Du möchtest dich als Psychologe oder Psychologin selbstständig machen und endlich deine eigene Praxis führen? Damit bist du nicht allein: Immer mehr Psycholog:innen entscheiden sich für die berufliche Unabhängigkeit – ob in der Psychotherapie, im Coaching oder in der psychologischen Beratung.
In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du dich erfolgreich als Psychologe oder Psychologin selbstständig machen kannst – von der Approbation über die Praxisgründung bis zu den wichtigsten finanziellen und organisatorischen Themen.
Bevor du deine eigene Praxis eröffnest, solltest du genau prüfen, welche formalen Voraussetzungen du erfüllen musst. Entscheidend ist, welche Ausbildung du abgeschlossen hast – und ob du psychotherapeutisch arbeiten darfst.
Wenn du eine Psychotherapiepraxis eröffnen möchtest, brauchst du eine Approbation. Sie ist die staatliche Zulassung, die dich berechtigt, psychotherapeutisch zu arbeiten – ähnlich wie Ärzt:innen.
Mit der Approbation darfst du die geschützte Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ führen und Kassenpatient:innen behandeln, sofern du eine Kassenzulassung erhältst. Das gilt übrigens auch für Berufsfelder wie Apotheker:innen oder Zahnärzt:innen.
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 2020 gibt es einen neuen Ausbildungsweg sowie eine Übergangsregelung für alle, die ihr Studium zuvor begonnen haben..
Wenn du dein Psychologiestudium nach 2020 begonnen hast, führt der Weg zur Approbation über:
Damit kannst du dich direkt nach dem Masterabschluss selbstständig machen und psychotherapeutisch arbeiten – etwa in eigener Praxis oder in Kooperation mit Kolleg:innen.
Der Vorteil: Du erhältst die Approbation früher als im alten System. Anschließend folgt eine berufsbegleitende Spezialisierung, z. B. in Verhaltenstherapie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie.
Wenn du dein Studium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen hast, kannst du den alten Ausbildungsweg noch bis 2032 abschließen (§ 27 PsychThG):
Ab 2032 ist dieser Weg endgültig geschlossen. Wer bis dahin keine Approbation erlangt hat, muss das neue Direktstudium Psychotherapie absolvieren.
💡 Hinweis: Die Approbation beantragst du bei der zuständigen Landesbehörde. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis vier Monate.
Nicht jede:r, der Psychologie studiert hat, darf automatisch therapieren. Wenn du klinische:r Psycholog:in bist, aber keine Approbation hast, kannst du dich trotzdem selbstständig machen – allerdings mit anderen Tätigkeiten:
Damit kannst du zwar keine Kassenpatient:innen behandeln, aber im Privat- und Selbstzahlerbereich tätig sein.
💡 Wichtig: Ohne Approbation darfst du keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandeln oder den Eindruck erwecken, dies zu tun. Das wäre ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.
➡️ Selbstständig im Gesundheitswesen: So geht’s!
Wenn du dich als Psychologe oder Psychologin selbstständig machst, musst du dich beim Finanzamt anmelden. Dabei entscheidet deine Tätigkeit, ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest – und das hat steuerliche Folgen.
Viele Psycholog:innen gelten steuerlich als Freiberufler:innen, da ihre Tätigkeit unter § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) fällt. Das betrifft vor allem heilkundliche Tätigkeiten, die der Ausübung der Heilkunde ähnlich sind.
Freiberufler:innen müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer. Die Buchführung erfolgt über eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Wenn du ohne Approbation arbeitest, etwa als Coach oder psychologische:r Berater:in, gilt deine Tätigkeit meist als gewerblich. Dann musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und wirst automatisch IHK-Mitglied. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt.
💡 Tipp: Wenn du therapeutische und gewerbliche Leistungen kombinierst, rechne sie getrennt ab, um spätere Steuerprobleme zu vermeiden.
Wenn du zusätzlich Lehrveranstaltungen, Workshops oder Supervision anbietest, gilt das meist als freiberufliche unterrichtende Tätigkeit (§ 18 EStG). Wichtig ist, dass du dein Wissen systematisch und fachlich vermittelst – also nicht bloß beratend tätig bist.
