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Welche Steueränderungen und Fristen 2026 auf Selbstständige und Freelancer zukommen

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Dezember 10, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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2026 bringt für Selbstständige einige wichtige steuerliche Neuerungen. Neben höheren Freibeträgen und Entlastungen bei der Mobilität bleiben viele bestehende Regeln bestehen – und manche Reformen sind zwar angekündigt, lassen aber noch auf sich warten. In diesem Artikel erfährst du, was sich konkret ändert – und welche Fristen du für deine Steuererklärung 2025 im Blick behalten solltest. 

Grundfreibetrag 2026: Mehr Netto für kleine Einkommen

Der Grundfreibetrag ist die Grenze, bis zu der dein Einkommen steuerfrei bleibt. Für das Steuerjahr 2026 wird dieser Betrag auf 12.348 Euro angehoben – das heißt: Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dieser Grenze liegt, musst du überhaupt Einkommensteuer zahlen.

Was bedeutet das konkret?

Gerade für Freelancer:innen mit niedrigem Einkommen oder Selbstständige in der Gründungsphase ist das eine gute Nachricht: Du kannst mehr verdienen, ohne sofort steuerlich belastet zu werden.

Beispiel: Angenommen, dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit liegt 2026 bei 12.000 Euro. Dann musst du keine Einkommensteuer zahlen – weil du unter dem Grundfreibetrag bleibst. Im Jahr zuvor lag der Freibetrag noch bei 12.096 Euro, das bedeutet: 2026 sparst du automatisch Steuern, ohne etwas dafür tun zu müssen.

Warum ist der Grundfreibetrag wichtig?

Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern. Deshalb wird er regelmäßig angepasst – meist als Reaktion auf Inflation und steigende Lebenshaltungskosten. Für dich bedeutet das: eine automatische Entlastung, ohne dass du selbst aktiv werden musst.

💡 Tipp: Auch wenn du wegen des Grundfreibetrags keine Steuer zahlen musst, bist du möglicherweise trotzdem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – zum Beispiel, wenn du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hattest. Achte daher immer auf die Abgabefristen, die du weiter unten im Artikel findest.

Kleinunternehmerregelung weiterhin mit höheren Grenzen

Wenn du Umsätze unterhalb bestimmter Grenzen erzielst, kannst du dich nach § 19 UStG als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die gute Nachricht: Die deutlich erhöhten Umsatzgrenzen gelten weiterhin – auch ab 2026.

Diese Grenzen gelten:

  • 25.000 Euro im Vorjahr (also 2025)
  • 100.000 Euro im laufenden Jahr (2026)

Wenn du diese Werte nicht überschreitest, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen – und musst auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Was bedeutet das für dich?

Die Kleinunternehmerregelung bleibt besonders für Solo-Selbstständige, Gründer:innen und nebenberuflich Tätige attraktiv. Du sparst dir bürokratischen Aufwand, etwa für die Vorsteuerberechnung, und kannst deine Leistungen preislich einfacher kalkulieren – zum Beispiel für Privatkund:innen.

💡 Hinweis: Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung solltest du gut abwägen – besonders, wenn du größere Investitionen planst oder viele Geschäftskund:innen mit Vorsteuerabzug hast. Denn dann kann die regelbesteuerte Variante langfristig günstiger sein.

Pendlerpauschale steigt: Mehr steuerliche Entlastung bei Fahrtkosten

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine höhere Entfernungspauschale – besser bekannt als Pendlerpauschale. Sie steigt dauerhaft auf 0,38 Euro pro Entfernungskilometer und gilt bereits ab dem ersten Kilometer.

Wer profitiert davon?

Nicht nur Angestellte: Auch Selbstständige mit einem externen Büro, Co-Working-Space oder einer Betriebsstätte können die neue Pauschale in ihrer Steuererklärung 2026 geltend machen – und so Fahrtkosten als Betriebsausgabe absetzen.

Beispiel:

Angenommen, du fährst an 180 Tagen im Jahr 10 Kilometer zur Betriebsstätte (einfache Strecke):

180 Tage × 10 km × 0,38 Euro = 684 Euro
Diesen Betrag kannst du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgabe ansetzen – steuerlich wirksam.

