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Als Student selbstständig: Sozialversicherung für Studierende, die Geld verdienen möchten

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Mai 7, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn du dich während deines Studiums dazu entschließt, ein eigenes Unternehmen zu gründen, bringt das zahlreiche Vorteile mit sich! Allerdings solltest du auch deine gesetzlichen Verpflichtungen im Auge behalten.

Als selbstständige:r Student:in musst du hinsichtlich deiner Sozialversicherungspflicht einiges beachten. Wir klären dich im Folgenden ausführlich über alles Wichtige zum Thema auf. 

Grundwissen: Was ist die Sozialversicherung? 

Die Sozialversicherung ist ein staatliches Instrument zur gemeinschaftlichen Absicherung aller Versicherten gegen allgemeine Risiken des Lebens. Sie greift zum Beispiel bei:

  • Arbeitslosigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
  • Krankheit 
  • Mutterschaft
  • im Unfall-, Renten- und Todesfall

Demnach fungiert die Pflichtversicherung als Sammelbecken für die gesetzliche

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Arbeitslosigkeitsversicherung und
  • Rentenversicherung.

Die Bestimmungen der Sozialversicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten. 

Muss ein Student Sozialversicherungsbeiträge zahlen? 

Grundsätzlich richtet sich das Gesetz der Sozialversicherung an Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, die die entsprechenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. In diese Personengruppe fallen selbstständige Student:innen zunächst einmal nicht. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass sie nicht mit der Sozialversicherungspflicht in den Kontakt treten können. Gehst du während deines Studiums einem bezahlten Job nach oder betreibst du ein eigenes Geschäft mit Gewinnabsicht, sieht die Sache unter Umständen anders aus – speziell in Bezug auf etwaige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

Haupt- oder Nebenberuf: Wie viel darf ich als selbstständiger Student verdienen und arbeiten? 

Entscheidend für die Beantwortung der Frage „Als Student:in selbstständig: Sozialversicherung, ja oder nein?“ ist die Zeit, die deine selbstständige Arbeit tatsächlich in Anspruch nimmt. Diese ist wiederum ausschlaggebend dafür, ob deine Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich eingestuft werden muss. 

Es gilt: Sobald die wöchentliche Arbeitszeit, die du neben dem Studium für deine Selbstständigkeit aufbringst, die 20-Stunden-Marke überschreitet, verlierst du im Normalfall deinen versicherungsrelevanten Studentenstatus. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass deine Zusatztätigkeit nicht als neben-, sondern als hauptberuflich eingestuft wird und du dich selber versichern musst. 

Dasselbe gilt für den Fall, dass deine monatlichen Einkommen, die du mit deinem Unternehmen generierst, regelmäßig nicht mehr als 520 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag gilt für dich als Student:in, die oder der selbstständig arbeitet, als Krankenversicherungs-Einkommensgrenze.  

[Tipp von Accountable] Gut zu wissen. Die Vorgaben zu Arbeitszeit gelten lediglich für das laufende Semester. In deinen Ferien darfst du so viel arbeiten, wie du möchtest. 

Als Student selbstständig: die Krankenversicherung

Wenn du Student:in und selbstständig bist, ist die Sozialversicherung, insbesondere in Bezug auf die Krankenversicherung, ein grundlegendes Thema – es sei denn, du bist noch unter 25 Jahre alt und bei deinen Eltern mitversichert. Ist dies nicht so und/oder überschreitest du die bereits beschriebenen Arbeitszeit- und Verdienstgrenzen, wird deine Krankenkasse deine selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf einstufen. 

In diesem Fall bleibt dir nichts anderes übrig, als dich entsprechend zu versichern. Hierbei hast du die Möglichkeit zum freiwilligen Eintritt in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung. 

Nebenberuflich selbstständige Studierende können sich hingegen für die sogenannte studentische Krankenversicherung (KVdS) entscheiden, bei welcher deutlich günstigere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden als bei der konventionellen gesetzlichen oder privaten Variante. 

💡Tipp von Accountable: Die Einordnung in Richtung Haupt- oder Nebenberuf nimmt stets die für dich zuständige Krankenkasse vor. Student:innen bis zur Regelaltersgrenze von 25 Jahren sind häufig gesetzlich über die elterliche Familienversicherung krankenversichert, sofern sie die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Im Zweifelsfall ist eine Rückfrage bei der Krankenkasse der richtige Schritt. 

