Das Onlinezugangsgesetz soll Bürokratie und Abrechnungen anwenderfreundlicher und digitaler gestalten. Behördengänge sollen in Zukunft durchgehend digital erledigt und digitale Behördenleistungen ab 2028 sogar eingeklagt werden können.
Wir verraten dir, was im Onlinezugangsgesetz steht, was es mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 auf sich hat und warum das OZG auch Vorteile für E-Rechnungen bietet.
Beim Onlinezugangsgesetz dreht sich alles um Digitalisierung. Das Gesetz wurde am 18. August 2017 als Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), erlassen. Ab 2020 trat es als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems in Kraft. Was zunächst bürokratisch und kryptisch klingt, lässt sich einfach zusammenfassen: Ziel des Gesetzes ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in deutschen Behörden.
Schwerpunkte des OZG liegen im Ausbau des Online-Angebots von Behördenleistungen in der öffentlichen Verwaltung. Hierzu sollen im Rahmen des OZG-Umsetzungskatalogs und des OZG-Reifegradmodells verschiedene Maßnahmen zum Einsatz kommen, die graduell zur Umsetzung beitragen.
Gemäß Onlinezugangsgesetz sind Kommunen, Länder und Bund verpflichtet, aktuell 581 OZG-Leistungen (auf Grundlage des OZG-Umsetzungskatalog vom IT-Planungsrat) in Zukunft digital anzubieten. Das soll den Online-Zugang zu Verwaltungsangeboten erleichtern und barrierefreier machen.
Durch die Förderung der Digitalisierung in deutschen Behörden sollen Bürger:innen folgende Vorteile genießen:
Seit Ende 2022 zählen 581 OZG-Leistungen zu den Behördenservices, die digitalisiert werden sollen. Diese unterteilten sich in 14 verschiedene Themenfelder unabhängig von der Behördenzuständigkeit. Die thematische Gliederung stellt sicher, dass ähnliche Dienstleistungen einheitlich und losgelöst von zuständigen Ressorts digitalisiert werden.
Zu den Themenfeldern gehören:
Zu wichtigen Leistungen zählen unter anderem:
Bei genauerem Hinschauen wird deutlich, dass das Onlinezugangsgesetz in der Umsetzung hinterherhinkt. So ließen sich Ende 2023 nur 81 der vorgesehenen 581 OZG-Services vollständig online abrufen und nutzen. Die Frist für die ursprünglich 575 Leistungen lief bereits Ende 2022 ab. Nur 96 weitere Services ließen sich Ende 2023 teilweise digital nutzen.
Um die verschleppte Digitalisierung zu beschleunigen, formulierten alle 16 Bundesländer wichtige Kernpunkte, die bei der Modernisierung von Bürokratie und Behörden im Mittelpunkt stehen:
Derzeit befindet sich die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes, auch OZG 2.0 oder OZG-Änderungsgesetz genannt, in der Entwurfsphase. Die Fraktionen SPD, FDP und Grüne einigten sich bereits auf einen Gesetzesentwurf, der einen Rechtsanspruch auf digitale Behördenleistungen ab 2028 vorsieht.
Zudem soll das zentrale Bundeskonto (auch Bund-ID) durch ein nutzerfreundliches Log-in ähnlich dem Online-Banking die Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen vereinfachen. Bisher müssen sich Büger:innen hierfür bei jeder Einwahl mit dem ePerso identifizieren. Auch die Entrichtung von Gebühren soll durch barrierefreie, digitale Zahlungswege wie Kredit- und Debitkarten, sowie Google Pay, Apple Pay oder PayPal vereinfacht werden. Weitere Punkte umfassen die Anwendung von Open-Source-Technologien sowie die grundsätzliche Weiterführung der OZG-Maßnahmen.
Das OZG-Änderungsgesetz, dessen Entwurf am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, setzt mit einem Maßnahmenpaket folgende Schwerpunkte:
Auch beim OZG-Entwurf 2.0 fehlen noch bindende Umsetzungsfristen. Dadurch ist weiterhin damit zu rechnen ist, dass 2028 ein optimistischer Richtwert bleibt. Wie weit die Umsetzung vorangeschritten ist, soll sich mit dem OZG-Reifegradmodell und vorgegebenen Digitalisierungsgraden ermitteln lassen:
| OZG-Reifegrad | Status |
| Stufe 0 (Offline) | Keine Informationen zu Services online zugänglich |
| Stufe 1 (Information) | Informationen zu Services stehen online zur Verfügung |
| Stufe 2 (Formular-Assistenz) | Unterstützende digitale Funktionen für Ausfüllen von Formularen und Anträgen verfügbar |
| Stufe 3 (Online-Antrag) | Antragsstellung inklusive Nachweisen ist komplett online möglich |
| Stufe 4 (Online-Transaktion) | Komplette Verwaltungsleistung wird digital abgewickelt |
Derzeit dient das Bundesportal als OZG-Portal des Bundes. Über das Bundesportal sollen sich zukünftig sämtliche behördlichen Verwaltungsleistungen digital gebündelt nutzen lassen. Die Anmeldung erfolgt mit deiner BundID.
Die BundID soll langfristig zum zentralen Konto aller Büger:innen für Online-Anträge und digitale öffentliche Services werden. Es handelt sich um dein digitales Nutzerkonto für den Bund, das dir Behördengänge ersparen, Online-Anträge mit hinterlegten Daten vorausfüllen und Beantragungen erleichtern soll. Dein Konto kannst du kostenlos über die offizielle BundID-Website erstellen.
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Ein wichtiger Aspekt für mehr behördliche und unternehmerische Digitalisierung ist die Einführung von E-Rechnungen. E-Rechnungen bieten Vorteile wie Kosten- und Zeitersparnis, automatisierte Buchhaltung und sichere Rechnungserstellung. Obwohl die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 01. Januar 2025 gilt, sind E-Rechnungen für Behörden der Bundesverwaltung (B2G) seit 2019 Pflicht.
Zentrale Anlaufstelle für Rechnungsabläufe im B2G-Bereich ist die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE. Sie bildet mit der ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes) eine von zwei offiziellen Rechnungseingangsplattformen für anerkannte E-Rechnungsformate wie X-Rechnung und ZUGFeRD.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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