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Gewerbesteuer-Richtlinien: Das musst du wissen

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Dezember 9, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Als Unternehmer:in kennst du dich sicher mit der Gewerbesteuer aus. Doch sind dir auch die Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR) bekannt? Sie legen fest, wie Finanzämter das Gewerbesteuergesetz in der täglichen Praxis anwenden, und bestimmen damit, welche Gewinne, Hinzurechnungen und Kürzungen gewerbesteuerpflichtig werden.

Dadurch beeinflussen sie direkt die Steuerlast deines Unternehmens. In diesem Leitfaden erfährst du kompakt und verständlich, was die Richtlinien regeln und warum sie für Selbstständige und Unternehmen so wichtig sind.

Gewerbesteuer-Richtlinien – kurz zusammengefasst

  • Die GewStR sind zentrale Verwaltungsanweisungen, die festlegen, wie Finanzämter das Gewerbesteuergesetz anwenden sollen.
  • Sie regeln unter anderem die Ermittlung des Gewerbeertrags, Hinzurechnungen, Kürzungen und die Zerlegung.
  • Für Unternehmen sind sie wichtig, weil sie bestimmen, welche Posten gewerbesteuerpflichtig werden.
  • Gesetzesänderungen oder neue BMF-Hinweise können einzelne Punkte der Richtlinien ergänzen oder konkretisieren.

Was sind die Gewerbesteuer-Richtlinien?

Die Gewerbesteuer-Richtlinien sind Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums der Finanzen. Sie dienen dazu, das Gewerbesteuergesetz einheitlich auszulegen und sicherzustellen, dass alle Finanzämter in Deutschland nach denselben Grundsätzen arbeiten. Obwohl die Richtlinien keinen Gesetzesrang haben, sind sie für die Verwaltung verbindlich und damit auch für Unternehmer:innen von großer Bedeutung.

In den Richtlinien findest du ausführliche Erläuterungen zu zentralen Begriffen wie Gewerbebetrieb, Gewerbeertrag, Hinzurechnungen oder Kürzungen. Sie enthalten zudem Beispiele aus der Praxis, die erklären, wie bestimmte steuerliche Situationen zu bewerten sind. Dadurch schaffen die Richtlinien mehr Transparenz und machen nachvollziehbar, wie die Gewerbesteuer im Einzelfall berechnet wird.

Für dich bedeutet das: Wenn du verstehst, wie die Richtlinien aufgebaut sind und welche Punkte sie regeln, kannst du besser einschätzen, welche Teile deines Gewinns gewerbesteuerpflichtig werden und wo Gestaltungsspielräume bestehen.

➡️ Finanzamt und Bundeszentralamt für Steuern: Das sind die Unterschiede

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Warum sind die Gewerbesteuer-Richtlinien wichtig?

Die Gewerbesteuer-Richtlinien sorgen für Verlässlichkeit bei der Besteuerung deines Unternehmens. Sie geben Finanzämtern klare Vorgaben für die Anwendung des Gewerbesteuergesetzes und helfen dabei, steuerliche Entscheidungen bundesweit einheitlich zu treffen. Dadurch entstehen weniger Unsicherheiten für Unternehmen, und unnötige Bürokratie wird vermieden.

Die wichtigsten Ziele der Gewerbesteuer-Richtlinien lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Einheitliche Auslegung und Anwendung des Gewerbesteuergesetzes 
  • Einheitliche Anwendung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
  • Vermeidung unbilliger Härten in besonderen Fällen
  • Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und steuerlichen Prozessen

Für dich als Unternehmer:in bedeutet das vor allem, dass du besser einschätzen kannst, wie Geschäftsvorfälle gewerbesteuerlich eingeordnet werden und welche Teile deines Gewinns am Ende steuerpflichtig sind.

Gewerbesteuer-Richtlinien und Steuerberechtigung: Wer darf die Gewerbesteuer erheben?

