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Aufgepasst bei der Gewerbegründung! Für diese Jobs brauchst du eine Sondergenehmigung!

Geschrieben von: Markus Thomas Boldt

Aktualisiert am: Mai 14, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Wenn du dich mit einem Gewerbe selbstständig machen möchtest kann es sein, dass du für deine Tätigkeit eine Sondergenehmigung in Form einer besonderen Zulassung oder Erlaubnis benötigst. Welche Jobs das sind und wie die Gewerbeanmeldung im Detail funktioniert, erfährst du auf dieser Seite. 

Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes vorab: Bin ich Freiberufler oder ein Gewerbe?

Bevor wir in die speziellen Einzelfälle gehen, bei denen man eine Sondergenehmigung für die Gewerbegründung benötigt, sollten wir erst einmal klären, wann du als Gewerbetreibender giltst und wann du in die Kategorie der freien Berufe fällst. Aus dieser Unterscheidung ergibt sich nämlich, wie du deine selbstständige Tätigkeit anmelden und welche Steuern du zahlen musst.

In welche Kategorie du fällst, kannst du dir dabei aber nicht einfach so aussuchen. Die Unterscheidung wird vielmehr auf Basis deines Jobs vorgenommen. Freie Berufe sind dabei prinzipiell Jobs, die:

  • eine Dienstleistung (und keine Waren) anbieten 
  • persönliche Fachkenntnisse (z.B. durch ein Studium oder eine Ausbildung) erfordern
  • eigenverantwortlich und leitend ausgeübt werden

Bei Gewerben ist die Definition hingegen ein wenig anders. Ein Gewerbe betreibst du, wenn:

  • Du keinen freien Beruf oder einen Beruf im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ausübst
  • Du eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht ausübst
  • Du dich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligst

➡️ Hier findest du mehr Infos über den Unterschied zwischen einem freien Beruf und einem Gewerbe

Was sind die unterschiedlichen Steuerpflichten?

1. Einkommensteuer

Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende müssen einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer entrichten. 

2. Gewinnermittlung

Darüber hinaus muss auch eine Gewinnermittlung beim Finanzamt eingereicht werden, die klar die beruflichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Freiberufler können hierfür die relative simple Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verwenden und sie samt ihrer Einkommensteuererklärung abgeben.

Bei Gewerbetreibenden kommt es allerdings darauf an, wie viel Umsatz bzw. Gewinn sie gemacht haben: Bis zu einem Umsatz von 600.000 Euro und einem Gewinn von 60.000 Euro können sie ebenfalls eine EÜR abgeben. Sobald sie jedoch auch nur über eine der beiden Grenzen kommen, muss die wesentlich komplexere doppelte Buchführung für eine Bilanzierung angewandt werden.

➡️ So funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung

3. Gewerbesteuer

Ein weiterer Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerben ist die Zahlung von Gewerbesteuer. Dies entfällt für Angehörige der freien Berufe komplett. Gewerbetreibende hingegen müssen einmal im Jahr eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird ein sogenannter Hebesatz verwendet, der je nach Wohnort unterschiedlich hoch ist. Wie viel du zahlst, hängt also vom Standort deines Gewerbes ab.

💡 Tipp von Accountable: Bei der Gewerbesteuer gibt es allerdings einen Freibetrag: Erst, wenn du jährlich mehr als 24.500€ Gewinn verdienst, musst du Gewerbesteuer zahlen. Alles bis zu dieser Zahl ist von der Gewerbesteuer ausgenommen.

➡️ Das erste Jahr der Selbstständigkeit: Das sind deine Steuerpflichten

4. Umsatzsteuer

Schließlich müssen sich sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende um die Zahlung der Umsatzsteuer kümmern. Dabei gibt es jedoch die Ausnahme der Kleinunternehmerregelung, bei der du dich bei einem nachweislich geringem Einkommen von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen kannst.

➡️ Alles rund um die Kleinunternehmerregelung

Für welche Jobs braucht man eine Sondergenehmigung?

Es gibt einige Berufe, die in den Bereich eines Gewerbes fallen und für die die Betreiber eine Sondergenehmigung benötigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bewachungsunternehmen
  • Fahrschulen
  • Finanzdienstleistungen
  • Gaststätten und Hotels
  • Handel oder Herstellung von freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Arbeitsvermittlung
  • Kitas
  • Pflegedienste und Privatkrankenanstalten
  • Verkehrsgewerbe wie Taxi- und Busunternehmen

Die ausführliche Liste von der Bundesregierung mit allen Berufen findest du hier.

Bei den Sondergenehmigungen handelt es sich normalerweise um einen Nachweis über eine bestandene staatliche Prüfung, eine relevante Ausbildung oder ein Studium, oder um das Nachweisen von bestimmten Unterlagen wie beispielsweise einem polizeilichen Führungszeugnis oder einem Schein vom Gesundheitsamt.

Um eine Genehmigung in einem der aufgelisteten Jobs zu bekommen, kannst du dich in der Regel an deine zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden. 

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Um ein Gewerbe neu anzumelden, musst du dich bei dem für deinen Wohnort zuständigen Gewerbeamt melden. Dabei kommt es allerdings nicht auf deine Wohnanschrift, sondern die Adresse deines Firmensitzes oder Büros an. Je nach Gewerbeamt kann es sein, dass du einen Termin für die Anmeldung benötigst.

Für die Gewerbeanmeldung musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und die eventuell für deinen Job notwendigen Sondergenehmigungen einholen und bei der Anmeldung vorlegen. 

Beim Gewerbeamt beantragst du außerdem deinen Gewerbeschein. Dieser kostet je nach Standort zwischen 20 Euro und 70 Euro. Nach erfolgreicher Anmeldung informiert das Gewerbeamt dann auch das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über deine Gewerbeanmeldung. 

Daraufhin wird dich das Finanzamt zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auffordern. Diesen kannst du aber auch schon vor der offiziellen Aufforderung vorbereiten und abgeben. 

➡️ Alles zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Schließlich wirst du von der zuständigen IHK mit Informationen zu deiner neuen Pflichtmitgliedschaft kontaktiert werden. 

➡️ Hier findest du alles rund um die Gewerbeanmeldung

💡 Tipp von Accountable: Wenn du nicht auf das Finanzamt warten sondern direkt mit deiner Anmeldung loslegen willst, dann kannst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch direkt auf unserer Seite ausfüllen und abschicken. Hier geht’s zum Fragebogen.

 

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Autor - Markus Thomas Boldt

Markus ist ein erfahrener Steuerberater-Partner bei Accountable. Er schreibt und berät zu den Themen Finanzplanung, Steuerstrategien und Unternehmensgründung.

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Für mich als Kleinunternehmer ist der Preis ein bisschen hoch, aber für alles, was ich bekomme: alle Übersichten von Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen rund um das Auto... ist es einfach top. Und das letzte Update zu den wiederkehrenden Ausgaben war hervorragend! Dankeschön.

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