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Wenn du dich als selbstständige:r Student:in mit Sozialversicherungs-Pflicht für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, werden deine Beiträge auf der Basis der Bezugsgröße berechnet. Bei dieser handelt es sich um einen Durchschnittswert, der sich auf das bundesweite Entgeltniveau des Vorjahres bezieht. Da der Betrag jährlich ansteigt, wirst du dich unter Umständen mit relativ hohen monatlichen Versicherungsbeiträgen auseinandersetzen müssen.

Es ist daher empfehlenswert, die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung in Betracht zu ziehen. Am besten du holst dir mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern ein und vergleichst deren Kosten und Leistungen. 

💡Tipp von Accountable: Wichtig! Der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist oftmals kompliziert und zeitaufwändig. Hier geht's zu den Vorteilen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.  

Wie sieht es mit anderen Sozialversicherungen aus? 

In Verbindung mit dem Thema selbstständige Student:innen und Sozialversicherung spielt die Krankenversicherung eine übergeordnete Rolle. Andere unter den Oberbegriff der Sozialversicherung fallende Versicherungen sind nur im Ausnahmefall relevant. 

So gilt zum Beispiel für Personen eine Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, die einen kreativen, künstlerischen oder publizistischen selbstständigen Beruf während ihres Studiums ausüben und über die Künstlersozialkasse rentenversicherungsverpflichtet sind. Ebenfalls fallen in diese Kategorie diejenigen, die als selbstständige Student:innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, wie beispielsweise folgende Berufsgruppen:

  • Erzieher:innen
  • Handwerker:innen
  • Lehrer:innen
  • Hebammen

In allen Fällen muss allerdings die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von monatlich 520 Euro überschritten werden.

💡Tipp von Accountable: Auch Studierende sollten sich mit dem Thema der privaten Rentenvorsorge auseinandersetzen. Hier findest du die wichtigsten Infos. 

In puncto Arbeitslosenversicherung besteht für die meisten selbstständigen Student:innen keine Versicherungspflicht – solange sie gesetzlich als ordentliche Student:innen gelten. Hier kommen wiederum die festgelegten Arbeitszeit- und Verdienstgrenzen ins Spiel. 

Auch für die Arbeitslosenversicherung – ebenso wie für die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung – gilt: Auf freiwilliger Basis eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, die durchaus Sinn machen. 

➡️ Das sind die Versicherungen für Selbstständige.

Kleingewerbe, Freiberufler und Werkstudent: Gibt es hier Unterschiede? 

Du betreibst ein Kleingewerbe als Student:in und bist in der Familienversicherung deiner Eltern mitversichert? Dann fallen normalerweise keine SV-Beiträge für dich an. Befreit bist du auch als Werkstudent:in, wenn du neben der geringfügigen Beschäftigung für einen Arbeitgeber auch in geringem Umfang selbstständig bist – die Befreiung gilt für die Krankenversicherung und alle weiteren Sozialversicherungen. Ähnlich verhält es sich dann, wenn du als Freiberufler:in neben deinem Studium tätig bist. 

Jedoch gilt in all diesen Fällen die fixe Regel: Beansprucht deine selbstständige Tätigkeit mehr als 20 Stunden pro Woche und/oder ist eindeutig, dass du mit der Arbeit den Löwenanteil deines Lebensunterhalts bestreitest, wird diese nicht als neben-, sondern als hauptberuflich geführt. Du musst dementsprechend freiwillig in die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung wechseln. Die günstigere studentische Kranken- und Pflegeversicherung ist für dich dann keine Option mehr. 

💡Tipp von Accountable: Insbesondere in Hinsicht auf die enthaltenen Leistungen kann eine private Krankenversicherung im Vorteil gegenüber der gesetzlichen sein. Ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung und umgekehrt ist in der Regel lediglich zum Beginn des Studiums – zumeist bis maximal drei Monate nach Semesterstart – möglich. Unsere Empfehlung: Überstürze deine Entscheidung nicht und lass dich im Vorfeld ausführlich beraten. 


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Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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