Die rechtliche Grundlage für die Gewerbesteuer findest du im Gewerbesteuergesetz (GewStG). Nach § 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Zuständig für die Erhebung sind ausschließlich die Gemeinden, was ausdrücklich in § 4 GewStG geregelt ist. Sie legen den Hebesatz fest, setzen die Steuer fest und ziehen sie ein.

Die Gewerbesteuer-Richtlinien ergänzen diese Vorschriften und stellen sicher, dass alle Gemeinden und Finanzämter das Gesetz nach denselben Maßstäben anwenden. Dadurch wird verhindert, dass Begriffe wie „Gewerbetrieb“, „Gewerbeertrag“ oder „Hinzurechnungen“ je nach Region unterschiedlich ausgelegt werden.

Wichtig ist außerdem die sogenannte Gewerbesteuerumlage, die in § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) geregelt ist. Ein Teil der von den Gemeinden erhobenen Gewerbesteuer wird an Bund und Länder abgeführt. Ein Teil der Gewerbesteuer wird an Bund und Länder abgeführt. Trotzdem bleibt die Gewerbesteuer eine kommunale Steuer, die hauptsächlich zur Finanzierung der lokalen Infrastruktur dient.

💡 Tipp von Accountable: Als Freiberufler:in bist du nicht gewerbesteuerpflichtig. Grundlage hierfür ist § 18 Einkommensteuergesetz (EStG), der die freien Berufe definiert. Für diese Tätigkeiten musst du kein Gewerbe anmelden.

Die Gewerbesteuer: Was Gründer:innen wissen müssen

Die Gewerbesteuer ist eine der zentralen Unternehmenssteuern in Deutschland. Sie wird auf den sogenannten Gewerbebetrieb erhoben, der in § 2 GewStG definiert ist. Sobald du eine selbstständige, nachhaltige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausübst und am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmst, gilt deine Tätigkeit grundsätzlich als Gewerbebetrieb – sofern sie nicht zu den freien Berufen nach § 18 EStG gehört.

Als Realsteuer richtet sich die Gewerbesteuer ausschließlich nach dem Gewerbeertrag, also dem steuerlichen Gewinn, der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst wird. Für Gemeinden ist sie eine zentrale Einnahmequelle.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Nach § 5 GewStG sind folgende Unternehmen gewerbesteuerpflichtig:

Nicht gewerbesteuerpflichtig sind:

  • freie Berufe im Sinne von § 18 EStG
  • Land- und Forstwirtschaft
  • reine Vermögensverwaltung, sofern keine gewerbliche Prägung vorliegt

Gewerbesteuerpflicht: Ab wann besteht sie?

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt nicht erst mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Sie startet mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, also sobald die oben genannten Merkmale (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt sind.

Das ist vor allem wichtig für Selbstständige, die neben einer freiberuflichen Tätigkeit zusätzliche gewerbliche Leistungen anbieten. Die Gewerbesteuerpflicht entsteht sofort, unabhängig davon, wann ein Nebengewerbe tatsächlich angemeldet wird.

Mischformen und Zweifelsfälle

Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist nicht immer klar. In einigen Fällen kann es zu Mischformen kommen, bei denen du gleichzeitig Freiberufler:in und Gewerbetreibende:r bist. Unsicherheiten zur Gewerbesteuerpflicht solltest du daher frühzeitig mit einer Steuerberatung oder der zuständigen Finanzbehörde klären.

Beispiel für eine solche Mischform:

Du arbeitest freiberuflich als Autor:in und betreibst zusätzlich einen kleinen Verlag. Auch wenn beide Bereiche thematisch eng zusammenhängen, musst du sie steuerlich sauber voneinander trennen. Als Autor:in erbringst du eine persönliche, geistig-schöpferische Dienstleistung, bist nicht weisungsgebunden und zählst daher zu den freien Berufen. Im Verlag übernimmst du hingegen unternehmerisches Risiko, vertreibst ein eigenes Produkt und erzielst damit gewerbliche Einkünfte. Diese gewerbliche Tätigkeit musst du beim Gewerbeamt anmelden und getrennt von deiner freiberuflichen Tätigkeit abrechnen.

