mmer mehr Selbstständige handeln mit Bitcoin, Ethereum, Dash und Co. Wie du jedoch Krypto Gewinne richtig versteuerst, war lange Zeit unklar. Denn: Es gab keine genauen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF). Damit ist jetzt Schluss. Das BMF hat 2022 ein offizielles Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Es sorgt für eine bundesweit einheitliche Vorgabe für das Versteuern von virtuellen Währungen. Wir erklären dir die wichtigsten Erkenntnisse aus dem BMF-Schreiben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Mai 2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Um seine Ansätze zu konkretisieren, hörte das BMF danach verschiedene Krypto-Verbände an. Das offizielle BMF-Schreiben gibt auf 24 Seiten die Regeln für die Versteuerung von Kryptowährungen in Deutschland vor. Es beantwortet sechs wichtige Fragen – und schafft so Rechtssicherheit für Selbstständige, die mit Krypto handeln.
Das BMF legt fest: Kryptowährungen wie Bitcoin und Dash sind ein Wirtschaftsgut. Das heißt für die Praxis: Tauschst du eine Kryptowährung in Euro, US-Dollar oder eine virtuelle Währung um und machst dabei Gewinn, musst du diesen versteuern. Wie viel Steuern du zahlst, hängt von deinen Einkünften ab. Gewinne aus Krypto addieren sich auf deine sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus deiner Tätigkeit als Selbstständige:r.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Behältst du Kryptowährungen mehr als ein Jahr, musst du keine Steuern auf deinen Gewinn zahlen. Und: Machst du in einem Jahr mit digitalen Token nicht mehr als 600 Euro Gewinn, ist dieser ebenfalls steuerfrei.
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Bisher war die Vorgabe des BMF: Du musst deinen Gewinn aus Kryptowährungen über das FIFO-Verfahren („First in – First out“) ermitteln. Das Verfahren geht davon aus, dass du zuerst die Coins verkaufst, die du zuerst gekauft hast. Das BMF akzeptiert jetzt zusätzlich die Durchschnittsmethode. Diese nimmt den Durchschnittspreis aller von dir angeschafften Kryptowährungen, um deinen Gewinn zu ermitteln. Als Grundlage dafür kannst du den Kurs einer Handelsplattform – wie beispielsweise Coinbase oder Bitpanda – nutzen.
Nutzt du Kryptowährung in deiner Wallet für Lending (kryptobasiertes Darlehen) oder Staking (Zurverfügungstellung von Krypto zur Sicherung des Netzwerks und von Transaktionen), verlängert sich nicht die Haltefrist. Im ersten Entwurf des BMF zu Kryptowährung und Steuern hieß es noch, dass du deine Coins mit Lending oder Staking erst nach zehn Jahren steuerfrei veräußern kannst. Diese Vorgabe hat nicht in das finale BMF-Schreiben gefunden. Du kannst deine Bitcoins also auch trotz Lending und Staking nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.
Um zu bewerten, ob du mit Staking gewerblich tätig wirst, unterscheidet das BMF in aktives und passives Staking. Beim aktiven Staking (Forging) betreibst du selbst Staking-Nodes. Einkünfte daraus sind gewerblich. Das heißt: Du musst dafür ein Gewerbe anmelden, eine Gewinnermittlung erstellen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Du musst alle Gewinne aus Veräußerung und Tausch versteuern. Beim passiven Staking erhältst du von den Forgern eine Vergütung. Du bist also nicht selbst an der Blockerstellung beteiligt. Für Kryptowährung und Steuern bedeutet das: Du bist nicht gewerblich tätig, sondern generierst private Einkünfte.
Nimmst du Einkünfte aus Mining ein, handelst du gewerblich. Das BMF geht davon aus, dass neu erstellte Einheiten als „angeschafft“ gelten. Sie sind daher zu versteuern. Bist du Teilnehmer:in eines Mining-Pools, bist du laut BMF Mitunternehmer:in. In diesem Fall handelst du ebenfalls gewerblich und musst deine Gewinne aus dem Mining versteuern.
Das BMF-Schreiben ist kein Gesetz. Denn: Es wurde nicht vom Bundestag oder Bundesrat verabschiedet. Aber: Das Schreiben hat einen gesetzlichen Charakter. Für die Praxis bedeutet das: Das Finanzamt muss sich an die Inhalte aus dem Schreiben halten.
Das BMF hat bereits im März 2024 einen Entwurf für ergänzende Vorgaben veröffentlicht, die sich mit den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten von Krypto-Anlegern befassen. Diese Vorschläge sind noch nicht endgültig und befinden sich in der Entwurfsphase, aber sie geben eine Vorstellung davon, wie sich die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen weiterentwickeln könnte.
Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass Steuerpflichtige verpflichtet werden könnten, nicht nur den öffentlichen Schlüssel, sondern auch detaillierte Transaktionsdaten, wie sie beispielsweise in CSV-Dateien oder Berichten von Handelsplattformen zu finden sind, bereitzustellen. Fehlen diese Daten oder sind sie unvollständig, könnte das Finanzamt Schätzungen vornehmen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass bei der Nutzung ausländischer Plattformen die Steuerpflichtigen verpflichtet werden, alle relevanten Transaktionsdaten selbst zu beschaffen, auch wenn diese nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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