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Firmenwagen und Fahrtkosten absetzen als Selbstständiger

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Januar 14, 2026

Lesezeit: 7 Minuten

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Mobilität gehört für viele Selbstständige zum Alltag: Kundentermine, Bürofahrten oder Geschäftsreisen. Doch wie lassen sich Auto, Bahn oder Fahrrad steuerlich absetzen? Welche Unterschiede gibt es zwischen Privat- und Firmenwagen? Und welche Vorteile bringt die E-Mobilität?

Hier findest du die wichtigsten Infos im Überblick.

Was kann ich für den Transport von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Kosten geltend machen, die im direkten Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit stehen. Im Hinblick auf deine Transportkosten fallen meistens folgende Ausgaben an, die du von der Steuer absetzen kannst: 

Kosten für den Kauf oder das Leasing eines Autos

  • Pauschalbeträge für betrieblich zurückgelegte Kilometer
  • Kfz-Versicherung
  • Benzin- oder Stromkosten
  • Ausgaben für Wartung oder Reparaturen
  • Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Selbstständig: Wann das Auto als Privatwagen oder Firmenwagen gilt

Ob dein Auto als Selbstständige:r steuerlich als Privat- oder Firmenwagen gilt, hängt vom Anteil der betrieblichen Nutzung ab. Liegt dieser unter zehn Prozent, zählt das Fahrzeug als Privatwagen und du kannst nur die Kilometerpauschale nutzen. Zwischen zehn und fünfzig Prozent hast du ein Wahlrecht: Entweder ordnest du den Wagen deinem Privatvermögen zu oder du behandelst ihn als Firmenwagen. Ab einer betrieblichen Nutzung von mehr als fünfzig Prozent gilt dein Auto automatisch als Firmenwagen. Dann kannst du sämtliche Kosten als Betriebsausgaben ansetzen, musst aber die private Nutzung korrekt versteuern.

Fahrtkosten über die Pendlerpauschale absetzen

Nutzt du dein privates Auto, rechnest du in der Regel über die Kilometerpauschale ab. Für die ersten 20 Kilometer sind 0,30 Euro pro Kilometer ansetzbar, ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 0,38 Euro. Diese Pauschale gilt nicht nur für Autofahrten, sondern auch für den Arbeitsweg mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Dort liegt die Grenze bei 4.500 Euro, höhere tatsächliche Kosten musst du mit Fahrscheinen belegen.

Wichtig: Die Pauschale gilt pro Arbeitstag nur für die einfache Strecke. Hin- und Rückweg werden nicht zusammengerechnet.

Normalerweise berücksichtigt das Finanzamt nur die kürzeste Straßenverbindung nach Kilometern. Doch es gibt Ausnahmen: Du könntest beispielsweise häufig für einen längeren, aber verkehrsgünstigeren Weg, entscheiden, weil du auf diesem volle Straßen vermeidest. Dann kannst du diesen Weg ebenfalls angeben und dadurch mehr Kilometer absetzen.

Fahrtkosten für den Privatwagen als Betriebsausgabe absetzen

Du kannst auch ein privates Fahrzeug als Betriebsausgabe geltend machen. Das bedeutet, dass du nun auch die Kosten für Benzin, die Kfz-Steuer, Versicherungen, die Instandhaltung und die Abschreibung des Wagens abrechnen kannst. 

Dafür musst du die Gesamtkosten durch die Anzahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer teilen. Daraus wird dann ein individueller Betrag pro Kilometer berechnet.

Allerdings darfst du diese Kosten nur anteilig für die berufliche Nutzung geltend machen. Wie du diese private und berufliche Nutzung voneinander trennen kannst, erfährst du im nächsten Kapitel.

➡️ In diesem Artikel erklären wir dir genauer, wie du in deiner Einkommensteuererklärung Fahrtkosten absetzen kannst.

