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Probearbeiten als Freelancer: Ist eine Bezahlung Pflicht?

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Oktober 14, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Kund:innen wünschen sich vor einer Zusammenarbeit oft eine Probearbeit, für die sie keine Bezahlung vorsehen, um dein Können einschätzen zu können. Was bedeutet das rechtlich, wenn du nicht angestellt bist, sondern auf Honorarbasis arbeitest?

In diesem Beitrag klären wir, wann Probearbeiten bezahlt oder unbezahlt sind, welche Unterschiede es zum klassischen Arbeitsrecht gibt und wie du als Freelancer:in fair mit solchen Anfragen umgehen kannst.

Sind Probearbeiten ohne Bezahlung erlaubt?

Manche Kund:innen möchten vor Vertragsabschluss eine Probearbeit sehen, um die Qualität deiner Arbeit einzuschätzen. Die Frage ist dann: Muss eine solche Probearbeit bezahlt werden? Nach klassischem Arbeitsrecht gilt Probearbeit nicht als Arbeitsverhältnis, sondern als sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Es handelt sich dabei um ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen, in dem Bewerber:innen nur die Abläufe kennenlernen und einfache Tätigkeiten ausprobieren dürfen. Eine Pflicht zur Vergütung besteht in diesem Fall nicht.

Für Freelancer:innen sieht es anders aus. Sie arbeiten nicht in einem Angestelltenverhältnis, sondern stellen ihre Leistungen selbstständig in Rechnung. Das bedeutet: Du entscheidest grundsätzlich selbst, ob du eine Probearbeit ohne Bezahlung akzeptierst oder eine Vergütung für die Probearbeit verlangst. Unbezahlte Arbeitszeit bedeutet jedoch immer Unsicherheit für dein Einkommen. Gerade in kreativen Branchen ist die Frage, ob Probearbeiten bezahlt oder unbezahlt stattfinden, ein ständiges Streitthema zwischen Auftraggeber:innen und Freelancer:innen. Du solltest dir gut überlegen, ob sich eine kostenlose Probearbeit für dich lohnt und dabei von Anfang an klare Grenzen setzen.

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Probearbeiten mit Vertrag: Gesetzliche Regelungen

Für Freelancer:innen ist es entscheidend, die rechtlichen Unterschiede zum klassischen Arbeitsrecht zu verstehen. Während Angestellte bei einer Probearbeit in einem Einfühlungsverhältnis stehen, ist das Thema Probearbeit und Bezahlung für Selbstständige gesetzlich im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Hier spielen vor allem drei Vorschriften eine Rolle: 

  • § 612 BGB – Vergütung: Wenn eine Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist, gilt eine Vergütung als vereinbart, auch wenn sie nicht ausdrücklich festgelegt wurde.
  • § 611a BGB – Dienstvertrag: Verpflichtet zur Erbringung einer bestimmten Leistung, etwa einer Beratungsstunde oder Schulung.
  • § 631 BGB – Werkvertrag: Bezieht sich auf ein konkretes Ergebnis, z. B. ein fertiges Design oder eine Software.

Die Bezahlung einer Probearbeit ist aus Sicht des Arbeitsrechts klar geregelt: Sobald eine verwertbare Leistung entsteht, besteht auch ein Vergütungsanspruch. Ein Probearbeitsvertrag ohne Bezahlung ist rechtlich unzulässig.

Beispiel: Du bist Webdesigner:in und erstellst eine Landingpage als „Testaufgabe“. Diese Seite wird anschließend direkt online geschaltet. Da hier ein verwertbares Werk entsteht, greift das Werkvertragsrecht – und damit die Vergütungspflicht.

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Was kann ich tun, um unbezahlte Probearbeit zu umgehen?

Damit deine Arbeitszeit nicht unbezahlt bleibt und du nicht leer ausgehst, kannst du verschiedene Lösungen anbieten, um dennoch auf einen gemeinsamen Nenner mit Kund:innen oder Arbeitgeber:innen zu kommen, die keine Vergütung für eine Probearbeit vorsehen:

1. Verweise auf bereits vorhandene Referenzen

Hast du bereits Erfahrung in deiner Branche, kannst du Kund:innen auf vorhandene Arbeitsproben oder abgeschlossene Projekte hinweisen. Je ähnlicher diese dem gewünschten Auftrag sind, desto besser überzeugen sie von deinem Können – ganz ohne zusätzliche Probearbeit.

2. Verlange eine Aufwandsentschädigung

Du kannst anbieten, die Probearbeit für einen Teil deines üblichen Honorars zu erledigen. So kommen dir die Kund:innen entgegen, und du gehst nicht komplett leer aus.

