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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Änderungen und neue Pflichtangaben

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Dezember 9, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Wenn du dich selbstständig machst, musst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen, um deine Steuernummer zu erhalten. Viele Angaben sind schnell erledigt – doch seit 2025 spielt eine Frage eine deutlich größere Rolle als früher: Wie hoch wird deine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast im ersten Geschäftsjahr sein?

Diese Angabe gab es zwar schon, aber durch die neuen Umsatzsteuer-Schwellenwerte ab 2025 entscheidet sie jetzt direkt darüber, ob du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder in manchen Fällen sogar gar nicht abgeben musst. Damit du den Fragebogen korrekt ausfüllen kannst, erklären wir dir hier Schritt für Schritt, was sich geändert hat – und wie du deine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast realistisch einschätzt.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Änderungen & neue Angaben – kurz zusammengefasst

  • Die wichtigste Änderung betrifft die Schätzung deiner Umsatzsteuerzahllast, die deinen späteren Voranmeldungszeitraum bestimmt.
  • Die früher automatische monatliche Abgabe für Gründer:innen wurde abgeschafft und durch - neue Schwellenwerte ersetzt.
  • Je nach Höhe deiner geschätzten Zahllast gibst du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder in vielen Fällen gar nicht ab.
  • Eine realistische Schätzung deiner Umsätze und Ausgaben hilft dir, den Fragebogen korrekt und nachvollziehbar auszufüllen.

Umsatzsteuerzahllast: Diese Angabe im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist nun Pflicht

Um deine Selbstständigkeit offiziell beim Finanzamt anzumelden, musst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über ELSTER ausfüllen. Damit beantragst du deine Steuernummer und legst fest, wie das Finanzamt dich steuerlich einstuft. Viele Felder sind selbsterklärend – etwa deine persönlichen Daten, die Art deiner Tätigkeit oder die geplante Gewinnermittlungsart.

Neu ist jedoch, dass deine Angaben zur Umsatzsteuer nun stärker ins Gewicht fallen. Besonders wichtig ist dabei die Frage nach deiner voraussichtlichen Umsatzsteuerzahllast im ersten Geschäftsjahr. Diese Schätzung nutzt das Finanzamt, um dich direkt in den richtigen Voranmeldungszeitraum einzustufen. Deshalb solltest du dir an dieser Stelle etwas mehr Zeit nehmen und deine voraussichtlichen Umsätze und Ausgaben möglichst realistisch einschätzen.

➡️ Hier findest du unsere vollständige Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Bisher: Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen im ersten und zweiten Jahr

Früher galt für Gründer:innen eine feste Regel: In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit mussten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen grundsätzlich monatlich abgegeben werden. Diese Vorgabe sollte eine engere Kontrolle neuer Unternehmen ermöglichen – führte in der Praxis aber häufig zu zusätzlicher Bürokratie gleich zu Beginn der Selbstständigkeit.

Diese pauschale Pflicht gibt es inzwischen nicht mehr. Heute spielt die bloße Tatsache, dass du neu gegründet hast, keine Rolle mehr für deinen Abgabezeitpunkt. Stattdessen entscheidet nun deine geschätzte Umsatzsteuerzahllast darüber, wie oft du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst.

➡️ Hier erklären wir dir den Brief, den du dazu vom Finanzamt bekommst.

Das ist neu: Der Voranmeldungszeitraum richtet sich jetzt nach deiner Umsatzsteuerzahllast

Mit den aktuellen Änderungen hat sich vor allem eines verändert: Der Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum wird nun direkt aus deiner eigenen Prognose abgeleitet. Das Finanzamt nutzt die Angaben, die du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung machst, um dich automatisch der passenden Kategorie zuzuordnen. Damit spielt nicht mehr der Gründungsstatus eine Rolle, sondern ausschließlich die Höhe der Umsatzsteuer, die du voraussichtlich zahlen musst.

