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Unständige Beschäftigung: Bedeutung und Regeln zur Sozialversicherung einfach erklärt

Geschrieben von: Andreas Reichert

Aktualisiert am: Dezember 23, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Du arbeitest projektbezogen nur für wenige Tage – zum Beispiel bei Drehs, Events oder kurzfristigen Einsätzen? Dann kann es sein, dass du unständig beschäftigt bist. Das betrifft viele Selbstständige und Freelancer:innen, die gelegentlich als Angestellte arbeiten. Was unständige Beschäftigung bedeutet, wann sie vorliegt und welche Folgen für Sozialversicherung und Steuern entstehen, erfährst du hier, kompakt und praxisnah formuliert.

Unständige Beschäftigung kurz zusammengefasst

  • Unständig beschäftigt bist du, wenn ein Arbeitsverhältnis von vornherein auf weniger als sieben Kalendertage begrenzt ist.
  • Trotz kurzer Einsätze handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung und nicht um selbstständige Arbeit.
  • In der Regel besteht Sozialversicherungspflicht, Krankengeld gibt es jedoch nur mit zusätzlicher Absicherung.
  • Ob ein Job unständig, kurzfristig oder ein Minijob ist, entscheidet über Beiträge, Abgaben und spätere Nachzahlungen.

Was bedeutet „unständige Beschäftigung“?

Unständig beschäftigt bist du, wenn dein Arbeitsverhältnis von vornherein auf weniger als sieben Kalendertage begrenzt ist. Es handelt sich dabei um eine abhängige Beschäftigung, nicht um Selbstständigkeit. Auch bei nur wenigen Arbeitstagen gilt daher: Du arbeitest weisungsgebunden, bist in den Betrieb eingegliedert und erhältst Arbeitslohn – und keine Rechnung wie Selbstständige.

Wann gilt ein Job als unständige Beschäftigung?

Entscheidend ist nicht, wie oft du für einen Auftraggeber arbeitest, sondern wie lange jedes einzelne Arbeitsverhältnis dauert. Dabei gilt:

  • Gezählt werden Kalendertage, nicht Arbeitstage
  • Wochenenden sowie Feier- und arbeitsfreie Tage zählen mit
  • Maßgeblich ist der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Vertragstag

Mehrere kurze Einsätze im Monat können also jeweils unständige Beschäftigungsverhältnisse sein. Kritisch wird es erst dann, wenn die Einsätze planbar, regelmäßig und dauerhaft angelegt sind. Dann kann aus unständig schnell eine Dauerbeschäftigung werden.

💡 Achtung: Unständig kann eine Beschäftigung auch dann sein, wenn nicht die Arbeitsdauer, sondern eine konkrete Leistung vereinbart ist – etwa ein einzelner Drehtag oder der Schnitt eines Beitrags.

💡 Hinweis: Die hier beschriebenen Grundlagen orientieren sich am aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben zur Beurteilung von unständig Beschäftigen vom 21.11.2018, das die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung herausgegeben haben.

Typische unständige Beschäftigungsverhältnisse

Ein klassisches Beispiel für unständig Beschäftigte stammt aus der Medienbranche: Eine Cutterin arbeitet normalerweise selbstständig für verschiedene Kund:innen. Für eine TV-Produktion wird sie jedoch für drei Tage angestellt, um einen Filmbeitrag zu schneiden. Der Vertrag gilt von Montag bis Mittwoch.

Generell gilt: Unständige Beschäftigung kommt vor allem dort vor, wo kurzfristiger Arbeitsbedarf entsteht und Einsätze projekt- oder ereignisbezogen organisiert sind. Typische Bereiche und Branchen sind:

  • Film, Fernsehen & Medien: Drehtage, Schnittarbeiten, Regieassistenz oder Produktionshilfe werden oft nur für wenige Tage vergeben.
  • Events, Messen & Kultur: Auf- und Abbau von Bühnen, Technik oder Messeständen, Betreuung einzelner Veranstaltungstage.
  • Bau & Logistik: Kurzfristige Einsätze bei Abrissarbeiten, Entladung von Lieferungen oder bei personellen Engpässen.
  • Gastronomie & Einzelhandel: Aushilfen bei Großveranstaltungen, Sonderaktionen oder saisonalen Spitzen.