💡 Tipp: Du kannst die Pauschale auch dann ansetzen, wenn du kein Fahrtenbuch führst – es reicht eine einfache Aufstellung mit Arbeitstagen und Entfernung. Für die private Kfz-Nutzung bleibt die Regelung aber separat zu betrachten.

Solidaritätszuschlag: Nur noch für hohe Einkommen relevant

Der Solidaritätszuschlag (Soli) war früher ein fester Bestandteil jeder Einkommensteuerzahlung – heute betrifft er nur noch wenige. Ab 2026 wird die Freigrenze erneut angehoben, sodass der Soli für fast alle Selbstständigen mit mittlerem Einkommen wegfällt.

Was heißt das konkret?

Der Soli beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, fällt aber nur an, wenn dein Einkommen die jeweilige Freigrenze überschreitet. Ab 2026 beträgt diese Freigrenze 20.350 Euro bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung.

Die oft genannten Einkommensschwellen von ca. 75.000 Euro (ledig) bzw. 151.000 Euro (verheiratet) sind nur grobe Orientierungswerte, weil der Soli nicht an das Einkommen, sondern an die fällige Einkommensteuer gekoppelt ist. Die genaue Belastung hängt daher von persönlichen Faktoren (z. B. Kinderfreibeträgen) ab.

Was bringt dir das?

  • Bei einem zu versteuernden Einkommen von z. B. 60.000 Euro zahlst du 2026 in der Regel keinen Soli mehr, weil deine Einkommensteuer unter der Freigrenze bleibt.
  • Du bekommst mehr Netto vom Brutto, ohne zusätzlichen Aufwand

💡 Gut zu wissen: Auch wenn der Soli für die meisten Selbstständigen keine Rolle mehr spielt, wird er nicht vollständig abgeschafft. Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs) gilt er weiterhin in vollem Umfang – es sei denn, die Körperschaftsteuer selbst wird in Zukunft gesenkt (ab 2028 geplant).

Steuerfreie Aktivrente: (Noch) nicht für Selbstständige

Mit dem Konzept der Aktivrente führt die Bundesregierung ab 2026 eine neue Möglichkeit ein, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten – steuerlich begünstigt. Allerdings gilt diese Regelung zunächst nur für Arbeitnehmer:innen – Selbstständige sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Was bedeutet Aktivrente?

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, darf künftig bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Zusätzlich wird es arbeitsrechtlich einfacher, befristet bei einem früheren Arbeitgeber angestellt zu sein.

Gilt das auch für dich als Selbstständige:r?

Leider nein – zumindest vorerst nicht. Die Regelung zur Aktivrente schließt Selbstständige aktuell aus. Das heißt:

  • Du kannst weiterhin im Alter selbstständig tätig bleiben
  • Aber deine Einnahmen bleiben regulär steuerpflichtig
  • Eine vergleichbare Steuervergünstigung ist aktuell nicht vorgesehen

➡️ Alles, was du als Selbstständige:r zur Altersvorsorge wissen musst.

Rentenversicherungspflicht: Das ist geplant

Schon seit Jahren wird über eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige diskutiert – 2026 rückt dieses Thema wieder stärker in den Fokus. Zwar gibt es noch keine gesetzlich beschlossene Pflicht, doch der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht einen „gründerfreundlichen Einstieg“ in die Rentenversicherung für Selbstständige vor.

Was ist geplant?

  • Selbstständige ohne bestehende Altersvorsorge sollen künftig verpflichtet werden, in ein obligatorisches Sicherungssystem einzuzahlen
  • Die Rentenbeiträge sollen flexibel gestaltet und insbesondere für Gründer:innen gestaffelt werden
  • Ob private Vorsorgeformen (z. B. Rürup-Rente, Versorgungswerke) anerkannt werden, ist noch offen

Aktuell bleibt es also bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – es sei denn, du gehörst zu den beruflich verpflichteten Gruppen (§ 2 SGB VI), etwa als Lehrer:in, Hebamme oder Künstler:in.

Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Zusätzlich kündigt der Koalitionsvertrag eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens an. Dieses Verfahren klärt, ob du als echte:r Selbstständige:r giltst – oder doch als arbeitnehmerähnlich und damit sozialversicherungspflichtig.

Ziel der Reform:

  • Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
  • Einführung von Genehmigungsfiktionen
  • Besserer Schutz vor Scheinselbstständigkeit

Beispiel: Aktuell kann es passieren, dass das Jobcenter oder die DRV Jahre später feststellt, dass du „scheinbar selbstständig“ warst – mit teuren Nachzahlungen zur Folge. Die Reform soll solche Rückwirkungsrisiken mindern.

💡 Tipp: Wenn du regelmäßig für nur einen oder zwei Auftraggeber arbeitest, dokumentiere deine vertraglichen Absprachen und Arbeitsweise genau. Im Zweifel kann eine Statusfeststellung auf Antrag helfen, Klarheit zu schaffen.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2025: Diese Termine musst du kennen

Auch 2026 bleibt der Abgabezeitraum für die Einkommensteuererklärung klar geregelt. Wenn du im Jahr 2025 selbstständig warst, gelten für deine Steuererklärung folgende Fristen:

Diese Abgabefristen gelten:

  • Ohne Steuerberater:
    • 31. Juli 2026
      Wenn du deine Steuererklärung selbst machst oder ein Tool wie Accountable nutzt, ist das deine reguläre Frist.
  • Mit Steuerberater:
    • 1. März 2027
      Dein:e Steuerberater:in hat mehr Zeit für die Abgabe – dafür musst du ihn oder sie rechtzeitig beauftragen.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wenn du die Frist ohne triftigen Grund versäumst, kann das Finanzamt:

  • Verspätungszuschläge verlangen (mindestens 25 Euro, bis zu 10 % der Steuer)
  • Schätzungen deines Einkommens vornehmen – meist zu deinem Nachteil
  • In manchen Fällen sogar Zwangsgelder androhen

Tipp: Trag dir die relevante Abgabefrist gleich in deinen Kalender ein und plane Pufferzeit für Belege & Buchhaltung ein. Mit der Accountable-App kannst du deine Einnahmen, Ausgaben und Belege laufend erfassen – das spart dir später Zeit und Stress.

➡️ Freiberufler aufgepasst: Diese Steuerfristen solltest du kennen

Weitere steuerliche Änderungen 2026 im Überblick

Neben den großen Änderungen beim Grundfreibetrag und der Pendlerpauschale bringt das Jahr 2026 auch eine Reihe von weiteren steuerlichen Anpassungen, die für viele Selbstständige interessant sind. Hier ein kompakter Überblick:

Ermäßigte Umsatzsteuer für Gastronomie kommt dauerhaft

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent – und zwar dauerhaft. Das betrifft insbesondere Selbstständige in der Gastronomie oder im Catering.

💡 Wichtig: Die Regelung gilt nur für Speisen – Getränke bleiben bei 19 %.

Abschaffung der Bonpflicht

Die umstrittene Belegausgabepflicht, auch bekannt als Bonpflicht, soll abgeschafft werden. Politisch ist das vereinbart, doch ein Gesetz liegt Ende 2025 noch nicht vor. Wer bisher bei jedem Geschäftsvorgang einen Kassenbon ausstellen musste, kann also noch nicht sicher mit einer Abschaffung ab 2026 planen.

💡 Achtung: Ab 2027 wird im Gegenzug eine Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz eingeführt. Bis dahin bleibt alles wie gehabt.

Degressive Abschreibung als Investitions-Booster

Für betriebliche Anschaffungen wie Computer, Maschinen, Büroausstattung oder Fahrzeuge gilt zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 eine besonders großzügige degressive Abschreibung von 30 Prozent im ersten Jahr. Diese Maßnahme wird von der Bundesregierung als „Investitions-Booster“ bezeichnet – denn sie soll gezielt Investitionen in die wirtschaftliche Zukunft erleichtern.

