn dir zunächst nichts auffällt, kann es sich lohnen, diesen genau zu prüfen, denn: Mindestens jeder fünfte Einkommensteuerbescheid ist fehlerhaft. Dabei sind durchschnittlich 75 % der Einsprüche erfolgreich. Daher solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Korrekte persönlichen Daten: Bankverbindung, Steuerabzugsmerkmale wie z. B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenein- oder -austritt
  • Stimmt der Gesamtbetrag der Einkünfte?
  • Wurden die Werbungskosten richtig addiert?
  • Wurden eventuelle außergewöhnliche Belastungen anerkannt?

Wenn dein Einspruch vom Finanzamt anerkannt wurde, prüft dieses nochmals deine Steuererklärung und schickt dir danach einen neuen, korrigierten Einkommensteuerbescheid zu. War das Ergebnis bereits vorher eine Steuernachzahlung, die sich nun eventuell verringert, aber erneut bestätigt hat, solltest du beachten, dass sich durch deinen Einspruch die Frist für den Ausgleich nicht ändert. Auf der anderen Seite kann sich das Ergebnis deines Einkommensteuerbescheids auch verschlechtern und sich von einer Erstattung in eine Nachzahlung ändern. In diesem Fall wirst du benachrichtigt und kannst deinen Einspruch zurückziehen

➡️ Wie teuer kann eine Steuernachforderung werden?

➡️ Hier geht's zur Einkommenssteuererklärung mit Accountable!

Was bedeutet „Vorläufigkeit“ oder „Vorbehalt der Nachprüfung“?

Manche Einkommensteuerbescheide enthalten einen Hinweis wie „Der Bescheid ergeht vorläufig“ oder stehen „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“. Das bedeutet, dass das Finanzamt bestimmte Punkte zu einem späteren Zeitpunkt nochmals prüfen oder anpassen kann – etwa, wenn rechtliche Fragen noch ungeklärt sind oder Daten fehlen. Für dich heißt das: Auch wenn du gerade keinen Einspruch einlegst, kann sich dein Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt noch ändern. Besonders bei laufenden Gerichtsverfahren oder Gesetzesänderungen kommt das häufig vor.

Einkommensteuerbescheid ohne Steuererklärung – geht das überhaupt?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Finanzamt dir einen Einkommensteuerbescheid ohne abgegebene Steuererklärung schickt. Das passiert z. B., wenn es Daten von Dritten (z. B. Arbeitgeber:in, Versicherungen) erhalten hat und eine sogenannte "Schätzung" vornimmt.

In dem Fall solltest du unbedingt reagieren – am besten, indem du deine tatsächliche Steuererklärung nachreichst. So kannst du fehlerhafte oder unvollständige Annahmen korrigieren lassen.

Fazit: Warum es wichtig ist, deinen Einkommensteuerbescheid genau zu prüfen

Ein Einkommensteuerbescheid ist der offizielle Bescheid des Finanzamts, der festlegt, wie viel Einkommensteuer eine Person tatsächlich schuldet oder zurückbekommt und wie sich dieser Betrag errechnet. Selbstständige sollten ihren Einkommensteuerbescheid stets genau prüfen. Fehler sind keine Seltenheit – oft fehlen absetzbare Ausgaben oder Angaben wurden falsch bewertet.

Ein Einspruch kann sich lohnen, besonders da rund drei Viertel aller Einsprüche erfolgreich sind. Wenn du deinen Bescheid nicht findest, kannst du ihn problemlos erneut anfordern. Und wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, speicherst du ihn digital – oder nutzt Tools wie Accountable, um deine Unterlagen zentral zu verwalten.

FAQ – Häufige Fragen zum Einkommenssteuerbescheid

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Die Einspruchsfrist beträgt genau einen Monat ab Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids. Die Frist beginnt am dritten Tag nach dem Versanddatum durch das Finanzamt. Wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

Wie lege ich Einspruch ein und was sollte drinstehen?

Ein Einspruch muss schriftlich beim Finanzamt eingehen – entweder per Brief oder über das offizielle Online-Portal ELSTER. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Im Schreiben sollten dein Name, deine Adresse, Steuernummer und die Steuer-ID stehen. Wichtig ist außerdem, dass du genau angibst, gegen welchen Bescheid du Einspruch einlegst (z. B. Einkommensteuerbescheid 2025) und warum. Begründe deinen Einspruch nachvollziehbar und lege, wenn möglich, direkt Belege bei.

Welche Belege muss ich nachreichen?

Welche Belege du nachreichen musst, hängt von der Begründung deines Einspruchs ab. Oft geht es um Ausgaben, die das Finanzamt nicht anerkannt hat – z. B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Du solltest in dem Fall Rechnungen, Verträge oder Nachweise mitschicken, die deine Angaben untermauern

Was bedeutet der Hinweis „keine Auswirkung auf die Steuerfestsetzung“?

Der Hinweis „keine Auswirkung auf die Steuerfestsetzung“ bedeutet, dass bestimmte Angaben im Einkommensteuerbescheid zwar aufgeführt sind, aber keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerberechnung hatten. Wenn zum Beispiel ein Betrag eingetragen wurde, der sich nicht auf die Höhe deiner Steuer auswirkt, vermerkt das Finanzamt diesen Hinweis im Bescheid. Viele empfinden diese Formulierung zunächst als irritierend oder deuten sie als Fehler – dabei ist sie inhaltlich unbedenklich. Das Finanzamt stellt damit lediglich klar, dass der entsprechende Posten steuerlich neutral geblieben ist.

Oft geht es um Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

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