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Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer baut auf dem sogenannten Gewerbeertrag auf. Ausgangspunkt ist immer der steuerliche Gewinn aus dem Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht. Dieser Gewinn wird anschließend angepasst: Bestimmte Aufwendungen werden hinzugerechnet (§ 8 GewStG), andere Erträge dürfen gekürzt werden (§ 9 GewStG). Erst nach diesen Korrekturen ergibt sich der endgültige Gewerbeertrag.

Dieser wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Im letzten Schritt wendet deine Gemeinde ihren individuellen Hebesatz an. Je nach Standort kann dieser zwischen rund 200 und 900 Prozent liegen und bestimmt damit maßgeblich die tatsächliche Steuerhöhe.

Vereinfacht dargestellt:
Gewerbesteuer = (Gewinnermittlung ± Hinzurechnungen/Kürzungen) × 3,5 Prozent × Hebesatz der Gemeinde

Gewerbesteuerfreibetrag

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Erst wenn der Gewerbeertrag darüber liegt, fällt Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften können den Freibetrag nicht nutzen.

Hinzurechnungen: Was auf den Gewerbeertrag aufgeschlagen wird

Hinzurechnungen gehören zu den zentralen Bestandteilen der Gewerbesteuer. Die Grundidee ist, bestimmte Finanzierungsanteile von Aufwendungen zu erfassen, die bei der Gewerbesteuer nicht steuermindernd wirken sollen. So soll verhindert werden, dass Unternehmen durch Miet-, Leasing- oder Zinsmodelle Vorteile gegenüber Betrieben erhalten, die Wirtschaftsgüter selbst finanzieren.

Zu den typischen Hinzurechnungen zählen unter anderem:

  • Zinsen und ähnliche Entgelte für Schulden
  • Miet- und Pachtaufwendungen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
  • Leasingraten
  • Lizenz- und Konzessionsgebühren
  • Gewinnanteile stiller Gesellschafter:innen

Die Gewerbesteuer-Richtlinien konkretisieren, wie hoch der pauschale Finanzierungsanteil einzelner Aufwendungen ist. Für bewegliche Wirtschaftsgüter sind das in der Regel 20 Prozent, für unbewegliche Wirtschaftsgüter häufig 50 Prozent des entsprechenden Miet- oder Pachtbetrags.

Beispiel aus der Praxis:
Ein Unternehmen mietet Maschinen für 100.000 Euro pro Jahr.
Der pauschale Finanzierungsanteil beträgt 20 Prozent.

Berechnung:
100.000 Euro × 20 Prozent = 20.000 Euro Hinzurechnung

Dieser Betrag wird dem steuerlichen Gewinn hinzugerechnet und erhöht damit den Gewerbeertrag, der anschließend versteuert wird.

„In der Praxis entstehen die meisten Fehler bei Hinzurechnungen, wenn Verträge mehrere Komponenten bündeln – etwa Service, Finanzierung und Nutzung. Für die Gewerbesteuer müssen diese Bestandteile getrennt betrachtet werden, auch wenn sie vertraglich als Paket vereinbart wurden.“

Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland

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Kürzungen: Was den Gewerbeertrag mindert

Kürzungen sind das Gegenstück zu den Hinzurechnungen. Sie sorgen dafür, dass bestimmte Erträge oder Vermögenswerte nicht oder nur teilweise in den Gewerbeertrag einfließen. Sie schützen Unternehmen vor einer zu hohen Belastung und sorgen gleichzeitig für mehr steuerliche Fairness.

