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Onlinezugangsgesetz: Inhalte, aktueller Stand und Umsetzung

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Das Onlinezugangsgesetz soll Bürokratie und Abrechnungen anwenderfreundlicher und digitaler gestalten. Behördengänge sollen in Zukunft durchgehend digital erledigt und digitale Behördenleistungen ab 2028 sogar eingeklagt werden können.

Wir verraten dir, was im Onlinezugangsgesetz steht, was es mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 auf sich hat und warum das OZG auch Vorteile für E-Rechnungen bietet.

Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Beim Onlinezugangsgesetz dreht sich alles um Digitalisierung. Das Gesetz wurde am 18. August 2017 als Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), erlassen. Ab 2020 trat es als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems in Kraft. Was zunächst bürokratisch und kryptisch klingt, lässt sich einfach zusammenfassen: Ziel des Gesetzes ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in deutschen Behörden.

Schwerpunkte des OZG liegen im Ausbau des Online-Angebots von Behördenleistungen in der öffentlichen Verwaltung. Hierzu sollen im Rahmen des OZG-Umsetzungskatalogs und des OZG-Reifegradmodells verschiedene Maßnahmen zum Einsatz kommen, die graduell zur Umsetzung beitragen.

Gemäß Onlinezugangsgesetz sind Kommunen, Länder und Bund verpflichtet, aktuell 581 OZG-Leistungen (auf Grundlage des OZG-Umsetzungskatalog vom IT-Planungsrat) in Zukunft digital anzubieten. Das soll den Online-Zugang zu Verwaltungsangeboten erleichtern und barrierefreier machen.

Welche Vorteile bietet das Onlinezugangsgesetz?

Durch die Förderung der Digitalisierung in deutschen Behörden sollen Bürger:innen folgende Vorteile genießen:

  • Leichter, barrierefreier Zugang zu Behörden- und Verwaltungsleistungen
  • Reduzierte Wartzeiten für Entscheidungs- und Bewilligungsprozesse
  • Effizientere Prozesse bei Routineaufgaben wie Umtausch oder Verlängerung von Dokumenten oder Antragsstellung
  • Mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit für Bürokratie und Verwaltung
  • Geringerer Kostenaufwand für Anträge und Anfragen

Was gehört alles zu OZG-Leistungen?

Seit Ende 2022 zählen 581 OZG-Leistungen zu den Behördenservices, die digitalisiert werden sollen. Diese unterteilten sich in 14 verschiedene Themenfelder unabhängig von der Behördenzuständigkeit. Die thematische Gliederung stellt sicher, dass ähnliche Dienstleistungen einheitlich und losgelöst von zuständigen Ressorts digitalisiert werden. 

Zu den Themenfeldern gehören:

  • Arbeit & Ruhestand
  • Bauen & Wohnen
  • Bildung
  • Ein- & Auswanderung
  • Engagement & Hobby
  • Familie & Kind
  • Forschung & Förderung
  • Gesundheit
  • Kammerleistungen
  • Mobilität & Reisen
  • Querschnittsleistungen
  • Recht & Ordnung
  • Steuern & Zoll
  • Umwelt
  • Unternehmensführung & - entwicklung

Zu wichtigen Leistungen zählen unter anderem:

  • Kindergeld
  • BAföG
  • Arbeitslosgeld (II)
  • Abfallentsorgung
  • Hochschulzulassung
  • Geburtsurkunde/-bescheinigung
  • Meldebescheinigung/-registerauskunft

Onlinezugangsgesetz: Aktueller Stand

Bei genauerem Hinschauen wird deutlich, dass das Onlinezugangsgesetz in der Umsetzung hinterherhinkt. So ließen sich Ende 2023 nur 81 der vorgesehenen 581 OZG-Services vollständig online abrufen und nutzen. Die Frist für die ursprünglich 575 Leistungen lief bereits Ende 2022 ab. Nur 96 weitere Services ließen sich Ende 2023 teilweise digital nutzen. 

Um die verschleppte Digitalisierung zu beschleunigen, formulierten alle 16 Bundesländer wichtige Kernpunkte, die bei der Modernisierung von Bürokratie und Behörden im Mittelpunkt stehen:

  • Vereinheitlichte Bund-ID (Bürger- und Organisationskonto)
  • Fokussierung auf Kommunalebene
  • Stärkung des EfA-Prinzips (zentralisierte, vereinheitlichte Leistungen zwischen Ländern und Kommunen)
  • Von der Onlinezugangsgesetz-Umsetzung zur vollständigen Digitalisierung
  • Single-Digital-Gateway-Verordnung umsetzen (grenzüberschreitende, digitalisierte und europaweite Nutzbarmachung von öffentlichen Diensten und Informationen)
  • Mehr Schnittstellen und weniger rechtliche Hürden für digitales Ökosystem für Behördenleistungen

Was ist das Onlinezugangsgesetz 2.0?