Als Selbstständiger Kosten für den Firmenwagen von der Steuer absetzen

Wenn du dich entscheidest, dein Auto als Firmenwagen zu führen, kannst du alle tatsächlich anfallenden Kosten steuerlich absetzen. Das beinhaltet sowohl die Anschaffungskosten als auch Kosten für Kfz-Versicherungen, TÜV, Instandhaltung und Benzinkosten. Gleichzeitig musst du die private Nutzung sauber getrennt versteuern. Dafür hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du nutzt die 1-Prozent-Regelung und versteuerst monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises deines Autos als geldwerten Vorteil. Wenn du dein Fahrzeug also für einen Listenpreis von 40.000 Euro inklusive Zubehör gekauft hast, entspricht 1 Prozent einem geldwerten Vorteil von 400 Euro. Dies wird auf deinen Gewinn draufgerechnet und erhöht somit dein zu versteuerndes Einkommen.

Diese Regelung deckt allerdings alle privaten Fahrten ab, also z. B. auch die Urlaubsreise mit dem Auto, und es fallen keine weiteren Kosten an. Du darfst die 1 Prozent-Regelung jedoch nur dann anwenden, wenn der Anteil der betrieblichen Fahrten über 50 Prozent liegt. Sie lohnt sich bei einem Fahrzeug mit niedrigem Listenpreis und geringem beruflichen Nutzungsanteil

Alternativ kannst du dich auch dafür entscheiden, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem du alle Fahrten mit dem Wagen genau festhältst und zwischen privater und beruflicher Nutzung unterscheidest. Am Ende des Jahres werden dir dann nur die Kosten für private Fahrten als geldwerter Vorteil angerechnet. Das lohnt sich besonders bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis und hohem beruflichen Nutzungsanteil.

Abschreibungen für Firmenwagen

Kostet dein Firmenwagen mehr als 1.000 Euro, musst du ihn über die sogenannte Nutzungsdauer abschreiben. Für Pkw liegt diese bei sechs Jahren. Kaufst du also ein Auto für 60.000 Euro, kannst du jedes Jahr 10.000 Euro als Betriebsausgabe geltend machen.

E-Mobilität: E- und Hybridfahrzeuge steuerlich richtig abrechnen

Elektroautos und Plug-in-Hybride werden für Selbstständige immer attraktiver. Sie bieten nicht nur eine umweltfreundliche Alternative zu Verbrennern, sondern auch steuerliche Vorteile, die sich in der Praxis direkt bemerkbar machen.

Vorteile für E-Autos und Plug-in-Hybride

Wenn du ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid als Firmenwagen nutzt, profitierst du von mehreren Steuervergünstigungen:

  • Für die private Nutzung von E-Autos bis zu einem Listenpreis von 70.000 Euro musst du nur 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern. Kostet das Fahrzeug mehr, oder handelt es sich um einen Plug-in-Hybrid, beträgt der Satz 0,5 Prozent.
  • Elektroautos sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal jedoch bis Ende 2030.
  • Die Stromkosten für das Aufladen dienstlich genutzter Fahrzeuge können steuerfrei erstattet werden.
  • Bei Plug-in-Hybriden gelten zusätzliche Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss entweder mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können oder einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer haben. Wird dies nicht erfüllt, gelten die üblichen Regeln für Verbrenner.

Diese Vorteile machen E- und Hybridfahrzeuge besonders interessant für Selbstständige, die häufig beruflich unterwegs sind und gleichzeitig von den ökologischen und steuerlichen Effekten profitieren möchten.

Neue Regeln für das Laden zu Hause ab 2026

Mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 ändern sich die Regeln für die steuerfreie Erstattung von Stromkosten beim privaten Laden von E-Fahrzeugen:

  • Pauschalen entfallen: Die bisher üblichen monatlichen Beträge (z. B. 70 Euro für E-Autos oder 35 Euro für Plug-in-Hybride) dürfen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr angesetzt werden.
  • Nur tatsächliche Kosten zählen: Steuerfreie Erstattung ist nur noch möglich, wenn die tatsächlich entstandenen Stromkosten nachgewiesen werden.
  • Strommenge nachweisen: Die geladene Menge muss über einen Zähler erfasst werden – das kann ein separater Zähler an der Wallbox, ein mobiler Zähler oder ein fahrzeuginternes Messgerät sein.
  • Strompreis bestimmen: Maßgeblich ist in der Regel der individuelle Stromtarif des Nutzers. Alternativ kann ein pauschaler Durchschnittspreis des Statistischen Bundesamts angesetzt werden (z. B. 34 Cent pro kWh für 2026).
  • Auch externe Ladepunkte: Steuerfreie Erstattung gilt auch, wenn das Fahrzeug an öffentlichen Ladestationen oder Ladepunkten Dritter geladen wird.
  • Privatfahrzeuge auf Betriebsgelände: Strom, der vom Arbeitgeber unentgeltlich für private Fahrzeuge bereitgestellt wird, bleibt steuerpflichtig (§ 3 Nr. 46 EStG) und unterliegt der Umsatzsteuer.