Die Einstufung erfolgt nach drei Schwellenwerten:

  • Mehr als 9.000 € Umsatzsteuerzahllast:
    → monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zwischen 2.000 € und 9.000 € Umsatzsteuerzahllast:
    → vierteljährliche Voranmeldungen
  • Weniger als 2.000 € Umsatzsteuerzahllast:
    → in der Regel keine Voranmeldungen, nur die Jahreserklärung

Kurz gesagt: Deine Schätzung legt fest, welchen Abgabezeitraum das Finanzamt für dich festsetzt.

So schätzt du deine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast im Fragebogen

Damit das Finanzamt deinen passenden Voranmeldungszeitraum festlegen kann, musst du im Fragebogen angeben, wie hoch deine Umsatzsteuerzahllast im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich sein wird. Die Angabe muss nicht exakt sein – aber sie sollte plausibel und nachvollziehbar sein. Dafür brauchst du im Grunde nur zwei Werte:

  1. Welche Umsätze du im ersten Jahr erwartest
  2. Wie viel Vorsteuer du aus deinen betrieblichen Ausgaben zurückbekommst

Auf dieser Basis kannst du eine einfache Rechnung aufstellen, die sich für jede Branche anwenden lässt. Im nächsten Schritt zeigen wir dir, wie du Einnahmen und Ausgaben realistisch einschätzt – und welche Formel du für die Berechnung nutzen kannst.

💡 So sieht der Abschnitt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Accountable aus.

Einnahmen und Ausgaben realistisch einschätzen

Bevor du deine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast berechnest, solltest du dir einen groben Überblick über deine geplanten Einnahmen und Ausgaben im ersten Geschäftsjahr verschaffen. Perfekte Zahlen brauchst du dafür nicht – eine nachvollziehbare Schätzung reicht aus.

Überlege dir:

  • Wie viel Umsatz wirst du voraussichtlich erzielen?
    Hast du bereits feste Kunden, laufende Projekte oder gesicherte Aufträge? Dann kannst du deine Einnahmen relativ gut abschätzen. Wenn du erst startest, hilft ein Blick auf branchenübliche Stundensätze oder Verkaufspreise.
  • Welche Ausgaben stehen an – insbesondere im ersten Jahr?
    Dazu gehören z. B. Arbeitsmittel, Software-Abos, Büroausstattung, Fahrtkosten oder Buchhaltungs- und Marketingkosten. Wichtig ist vor allem die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die du beim Kauf deiner betrieblichen Ausgaben zahlst und später zurückbekommst.

Sobald du diese beiden Werte geschätzt hast, kannst du im nächsten Schritt deine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast berechnen. Dafür brauchst du nur eine einfache Formel.

➡️ Wie du am besten deinen Gewinn schätzt, erfährst du hier.

Formel zur Berechnung deiner voraussichtlichen Umsatzsteuerzahllast

Hast du deine geplanten Umsätze und Ausgaben grob geschätzt, kannst du daraus ganz einfach deine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast ermitteln. Dafür nutzt du diese Grundformel:

Umsatzsteuerzahllast = (Umsätze × Umsatzsteuersatz) – Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben

Das bedeutet:

  1. Berechne die Umsatzsteuer, die du auf deine Verkäufe oder Dienstleistungen erhebst.
    In den meisten Fällen beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %, in einigen Branchen 7 %.
  2. Ziehe die Vorsteuer ab, die in deinen betrieblichen Ausgaben steckt.
    Das ist die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Arbeitsmitteln, Software, Technik, Büromaterial usw. gezahlt hast.

Das Ergebnis zeigt dir, wie hoch deine voraussichtliche Zahllast ist – und damit auch, in welchen Voranmeldungszeitraum du fällst.

Beispiel: So funktioniert die Berechnung in der Praxis

Angenommen, eine Grafikdesignerin plant im ersten Jahr einen Umsatz von 36.000 €. Auf ihren Rechnungen weist sie die regulären 19 % Umsatzsteuer aus. Gleichzeitig investiert sie zu Beginn in einen neuen Computer, einen zusätzlichen Monitor und eine professionelle Grafiksoftware. Die darauf entfallende Vorsteuer schätzt sie auf insgesamt 426 €.