Derzeit befindet sich die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes, auch OZG 2.0 oder OZG-Änderungsgesetz genannt, in der Entwurfsphase. Die Fraktionen SPD, FDP und Grüne einigten sich bereits auf einen Gesetzesentwurf, der einen Rechtsanspruch auf digitale Behördenleistungen ab 2028 vorsieht. 

Zudem soll das zentrale Bundeskonto (auch Bund-ID) durch ein nutzerfreundliches Log-in ähnlich dem Online-Banking die Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen vereinfachen. Bisher müssen sich Büger:innen hierfür bei jeder Einwahl mit dem ePerso identifizieren. Auch die Entrichtung von Gebühren soll durch barrierefreie, digitale Zahlungswege wie Kredit- und Debitkarten, sowie Google Pay, Apple Pay oder PayPal vereinfacht werden. Weitere Punkte umfassen die Anwendung von Open-Source-Technologien sowie die grundsätzliche Weiterführung der OZG-Maßnahmen.

Das OZG-Änderungsgesetz, dessen Entwurf am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, setzt mit einem Maßnahmenpaket folgende Schwerpunkte:

  • Medienbruchfreie, einheitliche Ende-zu-Ende-Digitalisierung für mindestens 15 der wichtigsten Verwaltungsleistungen wie Eheschließung, Führerschein, Baugenehmigung, Wohngeld und Elterngeld
  • Umsetzung einer einheitlichen, deutschlandweiten Bund-ID als digitales Postfach für Bürger:innen und Behörden
  • Once-Only-Generalklausel für den behördenübergreifenden Abruf von Antragsnachweisen
  • Abschaffung der Schriftform durch rechtssichere, einheitliche Onlineausweisfunktion
  • Fortentwicklung und Bereitstellung von einheitlichen, verbindlichen Schnittstellen, Standards und digitalen Basisdiensten durch den BMI (unter anderem durch OZG-Servicestandard und einheitliche Qualitätskriterien für Digitalisierungsprozesse)
  • Zentrales Organisationskonto für öffentliche Verwaltungen
  • Umsetzung von unternehmensbezogenen Leistungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts bis spätestens 2028

Wie soll die OZG-Umsetzung erfolgen?

Auch beim OZG-Entwurf 2.0 fehlen noch bindende Umsetzungsfristen. Dadurch ist weiterhin damit zu rechnen ist, dass 2028 ein optimistischer Richtwert bleibt. Wie weit die Umsetzung vorangeschritten ist, soll sich mit dem OZG-Reifegradmodell und vorgegebenen Digitalisierungsgraden ermitteln lassen:

OZG-ReifegradStatus
Stufe 0 (Offline)Keine Informationen zu Services online zugänglich
Stufe 1 (Information)Informationen zu Services stehen online zur Verfügung
Stufe 2 (Formular-Assistenz)Unterstützende digitale Funktionen für Ausfüllen von Formularen und Anträgen verfügbar
Stufe 3 (Online-Antrag)Antragsstellung inklusive Nachweisen ist komplett online möglich
Stufe 4 (Online-Transaktion)Komplette Verwaltungsleistung wird digital abgewickelt

Was sind das Bundesportal und die BundID?

Derzeit dient das Bundesportal als OZG-Portal des Bundes. Über das Bundesportal sollen sich zukünftig sämtliche behördlichen Verwaltungsleistungen digital gebündelt nutzen lassen. Die Anmeldung erfolgt mit deiner BundID.

Die BundID soll langfristig zum zentralen Konto aller Büger:innen für Online-Anträge und digitale öffentliche Services werden. Es handelt sich um dein digitales Nutzerkonto für den Bund, das dir Behördengänge ersparen, Online-Anträge mit hinterlegten Daten vorausfüllen und Beantragungen erleichtern soll. Dein Konto kannst du kostenlos über die offizielle BundID-Website erstellen.

💡Tipp von Accountable: Ein wichtiger Bestandteil für mehr Effizienz und Sicherheit für deine Buchhaltung ist eine zuverlässige und anwenderfreundliche digitale Lösung. Accountable bietet dir alles, was du für deine digitale Steuer- und Finanzplanung brauchst – von Steuererklärungen bis hin zur Rechnungserstellung.

Was ist die OGZ-Rechnungseingangsplattform?

Ein wichtiger Aspekt für mehr behördliche und unternehmerische Digitalisierung ist die Einführung von E-Rechnungen. E-Rechnungen bieten Vorteile wie Kosten- und Zeitersparnis, automatisierte Buchhaltung und sichere Rechnungserstellung. Obwohl die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 01. Januar 2025 gilt, sind E-Rechnungen für Behörden der Bundesverwaltung (B2G) seit 2019 Pflicht.

Zentrale Anlaufstelle für Rechnungsabläufe im B2G-Bereich ist die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE. Sie bildet mit der ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes) eine von zwei offiziellen Rechnungseingangsplattformen für anerkannte E-Rechnungsformate wie X-Rechnung und ZUGFeRD. 

💡Du willst mehr zum Thema E-Rechnung erfahren? Dann findest du hier unsere FAQs zur E-Rechnung.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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