Du arbeitest seit einigen Jahren als angestellte:r Fahrlehrer:in und spielst mit dem Gedanken, auf eigenen Beinen zu stehen? Oder du bist in einem anderen Berufsfeld tätig, möchtest aber nun deinen Traum verwirklichen und als Quereinsteiger:in eine Fahrschule gründen? Was auch immer dich antreibt: Unser Leitfaden hilft dir dabei, dich als Fahrlehrer:in selbstständig zu machen.
Bevor du eine selbstständige Tätigkeit mit deiner Fahrschule aufnehmen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört neben der Fahrlehrererlaubnis (für die Ausbildung von Fahrschüler:innen) auch eine spezielle Fahrschulerlaubnis. Diese bestätigt, dass du keine relevanten Vorstrafen hast, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer.in vorweisen kannst und eine Weiterbildung in Fahrschulbetriebswirtschaft absolviert hast.
💡Achtung: Ohne Fahrschulerlaubnis darfst du dich als Fahrlehrer:in nicht selbstständig machen – das verbietet das Gesetz.
Außerdem musst du über die notwendigen Räumlichkeiten, Unterrichtsmaterialien und mindestens ein Lehrfahrzeug verfügen. Den Antrag für die Fahrschulerlaubnis stellst du in der Regel bei deinem Landratsamt oder der Kreisverwaltungsbehörde.
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Voraussetzungen zur Gründung einer Fahrschule
Die meisten Fahrschulen in Deutschland werden als Einzelunternehmen geführt. Wegen der „unterrichtenden Tätigkeit“ zählst du nach § 18 EstG zu den Freiberufler:innen und bist von der Gewerbesteuer befreit. Wenn du mit anderen Fahrlehrer:innen zusammenarbeiten möchtest, empfiehlt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Unter Umständen ist auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) möglich.
Der erste Schritt in deiner Selbstständigkeit als Fahrlehrer:in besteht darin, ein Gewerbe anzumelden. Das geschieht in der Regel beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Hierfür benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass und weitere Unterlagen wie den Nachweis über die Fahrlehrererlaubnis. Die Gewerbeanmeldung ist meist mit einer Gebühr verbunden.
Ob du deine Fahrschule im Handelsregister eintragen musst, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Einzelunternehmen sind in der Regel nicht eintragungspflichtig, Kapitalgesellschaften wie eine GmbH müssen hingegen immer eingetragen werden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.
Als Fahrschulinhaber:in bist du verpflichtet, der Industrie- und Handelskammer (IHK) beizutreten. Die Anmeldung übernimmt das Gewerbeamt. Die Mitgliedschaft lohnt sich: Die IHK bietet zahlreiche Unterstützungsleistungen wie Gründungsberatungen, Seminare und Netzwerkveranstaltungen. Zudem musst du Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein, um die gesetzliche Unfallversicherung abzudecken.
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du in der Regel automatisch vom Finanzamt angeschrieben. Du erhältst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen und zurücksenden musst. Alternativ übermittelst du den Fragebogen einfach kostenlos per Accountable oder ELSTER. Auf Basis dieser Informationen wird dir deine Steuernummer zugewiesen, die du für deine geschäftlichen Aktivitäten benötigst, wie Rechnungsstellung und Steuererklärungen.
➡️ Alles rund um die Gewerbegründung
Du willst dich selbstständig machen? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.
Zum Fragebogen
Es ist wichtig, dass du einen detaillierten Businessplan erstellst, um diese Kosten zu berücksichtigen und um sicherzustellen, dass deine Fahrschule finanziell tragfähig ist. Denke auch an Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben. Eine sorgfältige Planung hilft dir, finanzielle Engpässe zu vermeiden und einen erfolgreichen Start deiner Fahrschule zu gewährleisten.
Für die Gründung einer eigenen Fahrschule ist die Wahl deines Standorts ein wichtiger, wenn nicht gar der entscheidende Faktor. Daher solltest du frühzeitig den Einzugsbereich potenzieller Kund:innen und die Anzahl der Konkurrent:innen in diesem Bereich analysieren. Wähle einen Standort, der einen möglichst großen Einzugsbereich bietet, eine gute Verkehrsanbindung hat und von dem aus verschiedene Straßentypen leicht erreichbar sind.
Werbung ist vor und nach der Gründung deiner Fahrschule ein Muss. Auch wenn deine Hauptzielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene sind, vergiss nicht, ebenfalls deren Eltern anzusprechen, da sie oft die Kosten tragen. Für dein Marketing solltest du neben Flyern auch soziale Medien und eine professionelle Website einsetzen.
Eine gründliche Analyse der lokalen Konkurrenz kann dir zudem helfen, Lücken im Angebot zu finden und deine Fahrschule entsprechend zu positionieren. Überlege dir, wie du dich mit besonderen Fahrzeugen, Unterrichtsmedien, Online-Kursen, Mehrsprachigkeit, Rabatten und Partnerprogrammen von anderen abheben kannst.
Denke daran, dass die Gründung einer Fahrschule eine große Verantwortung mit sich bringt. Du bist nicht nur für die Ausbildung deiner Fahrschüler:innen verantwortlich, sondern auch für die Sicherheit auf den Straßen. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung kannst du jedoch eine erfolgreiche und erfüllende Karriere als selbstständige:r Fahrlehrer:in aufbauen.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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