Die Berechnung sieht dann so aus:

  1. Umsatzsteuer aus Umsätzen:
    36.000 € × 19 % = 6.840 €
  2. Vorsteuer aus Ausgaben:
    – 426 €
  3. Voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast:
    6.414 €

Mit dieser Schätzung liegt sie unter der 9.000-€-Grenze und muss ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen daher vierteljährlich abgeben.

Keine Fristen mehr verpassen: So behältst du deine Umsatzsteuer im Blick

Gerade im ersten Jahr der Selbstständigkeit kann es herausfordernd sein, alle steuerlichen Termine im Blick zu behalten. Damit du keine Frist verpasst – egal ob monatlich, vierteljährlich oder nur jährlich – lohnt es sich, direkt von Anfang an mit einem strukturierten Überblick zu arbeiten.

Unser digitaler Steuerkalender oder eine Buchhaltungssoftware, die dich automatisch erinnert, hilft dir dabei, pünktlich zu bleiben und deine Unterlagen rechtzeitig einzureichen. So kannst du dich voll auf deine Selbstständigkeit konzentrieren, ohne wichtige Abgabetermine zu übersehen.

Fazit: Umsatzsteuerzahllastfrüh verstehen – Aufwand später sparen

Die neuen Regelungen rund um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung machen es einfacher, den passenden Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum von Anfang an korrekt festzulegen. Entscheidend ist dabei deine Schätzung der voraussichtlichen Umsatzsteuerzahllast. Sie bestimmt, wie oft du deine Voranmeldungen abgeben musst und welchen administrativen Aufwand du im ersten Jahr hast. Wenn du deine Umsätze und Ausgaben realistisch einschätzt, kannst du den Fragebogen sicher ausfüllen und startest steuerlich gut organisiert in deine Selbstständigkeit.

➡️Lies weiter in unsererAnleitung: So einfach machst du die Umsatzsteuervoranmeldung

FAQ zur Umsatzsteuerzahllast im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 

Wie gebe ich meine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast oder einen möglichen Überschuss richtig an?

Du solltest eine realistische Schätzung abgeben, die auf deinen erwarteten Umsätzen und Ausgaben basiert. Entscheidend ist, ob daraus eine voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast entsteht oder ob du eher mit einem Vorsteuerüberschuss rechnest.

Was passiert, wenn meine tatsächliche Umsatzsteuerzahllast später von der Schätzung abweicht?

Abweichungen sind völlig normal. Wenn sich deine Umsätze oder Ausgaben anders entwickeln als geplant, passt das Finanzamt deinen Voranmeldungszeitraum automatisch an.

Wie kann ich meine Umsatzsteuerzahllast berechnen?

Die Umsatzsteuerzahllast berechnest du, indem du die Umsatzsteuer auf deine erwarteten Umsätze ermittelst und die Vorsteuer aus deinen Ausgaben abziehst. So erkennst du schnell, ob eine Zahllast entsteht oder ob ein Überschuss möglich ist.

Was bedeutet es, wenn ich im ersten Jahr einen Vorsteuerüberschuss erwarte?

Ein Vorsteuerüberschuss liegt vor, wenn deine Ausgaben mehr Vorsteuer enthalten als du Umsatzsteuer einnimmst. Dadurch fällt deine voraussichtliche Zahllast niedriger aus, was oft zu einer Befreiung von Voranmeldungen führt.

Muss ich die Frage zur Umsatzsteuerzahllast auch beantworten, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze?

Ja, die Frage erscheint immer im Formular. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat deine erwartete Umsatzsteuerzahllast oder ein möglicher Überschuss jedoch keine praktischen Folgen, da du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

Ardalan Zamanimehr

Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!

Viktor Rosin

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Albert Friedrich Vontz

Meine Erfahrung mit Accountable ist wirklich klasse! Alles ist sehr übersichtlich und gut strukturiert und das Wichtigste: es funktioniert wie es soll! Es gibt online Webinare, einen KI Steuerberater der Zugriff auf die persönlichen Dokumente hat und die Steuer Coaches von welchen ich extrem begeistert bin. Sehr klare, ausführliche, vorausschauende und freundliche Antworten auf meine Fragen. Als selbsständiger Dienstleister fühle ich mich sehr gut aufgehoben und kann Accountable nur empfehlen.

Sven Schöffel

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