Kinderbetreuung kann teuer werden, besonders für Selbstständige, die auf flexible Betreuungslösungen angewiesen sind. Doch der Gesetzgeber bietet eine Entlastung: Du kannst einen Teil der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Wie das funktioniert und was du dabei beachten musst, erfährst du hier.
Grundsätzlich können Eltern, die erwerbstätig sind, Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Für Selbstständige gelten die gleichen Regeln wie für Angestellte. Die Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Damit du Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Seit Anfang 2025 kannst du 80 Prozent der angefallenen Kinderbetreuungskosten zu maximal 4.800 € pro Kind absetzen. Der Anteil und die Grenze sind in § 10 Abs. 1 S. 5 EStG geregelt und können sich mit der Zeit ändern. Noch im Jahr 2024 konnte beispielsweise nur ein Anteil von zwei Drittel und maximal 4.000 € pro Kind abgesetzt werden. Die absetzbaren Kosten umfassen:
💡Tipp von Accountable: Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt und dieser die Betreuungskosten zahlt, kann nur dieser Elternteil die Kinderbetreuungskosten absetzen. Zahlt der andere Elternteil, ohne dass das Kind bei ihm lebt, ist der Abzug ausgeschlossen.
“Bei abwechselnder Betreuung in beiden Haushalten wird dann der Höchstbetrag wie bei zusammenlebenden, aber getrennt veranlagten Eltern aufgeteilt.”
Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland
Es gibt einige Kosten, die nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind. Dazu gehören:
Kinderbetreuungskosten werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage Kind angegeben. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt und müssen die jeweiligen Betreuungskosten zugeordnet werden. Zusätzlich musst du die Kosten durch Rechnungen und Kontoauszüge nachweisen. Die absetzbaren Kosten werden dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was die Steuerlast senkt.
Wenn du regelmäßig hohe Betreuungskosten hast und nicht bis zur Steuererklärung auf eine Erstattung warten möchtest, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dieser Freibetrag wird dann bereits im Laufe des Jahres auf deine Lohnsteuer angerechnet, was dein monatliches Nettoeinkommen erhöht.
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Neben der Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten abzusetzen, kannst du den Kinderfreibetrag nutzen, um deine Steuerlast weiter zu senken. Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum deines Kindes steuerfrei. Aktuell liegt er bei 6.672 Euro pro Kind und Jahr (Stand: 2025). Selbstständige und Angestellte profitieren gleichermaßen von dieser Entlastung.
Der Freibetrag wird zwischen beiden Elternteilen gleichmäßig aufgeteilt. Er lohnt sich besonders bei höheren Einkommen und wird in der Steuererklärung automatisch mit dem Kindergeld verglichen, um die günstigere Variante für dich zu ermitteln. Er betrifft alle grundlegenden Lebenshaltungskosten des Kindes, unabhängig von konkreten Betreuungskosten.
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Bei getrenntlebenden Eltern: Falls die Eltern getrennt voneinander Leben kann nur der Elternteil die Kinderbetreuungskosten absetzen, der die Kosten tatsächlich getragen hat und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Das Kind muss also seinen Hauptwohnsitz bei dem Elternteil haben, das die Ausgaben tätigt. Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein.
Damit du einen Überblick über deine Ausgaben hast und genauer mit deinen Steuervorteilen rechnen kannst haben wir eine kurze Auflistung mit hilfreichen Schritten zur Dokumentation erstellt:
Folgende Kosten für Betreuungen sind auf Grund der vorher genannten Kriterien als Kinderbetreuungskosten absetzbar:
Folgende Kosten für Betreuungen sind auf Grund der vorher genannten Kriterien nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar:
Als Selbstständige:r kannst du Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen und so deine Steuerlast spürbar senken. Voraussetzung ist, dass die Betreuung für dein eigenes Kind (biologisch oder adoptiv) erfolgt, das Kind im eigenen Haushalt lebt und unter 14 Jahre alt ist (bzw. eine anerkannte Behinderung vorliegt).
Seit 2025 lassen sich bis zu 80 % der Betreuungskosten und maximal 4.800 € pro Kind absetzen – allerdings nur bei unbarer Zahlung und ordnungsgemäßem Nachweis. Nicht alle Kosten sind absetzbar: Verpflegung, Freizeitaktivitäten und Barzahlungen bleiben ausgeschlossen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben ist entscheidend, um den Steuervorteil optimal zu nutzen.
Wieviel Geld kriege ich über die Kinderbetreuungskosten zurück?
Du kannst 80 Prozent der Betreuungskosten aber maximal 4.800 € pro Kind und Jahr als Sonderausgaben geltend machen.
Wie funktioniert das bei getrennt lebenden Eltern?
Nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt und der die Betreuung zahlt, kann die Kosten absetzen. Sobald eines der beiden Kriterien wegfällt ist dies nicht mehr möglich.
Was ist, wenn mein Kind bei den Großeltern im Ausland betreut wird?
Grundsätzlich sind die Ausgaben für diese Art von Betreuung absetzbar, solange das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Bis zu welchem Alter kann ich die Kosten absetzen?
Kinderbetreuungskosten können für Kinder unter 14 Jahre abgesetzt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind eine seelische, körperliche oder geistige Einschränkung besitzt, die vor dem 25. Lebensjahr entstanden ist und das Kind an der eigenen Versorgung hindert. Dann wird die Altersgrenze komplett aufgehoben.
Kann ich Fahrt- oder Verpflegungskosten absetzen?
Nein, es können lediglich die Aufwendungen, die für die Betreuung entstehen geltend gemacht werden.
Muss ich für jedes Kind eine eigene Anlage ausfüllen?
Ja, in der Steuererklärung musst du in der Anlage Kind für jedes Kind die entsprechenden Betreuungskosten angeben.
Was ist, wenn sich eine Person um mehrere Kinder kümmert?
Dann werden die Kosten für die Betreuung auf die Kinder aufgeteilt.
💡Tipp von Accountable: Beide Vergünstigungen können parallel in der Steuererklärung genutzt werden, um die Steuerlast weiter zu senken. Während der Kinderfreibetrag das Existenzminimum abdeckt, bieten die absetzbaren Betreuungskosten eine zusätzliche Entlastung für spezifische Aufwendungen, die mit der Betreuung des Kindes verbunden sind.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
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Ardalan Zamanimehr
Die App ist super! Intuitiv und perfekt für Selbstständige. Leider ist meine Position noch zu exotisch für Accountable um genau diese Leichtigkeit auch in Anspruch zu nehmen. Es gibt noch keine einfache Lösung für Selbstständige mit zwei Steuernummern da zwei Berufe. Sollte sich das mal ändern, Wechsel ich von meinem Steuerberater wieder zu Accountable!
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