Stehst du kurz vor der Gründung deines eigenen Unternehmens? Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist auch für Kleingewerbe ein wichtiges Dokument, um die Selbstständigkeit anzumelden. Anhand deiner Angaben berechnet das Finanzamt, welche und wie viele Steuern du zahlen musst. Da hier einige Stolpersteine lauern, findest du in unserem Artikel eine umfassende Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kleingewerbe.
Du findest den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der ELSTER Website, du kannst ihn alternativ aber auch über Accountable ausfüllen. Hier ist der Fragebogen kostenlos und erleichtert dir das Ausfüllen mit Hilfestellungen und direktem Chat mit unseren Steuer Coaches.
Ein Kleingewerbe ist definiert durch seine einfache Struktur und Verwaltung, einen geringen Umsatz und Gewinn sowie die Befreiung von der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch. Die Grenzen für ein Kleingewerbe liegen bei 60.000 Euro Gewinn bzw. 600.000 Euro Umsatz im Jahr. Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen zeichnet sich ein Kleingewerbe durch geringere formale Anforderungen und eine einfachere Steuerverwaltung aus. Rechtsformen für ein Kleingewerbe sind das Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kleingewerbe findest du online auf ELSTER. Je nach Rechtsform wählst du für dein Unternehmen das Formular für Einzelunternehmen oder das für Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft (im Falle einer GbR).
Im ersten Schritt werden deine persönlichen Daten abgefragt. Hier gibst du deinen Namen, dein Geburtsdatum, deinen derzeitigen Beruf und deine Religion an. Auch deine Steueridentifikationsnummer wird abgefragt. Im weiteren Verlauf musst du Angaben zu deinem Familienstand und deiner Adresse im In- und Ausland machen.
Für die Kommunikation kannst du deine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und die Adresse deiner Website angeben. Anschließend beschreibst du deine vorgesehene Tätigkeit, ähnlich wie beim Gewerbeschein.
Du willst dich selbstständig machen? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.
Zum Fragebogen
Der nächste Schritt ist die Angabe deiner Bankverbindung, über die du in Zukunft deine Geschäfte und Steuerangelegenheiten abwickeln wirst. Du kannst dein Privatkonto angeben oder ein Geschäftskonto verwenden. In der Regel empfiehlt es sich, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen, um einen besseren Überblick zu behalten und die Steuererklärung zu vereinfachen.
Wenn du deine steuerlichen Angelegenheiten von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin erledigen lassen möchtest, musst du die Kontaktdaten im Fragebogen angeben. Mit einer Empfangsvollmacht ermächtigst du andere Personen, deine Steuererklärung zu bearbeiten und Post vom Finanzamt entgegenzunehmen. Dieser Teil ist nicht relevant für dich, wenn du dich allein um deine Steuerangelegenheiten kümmerst, was auch vollkommen in Ordnung ist. Du kannst z.B. eine Steuersoftware wie Accountable nutzen.
Wenn du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist, gibst du hier deine alte Adresse an. Auch wenn du in den letzten drei Jahren bereits steuerlich gemeldet warst, musst du hier deine alte Steuernummer eintragen.
Der nächste Schritt betrifft die Angaben zu deinem Unternehmen. Hier wird der Name deines Unternehmens sowie die Adresse abgefragt. Wenn die Adresse mit deiner Privatadresse übereinstimmt, kannst du einfach ein Häkchen setzen. Ebenso kannst du die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer deines Unternehmens angeben, wenn du private und geschäftliche Kontaktdaten trennen möchtest.
Auch der Ort, an dem die Geschäftsleitung ihrer Arbeit nachgeht, ist relevant. Stimmt der Ort nicht mit dem Unternehmenssitze überein, musst du die Adresse der Geschäftsleitung angeben. Auch weitere Betriebsstätten neben dem Unternehmenssitz werden im Fragebogen erfasst. Wenn du im Handelsregister eingetragen bist, musst du auch Angaben dazu im Fragebogen machen.
Hier gibst du an, ob es sich bei deinem Unternehmen um eine Neugründung, eine Verlegung, eine Verschmelzung oder eine Übernahme handelt. Bei einer Übernahme werden einige Daten zum Vorgängerunternehmen abgefragt. Wenn du in den letzten fünf Jahren bereits ein Unternehmen gegründet hast oder einem Konzern angehörst, musst du auch dazu einige Angaben machen.
In den nächsten Schritten sollst du deine Einkünfte und deinen Gewinn für die nächsten zwei Jahre schätzen. Diese Zahlen haben einen Einfluss auf deine Steuervorauszahlungen, die du leisten musst. Versuche möglichst realistische Zahlen einzutragen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Auch die Art der Gewinnermittlung ist für das Finanzamt relevant und muss im Fragebogen angegeben werden. Kleingewerbetreibende können eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, da diese in der Regel einfacher ist. Hier werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, die Differenz ergibt den Gewinn oder Verlust. Zudem musst du dem Finanzamt mitteilen, wenn du für dein Wirtschaftsjahr einen anderen Zeitraum als Januar bis Dezember wählst.
Die folgenden Abschnitte betreffen dich nur, wenn deine Tätigkeit Bauleistungen umfasst und du Mitarbeitende beschäftigen willst. In diesem Fall musst du Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden, zum Beginn der Lohnzahlung, zur voraussichtlichen Lohnsteuer im Kalenderjahr sowie zur lohnsteuerlichen Betriebsstätte machen.
Ein wichtiger Punkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind die Angaben zur Umsatzsteuer. Neben allgemeinen Angaben sollst du auch hier die Summe deiner Umsätze für die nächsten zwei Jahre schätzen. Orientiere dich dabei an deinem voraussichtlichen Gewinn. Im besten Fall kennst du die Zahlen bereits aus deinem Businessplan.
Außerdem gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht. Sie befreit dich davon, Umsatzsteuer auf deine Produkte und Dienstleistungen zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Die Grenze für Kleinunternehmer:innen liegt bei einem Umsatz von 25.000 Euro im ersten Jahr und 100.000 Euro im zweiten Jahr. Entscheidest du dich für die Regelung und überschreitest die Grenze, wechselst du im Folgejahr automatisch in die Regelbesteuerung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Soll-/Ist-Versteuerung. Sie bestimmt, wann du die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Bei der Sollversteuerung gilt das Datum der Rechnung, unabhängig davon, ob du das Geld schon erhalten hast oder nicht. Hier kann es vorkommen, dass du Beträge vorstrecken musst, obwohl du noch keine Zahlungen erhalten hast. Bei der Istversteuerung zählt das Datum des tatsächlichen Geldeingangs. Sie ist daher für kleine Unternehmen oft attraktiver.
In diesem Punkt kannst du auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen. Sie ist dann wichtig, wenn du Lieferungen oder Leistungen im Ausland anbietest. Die Umsatzsteuer-ID kannst du jederzeit nachträglich beantragen, wenn du dies nicht im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemacht hast.
Die nächsten beiden Punkte sind relevant, wenn du elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland oder Waren über das Internet verkaufst. Wenn du dein Geschäft nicht über eine eigene Website, sondern über einen Drittanbieter abwickelst, benötigst du eine Bescheinigung des Finanzamtes.
Im letzten Schritt kannst du noch auswählen, welche Unterlagen du als Anhang übermittelst, und diese hochladen.
Um den Prozess der steuerlichen Erfassung so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich, alle Angaben sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Fehler oder Unklarheiten in den Angaben können zu Rückfragen seitens des Finanzamtes führen und den Prozess verzögern. Gehe noch einmal durch alle Informationen im Fragebogen, bevor du ihn an das Finanzamt übermittelst.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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