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Zusammenfassende Meldung: Was ist die ZM und wer muss sie machen?

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 2 Minuten

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Wer über seine Landesgrenzen hinaus auch Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten hat, kann von dem Reverse Charge Prozess Gebrauch machen: Die Umsatzsteuerlast wechselt somit vom Rechnungssteller zum Rechnungsempfänger, der nun den Kauf der Ware oder der Dienstleistung in seinem Heimatland versteuern muss. 

Damit diese Geschäfte für die Behörden der beiden involvierten EU-Länder jedoch nachvollziehbar bleiben, musst du für diese sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferungen eine Zusammenfassende Meldung bei deinem Finanzamt einreichen. 

Umsatzsteuer innerhalb der EU

Ein kleiner Exkurs vorab: Wenn du mit Kunden zusammenarbeitest, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben, brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese musst du auf deinen Rechnungen anstelle deiner Steuernummer angeben. Über diese Nummer können Geschäfte auch über die deutsche Landesgrenze hinaus von den jeweiligen Behörden nachvollzogen werden.

Sobald du eine Dienstleistung oder eine Ware an einen Kunden im EU-Ausland lieferst, verschiebt sich die Umsatzsteuerlast außerdem auf den Empfänger. Das heißt, dass du keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen musst. Dieses Verfahren wird als Reverse Charge bezeichnet und muss auch als solches auf der Rechnung gekennzeichnet werden. Nun muss der Rechnungsempfänger die erhaltene Leistung oder Ware in seinem Heimatland versteuern. 

Hier erfährst du, was du bei Rechnungen an Kunden außerhalb der Europäischen Union beachten musst.

Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Damit die zuständigen Behörden solche Geschäfte, die als innergemeinschaftliche Leistungen bezeichnet werden, nachvollziehen können, musst du diese Art von Handel nun allerdings noch deinem eigenen Finanzamt melden. Das tust du zum einen in deiner regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung unter Punkt 3 – Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerfreie Umsätze). 

Zum anderen musst du eine sogenannte Zusammenfassende Meldung einreichen. In diesem Formular führst du nun nochmal alle erbrachten innergemeinschaftlichen Lieferungen auf, diesmal allerdings nicht in einer zusammengerechneten Summe, sondern in einzelnen Posten, aufgeteilt nach Kunden. Dafür benötigst du die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deiner Handelspartner. 

💡 Tipp von Accountable: Mit Accountable kannst du ganz einfach und automatisch deine Zusammenfassende Meldung erstellen und abschicken

Damit du alle wichtigen Daten deiner Kunden wie die Rechnungsadresse oder Umsatzsteuer-ID stets greifbar hast, kannst du in unserer App unterschiedliche Kundenprofile anlegen und hier alle relevanten Informationen speichern.

Zusammenfassende Meldung Beispiel: Welche Daten werden gefragt?

Zunächst werden ein paar allgemeine Angaben zu deinem Unternehmen gefragt. Dazu gehört deine Adresse und deine Umsatzsteuer-ID.

Anschließend werden die erbrachten innergemeinschaftlichen Lieferungen aufgeführt. Dafür gibst du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deines Kunden an, sowie die Summe der erbrachten Leistungen und die Art der Leistung.

Und das war’s auch schon! Nun kannst du deine Eingaben noch überprüfen und wenn alles korrekt ist direkt an dein zuständiges Finanzamt verschicken. 

Was passiert, wenn ich die Abgabe der ZM vergessen habe?

Die Frist für die Zusammenfassende Meldung ist der 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes. Wenn du also beispielsweise deine Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal (Januar bis März) bis spätestens zum 10. April einreichst, musst du bis zum 25. April auch die Zusammenfassende Meldung für diesen Zeitraum abgegeben haben.

Wenn du das Einreichen des Formulars versäumst, kann es teuer für dich werden: Bis zu 2.500€ kann dich eine verspätete Abgabe kosten. Und wenn du der gesonderten Aufforderung zur Abgabe der ZM immer noch nicht nachkommst, musst du mit der Zahlung eines Zwangsgeldes von bis zu 25.000€ rechnen. 

Aber keine Sorge: Das Einreichen einer Zusammenfassenden Meldung zu vergessen ist gar nicht so einfach, denn sobald du eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einer innergemeinschaftliche Lieferung eingereicht hast, wirst du automatisch von ELSTER an das Einreichen deiner ZM erinnert.

Zusammenfassende Meldung Termine 2025

  • Q1: 25. April 2025
  • Q2: 25. Juli 2025
  • Q3: 25. Oktober 2025
  • Q4: 25. Januar 2026

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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