Das bedeutet: Du kannst Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter deutlich schneller steuerlich geltend machen als bei der regulären linearen Abschreibung. Besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist das ein echter Vorteil für Selbstständige und kleine Unternehmen.

Beispiel: Du kaufst im Juli 2026 ein Firmenfahrzeug für 30.000 Euro. Mit der degressiven Abschreibung kannst du im ersten Jahr direkt 9.000 Euro (30 Prozent) abschreiben – statt wie bisher nur 6.000 Euro bei 20 Prozent linear über fünf Jahre.

💡 Tipp: Wenn du Investitionen planst, lohnt sich eine zeitlich gezielte Anschaffung in den Jahren 2025–2027, um den steuerlichen Effekt optimal zu nutzen. Denk dabei auch an IT-Equipment, Software, Werkzeuge oder Einrichtung – alles, was du betrieblich nutzt.

Anhebung des Kinderfreibetrags

Für Eltern steigt der Kinderfreibetrag im Jahr 2026 auf insgesamt 6.826 Euro pro Kind. Die Anhebung soll Familien entlasten und wirkt sich bei der Einkommensteuer aus, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Für selbstständige Eltern ist dieser höhere Freibetrag steuerlich relevant.

Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028

Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs) ist ab 2028 eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 Prozent auf 10 Prozent geplant – in fünf Jahresschritten à 1 Prozent. Für dich relevant, wenn du 2026 bereits in einer solchen Rechtsform gründest oder deine bestehende Firma umwandeln willst.

So reichst du deine Einkommensteuererklärung mit Accountable ein

Dieses kurze Video zeigt dir Schritt für Schritt, wie du als Selbstständige:r deine Einkommensteuererklärung ganz einfach mit Accountable einreichst. Du erfährst, wie du dich anmeldest, Belege erfasst, Ausgaben korrekt angibst und die Erklärung anschließend direkt über die integrierte ELSTER-Schnittstelle abschickst. Ideal für alle, die ihre Steuererklärung ohne Stress und ohne Steuerberater erledigen möchten.

Fazit: 2026 bringt Entlastung - aber auch neue Herausforderungen

Das Jahr 2026 steht ganz im Zeichen von steuerlicher Entlastung für viele Selbstständige: Der höhere Grundfreibetrag, die neue Pendlerpauschale und die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung sorgen für mehr Netto und bessere Investitionsanreize.

Gleichzeitig bleibt es wichtig, gesetzliche Entwicklungen im Blick zu behalten – vor allem rund um die geplante Rentenversicherungspflicht und die Reform bei Scheinselbstständigkeit. 

💡 Tipp: Plane frühzeitig, prüfe deine Strategie – und nutze Tools, die dich bei deiner Steuer und Buchhaltung unterstützen.

Weitere Vorhaben der Bundesregierung haben wir im Artikel „Nach der Bundestagswahl 2025 – was bedeutet das für dich als Selbstständiger?“ zusammengetragen.

FAQ – Häufige Fragen zu Steueränderungen & Fristen 2026

Wann muss ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
  • Mit Steuerberater: 1. März 2027

Was bringt mir die neue Pendlerpauschale konkret?

Ab 2026 kannst du 0,38 Euro pro Kilometer absetzen – ab dem ersten Kilometer. Das bringt mehr steuerliche Entlastung, vor allem bei regelmäßigen Fahrten zur Betriebsstätte.

Bleibe ich 2026 automatisch Kleinunternehmer:in, wenn ich es 2025 war?

Nicht automatisch. Du musst auch 2026 die Umsatzgrenzen (25.000 Euro/100.000 Euro) einhalten und darfst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.

Muss ich 2026 schon Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Noch nicht verpflichtend – aber eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist politisch geplant. Noch gibt es keine gesetzliche Umsetzung.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasse?

Dann drohen Verspätungszuschläge und ggf. geschätzte Steuerbescheide durch das Finanzamt. Am besten: Fristen notieren und rechtzeitig abgeben.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

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