Berufsmäßig oder nicht? Warum diese Unterscheidung so wichtig ist

Ob eine Person berufsmäßig oder nicht berufsmäßig unständig beschäftigt ist, hat große Auswirkungen auf die Sozialversicherung – vor allem auf die Arbeitslosenversicherung

Was bedeutet „berufsmäßig unständig beschäftigt“?

Berufsmäßig unständig beschäftigt bist du, wenn die unständigen Jobs wirtschaftlich ins Gewicht fallen und deine Erwerbstätigkeit in einem bestimmten Monat prägen. Das ist der Fall, wenn:

  • die unständige Beschäftigung keine untergeordnete Nebentätigkeit ist
  • du damit einen wesentlichen Teil deines Lebensunterhalts bestreitest
  • es in dem Monat keine andere dominante Haupteinnahmequelle gibt

💡 Wichtig: Die Beurteilung erfolgt monatlich, nicht für das ganze Jahr. Ein Monat kann also berufsmäßig sein, der nächste nicht.

Wann gilt eine unständige Beschäftigung als nicht berufsmäßig?

Nicht berufsmäßig unständig beschäftigt bist du in der Regel, wenn die kurzen Einsätze klarer Nebenverdienst sind.

Typische Fälle:

  • du hast eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle und arbeitest nur gelegentlich unständig dazu
  • du bist hauptberuflich selbstständig und nimmst vereinzelt kurzfristige Angestelltenjobs an
  • die Einnahmen aus der unständigen Beschäftigung sind wirtschaftlich nachrangig

In diesen Fällen prägt nicht die unständige Beschäftigung deine Erwerbstätigkeit – sondern etwas anderes.

💡 Im Zweifel gilt: Die Krankenkasse prüft anhand der wirtschaftlichen Bedeutung im jeweiligen Monat.

➡️Nebenberuflich selbstständig machen: 5 Jobs und ihre Steuerpflichten

Regelungen zur Sozialversicherung bei unständig Beschäftigten

Auch wenn eine unständige Beschäftigung nur wenige Tage dauert, gelten klare Regeln für die Sozialversicherung. Viele sind überrascht, dass kurze Einsätze nicht automatisch sozialversicherungsfrei sind.

Grundsätzlich gilt: Unständig Beschäftigte sind Arbeitnehmer:innen – mit entsprechenden Versicherungsfolgen.

Kranken- und Pflegeversicherung bei unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt unabhängig davon, wie kurz der Einsatz ist.

Besonderheiten:

  • Die Beiträge werden monatsbezogen berechnet – nicht tageweise
  • Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt im jeweiligen Kalendermonat
  • Auch bei nur einem Arbeitstag im Monat können Beiträge anfallen

💡 Das wirkt auf den ersten Blick teuer, hat aber einen Vorteil: Du bist vollwertig kranken- und pflegeversichert, nicht nur anteilig.

Nach Ende einer unständigen Beschäftigung bleibt der Krankenversicherungsschutz bis zu 21 Tage bestehen, ohne zusätzliche Beiträge (sog. „21-Tage-Regel“).Gerade bei projektbasierter Arbeit schützt dich diese Regel vor Versicherungslücken zwischen zwei Einsätzen.

Rentenversicherung bei unständiger Beschäftigung

Unständig Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auch hier gilt die monatliche Betrachtung. Das bedeutet:

  • Das Entgelt aus unständigen Jobs wird bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze herangezogen
  • Die Beiträge wirken oft höher als erwartet, weil sie nicht tageweise berechnet werden

💡 Der Vorteil: Du erwirbst vollwertige Rentenansprüche, auch bei kurzen Einsätzen. Die Beiträge sind also kein „Verlust“, sondern fließen direkt in deine Altersvorsorge.