3. Verlange das volle Honorar

Auch wenn deine Kund:innen nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind – du kannst auch für Probearbeiten eine volle Vergütung verlangen. Möglicherweise benötigst du hier etwas diplomatisches Geschick, falls Kund:innen nicht zahlen wollen, sondern hartnäckig ihre Vorstellungen durchsetzen wollen. Du kannst jedoch beispielweise transparent deutlich machen, dass du als Freelancer:in auf das volle Honorar angewiesen bist, um deine Lebenserhaltungskosten zu decken.

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4. Lehne gegebenenfalls eine Zusammenarbeit ab

Als Freelancer:in mit einem festen Kundenstamm und regelmäßigen Aufträgen bist du möglicherweise in der Position, nicht jeden Auftrag annehmen zu müssen. Wenn du dich mit Probearbeit ohne Bezahlung nicht wohlfühlst und deine Kundschaft weiterhin darauf besteht, kannst du den Auftrag jederzeit ablehnen. Denke daran, im Falle von Unstimmigkeiten jederzeit ruhig und respektvoll in der Kommunikation mit Kund:innen aufzutreten und deine Grenzen klar zu kommunizieren, um keine negativen Bewertungen oder Rezensionen zu riskieren.

Worauf du achten solltest, wenn du unbezahlte Arbeitsproben lieferst

Gerade wenn du noch am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst, kann eine Probearbeit ohne Bezahlung helfen, erste Referenzen aufzubauen oder dein Portfolio zu erweitern. Wichtig ist aber, dass du selbst den größtmöglichen Nutzen daraus ziehst und dich nicht ausnutzen lässt. Achte deshalb auf folgende Punkte:

1. Treffe klare Vereinbarungen

Wenn du Probearbeiten ohne Bezahlung durchführst, ist es essenziell, klare Vereinbarungen zu treffen. Definiere im Vorfeld den Zweck und den Umfang der Arbeit, sodass beide Seiten genau wissen, was erwartet wird. Es sollte eindeutig sein, ob die Probearbeit Teil eines Auswahlprozesses ist oder ob sie lediglich dazu dient, dein Portfolio zu erweitern. Begrenze den zeitlichen Aufwand, damit die Aufgabe nicht unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nimmt. Zudem ist es ratsam, die Absprachen schriftlich festzuhalten.

2. Kläre Urheberrechte und Nutzung

Bei unbezahlten Probearbeiten ist die Klärung der Urheberrechte und Nutzungsbedingungen ein zentraler Punkt. Vereinbare deshalb, dass deine Arbeit ohne Bezahlung nicht kommerziell verwendet werden darf. Grundsätzlich sollten die Rechte an deiner Arbeit bei dir bleiben, es sei denn, es wird eine Vergütung vereinbart. Gleichzeitig solltest du klären, ob du die Arbeit in deinem Portfolio verwenden darfst, um sie als Referenz für zukünftige Projekte zu präsentieren.

3. Wahre die Professionalität 

Auch wenn die Probearbeit unbezahlt ist, solltest du stets einen professionellen Eindruck hinterlassen. Die Ergebnisse sollten hochwertig sein und ein realistisches Bild deiner Fähigkeiten vermitteln. Nutze die Probearbeit, um nicht nur dein Können, sondern auch deine Arbeitsweise und Zuverlässigkeit zu demonstrieren. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, den Auftrag oder eine längerfristige Zusammenarbeit zu erhalten.

4. Schätze ab, ob sich die Erfahrung lohnt

Vor der Annahme einer Probearbeit ohne Bezahlung solltest du sorgfältig abwägen, ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt. Überlege, ob dir die Aufgabe neue Erfahrungen bringt, dich fachlich weiterentwickelt oder dir als interessante Referenz dient. Gleichzeitig ist es wichtig, die Seriosität der potenziellen Auftraggeber:innen zu prüfen. Häufige oder umfangreiche unbezahlte Arbeiten ohne konkrete Perspektive können ein Hinweis auf Ausnutzung sein.

5. Setze Grenzen

Schließlich solltest du klare Grenzen ziehen, um sicherzustellen, dass du nicht ausgenutzt wirst. Vermeide es, komplette Projekte oder Arbeiten, die direkt vermarktbar sind, kostenlos zu erstellen. Die Probearbeit sollte sich auf einen überschaubaren und klar definierten Teilaspekt beschränken. Akzeptiere keine Aufgaben, die übermäßig umfangreich oder zeitintensiv sind, und stelle sicher, dass deine Arbeit im Rahmen bleibt, den du für fair und angemessen hältst.