Das Einkommen hängt stark davon ab, in welchem Bereich du arbeitest – therapeutisch, beratend oder im Coaching.
Durchschnittliche Jahresumsätze (brutto):
Nach Abzug von Kosten und Steuern bleiben meist 40–60 % des Umsatzes als Netto-Einkommen.
💡 Hinweis: Das Gehalt steigt mit Erfahrung, Spezialisierung und Auslastung deutlich an. Mit einer Kassenzulassung ist das Einkommen stabiler, während Coaching und Beratung größere Schwankungen zeigen. Aber sind gleichzeitig auch höhere Honorare möglich.
Wenn du dich als Psychologe oder Psychologin selbstständig machen möchtest, musst du dich bei mehreren Stellen anmelden und einige formale Schritte beachten. Hier erfährst du, wie du deine Praxis rechtssicher gründest.
Approbierte Psychotherapeut:innen müssen sich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn bei der Landespsychotherapeutenkammer registrieren. Parallel erfolgt die steuerliche Erfassung über ELSTER beim Finanzamt. Dort gibst du an, ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Anschließend erhältst du deine Steuernummer.
Freiberufler:innen benötigen keine Gewerbeanmeldung. Coaches oder Berater:innen ohne Approbation müssen zusätzlich zum Gewerbeamt.
Melde dich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) an. Ohne Angestellte besteht meist nur Meldepflicht, mit Angestellten Versicherungspflicht.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für approbierte Therapeut:innen gesetzlich vorgeschrieben (§ 95e SGB V). Sie schützt dich bei Behandlungsfehlern oder Datenschutzverstößen. Auch Coaches und Berater:innen sollten eine solche Absicherung haben.
💡 Ergänzend sinnvoll: Berufsunfähigkeits-, Praxis- und Inhaltsversicherung.
➡️ Alles, was Selbstständige über Versicherungen wissen müssen.
Approbierte Psychotherapeut:innen sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk ihres Bundeslands. Es ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung. Alle anderen Psycholog:innen müssen privat vorsorgen, etwa über eine Rürup-Rente, private Rentenversicherung oder ETF-Sparpläne.
Bei der Krankenversicherung kannst du zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) wählen.
Gerade in der Gründungsphase ist die GKV meist günstiger und unkomplizierter.
Wenn du Kassenpatient:innen behandeln möchtest, benötigst du eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Plätze sind begrenzt und das Bewerbungsverfahren aufwändig. Viele starten zunächst mit einer Privatpraxis und beantragen später die Kassenzulassung.
Für den Start solltest du 20.000–50.000 € einplanen, je nach Praxisgröße und Ausstattung.
Zur Finanzierung eignen sich:
💡 Tipp: Halte eine Reserve für die ersten Monate bereit und lege rund 30 % deiner Einnahmen für Steuern zurück.
Freiberufler:innen erstellen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Therapeutische Leistungen sind umsatzsteuerbefreit, während Coaching in der Regel umsatzsteuerpflichtig ist – außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
➡️ Das erste Jahr der Selbstständigkeit: Das sind deine Steuerpflichten
Damit Patient:innen oder Klient:innen dich finden, brauchst du eine klare Positionierung und Online-Präsenz. Das gilt sowohl für Therapeut:innen als auch für Coaches.
Eine professionell gestaltete Website – geht auch mit Wix oder Jimdo – ist deine wichtigste Visitenkarte. Sie sollte enthalten:
💡 Hinweis: Nutze authentische Praxisfotos, aber zeige keine Patient:innen.
Als Psychotherapeut:in oder Heilpraktiker:in für Psychotherapie darfst du laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) nur sachlich informieren, nicht reißerisch werben.
Social Media eignet sich besonders für Coaches und Berater:innen, um Reichweite aufzubauen.
Teile dort fachliche Inhalte – z. B. Tipps zu Stressmanagement oder mentale Gesundheit.
💡 Für Therapeut:innen gilt: Keine individuellen Patient:innenbeispiele oder Heilversprechen.
