Abschreibungen können einem das Leben schwer machen. Größere Einkäufe, die du für dein Unternehmen oder deine Selbstständigkeit brauchst, schleppst du manchmal jahrelang in deinen Steuererklärungen mit. Für die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) hat das Finanzamt deshalb Vereinfachungen geschaffen. Doch warum genau gibt es GWG und was gehört zu ihnen?
GWG schaffen dir Erleichterungen in der Buchhaltung. Folgende Situation kennst du sicherlich: Du kaufst etwas, was du für deinen Job benötigst, Möbel für das Büro, einen teuren PC für die Arbeit oder eine neue Telefonanlage. Gerade bei teuren Geräten hört mit der Rechnung die buchhalterische Arbeit aber nicht auf.
Zusätzlich musst du den Gegenstand mitunter über Jahre hinweg abschreiben. Dein Kauf taucht immer wieder in deiner Buchhaltung auf.
Damit man diesen Aufwand nicht für jede kleine Anschaffung hat, gibt es das Konzept der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Gegenstände, die man zu dieser Kategorie zählt, lassen sich direkt abschreiben, selbst wenn sie noch viel länger in deinem Unternehmen eingesetzt werden. Der Vorteil dabei ist, dass du die Anschaffung sofort als Kosten absetzen kannst und dadurch geringere Steuerzahlungen hast. Außerdem wird deine Steuererklärung dank geringwertiger Wirtschaftsgüter sehr viel unkomplizierter.
➡️ Was sind eigentlich Abschreibungen, AfA, Poolabschreibungen & Co.? Hier erfährst du es!GWG werden durch das Einkommenssteuergesetz definiert. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man von einem geringwertigen Wirtschaftsgut sprechen und von der buchhalterischen Erleichterung profitieren kann.
Zunächst ist wichtig, dass geringwertige Wirtschaftsgüter immer Teil des Anlagevermögens sein müssen, also dauerhaft im Betrieb bleiben. Die Büroausstattung gehört hier genauso dazu wie ein Grundstück. Auch Wertpapiere zählt man zum Anlagevermögen, weil du sie langfristig besitzen wirst. Ausgeschlossen sind hingegen zum Beispiel Rohstoffe. Diese werden weiterverarbeitet, verlassen den Betrieb dann wieder und werden deshalb zum Umlaufvermögen gezählt.
Aber Achtung: Nicht alles, was zum Anlagevermögen zählt, gehört auch zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Objekte müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter müssen nach §6 Abs 2 EStG drei Eigenschaften erfüllen:
Man kann es dem Namen schon entnehmen: Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen bestimmte Kosten nicht überschreiten. Maximal 800€ (netto) darf ein Gegenstand kosten, damit er als geringwertiges Wirtschaftsgut gilt. Die Grenzwerte für GWG gelten exklusive der Umsatzsteuer. Unter Umständen können aber Nebenkosten wie Liefergebühren oder Kosten für die Montage, die im Anschaffungsjahr anfallen, zu den Kosten hinzugezählt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind sehr vielfältig. Diese typischen Anschaffungen zählen zu den GWG:
Achtung: Software gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut, obwohl sie nicht im eigentlichen Sinne abnutzbar ist. Aber auch Computerprogramme können über die Zeit hinweg an Wert verlieren.
Im Folgenden findest du diverse Güter, die nicht in die Gruppe der GWG passen:
Unser Tipp: Das Finanzamt hat inzwischen die Schnelllebigkeit von Computertechnik erkannt und die regelmäßige Nutzungsdauer von Hardware und Software seit 2021 auf ein Jahr verringert. Das heißt: Auch wenn ein PC nicht als GWG gilt, muss das Gerät nur über ein Jahr abgeschrieben werden.
Die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter lassen sich vereinfacht abschreiben. Doch abhängig vom Wert kommen unterschiedliche buchhalterische Aufgaben auf dich zu.
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Wertgrenze |
Option |
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≤ 250€ |
Sofortabschreibung (ohne Verzeichnis) |
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> 250€ bis ≤ 800€ |
Sofortabschreibung (mit Verzeichnis) ODER Poolabschreibung |
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> 800€ bis ≤ 1000€ |
Poolabschreibung ODER Regelabschreibung |
Es gibt bei den Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern also unterschiedliche Verfahren. Was bedeutet das konkret?
Achtung: Ein GWG-Verzeichnis unterliegt den Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen. 10 Jahre lang musst du das Verzeichnis im Archiv behalten.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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