Unbezahlte Probearbeiten können sinnvoll sein, um potenzielle Auftraggeber:innen zu überzeugen oder dein Portfolio zu erweitern. Es ist jedoch wichtig, deine Rechte zu schützen und Missbrauch zu vermeiden.

➡️ Welche Versicherungen sollten Freelancer haben?

“Ein oft übersehener Punkt ist die Haftungsfrage: Wer unbezahlt für Kund:innen arbeitet, kann im Zweifel trotzdem für Fehler oder Schäden haftbar gemacht werden. Das gilt insbesondere bei IT-Projekten oder im Designbereich, wenn Dritte die Arbeit weiterverwenden. Ohne klare vertragliche Regelung kann das für Freelancer:innen erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen.”

Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland

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Fazit: Wie du die Bezahlung bei Probearbeiten als Freelancer fair regelst

Ob eine Probearbeit mit oder ohne Bezahlung erfolgt, hängt stark von der Situation ab. Während Angestellte im Rahmen des Einfühlungsverhältnisses häufig unvergütet eingesetzt werden, gilt für Selbstständige eine andere Grundlage: Sobald deine Arbeit für Auftraggeber:innen einen wirtschaftlichen Nutzen hat, ist eine Bezahlung der Probearbeitrechtlich geboten.

Für dich als Freelancer:in bedeutet das, unbezahlte Testaufträge nur in Ausnahmefällen zu akzeptieren – etwa dann, wenn sie dir einen klaren Vorteil bringen, zum Beispiel ein starkes Portfolio-Beispiel oder den Einstieg bei einem Wunschkunden. In allen anderen Fällen solltest du auf klare Vereinbarungen, faire Testaufträge oder eine angemessene Vergütung bestehen. Für Freelancer:innen sollte immer klar geregelt sein, ob eine Probearbeit bezahlt ist oder in unbezahlter Mehrarbeit endet. So stellst du sicher, dass die Bezahlung nicht zum Streitpunkt wird, sondern zu einer professionellen Zusammenarbeit führt.

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FAQ – Häufige Fragen zur Bezahlung von Probearbeiten

Muss eine Probearbeit immer bezahlt werden?

Nein, im klassischen Arbeitsrecht nicht zwingend. Angestellte können während eines kurzen Einfühlungsverhältnisses auch ohne Vergütung tätig werden. Für Selbstständige gilt jedoch: Sobald deine Arbeit für Auftraggeber:innen einen wirtschaftlichen Wert hat, ist eine Bezahlung der Probearbeit rechtlich erforderlich.

Werden Probearbeiten bezahlt oder unbezahlt durchgeführt?

In vielen Branchen versuchen Auftraggeber:innen zunächst, eine kostenlose Probearbeit zu vereinbaren. Fair ist es aber, zumindest eine Aufwandsentschädigung oder einen kleinen Testauftrag mit klarer Vergütung festzulegen. Das schützt dich vor Ausnutzung.

Welche Gesetze regeln die Bezahlung von Probearbeiten?

Die wichtigsten Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch:

  • § 612 BGB (übliche Vergütung)
  • § 611a BGB (Dienstvertrag)
  • § 631 BGB (Werkvertrag)
    Ein Probearbeitsvertrag ohne Vergütung ist rechtlich nicht zulässig.

Bin ich während einer Probearbeit versichert?

Für Angestellte ja – sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für Freelancer:innen gilt dieser Schutz allerdings nicht. Deshalb solltest du Dauer und Umfang einer Probearbeit genau prüfen und gegebenenfalls für eine eigene Absicherung sorgen.

Was tun, wenn meine Probearbeit ohne Bezahlung genutzt wird?

Wenn keine klare Vereinbarung getroffen wurde, ist die Durchsetzung im Nachhinein oft schwierig. Deshalb solltest du bereits vor Beginn regeln, dass deine Arbeit ohne Vergütung nicht kommerziell genutzt werden darf. Am besten hältst du diese Abmachung schriftlich fest.

Wie lange darf eine unbezahlte Probearbeit maximal dauern?

Für Freelancer:innen gibt es keine gesetzliche Höchstdauer. Empfehlenswert ist jedoch, Probearbeiten zeitlich stark zu begrenzen – auf wenige Stunden oder einen kleinen Teilauftrag. 

Kann ich im Nachhinein eine Vergütung für eine Probearbeit verlangen?

Ja, das ist möglich – wenn die Probearbeit verwertet wurde. Sobald ein Auftraggeber deine Ergebnisse kommerziell nutzt, greift der Vergütungsanspruch nach § 612 BGB. In diesem Fall kannst du eine Bezahlung für die Probearbeit auch nachträglich einfordern.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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