Die neuen Regeln sorgen für präzisere, transparente Abrechnungen, erfordern aber eine sorgfältige Dokumentation der Ladungen.

Praktische Tipps für Selbstständige

Damit du die Vorteile optimal nutzen kannst:

  • Dokumentation: Halte alle Ladevorgänge genau fest, z. B. mit Zählerständen oder Lade-Apps.
  • Digitale Tools nutzen: Buchhaltungstools wie Accountable helfen, Stromkosten und andere Fahrzeugkosten automatisch zu erfassen und korrekt zu verbuchen.
  • Prozesse anpassen: Kläre die Wahl der Berechnungsmethode, stimme dich ggf. mit deiner Lohnbuchhaltung ab und überprüfe, ob deine Dienstwagenrichtlinie angepasst werden muss.

Mit diesen Maßnahmen kannst du sicherstellen, dass die Abrechnung deiner Stromkosten für E- und Hybridfahrzeuge rechtlich korrekt, transparent und effizient erfolgt. Gleichzeitig profitierst du von den steuerlichen Vorteilen, die Elektro- und Hybridfahrzeuge für Selbstständige besonders interessant machen.

➡️ Weitere Infos und Tipps findest du auch hier: Klimaschutz im Steuerrecht: So sparst du mit Umweltschutz Steuern!

Kosten für andere Verkehrsmittel absetzen

Nicht nur das Auto kannst du von der Steuer absetzen, wenn du selbstständig tätig bist. Auch weitere Fahrtkosten mit anderen Verkehrsmitteln kannst du geltend machen.

Fahrrad und E-Bikes 

Sofern du dein Fahrrad mindestens zu 10 Prozent als Dienstfahrzeug benutzt, kannst du die beruflich zurückgelegten Strecken über die Kilometerpauschale abrechnen und sogar die Anschaffungskosten absetzen. Das gilt für alle Räder, die keine Kfz-Zulassung und kein Kennzeichen benötigen. 

Um die berufliche Nutzung nachzuweisen, gelten die gleichen Regelungen wie auch für einen Dienstwagen: Du kannst entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1 Prozent-Regelung anwenden. Für Letzteres gilt bei Fahrrädern jedoch nicht der volle Anschaffungsbetrag, sondern nur ein Viertel des Kaufpreises

Bei einer beruflichen Nutzung zwischen 10-50 Prozent hast du das Wahlrecht, ab 50 Prozent beruflicher Nutzung zählt das Rad zwingend zum Betriebsvermögen. In diesem Fall kannst du die Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Kaufst du ein Fahrrad, das weniger als 1000 Euro gekostet hat, kannst du es sogar sofort abschreiben. Wenn das Rad teurer war, musst du es über die festgelegte Nutzungsdauer abschreiben, die laut der AfA-Tabelle sieben Jahre beträgt. 

➡️ Du besitzt ein E-Bike? Dann lies hier, wie du es am besten von der Steuer absetzt!

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn du beruflich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist, dann kannst du dich entscheiden, ob du die Kilometerpauschale anwenden oder aber die tatsächlichen Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel abrechnen willst.

Hier lohnt sich oft eine schnelle Rechnung, um herauszufinden, welche Option dir einen größeren Vorteil bringt.

Achtung: Heb unbedingt die Belege für die Fahrten auf, denn diese gelten als Nachweise über die berufliche Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Mit der Fotoerkennung von Accountable kannst du die Fahrkarten zum Beispiel ganz einfach digital speichern.

Flug- und Bahnreisen

Es kann auch mal vorkommen, dass du längere Reisen im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit unternimmst und dafür mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug unterwegs bist. 