Seit der Pandemie ist Online-Therapie fester Bestandteil des Berufsalltags. Viele Klient:innen wünschen sich flexible Termine und hybride Modelle aus Präsenz- und Online-Sitzungen. Rechtlich ist das klar geregelt: Videobehandlungen sind erlaubt, wenn die Plattform DSGVO-konform ist. Auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dürfen ergänzend eingesetzt werden.
Die Nachfrage nach psychologischer Unterstützung steigt kontinuierlich. Laut Statistischem Bundesamt (2025) haben sich psychotherapeutische Behandlungen seit 2015 um rund 40 % erhöht.
Auch im nicht-therapeutischen Bereich wächst das Interesse: Unternehmen investieren zunehmend in psychologisches Coaching, Resilienz- und Stressmanagement. Wer sich spezialisiert, z. B. auf Angststörungen, berufliche Belastung oder digitale Beratung, profitiert besonders von dieser Entwicklung.
Psychologische Arbeit wird zunehmend interdisziplinär und digital. Neben klassischer Psychotherapie gewinnen Online-Coaching, Unternehmensberatung und E-Mental-Health-Angebote an Bedeutung. Diese Entwicklung eröffnet neue Wege, sich individuell zu positionieren – etwa mit Spezialisierungen auf Angstbewältigung, Paarberatung oder psychologische Online-Kurse.
➡️ Gesundheit stärken mit Health Tech für Selbstständige!
Sich als Psychologe oder Psychologin selbstständig zu machen ist eine große, aber lohnende Entscheidung. Du gewinnst Freiheit, Eigenverantwortung und die Möglichkeit, deine Arbeit genau so zu gestalten, wie sie zu dir passt.
Der Weg dorthin erfordert gute Vorbereitung: Du musst die rechtlichen Voraussetzungen klären, deine Finanzen planen und dich steuerlich korrekt einordnen. Doch wer sich die Zeit nimmt, gründlich vorzugehen, schafft die Basis für eine erfolgreiche Praxis – ob therapeutisch, beratend oder im Coaching.
Mit der richtigen Spezialisierung, einer klaren Positionierung und solider Absicherung kannst du langfristig selbstbestimmt und wirtschaftlich sicher arbeiten.
💡 Tipp: Wenn du deine Steuern, Belege und Buchhaltung einfach digital erledigen möchtest, kannst du mit Accountable alles an einem Ort verwalten – speziell für Selbstständige im Gesundheitsbereich.
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Welche Ausbildung brauche ich, um mich als Psycholog:in selbstständig zu machen?
Für eine psychotherapeutische Praxis brauchst du eine Approbation. Wenn du keine Approbation hast, kannst du dich trotzdem als psychologische:r Berater:in oder Coach selbstständig machen – darfst dann aber keine psychischen Erkrankungen behandeln.
Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig?
Therapeut:innen mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis gelten in der Regel als Freiberufler:innen (§ 18 EStG). Wenn du Coaching oder Beratung ohne Heilkunde anbietest, bist du gewerblich tätig und musst dein Gewerbe anmelden.
Wie viel verdient man als selbstständige:r Psychologe oder Psychologin?
Das Einkommen variiert stark: Approbierte Psychotherapeut:innen verdienen meist zwischen 40.000 und 70.000 € netto im Jahr, Coaches oder Berater:innen 30.000 bis 60.000 €. Dein Verdienst hängt von Spezialisierung, Standort und Auslastung ab.
Welche Versicherungen sind wirklich wichtig?
Pflicht ist eine Berufshaftpflichtversicherung, empfohlen sind außerdem Krankenversicherung, Altersvorsorge (Versorgungswerk oder privat) und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie schützen dich vor finanziellen Risiken und sichern deine Existenz ab.
Wie finde ich Patient:innen oder Klient:innen?
Die wichtigsten Kanäle sind eine professionelle Website, ein Google-Unternehmensprofil und Empfehlungen von Ärzt:innen oder Kolleg:innen. Auch Verzeichnisse wie therapie.de oder psych-info.de helfen beim Einstieg. Für Coaches lohnt sich zusätzlich Sichtbarkeit über Social Media und Fachartikel.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
Wer ist Tino ?Danke für dein Feedback!
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