Arbeitslosenversicherung: entscheidend ist die Berufsmäßigkeit

In der Arbeitslosenversicherung wird unterschieden:

  • Berufsmäßig unständig Beschäftigte
    → sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung
  • Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte
    → können versicherungspflichtig sein

Für viele Selbstständige ist das ein wichtiger Punkt: Unständige Beschäftigungen führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I – insbesondere dann nicht, wenn sie als berufsmäßig gelten.

“Arbeitest du in einem Monat für mehrere Arbeitgeber unständig, kann es passieren, dass jeder Arbeitgeber Beiträge separat berechnet. Solche Überzahlungen kannst du nachträglich korrigieren lassen – etwa über deine Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Belege und Abrechnungen solltest du deshalb gut aufbewahren.”

Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland

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Krankengeld bei unständig Beschäftigten

Viele gehen davon aus, dass sie bei Krankheit automatisch abgesichert sind. Bei unständig Beschäftigten ist das jedoch nur eingeschränkt der Fall. 

Grundsätzlich setzt ein Anspruch auf Krankengeld voraus, dass zuvor ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand. Dieser entsteht jedoch erst, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen bestanden hat.

Bei unständigen Beschäftigungsverhältnissen ist das nicht möglich, denn:

  • jedes einzelne Arbeitsverhältnis dauert weniger als sieben Kalendertage
  • die erforderliche Vorbeschäftigungszeit wird nie erreicht

Ermäßigter Beitragssatz: weniger Beitrag, aber auch weniger Leistung

Da unständig Beschäftigte in der Regel keinen Krankengeldanspruch haben, zahlen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig den ermäßigten Beitragssatz.

Das bedeutet:

  • geringere Krankenversicherungsbeiträge
  • dafür kein Krankengeld bei längerer Krankheit

Für viele passt das gut – solange andere Absicherungen bestehen.

Optionskrankengeld: freiwillige Absicherung

Unständig Beschäftigte können sich freiwillig für ein Krankengeld absichern. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten dafür ein sogenanntes Optionskrankengeld an.

So funktioniert das:

  • du wechselst vom ermäßigten in den allgemeinen Beitragssatz
  • damit entsteht ein Krankengeldanspruch, meist ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
  • das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Wichtig zu wissen:

  • die Wahl ist aktiv zu beantragen
  • oft gilt eine Bindungsfrist von mehreren Jahren
  • ein späterer Wechsel zurück ist nicht sofort möglich

Sinnvoll Ist diese Variante vor allem für berufsmäßig unständig Beschäftigte, die regelmäßig von solchen Einsätzen leben und keine andere Absicherung haben.

Krankheit zwischen zwei Einsätzen – was passiert dann?

Erkrankst du zwischen zwei unständigen Beschäftigungen, greift zunächst die bereits erwähnte 21-Tage-Regel:

  • dein Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen
  • es entstehen keine zusätzlichen Beiträge
  • Leistungen der Krankenversicherung (außer Krankengeld) laufen weiter

Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht in dieser Zeit nur, wenn du zuvor das Optionskrankengeld gewählt hast und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Lohnsteuer bei unständig Beschäftigten

Wenn du neben deiner Selbstständigkeit unständig beschäftigt bist, gilt steuerlich: Diese Einsätze werden wie normale Angestelltenjobs behandelt. Einen Sonderstatus gibt es bei der Lohnsteuer nicht.

Steuerklasse & ELStAM

Für unständige Beschäftigungen gelten die normalen Steuerklassen. Der Arbeitgeber ruft deine ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) beim Finanzamt ab und rechnet danach ab.

Für Selbstständige heißt das konkret:

Warum bei kurzen Einsätzen oft viel Lohnsteuer abgezogen wird

Unständig Beschäftigte erleben häufig, dass bei wenigen Tagen Arbeit verhältnismäßig viel Lohnsteuer einbehalten wird.