Zu den wichtigsten Kürzungstatbeständen gehören:

  • Kürzung für eigenen Grundbesitz
  • Kürzung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften
  • Kürzung für bestimmte Beteiligungserträge
  • Kürzung für Einnahmen aus dem Betrieb eigener Schiffe (seltener, aber gesetzlich relevant)

Besonders bedeutsam ist die Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG. Sie greift, wenn ein Unternehmen eigenen Grundbesitz nutzt und dadurch bei der Gewerbesteuer entlastet werden soll. Die Gewerbesteuer-Richtlinien legen hierbei fest, wie der Kürzungsbetrag ermittelt wird und wie Fälle zu beurteilen sind, in denen mehrere Gebäude, gemischt genutzte Immobilien oder langfristige Pachtverhältnisse eine Rolle spielen.

In der Praxis wichtig: Die Kürzung orientiert sich nicht mehr am Einheitswert des Grundstücks, sondern an der tatsächlich gezahlten Grundsteuer. Dadurch fällt die Berechnung transparenter aus, kann aber je nach Gemeinde zu höheren oder niedrigeren Kürzungsbeträgen führen.

Fazit: Warum die Gewerbesteuer-Richtlinien für Selbstständige und Unternehmen unverzichtbar sind

Die Gewerbesteuer-Richtlinien bilden die Grundlage dafür, dass das Gewerbesteuergesetz im Alltag einheitlich, transparent und nachvollziehbar angewendet wird. Sie klären Begriffe, zeigen auf, wie einzelne Positionen steuerlich einzuordnen sind, und helfen dabei, typische Fehler bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu vermeiden. Für Selbstständige und Gewerbetreibende bedeutet das mehr Sicherheit: Du kannst besser einschätzen, welche Aufwendungen gewerbesteuerpflichtig werden, welche Kürzungen dir zustehen und wie sich dein Standort mit seinem Hebesatz auf deine Steuerbelastung auswirkt.

Gerade weil moderne Geschäftsmodelle immer komplexer werden, gewinnen die Richtlinien an Bedeutung. Sie greifen neue Entwicklungen, Urteile und Gesetzesanpassungen auf und übertragen sie in klare Vorgaben für die Praxis. Wer die Grundprinzipien der Gewerbesteuer versteht und die wichtigsten Regeln der Richtlinien kennt, trifft fundiertere Entscheidungen und vermeidet kostspielige Missverständnisse.

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FAQ – Häufige Fragen zu den Gewerbesteuer-Richtlinien

Zahle ich als Freiberufler:in Gewerbesteuer?

Nein. Tätigkeiten, die unter § 18 EStG fallen, gelten als freie Berufe und sind von der Gewerbesteuer befreit. Solange du ausschließlich freiberuflich arbeitest und keine gewerblichen Leistungen anbietest, musst du daher keine Gewerbesteuer zahlen.

Muss ich die Gewerbesteuer selbst beim Finanzamt anmelden?

Nicht direkt. Das Finanzamt setzt zunächst den Steuermessbetrag fest und übermittelt diesen automatisch an deine Gemeinde. Erst die Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer und verschickt den entsprechenden Bescheid. Du musst also keine separate Erklärung abgeben, aber deine Buchhaltung sollte vollständig und korrekt sein.

Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?

Ja. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer nach § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen. Dadurch wird die steuerliche Belastung spürbar reduziert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, die vom tatsächlich gezahlten Betrag abhängt.

Warum unterscheidet sich der Gewerbesteuer-Hebesatz zwischen Gemeinden so stark?

Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest, um ihre Finanzlage und ihren Infrastrukturbedarf abzudecken. Daher können sich die Hebesätze regional deutlich unterscheiden. Für Unternehmen kann der Standort daher steuerlich eine große Rolle spielen.

Was passiert, wenn mein Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat?

In diesem Fall wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden verteilt. Grundlage dafür ist die sogenannte Zerlegung nach § 28 ff. GewStG, die sich meist an den Arbeitslöhnen der jeweiligen Betriebsstätte orientiert. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Gemeinde den Anteil erhält, der ihrer tatsächlichen Belastung entspricht.

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Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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