Flugreisen lassen sich nicht über die Kilometerpauschale anrechnen. Allerdings kannst du sie geltend machen, wenn du zum Beispiel einen wichtigen Kundentermin hattest oder an einem Seminar oder einer Weiterbildung für deinen Beruf teilgenommen hast.

Nutzfahrzeuge

Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge klassifiziert, wenn sie im Feld J der Zulassungsbescheinigung mit einem N oder M gekennzeichnet sind. Dazu gehören Transporter, Pick-ups und Vans. Andernfalls wird das Fahrzeug nicht als Nutzfahrzeug angesehen.

Wenn du ein Nutzfahrzeug fährst, das du rein beruflich nutzt, kannst du 100  Prozent aller mit deinem Fahrzeug verbundenen Ausgaben absetzen:

  • Kosten für den Kauf oder Leasingkosten
  • Versicherungskosten
  • Benzin- oder Stromkosten
  • Wartungs- und Reparaturkosten

Denke aber auch daran, für jede Ausgabe einen entsprechenden Beleg oder die Rechnung parat zu haben, die du später der Steuererklärung beifügen musst.

Key Takeaways

  • Fahrzeugkosten absetzen: Auto, Leasing, Versicherung, Benzin oder öffentliche Verkehrsmittel sind alle absetzbar, solange sie beruflich genutzt werden.
  • Privatwagen vs. Firmenwagen: Bei unter 10  Prozent Nutzung gilt es als Privat- und bei über 50  Prozent Nutzung als Firmenwagen. Dazwischen hast du das Wahlrecht.
  • 1 Prozent-Regel oder Fahrtenbuch: Firmenwagen kannst du pauschal mit 1  Prozent des Listenpreises oder über ein Fahrtenbuch abrechnen.
  • E-Mobilität: E-Autos und Plug-in-Hybride profitieren von steuerlichen Vorteilen wie einer reduzierten Versteuerung der privaten Nutzung, Kfz-Steuerbefreiung und begünstigten Regelungen beim Laden.
  • Alternative Verkehrsmittel: Auch Bahn, Fahrrad oder Flugreisen sind absetzbar.
  • Digitale Hilfe: Mit Tools wie Accountable behältst du alle Fahrtkosten im Griff.

Fazit

Für Selbstständige gibt es viele Möglichkeiten, Mobilitätskosten steuerlich abzusetzen. Das gilt für Privatwägen, Firmenwägen, E-Autos, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel. Dabei ist jedoch der Anteil der beruflichen Nutzung entscheidend. Während du beim Privatwagen meist auf die Kilometerpauschale angewiesen bist, kannst du beim Firmenwagen alle Kosten ansetzen. Elektrofahrzeuge sind besonders attraktiv: Neben der reduzierten Versteuerung und Kfz-Steuerbefreiung können die Stromkosten für das Laden jetzt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie korrekt nachgewiesen werden – ein klarer Vorteil gegenüber Verbrennern.

FAQ

Kann ich als Selbstständiger mein Auto absetzen?

Ja, die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch von bestimmten Bedingungen ab, die erfüllt sein müssen. So muss etwa das Fahrzeug betrieblich genutzt werden und du solltest genaue Aufzeichnungen über die betriebliche und private Nutzung des Fahrzeugs führen. Treibstoff, Reparaturen, Versicherung und andere laufende Kosten für das Fahrzeug können ebenfalls geltend gemacht werden.

Kann ich als Kleingewerbe ein Auto absetzen?

Ja, auch als Inhaber eines Kleingewerbes kannst du bestimmte Fahrzeugkosten steuerlich absetzen. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind gleich für alle Selbstständigen.

Lohnt sich ein Firmenwagen als Selbstständige:r?

Besonders, wenn du viel unterwegs bist, Kunden besuchst oder Waren transportierst, kann ein Firmenwagen effizient sein. Die Kosten für Anschaffung, Betrieb und Instandhaltung können steuerlich abgesetzt werden und die Anschaffungskosten können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Aber beachte auch, dass du, wenn du den Firmenwagen auch privat nutzt, diese Nutzung versteuern musst. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der privaten Nutzung, z. B. die 1 Prozent-Regel oder die Fahrtenbuchmethode.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

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