Der Grund:

  • die Lohnsteuer wird monatsbezogen berechnet
  • ein hoher Tages- oder Wochenlohn wirkt rechnerisch wie ein dauerhaft hohes Einkommen

Aber: Das ist kein endgültiger Steuerverlust, sondern eine vorläufige Berechnung.

Steuererklärung: hier holst du dir Geld zurück

In diesem Fall ist die Einkommensteuererklärung der zentrale Hebel:

  • zu viel gezahlte Lohnsteuer aus unständigen Jobs wird angerechnet
  • Gewinne oder Verluste aus der Selbstständigkeit werden gegengerechnet
  • Steuerklasse VI wirkt sich nicht dauerhaft nachteilig aus

Unständige Beschäftigung, Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Die kurzfristige Beschäftigung ist für viele Selbstständige besonders attraktiv, weil sie unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei ist. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit von vornherein zeitlich begrenzt ist – auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr – und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Trifft das zu, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Die Lohnsteuer wird allerdings ganz normal erhoben.

Wenn die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind, hat sie Vorrang. Die unständige Beschäftigung ist oft der Auffangtatbestand, wenn andere Formen nicht passen.

Unständig beschäftigt oder Minijob?

Der Minijob folgt einer ganz anderen Logik. Hier steht nicht die Dauer, sondern das regelmäßige monatliche Entgelt im Vordergrund. Liegt dieses unter der Geringfügigkeitsgrenze, handelt es sich um einen Minijob – meist auf Dauer angelegt und mit pauschalen Abgaben.

Für Selbstständige eignet sich ein Minijob vor allem dann, wenn sie regelmäßig und planbar nebenbei arbeiten möchten. Für projektbezogene Einsätze mit wechselnden Tagen und Honoraren passt unständige Beschäftigung dagegen oft eher.

Fazit: Unständige Beschäftigung richtig nutzen

Unständige Beschäftigung ist eine klar geregelte Form der kurzfristigen Anstellung. Auch wenn die Einsätze kurz sind, handelt es sich nicht um Selbstständigkeit, sondern um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.

Wichtig ist dabei vor allem, dass trotz kurzer Dauer häufig Sozialversicherungspflicht besteht und Krankengeld nicht automatisch abgesichert ist. Gleichzeitig fällt die Lohnsteuer bei solchen Jobs oft höher aus, als man erwartet – wird aber in vielen Fällen später wieder ausgeglichen. Entscheidend für Beiträge und Abgaben ist daher weniger die Anzahl der Einsatztage, sondern die richtige Einordnung der Tätigkeit

➡️Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

FAQs zur unständigen Beschäftigung

Bin ich automatisch unständig beschäftigt, wenn ich nur wenige Tage arbeite?

Nein. Unständig beschäftigt bist du nur, wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein auf weniger als sieben Kalendertage begrenzt ist und als abhängige Beschäftigung ausgeübt wird.

Habe ich als unständig Beschäftigte:r Anspruch auf Krankengeld?

Standardmäßig nein, da die Einsätze zu kurz für eine Entgeltfortzahlung sind. Ein Anspruch ist nur mit Optionskrankengeld oder anderer zusätzlicher Absicherung möglich.

Warum wird bei unständigen Jobs oft viel Lohnsteuer abgezogen?

Die Lohnsteuer wird monatsbezogen berechnet. Hohe Verdienste in wenigen Tagen wirken rechnerisch wie ein hohes Jahreseinkommen. Der Ausgleich erfolgt meist über den Jahresausgleich oder die Steuererklärung.

Kann ich mehrere unständige Beschäftigungen gleichzeitig haben?

Ja. Mehrere unständige Jobs sind möglich. Dabei kann es zu Steuerklasse VI oder Überzahlungen bei Sozialbeiträgen kommen, die sich in der Regel korrigieren lassen.

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Autor - Andreas Reichert

Andreas Reichert ist erfahrener Steuerberater und Partner von Accountable.

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