Am Anfang der Selbständigkeit steht nicht nur eine gute Idee, sondern auch die Anmeldung dieser. Denn bevor Du mit Deiner selbständigen Tätigkeit loslegen kannst, ist es Pflicht, dass Du diese anmeldest. Bereits bei diesem Schritt musst Du Dir im Klaren darüber sein, ob es sich bei Deiner Selbständigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Hiervon ist nicht nur abhängig, auf welchem Weg Du Deine Selbständigkeit anmeldest, sondern diese Entscheidung ist auch steuerlich bedeutend. Sie spielt außerdem auch auf anderen Rechtsgebieten eine Rolle.
Dabei gilt Folgendes: Du kannst Dir nicht aussuchen, ob Du Freiberufle:r oder Gewerbetreibende:r bist. Es handelt sich um bereits definierte Tätigkeitsbereiche. Du musst lediglich im Vorfeld wissen, unter welche Art der Selbständigkeit Deine Tätigkeit fällt.
Doch woher weißt Du, ob Du Freiberufler bist oder ein Gewerbe führst? Wir haben Dir die wichtigsten Fakten in diesem Artikel zusammengetragen.
Key Takeaways
Grundsätzlich wird als Freiberufler:in eine selbständige Tätigkeit ausgeübt. Es handelt sich also um einen Oberbegriff, der nicht einheitlich zu betrachten ist. Hinweise darüber, welche Tätigkeiten als freiberuflich eingestuft werden, finden sich im § 18 des Einkommensteuergesetz.
Hier heißt es: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit [...]” §1 8 Abs. 1 Nr.1 EStG.
Um dies zu spezifizieren werden im selben Artikel auch beispielhafte Berufsgruppen gelistet. Zu diesen gehören, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten aber auch Heilpraktiker oder Krankengymnasten. Es handelt sich aber nicht um einen vollständigen Katalog. Das heißt, auch wenn Dein Beruf hier zunächst nicht gelistet wird, kann es sein, dass Du einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehst.
Es gibt eine Menge an vergleichbaren Berufsgruppen, die als freiberuflich behandelt werden und letztendlich nimmt das Finanzamt die Entscheidung immer im Einzelfall vor. Für Freiberufler:innen gilt jedoch, dass die selbständige Tätigkeit auf einer wissenschaftlichen Ausbildung beruhen muss, z.B. einem Hochschulstudium.
🔖 Um Deine Selbständigkeit als Freiberufler:in anzumelden, musst Du Dich bei Deinem Finanzamt melden. Dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Beginn Deiner Selbständigkeit erfolgen. Dafür musst du den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ans Finanzamt senden. Du findest das offizielle, kostenlose Formular auf ELSTER und auch auf unserer Website!
💡Tipp von Accountable: Ein Vorteil als Freiberufler:in ist, dass du keine jährliche Gewerbesteuer abgeben musst und vereinfachte Buchhaltung führen kannst, d.h. es genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn Du ein Gewerbe hast, ist dies anders. Mehr dazu später.
Als Gewerbetreibende:r bist Du ebenfalls selbständig. Anders als Freiberufler:innen meldest Du als Gewerbetreibende:r Deine selbständige Tätigkeit nicht direkt beim Finanzamt an. Stattdessen musst Du Dich an das zuständige Gewerbeamt - das kann das Ordnungsamt oder auch das Gemeindeamt sein - wenden. Hier kannst Du dann auch Deinen Gewerbeschein beantragen. Die Beantragung dessen kostet zwischen 20 und 60 Euro. Praktisch: Es erfolgt in der Regel eine automatische Benachrichtigung des Finanzamts und Dir wird der eben erwähnte "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugesendet. Der Gang zum Finanzamt ist in der Regel also nicht notwendig, sondern das Finanzamt meldet sich nach der Anmeldung des Gewerbes bei Dir.
➡️ So beantragst du den Gewerbeschein.
Doch wann ist die Selbständigkeit überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit? Auch hier gibt das Einkommenssteuergesetz mehr Auskunft. In § 15, Absatz 2 wird wie folgt definiert:
„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. § 15 Abs. 2 EStG“
Zu den “klassischen” Gewerben gehören, z.B. Handwerks- und Industriebetriebe, Handelsbetriebe sowie die Tätigkeit als Vermittler oder Gaststättenbetriebe. Ebenfalls wichtig: Aufgrund der Rechtsform z.B. GmbH oder AG werden Unternehmen mit dieser Rechtsform unabhängig von der Art der Tätigkeit immer als Gewerbe eingestuft.
Bereits die Anmeldung der Selbständigkeit unterscheidet sich voneinander: Gewerbetreibende melden ein Gewerbe beim Gewerbeamt an und Freiberufler:innen tun dies nicht. Daraus ergibt sich, dass Freiberufler:innen weder Gewerbesteuer zahlen, noch sich im Handels- oder Unternehmensregister eintragen müssen. Wie bereits erwähnt müssen sie keine jährliche Bilanz abgeben und können vereinfachte Buchhaltung führen, d.h. es genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Im Vergleich dazu müssen Gewerbebetriebe eine Mitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK haben. Diese ist verpflichtend und mit Beiträgen verbunden, welche sich am Jahresumsatz, der Rechtsform und am Standort orientieren. Außerdem fallen ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuern an.
💡 Tipp von Accountable: Egal, ob freiberufllich oder Gewerbe - als Selbständige:r kannst Du eine Menge von geschäftlichen Ausgaben von der Steuer absetzen. Du bist Dir nicht sicher welche? Wir haben die Steuer-Suchmaschine „Kann ich das absetzen?“ für Dich entwickelt.
Die berüchtigte Qual der Wahl trifft bei der Entscheidung, ob Du Deine Selbständigkeit als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r anmeldest, nicht wirklich zu. Denn, obwohl die Freiberuflichkeit auf den ersten Blick mit einigen Vorteilen, z.B. Steuervorteilen, lockt, kannst Du Dir im Endeffekt nicht aussuchen, ob Du freiberuflich arbeitest oder nicht.
Dies ist an Deine Tätigkeit gebunden und die Entscheidung liegt im Endeffekt beim Finanzamt. Oftmals ist es jedoch gar nicht so eindeutig zuzuordnen, ob es sich um eine freiberufliche oder eben doch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Vor allem in unserer heutigen Zeit, in der sich am laufenden Bande neue Berufsfelder entwickeln. Zusätzlich gibt es Tätigkeiten, die weder als freiberufliche noch als gewerbetreibende Tätigkeiten eingestuft werden. Diese werden als sonstige selbstständige Tätigkeiten bezeichnet.
Wenn Du Dir also nicht sicher bist, ob Du Deine Selbständigkeit als Freiberufler:in oder als Gewerbe anmelden sollst, dann raten wir Dir dazu, Dich bereits im Vorfeld an das Finanzamt zu wenden. Sobald dein Finanzamt deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bearbeitet, wird dann dort entschieden, in welche Kategorie deine Tätigkeit fällt. In den meisten Fällen kannst du dem Brief vom Finanzamt mit deiner Steuernummer entnehmen, ob du Gewerbesteuer pflichten bist, also ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht.
Wenn Du Deine Selbständigkeit als freiberuflich anmeldest, bei einer späteren Prüfung dann aber doch als Gewerbetreibende:r eingestuft wirst, musst Du rückwirkend Gewerbesteuer zahlen. Du sparst Dir also jede Menge Stress, wenn Du Deine Selbständigkeit von Anfang an korrekt anmeldest und mit dem Finanzamt Rücksprache hältst, falls Du Dir unsicher bist.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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